Vorzeitige Restschuldbefreiung: Wie können Sie die Insolvenzverkürzen?

Das Wichtigste zum Thema „vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung“

Was passiert nach vorzeitiger Restschuldbefreiung?

Nach der vorzeitigen Restschuldbefreiung können Gläubiger eventuell noch vorhandene Schulden nicht mehr einfordern. Außerdem fallen die Obliegenheiten weg, denen Sie während der Wohlverhaltensphase nachkommen mussten.

Wie kann die Restschuldbefreiung verkürzt werden?

Sie können bei der Privatinsolvenz eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen, wenn Sie die Verfahrenskosten, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen beglichen haben. Weitere Möglichkeiten bieten ein erfolgreicher Insolvenzplan oder ein Vergleich mit den Gläubigern. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie hoch sind die Gebühren nach der Restschuldbefreiung?

Bei der Privatinsolvenz fallen Kosten an. Dazu gehören unter anderem die Verfahrenskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

Gut zu wissen: Wie funktioniert die Restschuldbefreiung?

Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Neue Rechtslage: Kann die dreijährige Wohlverhaltensphase verkürzt werden?

Die vorzeitige Restschuldbefreiung sorgt dafür, dass sich die Wohlverhaltensphase verkürzt.
Die vorzeitige Restschuldbefreiung sorgt dafür, dass sich die Wohlverhaltensphase verkürzt.

Im Jahr 2020 gab es eine wichtige Reform des deutschen Insolvenzrechts. Bei allen Privatinsolvenzverfahren, die seit dem 1.10.2020 angemeldet wurden, ist die Wohlverhaltensphase nicht mehr sechs Jahre lang, sondern sie wurde auf drei Jahre verkürzt.

Schuldner sind somit schneller wieder schuldenfrei – schon nach drei Jahren können sie von der Restschuldbefreiung profitieren.

Doch auch drei Jahre können eine lange Zeit sein – vor allem, da Schuldner in der Wohlverhaltensphase gewisse Pflichten erfüllen müssen. Manch einer mag sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, ob eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich ist. Ja, auch nach den neuen Regelungen der Insolvenzordnung ist eine Verkürzung der Privatinsolvenz möglich.

Insolvenzschuldnern stehen dabei drei Optionen offen, die wir im Folgenden näher erläutern:

  1. Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO)
  2. Insolvenzplan
  3. Erfolgreicher Vergleich mit den Gläubigern

Option 1: Antrag auf Restschuldbefreiung früher stellen (§300 Abs. 2 InsO)

§ 300 Abs. 2 InsO erlaubt es Insolvenzschuldnern, eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es wurden von den Gläubigern keine Forderungen angemeldet ODER der Schuldner hat die Insolvenzforderungen befriedigt.
  2. Der Schuldner hat die Verfahrenskosten beglichen.
  3. Zusätzlich sind auch alle sonstigen Masseverbindlichkeiten (z. B. die Vergütung des Insolvenzverwalters) abbezahlt.

Der Insolvenzschuldner muss, wenn er diese Voraussetzungen erfüllt, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Nach einer Prüfung fällt das Gericht schließlich die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Option 2: Mittels Insolvenzplan die vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen

Vorzeitige Restschuldbefreiung: Mit einem Insolvenzplan ist das möglich.
Vorzeitige Restschuldbefreiung: Mit einem Insolvenzplan ist das möglich.

Seit 2014 können Schuldner im Rahmen der Privatinsolvenz eine schnellere Entschuldung erreichen – und zwar durch einen sogenannten Insolvenzplan. Das bedeutet: Die sonst dreijährige Wohlverhaltensphase kann verkürzt werden, in der Regel auf bis zu ein Jahr.

Wie funktioniert das aber genau?

  • Der Schuldner bietet den Gläubigern dabei die Zahlung einer gewissen Summe an.
  • Das Geld dafür erhält er von einer dritten Person – etwa einem Verwandten oder Freund.
  • Diese Summe sollte höher sein als der Betrag, den die Gläubiger im Rahmen der herkömmlichen Insolvenz erhalten würden, damit sich diese auf den Einigungsversuch einlassen.
  • Stimmt die nötige Zahl von Gläubigern zu, dann erfolgt die vorzeitige Restschuldbefreiung.

Option 3: Vergleich mit den Gläubigern

Es ist kein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nötig, wenn der Schuldenvergleich erfolgreich war.
Es ist kein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nötig, wenn der Schuldenvergleich erfolgreich war.

Schuldner können jedoch schon dafür sorgen, dass das Insolvenzverfahren erst gar nicht eröffnet werden muss. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist dann gar nicht nötig, weil sie gar nicht erst in die Wohlverhaltensphase gelangen.

Das funktioniert mittels außergerichtlichem oder gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan. Bevor Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, müssen Sie zwingend versucht haben, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern zu einigen. Dabei legen Sie ihnen einen Schuldenbereinigungsplan vor, in dem Sie erläutern, welchen Teil Ihrer Schulden Sie wie abbezahlen wollen und können.

Stimmen alle Gläubiger zu, müssen Sie die Insolvenz gar nicht erst anmelden. Die restlichen Schulden werden erlassen, wenn Sie die im Schuldenbereinigungsplan genannten Zahlungen abgeleistet haben.

Sollten die Gläubiger nicht zustimmen, haben Sie aber noch eine weitere Chance, um die Insolvenz abzuwenden. Auch hierbei ist also eine vorzeitige Restschuldbefreiung nicht nötig. Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt nämlich noch ein gerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern – insofern das zuständige Gericht hinreichende Erfolgsaussichten sieht.

