Das Wichtigste zur Insolvenzverkürzung
In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz sechs Jahre. Doch unter gewissen Voraussetzungen lässt sich die Insolvenz verkürzen. In der Regel erfolgt die Restschuldbefreiung dann schon nach drei oder fünf Jahren.
Die verkürzte Privatinsolvenz dauert drei Jahre, wenn der Schuldner in dieser Zeit 35 Prozent der Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten abbezahlt hat. Das Verfahren endet nach fünf Jahren, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen wurden.
Schuldner können das Insolvenzverfahren auch verkürzen, wenn sich die Gläubiger auf einen Insolvenzplan einlassen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Inhalt
Voraussetzungen, um die Privatinsolvenz zu verkürzen
Möchte ein Schuldner die Privatinsolvenz anmelden, muss er zunächst versuchen, mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu erzielen. Wenn dies fehlschlägt, kann das Insolvenzverfahren angemeldet werden. Im Anschluss erfolgt ein gerichtlicher Einigungsversuch. Stimmen die Gläubiger auch diesem nicht zu, wird das Verfahren offiziell eröffnet. Damit beginnt auch die Wohlverhaltensphase. Diese dauert in der Regel sechs Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung.
Sechs Jahre bis zur Restschuldbefreiung warten zu müssen, stellt für viele Schuldner jedoch eine harte Belastungsprobe dar. Oftmals stellen sich Betroffene deshalb die Frage, ob es auch verkürzte Insolvenzverfahren gibt.
Unter gewissen Voraussetzungen ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 bei der Privatinsolvenz eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase möglich. Laut § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) gilt Folgendes:
- Die Restschuldbefreiung erfolgt auf Antrag bereits nach drei Jahren, wenn der Schuldner in diesem Zeitraum sowohl die Kosten für das Verfahren als auch 35 Prozent der offenen Forderungssumme beglichen hat.
- Die Insolvenz wird nach nur fünf Jahren beendet, wenn der Schuldner zumindest die Kosten des Verfahrens abgezahlt hat.
Beachten Sie jedoch Folgendes: Verkürzte Insolvenzverfahren enden nicht automatisch. Insolvenzschuldner müssen beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, damit die Restschuldbefreiung früher erfolgen kann. Erst nachdem das Insolvenzgericht überprüft hat, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden, wird das Verfahren beendet. Nutzen Sie die Erstberatung auf Schuldencheck ** kostenlos und unverbindlich, um die Möglichkeit einer Verkürzung der Insolvenz zu prüfen.
Das verkürzte Insolvenzverfahren kann jedoch auch schon früher enden. Hat der Schuldner sämtliche Schulden und die Kosten des Verfahrens beglichen, kann er unabhängig von der bereits abgelaufenen Zeit die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen.
Verkürzte Insolvenz durch Insolvenzplanverfahren
Das verkürzte Insolvenzverfahren lässt sich jedoch auch auf einem anderen, vielen eher unbekannten Weg erreichen. Seit einigen Jahren können Schuldner auch in der Privatinsolvenz einen sogenannten Insolvenzplan einreichen. Der Schuldner bzw. sein Anwalt kann dabei einen Plan aufstellen, dem zu entnehmen sein muss, wie er gedenkt, die Gläubiger zu befriedigen.
Er muss den Gläubigern dabei nicht die Rückzahlung der vollen Schuldensumme anbieten. Jedoch sollte der Betrag höher sein als der, den die Gläubiger im regulären Insolvenzverfahren erhalten würden. Zusätzlich muss der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen, damit das verkürzte Insolvenzverfahren möglich ist.
Das Geld, welches laut Insolvenzplan an die Gläubiger gezahlt wird, muss von einer dritten Person – beispielsweise einem Verwandten oder Freund – gestellt werden. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, kann die Restschuldbefreiung sofort erfolgen.
Der Insolvenzplan kann sowohl direkt bei der Anmeldung der Insolvenz als auch erst in der Wohlverhaltensphase eingereicht werden.
Im Video zusammengefasst: Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe noch etwa 1 Jahr die Wohlverhaltensphase. Wieviel müsste ich zahlen um die Insolvenz bzw diese Phase zu verkürzen?
können sie mir da etwa eine Summe nennen?
mit freundlichen Grüßen
gundolf
Guten Tag,
ich bin 09.2019 in PI, bin 70 Jahre und bekomme nur meine Rente. Leider kann ich aus gesundheitliche Gründen schon seit einem Jahr nicht mehr arbeiten. Mein Verwalter bekommt seit einem Jahr kein Geld mehr, da meine Rente unter dem pfändbaren Betrag liegt. Ich werde auch in der Zukunft nicht arbeiten können. Kann ich nicht früher meine PI beenden? Den Verwalter bezahle ich schon und die Gerichtskosten auch.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Wie lang brauch ich vond dr schulden raus
Hallo,ich bin schon seit 5 Jahren Insolvenz,wollte aber vorzeitige restschulbefreiung.wann ist die richtige Zeitpunk?
Also muss man Gerichtskosten in den fünf jahren schon bezahlt haben,damit man Antrag stellen kann?
Mein insolvenzverfahren wurde am 26.02.2015 fünf jahren,wusste natürlich nicht das ich vorher schon das Gerichtskosten bezahlen sollte,muss jetzt noch ein jahr warten,weil jetzt ein monat drüber ist.
Vıelen dank im voraus
Hallo, ich habe eine zu erwartende Insolvenzmasse von 23.000€. Lt. den Erläuterungen zu den Kosten komme ich auf ca. 2.000€ Gerichtskosten und ca. 9.200€ Insolvenzverwalterkosten. Denke ich jetzt richtig, dass, wenn ich in dem oben genannten Insolvenzplan einen Betrag für die Gläubiger anbieten will, dieser mind. die Differenz aus den obigen Zahlen , also mind.12.000€ sein sollte? Mehr würden die Gläubiger im normalen Ablauf einer Insolvenz doch nicht erhalten, oder?
Und zweite Frage: Ich habe gehört, dass wenn dann einer der Gläubiger vor Gericht erscheint, um dem Insolvenzplan zuzustimmen, dieser angenommen und für die anderen auch Gültigkeit hat. Ablehnungen müssten wohl auch persönlich vor Gericht erfolgen, da nütze kein Brief… ist das richtig?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo Irene,
zu beachten sind auch die Insolvenzmasse sowie das pfändbare Einkommen. Die Gläubiger müssen mehr Geld bekommen, als sie im regulären Verfahren erhalten würden. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten und eine entsprechende Berechnung durchführen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de