Das Wichtigste zur Zwangsversteigerung
Hierbei handelt es sich um eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer solchen Versteigerung werden Vermögensgegenstände des Schuldners verkauft.
Mit der im Rahmen der Zwangsversteigerung erzielten Summe werden die Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Schulden des Betroffenen abgetragen. In Form einer Teilungsversteigerung dient sie der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft an einer Immobilie.
Eine Zwangsversteigerung setzt vor allem einen Vollstreckungstitel des Gläubigers voraus, welcher dem Schuldner zuzustellen ist.
Inhalt
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich eine Form der Zwangsvollstreckung. Im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung wird der Besitz von verschuldeten Personen zu Geld gemacht. Der Erlös geht an die Gläubiger, ihre Forderungen werden also befriedigt. Laut § 869 der Zivilprozessordnung regelt das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) die Zwangsversteigerung.
Die Zwangsversteigerung, etwa einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, ist in der Regel der letzte und drastischste Weg für Gläubiger, um ihre Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchzusetzen. Es können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen zwangsversteigert werden. Bei Ersterem tritt in der Regel der Gerichtsvollzieher auf den Plan. Dieser kann im Rahmen einer Zwangsversteigerung etwa das Auto des Schuldners veräußern.
Hierbei ist jedoch Folgendes zu beachten: Ein Auto kann nur unter gewissen Umständen gepfändet werden. Wird das Fahrzeug benötigt, um damit die Arbeitsstelle zu erreichen und besteht keine Möglichkeit, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen, ist eine Pfändung nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es sich um ein Luxusmodell handelt. In diesem Fall kann dieses gegen ein günstigeres Kfz ausgetauscht werden.
Zwangsversteigerung von unbeweglichen Sachen
Gefürchtet ist vor allem die Zwangsversteigerung von einem Grundstück oder einer Immobilie. Häufig kommt es zu einer Überschuldung, wenn Personen durch den Verlust der Arbeitsstelle oder eine Krankheit die Raten für die Immobilienfinanzierung nicht mehr bezahlen können. Bleibt das Geld aus, wird die Bank als Darlehensgeber schnell tätig und leitet gerichtliche Maßnahmen ein.
Der Gläubiger muss die Zwangsversteigerung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Für den Antrag müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Vorlage eines Vollstreckungstitels (etwa ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid)
- ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel
- Zustellung des Vollstreckungstitels und der -klausel
Das zuständige Amtsgericht nimmt Zwangsversteigerungen vor. Wurde der Antrag des Gläubigers bewilligt, bereitet es das weitere Vorgehen vor. Hierzu gehört es, dass der sogenannte Verkehrswert der Immobilie festgelegt wird.
Hierbei handelt es sich um den Marktwert, also den Preis, der bei einem Verkauf für gewöhnlich zu erzielen wäre. Meist wird ein Experte vom Amtsgericht damit beauftragt, ein Wertermittlungsgutachten zu erstellen, aus welchem der Verkehrswert hervorgeht.
Steht der Verkehrswert fest, kann dann entschieden werden, wann die Versteigerung stattfinden soll. Zwangsversteigerungstermine werden öffentlich, unter anderem in der lokalen Presse, mitgeteilt. Mittlerweile sind viele Amtsgerichte auch dazu übergegangen, Termine für die Zwangsversteigerung online bekannt zu machen. Hierzu wurde ein spezielles Portal eingerichtet.
Benötigen Sie Hilfe bei einer drohenden Zwangsversteigerung? Schuldnerberatungsstellen können Sie schon frühzeitig unterstützen, wenn Sie merken, dass Sie Immobilienkredite nicht mehr abbezahlen können. Rückt die Zwangsversteigerung näher, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt. Dieser kann unter anderem mit den Gläubigern verhandeln und vor Gericht für die Rechte seines Mandanten einstehen.
Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung von einem Haus?
