Das Wichtigste zur Schuldnerberatung durch einen Verein
Neben staatlichen Stellen bieten auch viele eingetragene Vereine – mit dem Kürzel e. V. – Beratung für Menschen an, die alleine keinen Ausweg aus den Schulden finden.
Es gibt sowohl gemeinnützige Vereine, welche eine kostenlose Beratung anbieten, als auch solche, die eine Gebühr erheben. Fragen Sie daher vor der Beratung nach, ob und wenn ja, welche Kosten konkret anfallen.
Ziel der Beratung ist der Schuldenabbau und die Existenzsicherung der Ratsuchenden.
Inhalt
Was ist ein eingetragener Verein?
Bevor wir uns mit der Schuldnerberatung durch einen Verein beschäftigen, müssen wir zunächst klären, worum es sich bei einem solchen überhaupt handelt. Grundsätzlich ist ein Verein ein Zusammenschluss von Personen, die zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels zusammenarbeiten.
Wird dieser in das sogenannte Vereinsregister eingetragen, darf er das Kürzel „e. V.“ verwenden und erlangt als juristische Körperschaft volle Rechtsfähigkeit. Das hat den großen Vorteil, dass Vorstand und Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Des Weiteren darf der Verein eigenes Vermögen erwerben.
Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann ein Verein auch als gemeinnützig anerkannt werden. In diesem Fall profitiert er von steuerlichen Vorteilen.Weiterführende Ratgeber rund um die Schuldnerberatung:
Unterschiedliche Formen der Schuldnerberatung und Anlaufstellen:
Beratungsstellen für Schuldner – Welche Vereine gibt es?
Möchten Schuldner sich nicht an eine staatliche Beratungsstelle wenden, sondern stattdessen die Schuldnerberatung durch einen Verein in Anspruch nehmen, kommen viele unterschiedliche Ansprechpartner in Frage.
Was viele nicht wissen: Auch bei so großen und bedeutenden gemeinnützigen Einrichtungen wie der Caritas oder der AWO (Arbeiterwohlfahrt) handelt es sich um eingetragene Vereine. Zusätzlich gibt es noch viele andere, teils unabhängige Vereine, welche sich der Beratung von Menschen mit Schulden verschrieben haben. Entsprechende Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie unter anderem durch eine Suche im Internet.
Wie läuft die Schuldnerberatung durch einen Verein ab?
Die Schuldnerberatung durch einen Verein unterscheidet sich in der Regel nicht von der bei anderen Beratungsstellen. In einem ersten Beratungsgespräch wird die allgemeine Situation, in der sich der Schuldner befindet, in Augenschein genommen. Ist es nötig, werden sofort existenzsichernde Maßnahmen ergriffen – etwa, wenn aufgrund von Mietschulden der Verlust der Wohnung droht.
Sind die dringendsten Fragen geklärt, kann genauer auf den Fall eingegangen werden. Wie kam es zur Anhäufung der Schulden? Bei wie vielen Gläubigern bestehen wie hohe Schulden?
In der Regel muss der Schuldner ein Haushaltsbuch führen, mit welchem ein Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation gewonnen wird. Gibt der Betroffene mehr aus als er einnimmt? Wenn ja, wie lässt sich das vermeiden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch eine gescheiterte Selbstständigkeit in der Gastronomie bin ich ca. mit 500.000 Euro, verteilt auf 22 Gläubiger verschuldet.
Aus gesundheitlichen Gründen kann ich derzeit nur Teilzeit arbeiten mit einem Einkommen von 550,00 Euro netto.
Wirtschaftlich werde ich von meinem Lebensgefährten unterstützt.
Von öffentlichen Beratungsstellen wurde ich abgewiesen da es sich bei meiner Selbstständigkeit als Geschäftsführende Gesellschafterin meiner GmbH handelte. Laut Auskunft der bisher kontaktierten Beratungsstellen wären diese für meinen Fall nicht zuständig. Da ich mir eine private, bzw. Kommerzielle Beratung nicht leisten kann möchte ich nun den Insolvenzantrag selbst bei Gericht einreichen. In meinem Fall müsste es sich um eine Regelinsolvenz handeln, womit ein vorheriger außergerichtlicher Eingungsversuch wohl nicht nötig im Gegensatz zu einer normalen Verbraucherinsolvenz.
Was noch zu bemerken wäre ist, das die GmbH-Insolvenz bereits abgeschlossen ist.
Es handelt sich jetzt nur noch um Forderungen für die ich persönlich hafte, sowie Verbindlichkeiten aus dem privaten Bereich.
Können Sie mir mitteilen was ich bei einer Selbst- Beantragung beachten muss damit der Antrag bei Gericht akzeptiert wird?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra