Das Wichtigste zu vorläufig vollstreckbaren Urteilen
Ist ein Urteil vorläufig vollstreckbar, dann kann daraus eine Zwangsvollstreckung erfolgen, obwohl noch keine Rechtskraft eingetreten ist. Das Urteil kann also zu einem späteren Zeitpunkt noch angefochten werden.
Laut § 708 der Zivilprozessordnung (ZPO) gehören dazu unter anderem Urteile, die in einem Urkundenprozess erlassen wurden. Weitere Beispiele können Sie hier nachlesen.
Der Gläubiger kann unter Vorlage der nötigen Unterlagen bei dem zuständigen Gericht die Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme beantragen. Er muss außerdem in vielen Fällen eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Vollstreckungstitel verjähren nach 30 Jahren. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten: Die Verjährung beginnt von Neuem zu laufen, wenn eine gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme beantragt wird oder der Schuldner eine Teilzahlung leistet.
Inhalt
Was bewirkt ein vorläufig vollstreckbares Urteil?
Ist ein Urteil rechtskräftig, kann es nicht mehr angefochten werden, etwa durch ein Rechtsmittel wie die Berufung oder Revision. Die Entscheidung ist also endgültig und nicht mehr abzuändern. Ein solches Urteil kann problemlos vollstreckt werden.
Es gibt jedoch auch Urteile, bei denen noch keine Rechtskraft eingetreten ist. Es kann also dazu kommen, dass in einem folgenden Verfahren eine andere Entscheidung getroffen wird. Wie verhält es sich in diesen Fällen mit der Vollstreckbarkeit?
In vielen Fällen ist ein solches Urteil vorläufig vollstreckbar. Was bedeutet das genau? Ein Gläubiger kann aus dem Urteil eine Zwangsvollstreckung betreiben, obwohl das Urteil noch einmal angefochten werden kann.
Welchen Zweck hat eine Sicherheitsleistung?
Die vorläufige Vollstreckbarkeit soll verhindern, dass Schuldner Rechtsmittel einsetzen, nur um die Zeit bis zur Vollstreckung hinauszuzögern. Häufig muss der Gläubiger bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil eine Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO hinterlegen.
Er ist dann also dazu verpflichtet, eine festgelegte Geldsumme beiseitezulegen. Sollte in einem weiteren Verlauf dem Schuldner Recht gegeben werden, besteht so keine Gefahr, dass der Gläubiger die Summe nicht mehr zurückzahlen kann.
Ein Urteil kann auch vorläufig vollstreckbar sein, ohne dass eine Sicherheitsleistung fällig wird. Laut § 708 ZPO ist dies unter anderem der Fall bei Versäumnisurteilen oder Urteilen, die auf Grund eines Verzichts ergehen.
Ist ein Vergleich vorläufig vollstreckbar? Ja, gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist dies möglich, jedoch nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Gläubiger muss einen wirksamen Antrag stellen, der Vergleich muss rechtlich wirksam sein, er muss eine Vollstreckungsklausel enthalten und dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt worden sein.
Besondere Fälle
Es gibt in diesem Zusammenhang zwei spezielle Fälle, die wir im Folgenden näher erläutern möchten.
Vorläufige Vollstreckbarkeit von einem Versäumnisurteil
Ein sogenanntes Versäumnisurteil wird gefällt, wenn eine der betreffenden Parteien nicht vor Gericht erschien, sich nicht äußerte oder sich nicht von einem Anwalt vertreten ließ, obwohl dies zwingend nötig war.
Laut § 708 Nr. 2 ZPO ist ein Versäumnisurteil vorläufig vollstreckbar, ohne dass eine Sicherheitsleistung anfällt. Der Beklagte ist also dazu verpflichtet, sofort die offenen Forderungen zu begleichen.
Ist ein solches Urteil vorläufig vollstreckbar und es kommt zur Zwangsvollstreckung, dann kann sich der Betroffene mit einem Einspruch gegen die Maßnahme wehren.
Ist ein Räumungsurteil vorläufig vollstreckbar?
Hat eine Person Mietschulden angehäuft, droht im schlimmsten Fall ein Verfahren vor Gericht. Ein Räumungsurteil hat zur Folge, dass eine Wohnung zwangsgeräumt werden kann. Der Mieter muss diese also verlassen, seine privaten Besitztümer entfernen und vorhandene Schlüssel zurückgeben.
Laut § 708 Nr. 7 ZPO besteht eine vorläufige Vollstreckbarkeit bei einem Räumungsurteil. Es ist dabei keine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Gemäß § 711 ZPO besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Schuldner die Zwangsräumung durch eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung stoppen kann. Letzteres ist allerdings nur möglich, wenn der Gläubiger nicht bereits vor der Vollstreckung eine Sicherheit geleistet hat.
Ist das Urteil vorläufig vollstreckbar und möchten Sie die Räumung abwenden, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Dies muss spätestens zwei Wochen vor dem angekündigten Tag der Räumung geschehen.
Was nützen Rechtsanwälte und Gerichte wenn Harzer oder Bürgergeldempfänger mittellos sind.
Die Personengruppe ist von Staatswegen so geschützt das sie jegliche Prozesse zwar verlieren,
aber niemals zahlen können. Die Kosten bleiben immer beim Kläger hängen.
Ich als Vermieter, werde niemals mehr bei solchen Leuten den Rechtsweg einschlagen.
Zuerst: Möglichst keine Schulden machen und Miete, Strom und Telefon zuerst zahlen. Ich habe auch lange Unterstützung bezogen. Habe mit Willen und Fleiß es daraus geschafft. Kann jeder. Man muss wollen, sich anstrengen und auch mal klein anfangen. Alles kann gut werden.
Wo ein Wille… 🙂 Na ja und eben Prioritäten Setzen , wofür gebe ich was aus, was muss unbedingt was nicht
Dann ist schon Mal viel erreicht
Ja meist ist es wirklich so, Recht haben und Recht bekommen , oder eben sein Geld zu bekommen , was einem zusteht und womöglich auch zugesprochen wird, da sind große Unterschiede.
Was nützt einem ein Urteil- was mit erheblichen Vorkosten verbunden ist. Das kann man sich dann hinterm Spiegel Kleben.
Wenn der Schuldner nichts hat und somit so zu Sagen Zahlungsunfähig ist , bekommt man nichts .
Leider ruhen sich manche Spezies genau darauf aus.
Aber von vornerein zu Sagen, ich geh da nicht mehr den Rechtsweg, könnte gewisse Leute doch gerade zu dazu animieren vorsätzlich Schulden zu machen. So nach dem Motto ätschi bätsch zahl ich ja eh nicht.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, Änderungen zu erlassen, um solchen Leuten auch habhaft zu werden