Wohngeldrechner: Wie hoch fällt die Unterstützung aus?

Das Wichtigste zum Wohngeldrechner

Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein, um Wohngeld zu bekommen?

Einen pauschalen Wert für das Mindesteinkommen gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass Ihr Einkommen bei mindestens 80 Prozent des Betrages liegen muss, den Sie als Bürgergeldempfänger erhalten würden. Ist Ihr Einkommen zu gering, haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialleistung. In diesem Fall können Sie beispielsweise aufstockendes Bürgergeld beantragen. Welche anderen Personen keinen Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie hoch darf das Einkommen sein, um Wohngeld zu erhalten?

Ist Ihr Einkommen zu hoch, haben Sie keinen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Wie hoch diese ist, hängt davon ab, in welche Mietstufe die Gemeinde, in der Sie wohnen, eingruppiert wird. Außerdem ist entscheidend, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Leben Sie beispielsweise in Berlin, welches zur Mietstufe IV gehört, liegt die Obergrenze für einen Singlehaushalt bei 1.466 Euro (Stand 05/2024). Ist Ihr Einkommen zu hoch für den Bezug von Wohnungsgeld? Unser Rechner verrät es Ihnen.

Woher weiß ich, wie viel Wohngeld ich bekomme?

Wird Ihnen das Wohngeld gewährt, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid darüber, wie hoch die Leistung ausfällt. Möchten Sie bereits im Vorhinein abschätzen, wie hoch die Unterstützung ausfallen könnte, dann können Sie das Wohngeld mit einem Rechner ermitteln. Hier kommen Sie direkt zum Wohngeldrechner.

Aktueller Wohngeldrechner: Für Rentner, ALG-1-Bezieher, Arbeitnehmer etc.

Kurzer Überblick: Wer bekommt Wohngeld und welchen Zweck erfüllt es?

Mit dem Wohngeldrechner ermitteln Sie, wie viel Wohngeld Sie wahrscheinlich erhalten.
Mit dem Wohngeldrechner ermitteln Sie, wie viel Wohngeld Sie wahrscheinlich erhalten.

Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten zu tragen. Einen Anspruch können sowohl Mieter als auch Menschen, die im Pflegeheim leben, sowie Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie haben.

Im Durchschnitt sollte die Höhe des Wohngeldes für einen deutschen Haushalt nach Angaben Bundesregierung im Jahr 2023 bei 370 Euro monatlich liegen. Für viele Menschen ist dieser Betrag eine wichtige finanzielle Erleichterung.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben unter anderem Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Studenten, die einen Anspruch auf BAföG haben, können die Leistung nicht beantragen. Gleiches gilt für Menschen, die über ein erhebliches Vermögen verfügen.

Gut zu wissen: Das Wohngeld für Mieter wird auch Mietzuschuss genannt. Eigentümer einer Immobilie erhalten demgegenüber den Lastenzuschuss.

Wobei hilft Ihnen ein zuverlässiger Wohngeldrechner?

Das Berechnen von Wohngeld ist eine komplexe Angelegenheit. Die Höhe der Sozialleistung hängt nämlich von vier Faktoren ab:

  1. Wie viele Personen leben in der Wohnung?
  2. Wie hoch ist das Einkommen des Haushalts?
  3. Wie hoch ist die Miete?
  4. In welcher Gegend leben Sie?

Mit einem Wohngeldrechner können Sie online schnell und einfach ermitteln, wie hoch in Ihrem Fall die staatliche Leistung ausfallen kann.

Sind Sie unsicher, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten? Eine entsprechende Beratung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

So verwenden Sie den Rechner für das Wohngeld richtig!

Wohngeldrechner bei Arbeitslosengeld 1: Die Lohnersatzleistung wird als Einkommen gewertet.
Wohngeldrechner bei Arbeitslosengeld 1: Die Lohnersatzleistung wird als Einkommen gewertet.

Nutzen Sie den Wohngeldrechner und beantragen die Leistung, wenn dieser zeigt, dass ein Anspruch bestehen könnte. Die Bedienung des Rechners ist einfach: Geben Sie einfach die nötigen Werte ein und klicken dann auf das Feld „Berechnen“, um zu erfahren, wie hoch das Wohngeld für Sie ausfallen könnte.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Angaben des Rechners nicht verbindlich sind und Ihnen nur einen Anhaltspunkt geben. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Im Folgenden gehen wir näher darauf ein, welche Angaben Sie machen müssen und was Sie dabei beachten sollten.