Ob von einer Eigentumswohnung oder von einem Haus: Zwangsversteigerungen folgen stets dem gleichen Ablauf. Die Leitung obliegt einem Rechtspfleger, welcher zunächst feststellt, welche Verfahrensbeteiligten, hierzu zählen unter anderem Gläubiger und Schuldner, erschienen sind. Im Anschluss werden die wichtigsten die Zwangsversteigerung betreffenden Informationen bekanntgegeben.
Im weiteren Verlauf werden die Beteiligten gefragt, ob sie Anträge zu den Versteigerungsbedingungen stellen. Ist dies nicht der Fall, werden diese Bedingungen festgehalten. Dann wird das geringste Gebot bekanntgegeben. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der erreicht werden soll, damit wenigstens die Kosten der Zwangsversteigerung und die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Rechte gedeckt werden können.
Die eigentliche Versteigerung dauert mindestens 30 Minuten. Interessenten können in diesem Zeitraum ihre Gebote abgeben. Nach dem Ende der Bietzeit wird das höchste Gebot drei Mal aufgerufen und die Zwangsversteigerung geschlossen. Im Anschluss findet eine Verhandlung über die Erteilung des Zuschlags statt. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt werden, wird dieser erteilt. Der Meistbietende ist dann der neue Eigentümer der betreffenden Immobilie.
Wie lässt sich eine Zwangsversteigerung verhindern?
Viele Betroffene fragen sich, ob sie eine drohende Zwangsversteigerung noch abwenden können. Wurde das Verfahren bereits eingeleitet, handelt es sich hierbei meist um ein schwieriges Unterfangen. Wird ein Schuldner vom Amtsgericht über die Versteigerung informiert, kann er laut § 30 ZVG innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens stellen. Er muss dem Gericht in einer anschließenden Anhörung dann glaubhaft machen, dass er dazu in der Lage ist, innerhalb von sechs Monaten die offenen Forderungen abzulösen.
Mitbieten bei der Zwangsversteigerung: Tipps für Interessenten
Sei es nun die Zwangsversteigerung von einem Bauernhof, einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses: Interessenten können hierbei unter Umständen ein echtes Schnäppchen machen. Oftmals liegt der Kaufpreis nämlich unter dem Verkehrswert, welcher im Vorhinein geschätzt wurde. Das gilt vor allem, wenn es zu einem zweiten Termin kommt.
Um erfolgreich zu sein, sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:
- Sie sollten sich gut auf Zwangsversteigerungen vorbereiten. Informationen, die im Vorhinein eingeholt werden, helfen Ihnen dabei, das passende Objekt zu finden. Studieren Sie genau den Grundbuchauszug sowie das Wertgutachten.
- Damit Ihnen der für eine Zwangsversteigerung festgelegte Ablauf nicht fremd ist, können Sie zur Vorbereitung an anderen Versteigerungsterminen als Zuhörer teilnehmen. In diesem Rahmen können Sie Fragen, die noch offen sind, klären.
- Erstes Gebot, zweites, drittes: Nimmt die Versteigerung Fahrt auf, kann diese Stimmung ansteckend sein. Setzen Sie sich deshalb vorher ein Limit, damit Sie nicht zu viel Geld ausgeben.
- Klären Sie bereits vor der Versteigerung die Finanzierung, damit Sie den Kaufpreis auch tatsächlich bezahlen können. Denken Sie daran: Jedes Gebot ist verbindlich. Wurde es abgegeben, kann es nicht mehr zurückgenommen werden.
Ob Häuser oder Wohnungen: Zwangsversteigerungen bergen auch Risiken, über die sich Interessenten im Klaren sein sollten. So besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, dass Sie die Immobilie zuvor besichtigen können. Des Weiteren können Altlasten auf dem Haus liegen. Besitzt etwa eine andere Person das Wohnrecht, wird dieses durch eine Versteigerung nicht automatisch gelöscht. Ein Blick in den Grundbuchauszug verschafft in diesem Zusammenhang Klarheit.