„Wann…?“ – Die Privatinsolvenz und häufige Fragen auf einen Blick

Das Wichtigste über Wann-Fragen zur Privatinsolvenz

Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz lohnt sich insbesondere dann, wenn keine Aussicht besteht, dass Sie Ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums aus eigenen Mitteln begleichen können. Mehr dazu hier.

Wann endet die Privatinsolvenz?

Grundsätzlich schließt eine Restschuldbefreiung die Privatinsolvenz ab. Sie tritt ein, sofern Sie für die Dauer des Insolvenzverfahrens alle dazugehörigen Voraussetzungen (bspw. mit einer Erwerbstätigkeit Geld zu verdienen) erfüllt haben. Eine Zusammenfassung zum genauen Ablauf der Insolvenz finden Sie hier.

Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

Die Möglichkeit einer Privatinsolvenz steht gemäß § 305 der Insolvenzordnung (InsO) nur Verbrauchern (d. h. Arbeitnehmern, Geringverdienern, Rentnern etc.) zur Verfügung – deswegen wird sie auch Verbraucherinsolvenz genannt. Nicht möglich ist sie bspw. für alle Unternehmen oder vermögende Privatpersonen mit hohem Einkommen. Diese müssen eine sogenannte Regelinsolvenz beantragen. Mehr hierzu und inwiefern eine Privatinsolvenz abgelehnt werden kann, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Video: Was ist eine Privatinsolvenz?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

„Wann…?“ – die häufigsten Fragen & Antworten zur Privatinsolvenz

"Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden bzw. beantragen?" Das ist möglich, sobald Sie zahlungsunfähig werden oder kurz davor sind.
„Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden bzw. beantragen?“ Das ist möglich, sobald Sie zahlungsunfähig werden oder kurz davor sind.

„Wann kann bzw. muss man Privatinsolvenz grundsätzlich anmelden?“

Wann Sie eine Privatinsolvenz anmelden bzw. beantragen, hängt von Ihrer derzeitigen Zahlungsfähigkeit ab. Eine Zahlungsunfähigkeit bedeutet in diesem Kontext, dass Sie keine Ihrer laufenden Verbindlichkeiten (Miete, Strom, Kreditraten etc.) mehr bezahlen können.

Sind Sie komplett zahlungsunfähig oder unmittelbar davor es zu sein, gibt es für Sie nur noch die Option, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen. 

„Wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?“ / „Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?“

Es gibt keine konkrete Summe an Schulden, die eine Privatinsolvenz sinnvoll oder weniger sinnvoll für Sie macht. Ob Sie letztendlich 1.000 oder 100.000 Euro an offenen Forderungen haben, spielt keine Rolle – das Insolvenzverfahren selbst setzt auch keinen Mindestbetrag voraus.

Wie sehr sich das Verfahren für Sie lohnt, hängt also von Ihrer individuellen Situation ab. Sind Sie z. B. zahlungsunfähig und es ist bereits der Versuch misslungen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen, empfiehlt sich in jedem Fall ein Antrag für eine Privatinsolvenz.

Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens

„Was sind die Abläufe einer Privatinsolvenz und wann beginnt die Wohlverhaltensphase?“

Eine Insolvenz ist grundsätzlich immer ein mehrteiliges Verfahren, das in einer Reihe von Schritten abläuft. Wann bei einer Privatinsolvenz welcher Schritt stattfindet, können Sie der folgenden Zusammenfassung entnehmen:

  1. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern scheitert (Grundlage der Verhandlungen ist ein Schuldenbereinigungsplan, den Sie vorab mit einem Schuldnerberater erstellen)
  2. Die Bescheinigung durch einen Rechtsanwalt oder Schuldnerberater zum Scheitern der Einigung
  3. Ihr Antrag auf Privatinsolvenz geht beim zuständigen Gericht ein
  4. Der Versuch einer Einigung mit den Gläubigern über ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren scheitert
  5. Zustimmung des Gerichts zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die erste Verteilung Ihres pfändbaren Vermögens an die Gläubiger
  6. Beginn der Wohlverhaltensphase (mit einer regulären Dauer von 3 Jahren)
  7. Erlassung aller Ihrer noch offenen Schulden durch die Restschuldbefreiung 

In diesem Video können Sie ebenfalls mehr zum Ablauf einer Privatinsolvenz erfahren:

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Worauf müssen Schuldner achten? Das und viel mehr klären wir im Video!
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Worauf müssen Schuldner achten? Das und viel mehr klären wir im Video!

