Das Wichtigste zum Wohngeld und Grundsicherung
Nein, Wohngeld und Grundsicherung sind zwei verschiedene Leistungen. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen, während die Grundsicherung eine Sozialleistung ist, die den gesamten Lebensunterhalt abdeckt. Mehr zu dem Unterschied zwischen Wohngeld und Grundsicherung können Sie hier nachlesen.
Nein, in der Regel gibt es kein Wahlrecht. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, wird das Wohngeld nicht gewährt, weil die Unterkunftskosten bereits in der Grundsicherung berücksichtigt sind. Mehr Informationen zum Wahlrecht erhalten Sie hier.
Ja, sofern keine Grundsicherung bezogen wird. Bei voller Erwerbsminderung ist Wohngeld eine mögliche Unterstützung, wenn das Einkommen nicht ausreicht und kein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Inhalt
Wohngeld oder Grundsicherung? Hier zwei Rechner, um Ihren Anspruch zu prüfen
Unterschied zwischen Wohngeld und Grundsicherung
Was ist Grundsicherung und Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Haushalten mit geringem Einkommen helfen soll, ihre Wohnkosten zu decken. Es ist besonders wichtig für Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Miete oder die Belastungen für ihr Eigenheim vollständig zu bezahlen. Wohngeld kann in zwei Formen beantragt werden:
- Mietzuschuss: Für Mieter von Wohnraum.
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer von Wohnimmobilien.
Ob bei der Grundsicherung oder beim Wohngeld – die Höhe der monatlichen Leistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- Haushaltsgröße: Die Anzahl der Personen im Haushalt spielt eine entscheidende Rolle.
- Einkommen: Das Gesamteinkommen des Haushalts muss unter einer bestimmten Grenze liegen, um Anspruch auf Wohngeld zu haben.
- Mietkosten: Die Höhe der Miete oder der Belastungen für das Eigenheim wird ebenfalls berücksichtigt.
Im Gegensatz dazu ist die Grundsicherung eine Sozialleistung, die im Rahmen des SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) geregelt ist. Sie richtet sich an Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:
- Unterkunftskosten: Die Kosten für Miete oder Eigentum werden in voller Höhe übernommen, wenn sie angemessen sind.
- Persönlicher Bedarf: Hierzu gehören Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und andere notwendige Dinge des täglichen Lebens.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Diese werden ebenfalls berücksichtigt und erstattet.
- Mehrbedarf: Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie z.B. Menschen mit Behinderung, können zusätzliche Leistungen erhalten, die über den Regelsatz hinausgehen.
- Einmalige Leistungen: Für spezielle Anschaffungen, wie Möbel oder Bekleidung, können einmalige Zahlungen beantragt werden.
Wann Wohngeld, wann Grundsicherung? Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, aber ansonsten finanziell einigermaßen abgesichert sind, kommt eher das Wohngeld statt Grundsicherung infrage. Haben Sie hingegen nicht nur Probleme, die Miete zu zahlen, sondern auch Ihren allgemeinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist die Grundsicherung die richtige Wahl.
Grundsicherung im Alter oder Wohngeld?
Eine Frage, die sich Rentner oft stellen: Wohngeld oder Grundsicherung, was ist sinnvoller? Rentner haben bei zu wenig Rente Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld, wenn ihr Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Wohngeld kann eine Alternative sein, wenn die Rente etwas höher ist, aber nicht für die Miete reicht. Entscheidend ist die individuelle Einkommenssituation.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine kleine Rente haben, Wohngeld oder Grundsicherung beantragen? Haben Sie nur eine geringe Rente, die aber über dem Grundsicherungsniveau liegt, könnte Wohngeld die richtige Wahl sein. Wenn die Rente jedoch nicht ausreicht, um den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten, ist die Grundsicherung im Alter die bessere Option.
Für Personen mit einer EU-Rente zum Thema Grundsicherung oder Wohngeld gilt das Gleiche wie für andere Renten. Bei zu geringem Einkommen können Rentner entweder Wohngeld oder Grundsicherung beantragen, abhängig davon, ob sie nur Unterstützung für die Miete oder für den gesamten Lebensunterhalt benötigen.
Kann man bei voller Erwerbsminderungsrente Wohngeld oder Grundsicherung beantragen? Ja, Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente können Wohngeld beantragen, wenn ihr Einkommen knapp über der Grenze für Grundsicherung liegt. Wohngeld ist dann eine mögliche Unterstützung, um die Mietkosten zu decken.
Wahlrecht zwischen Grundsicherung und Wohngeld
Haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Grundsicherung und Wohngeld? Haushalte, die Anspruch auf Grundsicherung besitzen, haben in der Regel zwischen Wohngeld oder Grundsicherung kein Wahlrecht. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, solange sie bereits Grundsicherung beziehen. Dies ist im § 7 Abs. 1 S. 5 Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt. Was hat Vorrang: Grundsicherung oder Wohngeld? Wohngeld ist vorrangig gegenüber der Grundsicherung, wenn der Bedarf vollständig durch Wohngeld und gegebenenfalls durch einen Kinderzuschlag gedeckt werden kann. In diesem Zusammenhang gibt es einige Ausnahmen, die unter bestimmten Umständen zur Anwendung kommen können:
- Darlehen als Grundsicherung: Wenn die Grundsicherung als Darlehen gewährt wird, ist der Anspruch auf Wohngeld nicht automatisch ausgeschlossen. In diesem Fall könnten Betroffene Wohngeld trotz Grundsicherung beantragen, da die Grundsicherung nicht als reguläre Leistung betrachtet wird. SIe müssen sich jedoch bewusst sein, dass Sie das Darlehen zurückzahlen müssen, sobald Sie wieder über ein entsprechendes Einkommen verfügen.
- Vermeidung von Hilfebedürftigkeit: Wenn der Bezug von Wohngeld dazu führt, dass eine Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt wird, kann in Einzelfällen auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, obwohl bereits Grundsicherung bezogen wird.
Kann man Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig bekommen? Nein, Wohngeld und Grundsicherung können nicht gleichzeitig empfangen werden. Um herauszufinden, welche Leistung für Sie finanziell vorteilhafter ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt für Grundsicherung und Soziales oder an die zuständige Wohngeldstelle.
Von Grundsicherung zu Wohngeld wechseln: Ist das möglich?
Ein Wechsel von der Grundsicherung zum Wohngeld ist möglich, wenn sich die finanzielle Situation ändert, zum Beispiel durch ein höheres Einkommen aus einer neuen Arbeitsstelle. In diesem Fall können Betroffene Wohngeld beantragen, da sie keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung haben. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen zu Einkommen und Wohnkosten im Antrag angegeben werden, damit das zuständige Amt prüfen kann, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.