Informieren Sie sich zunächst, ob Sie allgemein einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Ist dies der Fall, ist der Wohngeldrechner für Studenten, Rentner, Angestellte und auch Arbeitslosengeld-1-Empfänger nutzbar.

Grundlegende Angaben: Bewilligungsjahr, Bundesland, Wohnort

Möchten Sie das Wohngeld berechnen? Den Zuschuss mit einem Rechner zu ermitteln funktioniert schnell und einfach. Zunächst müssen Sie grundlegende Angaben machen. Dazu zählt zunächst das Bewilligungsjahr. Möchten Sie die Leistung im Jahr 2024 beantragen, müssen Sie im Wohngeldrechner im Feld „Wohngeld für“ entsprechend das korrekte Jahr auswählen.

Das ist wichtig, da sich die Regelungen bezüglich der Sozialleistung und die Höhe des Wohngeldes ändern können. So sorgte etwa eine Reform im Jahr 2023 dafür, dass mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben und auch die durchschnittliche Höhe der finanziellen Unterstützung anstieg.

Geben Sie außerdem an, in welchem Bundesland und in welcher Stadt Sie leben. Diese Informationen sind für den Wohngeldrechner wichtig, da geprüft werden muss, in welche Mietstufe Ihre Stadt eingruppiert wird. Je höher die Mietstufe, umso mehr Geld erhalten Sie nämlich.

Kaltmiete bzw. Belastung: Angaben im Wohngeldrechner für das Eigenheim vs. für die Mietwohnung

Wohngeld bei Eigenheim: Im Rechner müssen angeben, wie hoch Ihre Belastung ist.
Wohngeld bei Eigenheim: Im Rechner müssen angeben, wie hoch Ihre Belastung ist.

Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt unter anderem auch von der Höhe Ihrer Wohnkosten ab. Aus diesem Grund müssen Sie in einem nächsten Schritt als Mieter angeben, wie hoch Ihre Bruttokaltmiete ist.

Diese besteht aus der Nettokaltmiete, also den Kosten für den reinen Wohnraum, sowie den sogenannten kalten Betriebskosten. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Wasserversorgung, Müll- sowie Abwasserbeseitigung.

Verwenden Sie als Eigenheimbesitzer den Wohngeldrechner, um den Lastenzuschuss zu ermitteln, müssen Sie demgegenüber Ihre monatliche Belastung angeben. Dazu gehören sowohl die Raten für ein abzuzahlendes Darlehen sowie andere Kosten, welche durch die Immobilie begründet werden. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr für Betriebs- und Instandhaltungskosten.

Auch Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können Anspruch auf Wohngeld haben. Auch hier hilft Ihnen der Wohngeldrechner. Egal, ob Pflegestufe 2 oder eine andere, Sie müssen bei diesem Punkt im entsprechenden Feld ein „H“ eintragen. Der Rechner berücksichtigt dann automatisch den korrekten Wert. Für Heimbewohner wird nämlich pauschal der Höchstbetrag der jeweils zutreffenden Mietstufe angesetzt.

Haushaltsmitglieder: Wer davon hat Anspruch auf Wohngeld?

Nun müssen Sie angeben, wie viele Haushaltsmitglieder mit Ihnen zusammenleben. Dazu können unter anderem Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern oder andere nähere Verwandte gehören – nicht jedoch entfernte Verwandtschaft oder Freunde.

Im nächsten Schritt verlangt der Wohngeldrechner dann die Angabe der Anzahl der Personen, die vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Dabei handelt es sich also um Personen, die keinen Anspruch auf die Leistung haben. Dazu zählen unter anderem Bezieher von

  • Bürgergeld,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung und
  • Hilfe zum Lebensunterhalt.

Bei diesen staatlichen Leistungen werden die Wohnkosten bereits übernommen, weshalb kein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Einkommen aller Haushaltsmitglieder: Wer verdient wie viel?

Wohngeld mit dem Rechner ermitteln: Rentner müssen Ihre Rente als Einkommen angeben.
Wohngeld mit dem Rechner ermitteln: Rentner müssen Ihre Rente als Einkommen angeben.

Im Folgenden müssen Sie im Wohngeldrechner für alle wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder einzeln angeben, wie hoch ihr monatliches Einkommen jeweils ist. Dabei sind die Bruttoeinkünfte zu berücksichtigen – also die Einkünfte vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Grundsätzlich müssen Sie hierzu zunächst ermitteln, wie hoch Ihre Einkünfte in den kommenden 12 Monaten insgesamt ausfallen werden und diesen Betrag dann durch 12 teilen.