Auch hierbei wird den Gläubiger wieder eine Zahlung eines Teils der Schulden angeboten. Da hierbei nicht mehr ausnahmslos alle Gläubiger, sondern nur eine Mehrheit zustimmen muss, können die Erfolgsaussichten hierbei größer sein als beim außergerichtlichen Einigungsversuch.

Bei einer erfolgreichen gerichtlichen Einigung wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Nach erfolgter Zahlung werden die restlichen Schulden durch die Gläubiger erlassen.

Alte Rechtslage: Infos für Insolvenzverfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden

Vorzeitige Restschuldbefreiung: Den Antrag müssen Sie beim Insolvenzgericht stellen.
Vorzeitige Restschuldbefreiung: Den Antrag müssen Sie beim Insolvenzgericht stellen.

Haben Sie Ihr Insolvenzverfahren vor dem 17. Dezember 2019 angemeldet, dann gelten noch die alten Regelungen für Sie. Das bedeutet, dass die Wohlverhaltensphase in der Regel sechs Jahre lang dauert.

Doch unter gewissen Voraussetzungen ist laut den alten Regeln eine vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz möglich.

Die gesetzliche Grundlage hierzu liefert der alte § 300 Abs. 1 InsO. Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jederzeit: Wenn der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlt hat und kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat bzw. alle Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden und auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt wurden.
  • Nach drei Jahren: Wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der offenen Schulden bezahlt wurden.
  • Nach fünf Jahren: Wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen hat.

Häufig wird die vorzeitige Restschuldbefreiung durch eine unerwartete Erbschaft möglich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Verwandte oder Freunde das benötigte Geld aufbringen und damit die Verfahrenskosten bezahlen.

Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen, über den im Anschluss entschieden wird.

Im Video zusammengefasst: Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

Bildnachweise

65 Gedanken zu „Vorzeitige Restschuldbefreiung: Wie können Sie die Insolvenzverkürzen?

  1. Martin

    guten Tag zu meiner Frage ich bin in Privatinsolvenz. Frage monatlich meine pfändungsbeiträge ab. habe jetzt einen Antrag gestellt auf vor zeitige Restschuldbefreiung. jetzt momentan läuft die Anhörung der Gläubiger. was bedeutet das genau. von wem werde ich darüber informiert. bzw wie lange dauert eine Antwort der Gläubiger an hörung. ich habe eine vor zeitgerecht Schuldbefreiung eine Insolvenzgericht am 1.11 24 eingereicht. was bedeutet das jetzt genau wann bekomme ich die Restschuldbefreiung und wer entscheidet das. freundliche Grüße

    Antworten
  2. Tino

    Hallo ich würde am 4.06.2023 vorzeitig rauskommen (3 jahre inclusive 35% und gerichtskosten beglichen) allederings bekomme ich am 31.05.2023 nochmal Lohn sollte man dennoch frühzeitig ein Antrag stellen oder kann man bis zum 2.06.2023 warten mit dem Restbetrag der Restbetrag liegt bis jetzt bei Summe X und von meinem Lohn würden nochmal Summe X abgehen.

    Antworten
  3. Tobias

    Mein Verfahren hat im Januar 2020 begonnen. Durch eine Erbschaft habe ich heute nach 3 Jahren und 5 Monaten 40% der Quote erfüllt. Kann ich nun noch eine Verkürzung beantragen oder ist das nach den 3 Jahren nicht mehr möglich und ich muss auf die Verkprzung auf 5 Jahre warten, obwohl ich die 35% Quote erreicht habe?

    Antworten
  4. Marco

    Hallo , folgender Fall.
    Insolvenzantrag wurde im Juni 2019 gestellt. Antrag auf 5 Jahre genehmigt.
    Insolvenz ende weil kosten bezahlt , aber nicht die 35% ist dann 2024.
    Kann man irgendwie auf die neu Insolvenzschiene kommen mit den 3 Jahren ?
    (35% sind nicht Stämmbar)

    Vielen Dank im voraus

    Antworten
  5. Simon

    Hallo,
    ich befinde mich seit Feb. 2021 in der Privatinsolvenz. Mit 78.000€ hat die Insolvenz gestartet. nun habe ich bereits ca. 30.000€ abbezahlt. Muss ich nun bin zur Restschulbefreiung warten, sprich bis zum 2024 Feb. oder könnte ich jetzt schon in die Restschuldbefreiung?
    Einen Antrag auf RsB (3 Jahre) habe ich zu beginnt eingereicht.

    Antworten
  6. Alessio

    Guten Tag, ich brauche ein wenig Hilfe…

    für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren suche ich einen Antragsformular (vgl. § 300 Abs. 3 InsO alte Fassung).

    kann mir Jemand sagen wo ich das finden kann ? ein Link wo ich das runterladen kann ?

    danke für eure Hilfe , Mit freundlichen Grüßen

    A.C

    Antworten
    1. Knut

      das kann man auch formlos stellen

      Antworten
  7. Käthe

    Hallo,
    ich habe im Januar einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt. Aufgrund Corona verzögert sich jetzt die Bearbeitung.
    Angenommen, die Entscheidung verzögert sich weiter: Was passiert mit dem gepfändeten Betrag zwischen Antragsstellung und Entscheidung? Muss ich im Zweifelsfall damit leben, dass das Gericht monatelang für die Bearbeitung benötigt oder bekomme ich ggf. einen Teil zurück?

    Antworten

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