Das Wichtigste zur Ankündigung der Vollstreckung
Die Ankündigung zur Vollstreckung ist eine letzte Zahlungsaufforderung des Gläubigers, wenn der Schuldner die fällige Forderung nicht bezahlt. Der Gläubiger kündigt damit an, dass er die Zwangsvollstreckung einleiten wird, wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt.
Der Eintrag erfolgt unter Umständen schon vorher. Denn der Gläubiger darf unbestrittene offene Forderungen ab der zweiten Mahnung bei der SCHUFA melden.
Zwischen der Ankündigung zur Vollstreckung und der Zwangsvollstreckung vergehen gewöhnlich zwei bis vier Wochen.
Prüfen Sie zuallererst, ob die geltend gemacht Forderung berechtigt ist. Wenn ja, sollten Sie diese schleunigst bezahlen. Was Sie noch tun können, erfahren Sie hier.
Inhalt
Wann bekommt man eine Vollstreckungsankündigung?
Bezahlt ein Schuldner eine fällige Forderung nicht und reagiert er auch auf Mahnungen nicht, so wird ihm der Gläubiger eine Vollstreckungsankündigung schicken und ihm darin eine letzte Frist setzen, innerhalb der er die Schulden freiwillig bezahlen kann.
Bleibt der Schuldner weiterhin untätig, veranlasst der Gläubiger die Zwangsvollstreckung.
Allerdings ist die Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Der Gläubiger benötigt einen Vollstreckungstitel über eine Geldforderung, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Die Vollstreckungsankündigung ist selbst noch kein Titel und berechtigt noch nicht zur Zwangsvollstreckung.
- Die Titel muss mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen werden. Erst sie bestätigt offiziell, dass der Gläubiger aus dem vorliegenden Titel vollstrecken darf.
- Zu guter Letzt muss der Titel dem Schuldner zugestellt werden. Es ist aber durchaus möglich, dass der Gläubiger die Vollstreckung bereits vor der Zustellung ankündigt.
Vollstreckungsankündigung und Vollstreckungsbescheid sind also zwei völlig verschiedene Dinge. Die Ankündigung ist lediglich eine letzte Zahlungsaufforderung des Gläubigers – verbunden mit einer Vollstreckungsandrohung. Der Vollstreckungsbescheid hingegen wird auf Antrag des Gläubigers im gerichtlichen Mahnverfahren vom Mahngericht erlassen. Nur er berechtigt als Titel zur Zwangsvollstreckung.
Vollstreckungsankündigung erhalten: Was tun?
Wenn Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln, um die Zwangsvollstreckung noch abzuwenden. Dabei stehen Ihnen folgende Handlungsoptionen zur Verfügung:
- Prüfen Sie, ob die Vollstreckungsandrohung überhaupt berechtigt ist. Möglicherweise hat sich das Anschreiben des Gläubigers zeitlich mit Ihrer Zahlung überschnitten.
- Wenn Sie die Forderung selbst für unberechtigt halten, sollten Sie beim Gläubiger gegen diese und die Vollstreckungsankündigung Widerspruch einlegen und darin Ihre Einwendungen gegen die Forderung genau darlegen oder diese bestreiten. Lassen Sie sich gegebenenfalls einem Anwalt helfen.
- Bezahlen Sie die Forderung innerhalb der in der Vollstreckungsankündigung benannten Frist, wenn sie berechtigt ist. Denken Sie daran, auch mögliche Verzugszinsen und Mahngebühren zu begleichen.
- Vereinbaren Sie mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder eine Stundung, wenn Sie nicht in der Lage sind, den geforderten Geldbetrag auf einen Schlag zu begleichen. Eine Schuldnerberatung kann Sie bei der Schuldenregulierung und den Verhandlungen mit Ihrem Gläubiger unterstützen.
Achtung! Ein Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung reicht nicht aus, wenn der Gläubiger bereits einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung dieses Bescheids Einspruch beim Mahngericht einlegen, wenn …
- dem Gläubiger die Forderung gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zusteht
- der Gläubiger die Forderung – zum Beispiel aufgrund einer Stundung – nicht jetzt verlangen darf
- der Gläubiger fälschlicherweise Sie anstelle des tatsächlichen Schuldners in Anspruch nimmt.
Vollstreckungsankündigung des Finanzamts
Auch das Finanzamt kann eine Zwangsvollstreckung ankündigen, bevor es beispielsweise das Konto des Steuerschuldners pfändet.
Diese Vollstreckungsankündigung erfolgt in der Regel nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist.
- Wer eine solche Vollstreckungsandrohung erhält, sollte seine Steuerschulden – einschließlich der Säumniszuschläge – schleunigst bezahlen.
- Steuerschuldner, die den geltend gemachten Betrag bereits beglichen haben oder die die Zahlungsaufforderung aus anderen Gründen für unberechtigt halten, sollten umgehend Kontakt zum Finanzamt aufnehmen.
Die Vollstreckung von Steuerschulden erfolgt auf der Grundlage der §§ 249 ff. Abgabenordnung (AO) und nicht – wie bei privatrechtlichen Verbindlichkeiten – nach der Zivilprozessordnung. Das Finanzamt muss sich deshalb auch nicht an das Gericht wenden, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken, weil bereits der Steuerbescheid als Titel dient.
Weil Mahnungen und die Vollstreckungsankündigung eben kein Verwaltungsakt sind. Bei der Ankündigung der Vollstreckung handelt es sich lediglich um eine Bekanntmachung einer Maßnahme. Deswegen kann hiergegen auch kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Wer den Steuerbescheid dem Grunde oder der Höhe nach für ungerechtfertigt hält, muss deshalb Rechtsmittel gegen diesen einlegen. Denn für das Vollstreckungsverfahren sind Einwendungen gegen diesen Verwaltungsakt aufgrund von § 256 AO unerheblich.