Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist der Auffassung, dass der sogenannte Scoring-Wert der SCHUFA gegen EU-Recht in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Unter anderem wird bemängelt, dass bei der Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen länger gespeichert werden, als in dem Verzeichnis selbst. In den kommenden Monaten wird diesbezüglich ein Urteil vom EuGH erwartet.
Update vom 28.03.2023: Die SCHUFA verkürzt die Dauer der Einträge von abgeschlossenen Privatinsolvenzen vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren auf sechs Monate. Das teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit.
Warum die SCHUFA gegen EU-Recht verstoßen könnte
Mehrere Fälle aus Deutschland haben dazu geführt, dass sich der EuGH mit der SCHUFA auseinandersetzt. Der erste Fall wurde vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden verhandelt. Ein Kläger forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen, nachdem ihm bei der Bank ein Kredit verwehrt wurde.
Zudem wollte er Zugang zu den über ihn gespeicherten Daten haben. Von der Schufa erhielt er aber nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung desselben. Das Gericht sah diese Praxis als rechtens an, da sie aufgrund von § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig sei.
Ob die SCHUFA allerdings gemäß EU-Recht gesetzeskonform handelt, wird vom EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe nun in Frage gestellt. Nach seiner Auffassung stellt der SCHUFA-Score nämlich eine verbotene automatische Entscheidung dar.
Und auch ein zweiter Fall in Bezug auf die SCHUFA muss im Rahmen des EU-Rechts geprüft werden. Endet eine Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung, so machen die Insolvenzgerichte solche Informationen öffentlich. Sie werden aber nach einem halben Jahr gelöscht.
Die SCHUFA kann diese Daten hingegen bis zu drei Jahre speichern. Pikamäe sieht diese Praxis ebenfalls als rechtswidrig an. Ein Urteil des EuGH zu diesen beiden Fragen wird in den kommenden Monaten erwartet.
Was ist die SCHUFA eigentlich genau?
Bei der SCHUFA handelt es sich um eine private Wirtschaftsauskunftei. Diese speichert eine Vielzahl personenbezogener Daten und kann anhand dieser eine Auskunft über die Bonität des Betroffenen geben. Der sich aus den Daten ergebende SCHUFA-Score ist beispielsweise für Banken ein wichtiges Kriterium bei der Vergabe von Krediten.
Die Auskunftei speichert unterschiedliche Daten, welche das Zahlungsverhalten betreffen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Kreditanfragen, offene Rechnungen, Verträge und vieles mehr handeln.
Gut zu wissen: Sie haben einmal jährlich die Möglichkeit, kostenlos eine Auskunft über die Daten, welche von Ihnen bei der SCHUFA gespeichert sind, zu beantragen.
Video: SCHUFA einfach erklärt