Das Wichtigste zur privaten Zahlungsunfähigkeit
Als Eröffnungsgrund der Insolvenz kommt für Privatpersonen lediglich die (drohende) Zahlungsunfähigkeit infrage.
Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Forderungen nicht tilgen kann bzw. die Zahlungen eingestellt hat.
Welche Folgen hat die Zahlungsunfähigkeit für Schuldner?
Kann der Schuldner seinen finanziellen Verbindlichkeiten dauerhaft nicht nachkommen, muss er mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers rechnen. Möchten Sie dies vermeiden und Ihre Schulden abbauen, dann erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Beratung.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson: Definition
Das Insolvenzverfahren soll Schuldnern ermöglichen, nach einer gewissen Zeit, in der sie den pfändbaren Teil ihres Vermögens und Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten mussten, die Restschuldbefreiung erteilt zu bekommen. Vielen verschuldeten Personen ist es erst dadurch möglich, jemals wieder ein schuldenfreies Leben zu führen.
Doch nicht jeder, der Schulden hat, kann auch die Verbraucherinsolvenz beantragen. Gemäß der Insolvenzordnung (InsO) ist es nötig, dass ein Insolvenzgrund vorliegt (§ 16 InsO). Während für juristische Personen auch die Überschuldung als Insolvenzgrund genügt, kommt lediglich die (drohende) Zahlungsunfähigkeit für eine Privatperson infrage:
(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
(2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.(§ 18 InsO)
Welche Auswirkungen hat die Zahlungsunfähigkeit für Schuldner?
Droht einem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit oder ist diese bereits eingetreten, so kann das weitreichende Konsequenzen haben. Nicht nur werden viele Gläubiger bei Zahlungsverzug früher oder später
- ein Mahnverfahren einleiten und in der Folge
- die Zwangsvollstreckung betreiben. Auch sind
- Gläubiger bspw. berechtigt, einen Insolvenzantrag für den Schuldner einzureichen, wenn sie von der Zahlungsunfähigkeit ausgehen müssen.
Richtig reagieren: Was Schuldner unternehmen sollten
Die Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson ist kein auswegloser Zustand. Mit den geeigneten Maßnahmen kann auch eine verfahrene Situation aufgelöst werden. Daher sollten Schuldner sich möglichst früh an eine Schuldnerberatung wenden, idealerweise ehe die Zahlungen tatsächlich eingestellt werden müssen. Eine unverbindliche Erstberatung dazu, welche Optionen Sie haben, finden Sie bei der Schuldenanalyse **.
Gemeinsam mit dem Schuldnerberater kann dann Kontakt zu den Gläubigern aufgenommen und an einer Lösung gearbeitet werden, etwa an geminderten Raten oder einem Erlass der Zinsen. Auch eine Umschuldung kann bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson gelegentlich infrage kommen. Auf diese Weise ist es oft möglich, die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Anmeldung eines Insolvenzverfahrens
Ist die finanzielle Lage des Schuldners jedoch sehr angespannt und kann sich nicht mit den Gläubigern auf eine Strategie geeinigt werden, ist die Insolvenzeröffnung meist der einzige Ausweg, um die Zahlungsunfähigkeit der Privatperson aufzulösen.
Insbesondere wenn ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat, sollte der Schuldner schnell handeln. Stellt dieser nicht innerhalb von zwei Wochen einen eigenen Antrag, ist die Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz nicht gewährbar. Der Schuldner würde zwar das Verfahren durchlaufen, am Ende aber immer noch für nicht bezahlte Restschulden haftbar sein.
Reicht das Schuldnervermögen zudem nicht aus, um die Verfahrenskosten zu zahlen, sollte nicht nur die Restschuldbefreiung, sondern auch die Stundung dieser Kosten zusammen mit der Insolvenz beantragt werden. Lassen Sie sich unbedingt von einem Insolvenzanwalt bei der Antragstellung helfen, auch wenn Sie nicht akut von der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson betroffen sind.
Bin durch Kredit in die schuldenfrei geraten
vor 12 jahren wurde ich ins krankenhaus eingeliefert und wusste nicht das meine krankenversicherung nichtmehr gültig war.
kurz darauf habe ich 7 jahre privatinsolvenz überstanden.
nun muss ich trotzdem 710.-€ bezahlen.
mit den kosten für die privatinsolvenz ist das so in ungefähr der betrag wegen dem ich diese privatinsolvenz damals audgedrängt bekam.
so… yeah…
Kann die Forderungen nicht mehr bewältigen jetzt habe ich auch noch Gerichtsbriefe ich weiss einfach nicht mehr weiter
Ich möchte einfach nur aus dieser Schuldenfalle raus .