Sind Sie Arbeitnehmer, müssen Sie Ihr Arbeitseinkommen zuzüglich eventueller weiterer Zahlungen, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit angeben. Sind Sie selbstständig, ist der Gewinn entscheidend.

Möchten Sie als Arbeitslosengeld-1-Empfänger das Wohngeld mit dem Rechner ermitteln, zählt das ALG 1 als Einkommen. Auch andere Lohnersatzleistungen, wie etwa Kranken-, Kurzarbeiter- sowie Mutterschaftsgeld werden als Einkommen gewertet.

Auch wer eine Rente bezieht, kann Wohngeld erhalten. Im Rechner müssen Sie dann Ihre Altersrente als Einkommen angeben. Beziehen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

Sind Sie geschieden oder dauerhaft getrennt und verwenden den Wohngeldrechner? Mit Unterhalt, den Sie selbst beziehen, erhöht sich Ihr Einkommen. Auch dieser Betrag muss angegeben werden.

Beachten Sie: Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Kinder- und Pflegegeld, Steuerrückzahlungen sowie das Elterngeld, wenn es einen Betrag von 300 Euro pro Monat nicht übersteigt. Zusätzlich können Sie zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro pro Kind, von Ihrem Einkommen abziehen.

Werbungskosten und Abzüge mindern das zu berücksichtigende Einkommen

Sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner, können Sie im nächsten Feld Ihre monatlichen Werbungskosten angeben. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die durch den Beruf bedingt sind – wie beispielsweise Fahrtkosten. Hier kann ein Pauschalbetrag angesetzt werden:

  • Für Arbeitnehmer sind dies im Jahr 2024 pro Monat 102,50 Euro.
  • Für Rentner liegt die Pauschale im Jahr 2024 bei 8,50 Euro pro Monat.

Haben Sie höhere Ausgaben, können Sie jedoch auch die tatsächlichen Werbungskosten im Wohngeldrechner angeben. Beantragen Sie das Wohngeld, müssen Sie dies jedoch nachweisen können.

Im nächsten Schritt müssen Sie für jedes Haushaltsmitglied angeben, welche pauschalen Abzüge für Steuern und Sozialversicherung berücksichtigt werden sollen. Die Abkürzungen haben dabei die folgenden Bedeutungen:

  • ESt = Einkommensteuer (auszuwählen, wenn Sie Einkommensteuer zahlen)
  • KV = Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (auszuwählen, wenn Sie Beiträge zahlen)
  • RV = Gesetzliche Rentenversicherung (auszuwählen, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen)

Abschließende Eingaben: Unterhaltspflichten etc.

Kein Wohngeldrechner benötigt: Als Azubi haben Sie nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld.
Kein Wohngeldrechner benötigt: Als Azubi haben Sie nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld.

Zuletzt verlangt der Wohngeldrechner noch einige andere Angaben. Sind Sie alleinerziehend, müssen Sie im entsprechenden Feld „Ja“ auswählen. Ist dies der Fall, wird ein gewisser Freibetrag vom Einkommen abgezogen.

Folgend müssen Sie angeben, ob Sie oder andere Haushaltsmitglieder anderen Personen gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind und wie hoch die monatliche Belastung dadurch ausfällt. Diese Beträge werden bei der Berechnung vom Einkommen abgezogen.

Im vorletzten Schritt müssen Sie eintragen, wie viele zu berücksichtigende erwerbstätige Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, in Ihrem Haushalt leben. In diesem Fall verringert sich das Einkommen pro Kind um einen Freibetrag in Höhe von maximal 100 Euro pro Monat (Stand 05/2024).

Nutzen Sie beispielsweise den Wohngeldrechner als Student, der noch bei den Eltern wohnt sowie nebenbei erwerbstätig ist, und sind Ihre Eltern auch wohngeldberechtigt, profitieren Sie gemeinsam vom Freibetrag. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn der Student dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat.

Zuletzt müssen Sie noch angeben, ob auch Schwerbehinderte zu den Haushaltsmitgliedern zählen. Dazu zählen sowohl Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 als auch Menschen mit einem niedrigeren GdB, die pflegebedürftig und häuslich bzw. teilstationär gepflegt werden bzw. sich in Kurzzeitpflege befinden. Für diese Personen wird ein Freibetrag in Höhe von 150 Euro monatlich vom Einkommen abgezogen (Stand 05/2024).

Klicken Sie nun auf das Feld „Berechnen“, öffnet sich eine weitere Ansicht, der Sie entnehmen können, wie hoch das Wohngeld in Ihrem Fall ausfallen könnte.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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