Zwangsvollstreckung während dem Insolvenzverfahren – Ist das möglich?

Das Wichtigste zur Zwangsvollstreckung in der Insolvenz

Ist die Zwangsvollstreckung während eines Insolvenzverfahrens möglich?

Insolvenzgläubiger dürfen laut § 89 Insolvenzordnung (InsO) während des Insolvenzverfahrens keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen.

Dürfen die Insolvenzgläubiger nach der abgeschlossenen Insolvenz zwangsvollstrecken?

Wenn das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt, gilt der Schuldner als schuldenfrei. Seine alten Gläubiger können ihre ggf. noch bestehenden restlichen Forderungen nicht mehr eintreiben, auch nicht per Zwangsvollstreckung.

Dürfen neue Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung einleiten?

Für Neugläubiger, deren Forderungen erst nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, gilt das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO nicht. Dennoch wird eine Zwangsvollstreckung während der Insolvenz kaum erfolgversprechend sein, weil der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen muss.

Insolvenzrecht: Keine Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren?

Die Zwangsvollstreckung ist im Insolvenzverfahren auch für Neugläubiger unzulässig - wohl aber in der Wohlverhaltensphase.
Die Zwangsvollstreckung ist im Insolvenzverfahren auch für Neugläubiger unzulässig – wohl aber in der Wohlverhaltensphase.

In der Regel gilt, dass die Zwangsvollstreckung während dem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners unzulässig ist. Das geht aus § 89 der Insolvenzordnung (InsO) zum Vollstreckungsverbot hervor.

Demnach gilt der Vollstreckungsschutz für Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern für die gesamte Insolvenz, d. h.

  • sowohl für das gerichtliche Insolvenzverfahren
  • als auch für die anschließende Wohlverhaltensphase.

Denn die im Insolvenzverfahren zulässige Zwangsvollstreckung ist in aller Regel ausschließlich durch den Insolvenzverwalter durchzuführen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle am Verfahren teilnehmenden Gläubiger zugleich gemäß ihren Anteilen von der Zwangsvollstreckung während der Insolvenz profitieren.

Könnten einzelne Gläubiger die Zwangsvollstreckung trotz Insolvenzverfahren durchführen, würde das dem Zweck der gerichtlichen Schuldenregulierung entgegenlaufen.

Zwangsvollstreckung trotz Insolvenz: Neugläubiger

Meist ohne Erfolg: Die Nutzung vom Pfändungssiegel einer Zwangsvollstreckung in Wohlverhaltensphase und Insolvenz.
Meist ohne Erfolg: Die Nutzung vom Pfändungssiegel einer Zwangsvollstreckung in Wohlverhaltensphase und Insolvenz.

Dennoch ist die Zwangsvollstreckung während einem Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen. Neugläubiger – also solche, deren Forderung erst während der Insolvenz entstanden ist – können die Vollstreckung trotz Insolvenz betreiben, sobald im Schlusstermin die Aufhebung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beschlossen wurde. In der anschließenden Wohlverhaltensphase ist die Vollstreckung trotz laufender Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase möglich.

Allerdings betreiben nicht viele Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach einem Insolvenzverfahren noch während der Wohlverhaltensphase. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Vollstreckung erfolgreich abläuft, tendiert praktisch gegen Null – schließlich wurde bereits das gesamte Schuldnervermögen durch den Insolvenzverwalter verwertet und etwaiges pfändbares Einkommen erhält für die nächsten Jahre ebenfalls der Verwalter.

Langfristig sinnvoll: Titulierung der Forderung

Die meisten Gläubiger werden die Vollstreckung bei laufender Insolvenz also aussetzen. In aller Regel liegt es jedoch im Interesse des Gläubigers, seine Forderung titulieren zu lassen. Dies kann beispielsweise durch ein Mahnverfahren geschehen.

Dadurch verjähren die Ansprüche normalerweise erst nach 30 Jahren, sodass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach dem Insolvenzverfahren inklusive des Endes der Wohlverhaltensphase betreiben kann. Meist wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung gewährt, sodass eine Zwangsvollstreckung bei abgeschlossener Insolvenz erfolgsversprechender ist.

Rang der Pfändung oft entscheidend

Wer keine neuen Schulden macht, braucht die Vollstreckung bei laufender Insolvenz i. d. R. nicht zu fürchten.
Wer keine neuen Schulden macht, braucht die Vollstreckung bei laufender Insolvenz i. d. R. nicht zu fürchten.

Die Zwangsvollstreckung nach einem Insolvenzverfahren ist auch gerade deshalb für Gläubiger interessant, weil bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – beispielsweise einer Gehaltspfändung – der Prioritätsgrundsatz gilt. Mit anderen Worten: Wer zuerst kommt, malt in der Regel auch zuerst.

Schuldner sollten sich daher darauf einstellen, dass Neugläubiger bereits kurze Zeit nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Vollstreckung betreiben, um möglichst zuerst von einer Pfändung zu profitieren. Derjenige, der zuerst handelt, erwirkt den ersten Rang der Pfändung und erhält solange den pfändbaren Anteil des Schuldnereinkommens, bis seine Forderungen inklusive Zinsen und Kosten getilgt sind.

Neuschulden während einer Insolvenz

Wer als Schuldner von einer Zwangsvollstreckung in der Insolvenz betroffen ist oder nach Ende der Wohlverhaltensphase fürchten muss, dass Neugläubiger die Pfändung betreiben, sollte sich an seinen Anwalt wenden bzw. einen solchen engagieren.

Nur dieser kann eine anstehende Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren oder der Wohlverhaltensphase abwenden. Auch die Rechtmäßigkeit der Forderung des Neugläubigers sollte geprüft werden – nicht immer ist diese zulässig.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, auch nach einer Insolvenzeröffnung mit einem Schuldnerberater zusammenzuarbeiten. Am effektivsten schützt die Vermeidung neuer Schulden vor der Zwangsvollstreckung nach einem Insolvenzverfahren.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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1 Gedanke zu „Zwangsvollstreckung während dem Insolvenzverfahren – Ist das möglich?

  1. Schlag

    Wenn ein Schreiben durch den Rechtsanwalt an einen Gläubiger geschickt wurde zwecks Insolvenz, der Gläubiger aber die Summe an ein Inkassobüro übergeben hat was dann? Reicht es den Gläubiger angeschrieben zu haben? Lg

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