Das Wichtigste zur Frage „Was passiert bei einer privaten Insolvenz?“
Nach der Eröffnung des Verfahrens wird das pfändbare Vermögen des Schuldners vom Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös geht an die Gläubiger.
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten.
Die Privatinsolvenz endet nach drei Jahren, wenn der Schuldner seinen Insolvenzantrag nach dem 30.9.2020 gestellt hat. Anschließend erhält er die Restschuldbefreiung, ohne dass er hierfür einen bestimmten Mindestanteil seiner Schulden bezahlt haben muss.
Inhalt
Kurz & Knapp im Video: Was ist die Privatinsolvenz?
Was passiert, wenn man die Privatinsolvenz anmeldet?
Für viele Personen, die hohe Schulden angehäuft haben, ist die Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenz genannt – die letzte Möglichkeit, um einen Ausweg aus der finanziellen Notlage zu finden. Doch was passiert eigentlich genau bei der Privatinsolvenz?
Zunächst muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Erst danach kann er einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Im Anschluss unternimmt das Gericht gegebenenfalls erneut einen Schuldenbereinigungsversuch. Scheitert dieser, wird das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet.
Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Dieser verwertet das Vermögen des Schuldners und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt auch die Wohlverhaltensphase.
Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz: Was passiert danach?
Viele Schuldner fragen sich bezüglich der Privatinsolvenz: „Was passiert nach der Wohlverhaltensphase?“ Diese endet, wie bereits erwähnt, nach drei Jahren. Hat der Schuldner während der Insolvenz alle Regeln befolgt, kommt es dann in der Regel zur Restschuldbefreiung.
Der Schuldner ist damit schuldenfrei und die Gläubiger können wegen der alten Forderungen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen.
Es ist jedoch zu beachten, dass manche Arten von Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Hierzu gehören unter anderem Geldstrafen sowie Verbindlichkeiten aus Steuerstraftaten.
Weitere Fragen rund um die private Insolvenz
Im Folgenden möchten wir einige weitere häufig gestellte Fragen zur Privatinsolvenz beantworten.
Was passiert mit Wohneigentum bei der Privatinsolvenz?
Die Frage „Was passiert bei der Privatinsolvenz mit meinem Wohneigentum?“ beschäftigt viele Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die sich mit finanziellen Problemen konfrontiert sehen. Wie wir bereits erwähnt haben, wird der pfändbare Teil des Vermögens des Schuldners bei der privaten Insolvenz verwertet. Wohneigentum gehört zum Vermögen einer Person und ist damit pfändbar. Ein spezieller Schutz für Eigenheim oder Eigentumswohnung besteht nicht.
Entweder erfolgt eine Zwangsversteigerung oder die Immobilie wird freihändig, meist über einen Makler, verkauft. Bei schlecht erhaltenen Immobilien, bei deren Verkauf nur ein geringer oder kein Erlös erwartet wird, kann unter Umständen von einer Verwertung abgesehen werden.
Was passiert, wenn man in der Privatinsolvenz neue Schulden macht?
Die private Insolvenz soll dafür sorgen, dass ein Schuldner nach drei Jahren wieder schuldenfrei ist. Doch in manchen Fällen hält das anstrengende Verfahren Personen nicht davon ab, neue Schulden anzuhäufen. Doch was passiert bei der Privatinsolvenz mit neuen Schulden?
Schulden, die nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Des Weiteren können die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Antworten auf Ihre Fragen zur Pfändung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich auf schuldenanalyse-kostenlos.de ** im Rahmen einer Erstberatung.
Gut zu wissen: Machen Sie neue Schulden während der Privatinsolvenz, bedeutet das nicht automatisch, dass es zur Versagung der Restschuldbefreiung kommt. Allerdings kann Ihnen Eingehungsbetrug vorgeworfen werden, wenn Sie Verbindlichkeiten eingehen, obwohl Sie wissen, dass Sie nicht zahlungsfähig sind.
Was passiert mit Bürgen bei der Privatinsolvenz?
Ein Bürge ist eine Person, die vertraglich versichert, dass sie für die Verbindlichkeiten eines Anderen einsteht. Häufig kommt es zu einer Bürgschaft, wenn ein Kredit abgeschlossen wird. Sollte der Kreditnehmer diesen nicht vertragsgerecht zurückzahlen, muss der Bürge einspringen. Doch was passiert, wenn ein Schuldner die private Insolvenz anmeldet? Grundsätzlich gilt laut § 301 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO), dass die Insolvenzgläubiger gegenüber einem Bürgen ihre Rechte behalten und Letztere von der Restschuldbefreiung nicht berührt werden. In gewissen Fällen kann der Bürge selbst als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen.
Hallo,
habe mehrere Schulden(bank,vermieter,strom anbieter).
Bin jetzt nach Indien Ausgewandert und auch die Staatsangehörigkeit hier angenommen.
İch habe hier kein Einkommen und auch in Deutschland war ich und meine Familie weit unter Grenze.
Können die von mir noch Ansprüche erheben?
Werde nicht mehr nach Deutschland zurückkehren.
Kann noch was passieren?
Eine generelle Frage: Welche Gesellschaftsformen (im Hinblick auf eine Unternehmensgründung) schließen eine Privatinsolvenz, im Falle einer Geschäftsinsolvenz aus? Würde mich über eine Antwort hier sehr freuen