Das Wichtigste zur Zwangsvollstreckung ohne Titel
Nein. Ein Vollstreckungstitel ist für jede Vollstreckungsmaßnahme zwingend notwendig und die Zwangsvollstreckung ohne Titel daher unzulässig.
Gläubiger müssen ihre Forderung zuerst titulieren lassen, z. B. in einem gerichtlichen Mahnverfahren oder per Klage vor dem Zivilgericht. Der Vollstreckungstitel ist jedoch nur eine von mehreren Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, die der Gläubiger erfüllen muss.
Nein. Das Finanzamt darf beispielsweise Steuerschulden auch nicht ohne Titel vollstrecken. Allerdings muss sich die Behörde nicht extra an ein Vollstreckungsgericht wenden, um einen solchen Titel zu erwirken. Vielmehr fungiert der Steuerbescheid als Vollstreckungstitel.
Inhalt
Die Zwangsvollstreckung: Grundlagen
Werden bestehende Schulden nicht fristgerecht bezahlt, verschicken die meisten Gläubiger im ersten Schritt eine Zahlungserinnerung. Reagiert der Schuldner nicht, kommt es in der Regel zu einer Mahnung, möglicherweise auch zu einer zweiten oder dritten Mahnung. Handelt es sich um offene Forderungen bei Unternehmen – z. B. einem Warenhaus – so hat der Gläubiger das Forderungsmanagement zu diesem Zeitpunkt meist bereits an einen Inkasso-Dienstleister abgegeben.
Da die Zwangsvollstreckung ohne Titel in aller Regel nicht möglich ist, streben Gläubiger oder das durch sie beauftragte Inkassobüro nach erfolgloser Mahnung häufig einen Vollstreckungstitel an. Dazu ist es nötig, ein gerichtliches Mahnverfahren zu durchlaufen. Mit dem daraus entstehenden Mahnbescheid kann der Gläubiger dann mithilfe des Gerichtsvollziehers versuchen, den offenen Forderungsbetrag beim Schuldner einzutreiben.
Über den Mahnbescheid und den Vollstreckungstermin wird der Schuldner selbstverständlich schriftlich informiert und kann ggf. Widerspruch einlegen. In der Regel kommen Pfändung und Co. also nicht überraschend. Denn eine Zwangsvollstreckung ohne Titel ist in aller Regel nicht möglich.
Ist die Vollstreckung ohne Titel überhaupt denkbar?
Gerade im Fall einer Räumung als Vollstreckungsmaßnahme fürchten viele Schuldner, von heute auf morgen vor die Tür gesetzt zu werden. Doch auch hier ist die Zwangsvollstreckung ohne Titel nicht möglich. Zuerst muss der Vermieter bspw. einen Räumungstitel einklagen.
Anders verhält es sich, wenn eine Behörde wie das Finanzamt auf Basis eines Bescheids vollstrecken möchte. Bescheide können z. B. über Steuern oder Gebühren ergehen und fungieren faktisch als Titel. Eine Zwangsvollstreckung ohne jeden Titel ist also auch behördlich nicht möglich, allerdings muss kein gerichtliches Mahnverfahren durchlaufen werden, da der Bescheid bereits einen (vorläufig) vollstreckbaren Titel darstellt.
So kann auch aus einer nicht gezahlten GEZ-Gebühr die Zwangsvollstreckung „ohne Titel“ resultieren, denn der Gebührenbescheid ist mit der Zustellung zur vorläufigen Vollstreckung wirksam. Ergeben sich im Nachhinein – etwa im Rahmen eines Widerspruchverfahrens – Gründe, weshalb die Zwangsvollstreckung „ohne Titel“ nicht rechtens war, so wird diese rückgängig gemacht. Gepfändete Beträge erhält der Schuldner dann beispielsweise zurück.
Hallo wie verhält es sich gegen über dem ordnungsamt zwecks Hundesteuer die jetzt bei der Stadtkasse gelandet ist.
dürfen die einfach so vorbei kommen und Gegenstände mit nehmen.
Dazu wurde mir 1jahr zu viel Hunde Steuer berechnet wo ich von anfang an geklamierte und bis heute keine besserung bekam. Kann leider zwecks arbeitlosenlage und dadurch gehäufte Schulden keine Hunde Steuer zahlen die Stadtkasse meint ich soll meinen hund abgeben… was dürfen die und was nicht? was für einen anwält benötige ich um mich gegen so ein verhalten zu schützen. lg
Ich würde gerne Wissen, wieso nicht gezahlten GEZ-Gebühr per Zwangsvollstreckung „ohne Titel“ eingetrieben werden können. Wo ist das im Gesetz begründet, dass hier für kein Gerichtliches Mahnverfahren erforderlich ist. Die GEZ bzw. die Rundfunkanstalten sind doch keine Rechtsorgane des Staates!
Interessante Frage, lieber Wolfgang. Die ist für mich schon dadurch wesentlich gewesen, daß ich mich mit einem Unternehmen das in fast einem Jahr eine Frage nicht beantwortet, mich weiter zu befassen brauche. Ich kann nicht ausschließen daß ich statt Hilfreiche Tipps üblichem Gewurbel auf dem Leim gehen könnte.