Das Wichtigste zur Vergütung für den Insolvenzverwalter
Neben den Gerichtskosten gehört auch die Insolvenzverwaltervergütung zu den Verfahrenskosten, welche aus der Insolvenzmasse zu bezahlen sind.
Die Vergütung vom Insolvenzverwalter erfolgt in Regelsätzen, die sich je nach Aufwand und Schwierigkeit erhöhen oder vermindern können.
Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist die Größe der Insolvenzmasse. Im Falle eines masselosen Verfahrens erhält der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung.
Inhalt
Grundregeln zur Vergütung vom Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähige oder überschuldete Privatpersonen können genauso die Insolvenzeröffnung beantragen wie Unternehmen bzw. juristische Personen. Verbrauchern steht hierfür die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) offen. Allerdings fallen hierfür Kosten an, die der Antragsteller, also der insolvente Schuldner tragen muss.
Laut § 54 Insolvenzordnung (InsO) sind dies:
- Gerichtskosten
- Auslagen und Vergütung vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter
- Vergütungen und Auslagen der Mitglieder eines ggf. eingesetzten Gläubigerausschusses
Während die Höhe der Gerichtskosten anhand des Gerichtskostengesetzes (GKG) bestimmt wird, richtet sich die Vergütung vom Insolvenzverwalter nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Sie ist nicht verhandelbar und beinhaltet folgende Kosten:
- Regelsätze, die sich durch Zuschläge bzw. Abschläge erhöhen bzw. vermindern können
- Auslagen in angemessener Höhe
Allein das Insolvenzgericht entscheidet über Vergütung und Auslagenerstattung des Verwalters. Es legt diese gemäß § 64 InsO in einem Beschluss fest, der öffentlich bekanntzumachen ist.
Vergütung für den Insolvenzverwalter: Berechnung und Beispiel
Die Insolvenzverwaltervergütung besteht aus Gebühren, deren Höhe sich unter anderem danach richtet, wie groß das pfändbare Schuldnervermögen (sog. Insolvenzmasse) ist. Hierzu gehört jenes Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung seiner Verbraucherinsolvenz gehört und welches er später im Laufe des Insolvenzverfahrens erwirbt.
Die Kosten des Verwalters lassen sich in folgenden Schritten ermitteln:
- Regelsatz nach § 2 InsVV
- Erhöhung/Verminderung des Regelsatzes durch Zu- oder Abschläge nach § 3 InsVV
- Ermittlung der Auslagen nach § 8 InsVV
Beginnen wir mit dem Regelsatz zur Vergütung vom Insolvenzverwalter. Folgende Tabelle veranschaulicht, wie die Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 InsVV je nach Größe der Insolvenzmasse gestaffelt sind:
Anteil der Insolvenzmasse | Regelsatz |
---|---|
erste 35.000 Euro der Insolvenzmasse | 40 Prozent |
Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro | 26 Prozent |
Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro | 7,5 Prozent |
Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro | 3,3 Prozent |
1. Beispiel: Die Insolvenzmasse des zahlungsunfähigen Schuldners beläuft sich zum Schlusstermin zum Insolvenzverfahren auf 20.000 Euro und liegt damit noch unter 35.000 Euro. Demnach kann der Insolvenzverwalter 40 Prozent von diesem Betrag als Regelsatz beanspruchen, also 8.000 Euro.
2. Beispiel: Zum Schlusstermin weist die Insolvenzmasse 48.000 Euro auf. In diesem Fall setzt sich die Vergütung vom Insolvenzverwalter aus folgenden Beträgen zusammen:
- Von den ersten 35.000 Euro kann er wiederum 40 Prozent, also 14.000 Euro verlangen.
- Für den Mehrbetrag zu den vorhandenen 48.000 Euro, also von den weiteren 13.000 Euro, stehen ihm 26 Prozent bzw. 3.380 Euro als Gebühren zu.
- Das ergibt eine Vergütung von insgesamt 17.380 Euro.
An zweiter Stelle steht die Überlegung, ob die Tätigkeit des Verwalters besonders aufwendig war oder eher einfach. Dann erfolgt gemäß § 3 InsVV ein Abschlag bzw. Zuschlag auf den Regelsatz, sodass die Vergütung für den Insolvenzverwalter entsprechend geringer oder höher ausfällt.
Auslagen des Insolvenzverwalters
Zu guter Letzt kommen noch die Auslagen des Verwalters hinzu. Entweder er verlangt die tatsächlich angefallenen Auslagen oder er macht den Pauschalsatz nach § 8 Abs. 3 InsVV geltend. Er beträgt:
- im ersten Jahr der Verbraucherinsolvenz 15 Prozent der Regelvergütung
- danach 10 Prozent
- maximal aber 350 Euro für jeden angefangenen Monat seiner Arbeit
- auf keinen Fall mehr als 30 Prozent der Regelvergütung
Übrigens unterscheidet sich die Vergütung vom Insolvenzverwalter in der Verbraucherinsolvenz nicht von der Verwaltervergütung während der Regelinsolvenz. Bei gleich hoher Insolvenzmasse ist auch die Vergütung gleich.
Wie berechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung, wenn keine Insolvenzmasse vorhanden ist?
Normalerweise eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren nur, wenn die Insolvenzmasse ausreicht, um sämtliche Verfahrenskosten daraus zu bezahlen.
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht in der Privatinsolvenz, weil diese auch mittellosen Verbrauchern offenstehen soll, die die Kosten nicht sofort aufbringen können. Sie können eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen und diese erst im Anschluss an das Verfahren ratenweise bezahlen.
Doch auch bei einem solchen masselosen Insolvenzverfahren ist eine Vergütung für den Insolvenzverwalter vorgesehen, und zwar in Form einer Mindestvergütung.
Diese ergibt sich aus § 2 Abs. 2 InsVV:
„Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1 400 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 140 Euro.“
Weitere informative Ratgeber zum Insolvenzverwalter:
Moin,ich hab über ein awaltsbüro(bereits bezahlt,insovenzbedingung.
jetzt meine frage,wieviel muss und was muss ich an den insolvenzberater bezahlen.
meine frist läuft am 20.12.2022 ab.
ist es besser alle 3 jahre die finger zu heben da das günstiger ist?ich bin kurz vor rente und bekomme eventuell 900 euro rente ,ich denke nicht pfändbar.
Ich Habe ein Konto Bei Der Berlin Für Meine Rente die Beträgt 374€ im Monat Kein P Konto
bei der Anmeldung privat Insolvenz Hat die Bank da s Konto gespert
der Insolvenzvervalter will mir das Konto mich Frei Geben