Das Wichtigste zur Vollstreckung im Ausland
Für die Zwangsvollstreckung grenzüberschreitender Forderungen im EU-Ausland gibt es das europäische Mahnverfahren. Allerdings eignet sich dies nur für unstreitige Ansprüche.
Der Gläubiger erwirkt in diesem vereinfachten Verfahren einen europäischen Zahlungsbefehl, also einen Vollstreckungstitel. Anschließend kann er damit die Zwangsvollstreckung im Ausland veranlassen.
Zwangsvollstreckungen außerhalb der EU sind ungleich schwieriger und sollten gegebenenfalls durch ein Inkassounternehmen in die Wege geleitet werden.
Inhalt
Zwangsvollstreckung ins EU-Ausland
Noch vor wenigen Jahren war die Vollstreckung von im Inland titulierten Forderungen in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kompliziert und oftmals vergeblich. Seit Inkrafttreten verschiedener EU-Verordnung, etwa mit der Nr. 1115/2012, wurde das Prozedere bei Zivil- und Handelssachen deutlich vereinfacht.
Zuvor war es für eine Zwangsvollstreckung im EU-Ausland nötig, den inländischen Titel in einem sogenannten Vollstreckbarerklärungsverfahren gesondert im Vollstreckungsstaat für vollstreckbar erklären zu lassen. Seit 2015 ist dies nicht mehr nötig.
Stattdessen können Gläubiger am Gericht des Mitgliedsstaats, an dem die Forderung tituliert wurde, eine Vollstreckungsbescheinigung erhalten, die alle relevanten Informationen ausweist. Mit ihr kann sich dann an die zuständige Stelle für die Zwangsvollstreckung im Ausland gewendet werden.
Eine erneute Überprüfung der Forderung findet dort dann nicht mehr statt. Allerdings richtet sich die Vollstreckung nach den gesetzlichen Richtlinien des Zweitstaates.
Mit einem Europäischen Vollstreckungstitel ist die Vollstreckung ins EU-Ausland mittlerweile in vielen Schuldangelegenheiten recht unkompliziert und ohne viel Zeitverlust möglich. In der Regel empfiehlt es sich jedoch trotzdem, sowohl für das inländische als aus ausländische Prozedere einen Anwalt zu beauftragen.
Internationale Zwangsvollstreckung außerhalb der EU
Soll die Zwangsvollstreckung jedoch im Ausland stattfinden, welches nicht zur EU gehört, kann das ein langwieriges und mitunter erfolgloses Anliegen sein, insbesondere wenn der Gläubiger versucht, die Forderung ohne Hilfe durchzusetzen.
Allein die Ermittlung einer aktuellen Anschrift kann beispielsweise in Ländern, die über kein Meldesystem verfügen, eine Herausforderung sein.
Daher ist es in aller Regel unumgänglich, die Zwangsvollstreckung durch ein im Ausland beheimatetes Inkassounternehmen betreuen zu lassen bzw. mit einem Inkasso-Anbieter aus Deutschland zusammenzuarbeiten, der entsprechende Beziehungen zu seriösen Inkassounternehmen im Ausland oder ein Tochterunternehmen im Vollstreckungsstaat angesiedelt hat.
In jedem Fall wird für die Durchsetzung im Nicht-EU-Ausland ein Nachweis über die Forderung vonnöten, beispielsweise ein Kaufvertrag. Entsprechend muss dieser in die Sprache des Zweitstaates übersetzt werden. Auch Englisch als Geschäftssprache wird normalerweise akzeptiert.
Achtung! Gerade bei geringen Forderungen ist die Zwangsvollstreckung im außereuropäischen Ausland oft nicht lohnend, da die Kosten für Übersetzungen, Inkassounternehmen usw. nicht zu unterschätzen sind. Zudem variieren die nationalen Vorschriften zu Schuldverhältnissen von Land zu Land mitunter drastisch!
Beispiel: Zwangsvollstreckung in der Schweiz
Als Beispiel kann hier bereits ein Nachbarstatt Deutschlands dienen. Während das deutsche Prozedere zuerst ein Mahnverfahren vorsieht, ehe die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ist das in der Schweiz nicht nötig. Der Gläubiger reicht sein Begehren normalerweise lediglich bei den Betreibungsämtern ein und diese stellen dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.
Nur wenn der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet, kommt es zur gerichtlichen Überprüfung, sofern der Gläubiger diese beantragt. Während sich die Kosten für die eigentliche Zwangsvollstreckung im schweizerischen Ausland in Grenzen halten, können diese durch ein eventuelles gerichtliches Überprüfungsverfahren stark steigen.
Informieren Sie sich daher im Vorfeld über nationale Besonderheiten im Vollstreckungsstaat. Ein Anwalt mit entsprechender Versiertheit kann hierzu beraten.
Guten Morgen,
Mein Anliegen betrifft die Tatsache, dass ich in ein Nicht-EU-Land gezogen bin und noch Privat Schulden in Deutschland habe. Meine Frage hierzu lautet: Welche Konsequenzen könnten auf mich zukommen, wenn ich die Schulden nicht begleiche?
Ich lebe seit 10 Jahren in Philippinen,nun nach vielen Jahren,bekomme ich Post per Mail vom Finanzamt ,ich habe 4000 Euro Steuern nachzuzahlen,habe keine ersparnisse da ich nur von 600 Euro Erwerbsmiinderungsrente lebe,nun will mir das Finanzamt meine Rente einbehalten,ist dies rechtens,gibt es den Selbshalt auch im Ausland,was kann ich tun.
Mit freundlichen Gruessen
Mueller M.
Ist Möglichkeit mit ausländischen Gerichtsurteil die Schulden in deuche gerichtvollzieher geben??? Kann der was da mit machen??