Das Wichtigste zum Wohngeld
Das Wohngeld ist eine Leistung, die Personen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu tragen. Wie Sie Wohngeld beantragen, erklären wir an dieser Stelle.
Mieter und Eigentümer einer Immobilie erhalten Wohngeld, wenn sie ein eigenes Einkommen erzielen. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erhält damit bereits die Geld für die Unterkunft und hat deshalb keinen Anspruch auf Wohngeld. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.
Die Einkommensobergrenze für Wohngeld hängt von der Mietstufe Ihres Wohnortes ab. Auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder ist entscheidend. Wie viel Wohngeld Sie bekommen können, verrät Ihnen der Rechner.
Normalerweise ist Wohngeld nicht pfändbar, weil es sich dabei um eine zweckgebundene Sozialleistung handelt. Allerdings darf der Vermieter Wohngeld pfänden.
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Inhalt
Mit dem Wohngeldrechner ermitteln, wie viel Geld Sie bekommen können
Was ist Wohngeld?
In den vergangenen Jahren sind die Mietpreise in Deutschland stark angestiegen, was für viele private Haushalte eine große finanzielle Belastung darstellt.
Hier kommt das Wohngeld ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung, die Haushalte mit einem geringem Einkommen unterstützt, ihre Wohnkosten zu stemmen. Das Geld dient ausschließlich als Mietzuschuss und nicht zur Deckung anderer Lebenshaltungskosten.
Zum 1. Januar 2022 wurde die Leistung zum ersten Mal automatisch an die Entwicklung der Mieten und Einkommen in Deutschland angepasst. Das hat die Wohngeldreform im Jahr 2020 möglich gemacht. 2023 gab es eine große Wohngeldreform, die den Kreis der berechtigten Haushalte erweitert hat. Außerdem werden auch die gestiegenen Heizkosten berücksichtigt.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?
Und wer bekommt Wohngeld? In diesem Zusammenhang ist folgender Punkt zu beachten, der vielen nicht bewusst ist: Das Wohngeld können nicht nur Mieter erhalten, sondern auch Personen, die im Eigenheim wohnen. Mieter erhalten einen Mietzuschuss, während Eigentümer einer Immobilie einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten.
Eigentümer von Immobilien können unter anderem einen Zuschuss für die folgenden Kostenpunkte erhalten: Zins und Tilgung für den Immobilienkredit, Versicherungskosten, Instandhaltungskosten sowie Grundsteuer.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Personengruppen unter gewissen Voraussetzungen Wohngeld beantragen können:
Mieter (Mietzuschuss):
- Mieter einer Wohnung
- Heimbewohner
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder Wohnungen, eines Gewerbebetriebes oder eines Geschäftshauses, wenn sie dieses bewohnen
- Inhaber einer Stifts- oder Genossenschaftswohnung
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das sie bewohnen, und welches zusätzlich Geschäftsräume enthält (das Haus kann nicht mehr als Eigenheim angesehen werden)
- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
Vermieter (Lastenzuschuss):
- Eigentümer einer Eigentumswohnung
- Eigentümer eines Eigenheims
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, wenn Wirtschafts- und Wohnteil voneinander getrennt sind und eine Wohngeldlastenberechnung für den Wohnteil aufgestellt werden kann
- Erbbauberechtigte
- Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht inne haben
Antragsberechtigte müssen ein eigenes Einkommen haben
Eine Wohngeldberechtigung besteht außerdem nur dann, wenn die betreffende Person ein eigenes Einkommen erzielt. Das bedeutet, dass die Empfänger bestimmter Sozialleistungen keinen Anspruch haben.
Sie erhalten beispielsweise kein Wohngeld, wenn Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Bei diesen Sozialleistungen werden die Wohnkosten nämlich übernommen.
Übrigens können auch Rentner Wohngeld erhalten. In diesem Fall wird ihre Rente als Einkommen gewertet.
Gibt es Wohngeld für ALG-1-Empfänger – also Personen, die Arbeitslosengeld beziehen? Ja, sie können einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Das Arbeitslosengeld ist nämlich keine Sozialleistung, sondern eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Wann steht mir Wohngeld zu?
Bislang haben wir geklärt, welche für den Bezug von Wohngeld grundlegenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Aber ab wann bekommt man genau Wohngeld? Ist eine Einkommensgrenze zu beachten?
Leider ist die Frage „Wann bekomme ich Wohngeld?“ nicht ganz so leicht zu beantworten. Es kommt grundsätzlich auf drei Faktoren an:
- Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
- Wie hoch ist das Einkommen des Haushalts?
- Wie hoch ist die Miete?
