Wird die Rückzahlung der Corona-Hilfen zur Schuldenfalle?

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Im Jahr 2020 konnten viele Selbstständige und Kleinunternehmen Corona-Soforthilfen beantragen, um die finanziellen Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Nun erhalten einige Betroffene eine Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen. Diese kommen teils überraschend und sorgen mitunter dafür, dass bei manchen Freiberuflern und Unternehmern eine Insolvenz droht. Erste Klagen gegen die Forderungen gibt es bereits.

Warum die Rückzahlung der Corona-Hilfen gefordert wird

Die Rückzahlung der Corona-Hilfen könnte für einige Kleinunternehmen existenzgefährdend werden.
Die Rückzahlung der Corona-Hilfen könnte für einige Kleinunternehmen existenzgefährdend werden.

Viele Kleinunternehmen und Selbstständige hat die Corona-Pandemie mit allen verbundenen Einschränkungen und Maßnahmen besonders hart getroffen. Um Existenzen zu sichern, gab es im Jahr 2020 vom Bund und den Ländern die sogenannten Corona-Soforthilfen.

Die Höhe der Zahlung war je nach Bundesland unterschiedlich. In Thüringen gab es beispielsweise bis zu 6.000 Euro, während Antragssteller in Nordrhein-Westfalen bis zu 10.500 Euro als Soforthilfe bekamen.

Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ droht nun jedem Fünften eine Rückzahlung der Corona-Hilfen. Doch wie ist das möglich? Knackpunkt ist, dass die Soforthilfen im Jahr 2020 schnell ausbezahlt wurden.

Eine genaue Prüfung, ob der Antragsteller wirklich einen Anspruch hat, wurde nicht durchgeführt. Als Voraussetzung für einen Anspruch galt eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass. Derzeit wird in allen Bundesländern geprüft, wer die Zahlungen zu Unrecht oder in falscher Höhe erhalten hat.

Das führt dazu, dass einige Kleinunternehmen und Selbstständige derzeit eine Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen erhalten. Da sie das Geld meist aber schon verbraucht und eine Rückzahlung nicht eingeplant haben, ist häufig nicht klar, wie es für sie weitergehen soll. So stünden beispielsweise einige Friseursalons oder Selbstständige vor einer Insolvenz.

Wichtig: Laut Angaben der Tagesschau geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass rund fünf Milliarden Euro zu viel als Corona-Soforthilfen gezahlt wurden. Von diesen wurden bereits 3,5 Milliarden zurückgefordert. Das bedeutet, dass noch etwa 1,5 Milliarden Euro offen sind. Es könnten also in Zukunft noch einige Zahlungsaufforderungen bei Selbstständigen und Kleinunternehmern eingehen.

Können Sie gegen die Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen vorgehen?

Bezüglich der Rückzahlung der Corona-Hilfen laufen aktuell einige Klagen.
Bezüglich der Rückzahlung der Corona-Hilfen laufen aktuell einige Klagen.

Da die gesamte Faktenlage bezüglich der Rückzahlung von Corona-Hilfen aktuell sehr unübersichtlich ist, fragen sich viele Betroffene, ob sie der Aufforderung tatsächlich nachkommen müssen. Grundsätzlich ist ein Widerspruch möglich.

Wird dieser abgelehnt, bleibt noch die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. Laut Abgaben des Deutschlandfunks laufen aktuell mehr als 5.500 Verfahren in Deutschland. Rund die Hälfte aller Verfahren sei bisher noch nicht abgeschlossen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es diesbezüglich zu einer Sammelklage kommt. Betroffene, die eine Aufforderung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen erhalten, sollten diese eingehend prüfen und sich ggf. Hilfe bei einem Anwalt suchen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" wurde Sarah 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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