Das Wichtigste zur Bezahlung des Insolvenzverwalters
Ja, dem im Insolvenzverfahren eingesetzten Insolvenzverwalter steht für die Ausübung seiner Tätigkeit eine Vergütung und die Erstattung von Auslagen zu.
Die Höhe der Insolvenzverwalter-Gebühren hängt von der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt des Abschlusses des Insolvenzverfahrens ab. Im Falle eines masselosen Verfahrens erhält er eine Mindestvergütung.
Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gehören zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens. Sie werden aus der Insolvenzmasse, also dem pfändbaren Schuldnervermögen, beglichen.
Inhalt
Wie ist die Bezahlung des Insolvenzverwalters geregelt?
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird vom zuständigen Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Insolvenzmasse ermittelt, verwaltet und verwertet. Für die Erfüllung seiner Tätigkeit steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 63 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InSO) eine Vergütung zu:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Insolvenzverwalter wird also nicht nur für die Ausübung seiner Tätigkeit entlohnt, sondern erhält auch das Geld zurückerstattet, welches er im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben ausgegeben hat. Der Regelsatz richtet sich hierbei nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens. Von diesem kann allerdings auch abgewichen werden, wenn die Aufgaben umfangreicher und schwieriger sind und dies eine höhere Vergütung rechtfertigt.
Je größer also die Insolvenzmasse und je mehr Erlös an die Gläubiger verteilt werden kann, desto höher ist die Vergütung, die ein Insolvenzverwalter erhält. Wird das Verfahren beispielsweise eingestellt, geht dieser aber nicht ganz leer aus – die Gutachterkosten werden nämlich trotzdem getragen. Seine Bezahlung ist demnach an die Beendigung des Verfahrens geknüpft und wird auch dann erst fällig. Doch wer bezahlt den Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz?
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Wer zahlt die Vergütung der Insolvenzverwalter?
Wer legt fest, wie viel der Insolvenzverwalter nach Beendigung des Insolvenzverfahrens erhält? Die Höhe der Vergütung wird gemäß § 64 Absatz 1 InSO durch das zuständige Gericht festgelegt:
Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluß fest.
Doch wer bezahlt den Insolvenzverwalter denn nun eigentlich? Die Kosten eines Insolvenzverfahrens werden gemäß § 53 InSO aus der Insolvenzmasse gezahlt. Zu diesen gehören laut § 54 InSO auch die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Ein Insolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt werden können. Das bedeutet, dass im Prinzip der Gläubiger für die Vergütung des Insolvenzverwalters aufkommt.
Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet, kann der Insolvenzverwalter gemäß § 63 Absatz InSO Ansprüche gegen die Staatskasse geltend machen, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um seine Vergütung und Auslagen zu decken.
Wer bezahlt den vorläufigen Insolvenzverwalter?
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu ermitteln und zu sichern. Er wird gemäß § 63 Absatz 3 InSO gesondert vergütet und erhält in aller Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Aber wer zahlt den vorläufigen Insolvenzverwalter? Gemäß § 54 InSO gehören auch die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens.
Guten Tag,
Woher weiß ich, welche Vergütung ich im Rahmen einer Privatinsolvenz jährlich für den Insolvenzverwalter in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Der monatliche Betrag in Höhe von 700,00 € geht von meiner Rente an den Insolvenzverwalter-
Danke!!
Guten Tag. Ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit der Mitteilung das nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters die Masse 37.996,28 € beträgt. Die Festgelegte Vergütung beträgt 13.249,07 € zzgl. Ausgaben von 4011,12 € und zzgl. 19. % MwSt. Macht einen Gesamtbetrag von 20.539,62 €.
Meine Frage nun: Wovon werden die 20.539,62 € bezahlt. Werden die aus der Masse von 37.996,28 € bezahlt oder kommen diese noch zusätzlich dazu. Ich meine damit…… 37.996,28 € + 20.539,62. € oder 37.996,28 € – 20.539,62€. Das würde ja dann bedeuten das nur noch eine Masse von ca.17.400,00 € übrig bliebe.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
VG Michael