Eine feste Einkommensgrenze für das Wohngeld, die für jeden und überall gilt, gibt es leider nicht. Es kommt nämlich unter anderem darauf an, in welcher Stadt bzw. Gemeinde oder welchem Kreis Sie leben. In Deutschland gibt es sieben sogenannte Mietstufen, die eine Rolle beim Wohngeld spielen. Jeder Wohnort wird einer dieser Stufen zugeteilt.
Je höher die Mietstufe, umso höher sind die durchschnittlichen Mieten in dem Bereich. Leben Sie in einer Gemeinde, die einer niedrigen Mietstufe zugeordnet ist, erhalten Sie also bei gleichem Einkommen weniger Wohngeld, als wenn Sie in einer Stadt mit Mietstufe VII leben.
Die Wohngeldstelle prüft jeden Einzelfall und entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Wie viel Wohngeld steht mir zu?
Bei der Wohngeldberechnung spielen die drei oben genannten Faktoren eine übergeordnete Rolle. Auch die Mietstufe hat einen wichtigen Einfluss auf das Wohngeld. Die Höhe der Leistung wird Ihnen, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, von der zuständigen Wohngeldstelle mitgeteilt.
Das Wohngeld zu berechnen, ist eine komplizierte Angelegenheit. Einen ersten Anhaltspunkt über die zu erwartende Höhe bzw. darüber, ob Sie die Leistung überhaupt erhalten könnten, bietet der oben zu findende Wohngeldrechner. Dort müssen Sie unter anderem die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe Ihrer Miete angeben.
Die folgende Wohngeldtabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Höchstbeträge, die als Miete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Diese Höchstbeträge hängen von der Mietenstufe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Anzahl Haushaltsmitglieder | Mietenstufe I | Mietenstufe II | Mietenstufe III | Mietenstufe IV | Mietenstufe V | Mietenstufe VI | Mietenstufe VII |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
2 | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
3 | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
4 | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
5 | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
Die Wohngeldstelle berücksichtigt bei der Wohngeldberechnung nur die in der Tabelle angegebenen Höchstbeträge. Wenn Ihre Wohnung, in der Sie allein leben, beispielsweise im Bereich der Mietenstufe IV liegt und Sie monatlich eine Bruttokaltmiete von 650 € bezahlen, dann wird bei der Berechnung trotzdem nur der Höchstbetrag von 511 € berücksichtigt.
Wie können Sie Wohngeld beantragen?
Haben Sie einen berechtigten Wohngeldanspruch, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldstelle wenden und dort gemäß § 22 WoGG einen entsprechenden Antrag stellen. Diese finden Sie – je nach Wohnort – beispielsweise in Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, teilweise auch im Sozialamt.
Die nötigen Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Sie finden jedoch auch online entsprechende Vordrucke, die Sie zu Hause ausdrucken können. Achten Sie dabei darauf, dass sich diese je nach Bundesland unterscheiden können – wählen Sie also die für Sie korrekten Formulare aus.
Zusätzlich müssen Sie bestimmte Nachweise einreichen, um zu belegen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen, um Wohngeld zu beziehen, erfüllen. Dazu gehören je nach Einzelfall unter anderem die Folgenden:
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag für die Immobilie
- Grundsteuerbescheid
- Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
In einigen Bundesländern – wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und einigen Regionen Bayerns – können Sie den Antrag auf Wohngeld auch online stellen. Es ist geplant, dass dies zukünftig in ganz Deutschland möglich sein soll.
Wie lange bekommen Sie das Wohngeld?
Grundsätzlich gilt, dass die Leistung gemäß § 25 WoGG für 12 Monate bewilligt wird. Danach müssen Sie erneut einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie die Unterstützung weiterhin benötigen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie den Folgeantrag rechtzeitig stellen sollten.
Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Aus diesem Grund raten wir dazu, dass Sie den Antrag schon etwa sechs bis acht Wochen, bevor der Bewilligungszeitraum endet, einreichen.
Es kann jedoch auch während des Bewilligungszeitraums zu Änderungen kommen – nämlich zu einer Erhöhung oder Senkung des Wohngelds. Auch ein gänzliches Ende der Zahlung ist je nach Einzelfall möglich.
Die zuständige Wohngeldstelle wird eine Änderung unter anderem in den folgenden Fällen vornehmen:
- Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Erhöhung bzw. Senkung der Wohnkosten um mehr als 15 Prozent
- Erhöhung bzw. Verringerung des Einkommens um mehr als 15 Prozent
Denken Sie daran, dass Sie Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse, beispielsweise eine Erhöhung Ihres Einkommens, unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden müssen. Zu viel ausgezahltes Wohngeld kann die Behörde zurückfordern. Außerdem kann der Person Betrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgeworfen werden.
Im Video: Ist das Wohngeld pfändbar?