Das Wichtigste zu Zwangsvollstreckung & Pfändung
Die Zivilprozessordnung unterscheidet verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Dabei können Ansprüche und Gegenstände des Schuldners gepfändet werden, bspw. per Sach-, Lohn- oder Kontopfändung.
Eine Zwangsvollstreckung ist nur zulässig, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel erwirkt hat und dieser dem Schuldner zugestellt wurde.
Normalerweise mahnt das Finanzamt den Vollstreckungsschuldner, bevor es Pfändungsmaßnahmen einleitet.
Inhalt
Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Kurz & Knapp: Diese Dinge sind (un)pfändbar
Zwangsvollstreckung: Arten der Pfändung und andere Maßnahmen
Unter dem Begriff der Pfändung bzw. Zwangsvollstreckung werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, bei denen Gegenstände und Rechte des Schuldners durch staatliche Vollstreckungsorgane zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung beschlagnahmt werden.
Wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, kann sich der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen der Hilfe des Staates bedienen, um seine Ansprüche durchzusetzen und an sein Geld zu kommen. Er kann dann den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht mit bestimmten Maßnahmen beauftragen.
Hierfür benötigt er aber zuerst einen Vollstreckungstitel, sprich eine amtliche Urkunde, aus der hervorgeht, dass ihm ein ganz konkret bezeichneter Anspruch gegen seinen Schuldner zusteht. Solche Titel sind z. B. Endurteile oder Vollstreckungsbescheide. Des Weiteren bedarf es einer Vollstreckungsklausel und der Zustellung der titulierten Forderung an den Schuldner.
Zwangsvollstreckung und Pfändung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dieses Gesetz unterscheidet die einzelnen Maßnahmen unter anderem danach, welche Vermögenswerte des Schuldners hiervon betroffen sind:
- Die Sachpfändung zum Beispiel betrifft nur die Pfändung beweglicher Sachen, also z. B. von Kraftfahrzeugen, Möbelstücken, Kleidung oder Schmuck.
- Allerdings kann der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch gegen Immobilien des Schuldners richten. Dabei werden Grundstücke oder Eigentumswohnungen gepfändet bzw. beschlagnahmt und im Wege der Zwangsversteigerung zugunsten des Gläubigers verwertet.
- Besonders effektive Arten der Zwangsvollstreckung sind die Kontopfändung und die Gehaltspfändung, bei denen Rechte bzw. Forderungen des Schuldners gegen seine Bank bzw. seinen Arbeitgeber gepfändet werden.
Der Gläubiger kann übrigens frei wählen, welche Art von Zwangsvollstreckung oder Pfändung er wählt. Er kann sogar mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren. Möchten Sie erfahren, was Sie unternehmen können, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden? Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck ** können Ihre Optionen erörtert werden.
Darf das Finanzamt eine Pfändung ohne Vollstreckungsankündigung vornehmen?
Bei der Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung besteht ein Unterschied, ob Sie es mit einem privaten Gläubiger oder einer Behörde wie dem Finanzamt zu tun haben. Letzteres muss sich nicht erst an das Gericht wenden, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken.
Und es muss auch nicht die Hilfe von staatlichen Vollstreckungsorganen wie dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht in Anspruch nehmen. Das Finanzamt kann vielmehr selbst auf der Grundlage eines Steuerbescheids vollstrecken. Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang die Pfändung vom Konto.
Hierzu heißt es in § 249 Abs. 1 Abgabenordnung (AO):
„Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstrecken. Dies gilt auch für Steueranmeldungen […]“
Eine Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung durch das Finanzamt droht immer …
- bei Fälligkeit der geschuldeten Leistung,
- wenn der Schuldner zur Zahlung aufgefordert wurde, z. B. per Steuerbescheid und
- wenn seitdem mindestens eine Woche vergangen ist.
Normalerweise erhalten Steuerschuldner eine Mahnung und anschließend eine Vollstreckungsankündigung. Letztere informiert den Schuldner darüber, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden, sollte er nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Das muss aber nicht immer der Fall sein, wie die Regelung des § 259 AO belegt:
„Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. […]“
Kontaktieren Sie umgehend das Finanzamt, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten pünktlich zu begleichen. Schuldner können einstweiligen Vollstreckungsschutz nach § 258 AO beantragen, wenn die Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung durch das Finanzamt unbillig ist. Auch die Beantragung einer zinslosen Stundung gemäß § 222 AO ist möglich. Möchten Sie sich über Ihre Optionen informieren, können Sie sich für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung an www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** wenden.
Im Video zusammengefasst: Diese Regeln gelten bei der Sachpfändung