Das Wichtigste zur Zwangsvollstreckung von Immobilien
Es gibt drei mögliche Arten: die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung und die Sicherungshypothek.
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, sondern hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Allerdings ist die Immobiliarvollstreckung sehr zeit- und kostenintensiv, sodass sich andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Kontopfändung ggf. eher eignen.
Grundsätzlich darf der Gläubiger frei zwischen den verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wählen. Er darf sich auch für die Zwangsversteigerung entscheiden, ohne dass die Schulden eine bestimmte Mindesthöhe erreicht haben müssen.
Inhalt
Zwangsvollstreckung von Häusern, Grundstücken und Co.
Die Zwangsvollstreckung ist in Deutschland ein rechtliches Mittel, mit dem Gläubiger ihre Rechte gegenüber von Schuldnern durchsetzen können, sofern letzte sich nicht an ihre Verbindlichkeiten halten bzw. halten können. Dabei ist die Zwangsvollstreckung auch in bewegliches Vermögen (Immobilien, Autos, Luxusgegenstände uns.) möglich.
Weitere Maßnahmen können beispielsweise Pfändungen des Kontos oder des Gehalts sein. Gerade bei hohen geschuldeten Summen oder einer auf ein Grundstück laufenden Hypothek ist die Zwangsvollstreckung der Immobilien jedoch eine verhältnismäßig einfache Möglichkeit, die Schulden einzutreiben.
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
Ob es sich bei dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung um Immobilien, einen wertvollen Oldtimer oder ein Gemälde handelt, ist erst einmal unerheblich. Grundsätzlich bedarf es der Erfüllung einiger Bedingungen, ehe die Vollstreckung betrieben werden kann.
Dazu gehört, dass der Schuldner im Zahlungsverzug ist, weil er beispielsweise ein Rechnungsdatum nicht eingehalten oder eine anstehende Rate nicht bedient hat. In der Regel wird der Gläubiger auf diesen Umstand mittels einer oder mehrere Mahnungen aufmerksam machen.
Sind alle Zahlungserinnerungen nicht von Erfolg gekrönt, kann der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Dadurch erlangt er einen Titel über seine Forderung, die nun erst nach 30 Jahren verjährt. Mit dem Mahnbescheid kann der Gläubiger schließlich den Vollstreckungsbescheid erlangen, mit dem letztendlich die eigentliche Zwangsvollstreckung von Immobilien durch den Gerichtsvollzieher möglich wird.
Verhindern der Versteigerung
Eigentümer können die Zwangsvollstreckung ihrer Immobilie am einfachsten abwenden, indem sie die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Meistens ist das jedoch nicht möglich, beispielsweise nach dem Verlust der Arbeitsstelle.
Schuldner sollten sich daher unbedingt an einen Anwalt wenden, spätestens nachdem sie durch das Gericht über das laufende Mahnverfahren informiert wurden. Gleiches gilt, wenn die Forderung unbegründet ist. In einem solchen Fall muss aktiv Widerspruch eingelegt werden!
Anmeldung der Insolvenz
Auch die Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist bei Zahlungsunfähigkeit möglich. Denn während der Privatinsolvenz stehen Schuldner unter Pfändungsschutz, sodass es Gläubigern nicht länger möglich ist, die Zwangsvollstreckung bei Immobilien zu betreiben.
Zwar stehen Immobilien für die Zwangsvollstreckung durch Gläubiger nicht länger zur Verfügung, zugleich werden sie jedoch Teil der Insolvenzmasse. Nach der Pfändung von Immobilien ist die Zwangsversteigerung nach den Regeln der Insolvenzordnung (InsO) also nicht ausgeschlossen. Handelt es sich jedoch um eine verschuldete Immobilie, hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, diese freizugeben.
Dazu ist es nötig, dass
- der zu erwartende Verkaufserlös geringer ist als die Schulden, die auf dem Haus lasten.
grüss Gott mein Name ist Helga weil ich meine Kredit Rate nicht mehr bezahlen kann pfändet mir die Bank mein Elternhaus können sie mir bitte helfen
Ich besitze ein Einfamilienhaus vom € 185.000 und beziehe seit 2014 Rente, die nicht gepfändet werden kann. Wegen Arbeitslosigkeit habe ich bei der AOK € 17.000 Schulden. Diese werden nach eine Vereinbarung in mehr symbolischen Raten zu €120 jährlich abgezahlt. Die Gemeinde verlangt von mir € 434,89 für das Abwasser. Es sei bemerkt, dass man zum sparsamen Umgang mit Abwasser aufgefordert wir. Durch mein sparsames Verhalten verbrauche ich jährlich nur 3 bis 4 m³ Wasser. Nach der Einführung der Grundgebühr von € 70,00 pro Jahr und € 2,88 pro m³ zahle ich den Betrag von effektiv
€ 20,38 pro m³. Das ist nach § 138 Abs.2 BGB Wucher. Ab welcher Schuldenhöhe kann mein Haus Zwangsversteigert werden?