Das Wichtigste zum Zessionskredit
Zession ist ein anderer Begriff für die Abtretung von Forderungen. Diese Forderungsübertragung auf einen neuen Gläubiger erfolgt nach den Regeln der §§ 398 ff. BGB. Eine Form der Abtretung ist die Sicherungszession als Mittel der Kreditsicherung.
Ein Zessionskredit ist laut Definition ein Kredit, der mit offenen, dem Kreditnehmer zustehenden Forderungen besichert wird. Er tritt diese Forderungen als Kreditsicherheit an seine Bank als Kreditgeber ab. Hier finden Sie eine ausführliche Erläuterung zu dieser Sicherungszession.
Bei dem Sicherungskredit erfolgt die Abtretung der Forderungen lediglich sicherheitshalber, während es sich beim (echten) Factoring um einen Forderungskauf handelt. Bei Letzteren trägt der Käufer der Forderungen das Risiko eines Zahlungsausfalls beim Schuldner (sogenanntes Delkredererisiko).
Inhalt
Was ist ein Zessionskredit? Eine einfache Erklärung
Wenn Unternehmen sich bei einer Bank Geld leihen, verlangt die Bank eine Sicherheit für den Kredit.
Eine Form der Absicherung ist die Abtretung (Zession) von Forderungen, die dem Unternehmen gegenüber Dritten, zum Beispiel gegenüber einem anderen Unternehmen zustehen.
Dabei schließen die Bank als Kreditnehmer und das Unternehmen als Kreditnehmer zwei Verträge ab: zum einen den Abtretungsvertrag und zum anderen den Kreditvertrag.
Ein Zessionskredit ist demnach nichts anderes als ein kurzfristiger Kredit, bei dem der Kreditnehmer ihm zustehende offene Forderungen als Sicherheit an den Kreditgeber abtritt. Die Abtretung bzw. Zession fungiert hier als Kreditsicherheit.
Dabei sind verschiedene Formen der Forderungsübertragung denkbar:
- Offene Zession: Der Schuldner wird per Abtretungsanzeige über die Abtretung informiert. Er kann sich infolgedessen nur noch dann auf Erfüllung berufen, wenn er an den Kreditgeber zahlt.
- Stille Zession: Der Schuldner erfährt nichts von der Abtretung und zahlt weiterhin an seinen ursprünglichen Gläubiger, den Kreditnehmer. Dieser ist verpflichtet, die Zahlungen an seinen Kreditgeber weiterzuleiten.
- Globalzession: Der Kreditnehmer tritt sämtliche bereits bestehende und künftige Forderungen an den Kreditgeber ab. Diese Form geht am weitesten und ist besonders typisch für einen Zessionskredit.
- Mantelzession: Der Kreditnehmer tritt nur einen bestimmten Teil seiner Forderungen ab bzw. nur bis zu einer bestimmten festgelegten Höhe.
Ein Zessionskredit kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn ein Unternehmen Geld von der Bank benötigt, aber keine anderen Kreditsicherheiten zu bieten hat, wie etwa Immobilien, die es mit einer Grundschuld oder Hypothek besichern könnte, oder wie die Sicherungsübereignung von Maschinen oder einem Fuhrpark.
Eine Sicherungszession eignet sich auch dann sehr gut als Sicherungsmittel, wenn ein Unternehmen für seine Geschäfte Geld oder Rohstoffe benötigt, um seine Dienstleistungen oder Waren an Dritte zu verkaufen.
Exkurs: Wer ist wer beim Zessionskredit?
Beim Zessionskredit und der damit verbundenen Forderungsübertragung sind drei Parteien beteiligt, die wir für ein besseres Verständnis im Folgenden vorstellen wollen:
- Kreditnehmer, z. B. ein Unternehmen: Er ist gleichzeitig Sicherungsgeber und Zedent. So bezeichnen Juristen bei einer Abtretung den ursprünglichen Gläubiger.
- Kreditgeber, z. B. eine Bank: Sie ist der Sicherungsnehmer und Zessionar, das heißt, der Erwerber der abgetretenen Forderungen.
- Schuldner bzw. Drittschuldner, z. B. Kunden des Unternehmens: Damit ist der Schuldner des Kreditnehmers gemeint, also derjenige, gegen die der Kreditnehmer offene Forderungen besitzt. Er muss bei der Abtretung nicht mitwirken.
Voraussetzungen für einen Zessionskredit
Banken gewähren einen Zessionskredit in der Regel nur dann, wenn sowohl der Kreditnehmer als auch seine Schuldner über eine sehr gute Bonität verfügen. Unter Umständen ist eine weitere Sicherheit, beispielsweise in Form einer Bürgschaft erforderlich.
Die Kreditsumme beläuft sich bei einem Zessionskredit gewöhnlich auf höchstens 80 % der abgetretenen Forderungen. Fällt die Bonitätsprüfung hingegen nicht so gut aus, bewilligt die Bank unter Umständen nur einen geringeren Prozentsatz, beispielsweise 50 %.
Darüber hinaus ist eine Sicherungsabtretung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Abschluss eines Abtretungsvertrags: Kreditnehmer und -geber müssen sich über die Sicherungszession einigen.
- Existenz der Forderung: Künftige Forderungen müssen bestimmt oder bestimmbar sein und ihr Entstehen zumindest als möglich erscheinen.
- Abtretbarkeit der Forderung: Der Zession dürfen keine Abtretungsverbote gemäß §§ 399 f. BGB entgegenstehen.
- Berechtigung des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer muss tatsächlich Forderungsinhaber sein.
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Zessionskredit und die Folgen der Abtretung
Erfolgt die Abtretung, um eine Zessionskredit abzusichern, so überträgt der Kreditnehmer als Sicherungsgeber dem Kreditgeber als Sicherungsnehmer die Gläubigerstellung – allerdings mit folgenden Einschränkungen:
- Der Kreditgeber soll nicht wirklich Forderungsinhaber werden. Die Forderung dient ihm ja nur vorübergehend als Absicherung, etwa für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Deshalb darf er auch nur bei Eintritt des Sicherungsfalls über die abgetretene Forderung verfügen.
- Wenn der Kreditnehmer den Zessionskredit tatsächlich nicht mehr zurückzahlen kann, so darf der Kreditgeber auf die Forderungen zurückgreifen, um die Kreditschulden daraus zu tilgen – aber auch nur in Höhe der Kreditsumme.
Sobald der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, muss die Bank die sicherheitshalber abgetretenen, noch offenen Forderungen an den Kreditnehmer zurück übertragen.