Wichtig: Wann ist die Privatinsolvenz offiziell beendet? Das Verfahren endet, sobald die Restschuldbefreiung erfolgreich abgeschlossen ist. Scheitern oder vorzeitig abbrechen würde es nur, falls Sie bspw. eine Insolvenzstraftat begehen und dafür vor Gericht verurteilt werden. Gleiches gilt für falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrem Vermögen bzw. Einkommen – sowohl vor der Antragstellung als auch während der Privatinsolvenz.

Ablehnung einer Privatinsolvenz und Ihre Kreditwürdigkeit bei der SCHUFA

Privatinsolvenz: Wann sind Sie schuldenfrei? Grundsätzlich fallen noch offene Schulden mit der Restschuldbefreiung weg.
Privatinsolvenz: Wann sind Sie schuldenfrei? Grundsätzlich fallen noch offene Schulden mit der Restschuldbefreiung weg.

„Wann wird eine Privatinsolvenz abgelehnt?“ / „Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?“

Die Privat-/Verbraucherinsolvenz ist nur Verbrauchern vorbehalten. Unternehmen oder Privatpersonen mit größerem Einkommen müssen also stattdessen ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine private Insolvenz nicht möglich. Es sei denn, sie sind nicht länger selbständig tätig und haben weder mehr als 20 Gläubiger noch ausstehende Schulden gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern (z. B. in der Form von Gehaltszahlungen).

Dass eine Privatinsolvenz gänzlich abgelehnt wird, kann grundsätzlich nur vorkommen, wenn Sie nach einem in der Vergangenheit abgeschlossenen Insolvenzverfahren erneut eins beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag nämlich nach einer erfolgreich erteilten Restschuldbefreiung, gilt eine 11 Jahre lange Sperrfrist, die Sie von einem erneuten Verfahren disqualifiziert. 

Folgende Fristabweichungen sind möglich:

  • Wurden Ihnen die restlichen Schulden aufgrund kleinerer Pflichtverletzungen (falsche Angaben zu Ihrem Vermögen, unzureichende Bemühung für einen Job etc.) nicht erlassen, müssen Sie 3 Jahre bis zum nächsten Antrag warten.
  • Bei Insolvenzstraftaten, die eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen nach sich ziehen, beträgt die Frist 5 Jahre.
Kreditwürdigkeit nach der Privatinsolvenz: Wann es möglich ist, wieder Kredite aufzunehmen, hängt davon ab, ob Sie noch Schulden haben.
Kreditwürdigkeit nach der Privatinsolvenz: Wann es möglich ist, wieder Kredite aufzunehmen, hängt davon ab, ob Sie noch Schulden haben.

„Wann wird die Privatinsolvenz aus der SCHUFA gelöscht?“ / „Wann kann man nach der Privatinsolvenz wieder Kredite aufnehmen?“

Seit einer Gesetzesänderung im März 2023 wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung nur noch 6 Monate in der SCHUFA gespeichert (früher betrug dieser Zeitraum 3 Jahre). Bis Ihr Eintrag gelöscht ist, sollten Sie also von Krediten absehen, weil Ihre Kreditwürdigkeit durch den Insolvenzvermerk in der SCHUFA zunächst noch beeinträchtigt ist. Danach sollten Sie Kredite aber wieder aufnehmen können.

Bitten Sie die SCHUFA im Zweifelsfall 6 Monate nach Ihrer Privatinsolvenz um eine Auskunft zum Status der Löschung Ihres Eintrags. Das dürfen Sie einmal im Jahr kostenlos tun. So können Sie auf Nummer sicher gehen, dass auch wirklich alles gelöscht wurde.

Wichtig: Sollte Ihre Restschuldbefreiung scheitern, weil Sie bspw. gegen die Auflagen der Wohlverhaltensphase verstoßen haben, bleibt diese Information für 3 Jahre und nicht 6 Monate bei der SCHUFA im System gespeichert. Da in diesem Fall auch noch offene Schulden bei Ihren Gläubigern existieren, kann eine Bank Ihren Antrag auf einen Kredit mitunter komplett ablehnen. Es ist aus Sicht der Bank nämlich mit einem größeren Risiko verbunden, Ihnen einen Kredit zu gewähren, wenn Sie diesen aufgrund Ihrer Altschulden letztendlich nicht zurückzahlen können.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Arnhold H.

Seit 2024 verstärkt Arnhold die schuldnerberatung.de-Redaktion. Vorher studierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat Abschlüsse in Musik- und Medienwissenschaften erworben. Als Redakteur liegen seine Schwerpunkte und Interessen hauptsächlich im Insolvenzrecht und allen Themen, die sich ums Geld drehen.

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