Unterhaltspfändung: Infos zum Freibetrag und den Voraussetzungen

Das Wichtigste zur Pfändung von Unterhalt

Wie kann ich Unterhaltsrückstand pfänden lassen?

Zunächst benötigen Sie einen sogenannten Unterhaltstitel, um Ihren Unterhalt im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Diesen erhalten Sie z. B., indem Sie erfolgreich vor dem Gericht auf Zahlung von Unterhalt klagen. Sie können aber stattdessen auch eine entsprechende Jugendamtsurkunde vom Jugendamt erwirken. Anschließend beantragen Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht.

Wie hoch ist die Pfändungsgrenze bei Unterhalt?

Lässt der Unterhaltsberechtigte den ihm zustehenden Unterhalt pfänden, so wird der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners individuell festgesetzt. Bei der Unterhaltspfändung gelten die Pfändungsfreigrenzen aus der gesetzlichen Pfändungstabelle nicht.

Der Unterhaltspflichtige befindet sich in der Privatinsolvenz. Ist die Zwangsvollstreckung trotzdem möglich?

Alte Unterhaltsschulden, die vor der Eröffnung der Insolvenz bestanden, müssen die Berechtigten beim Insolvenzverwalter anmelden. Hier ist die Zwangsvollstreckung also ausgeschlossen. Neue Unterhaltsschulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, können die Unterhaltsgläubiger wieder per Zwangsvollstreckung eintreiben. Sie dürfen dabei laut § 89 Abs. 2 InsO sogar eigentlich unpfändbares Einkommen pfänden.

Ist Kindesunterhalt pfändbar?

Bezieht ein Schuldner Kindesunterhalt für sein Kind, so ist dieses genauso unpfändbar wie Kindergeld, weil beide Zahlungen nicht ihm, sondern dem Kind zustehen.

Weitere Ratgeber zur Unterhaltspfändung

Ist Unterhalt überhaupt pfändbar?

Lohnpfändung wegen Unterhalt: Ein Selbstbehalt bleibt dem Zahlungspflichtigen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Lohnpfändung wegen Unterhalt: Ein Selbstbehalt bleibt dem Zahlungspflichtigen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Bei der Frage, wann eine Pfändung von Unterhalt möglich ist, sind zwei Fallkonstellationen voneinander zu unterscheiden:

  1. Jemand ist gesetzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, zum Beispiel gegenüber seinem Kind oder gegenüber dem ehemaligen Ehepartner. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsrückstand im Wege einer Unterhaltspfändung durchsetzen, indem er beispielsweise dessen Lohn pfänden lässt.
  2. Ein Unterhaltsberechtigter hat selbst Schulden und muss deshalb befürchten, dass der Unterhalt von seinem Konto gepfändet wird. Er kann beispielsweise eine Pfändung von Kindesunterhalt vermeiden, indem er zuerst sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt. Damit schützt er zunächst den Grundfreibetrag. Darüber hinausgehende Beträge wie der eingehende Kindesunterhalt lassen sich mithilfe einer sogenannte P-Konto-Bescheinigung vor der Pfändung schützen.
Es gibt noch eine dritte Konstellation zu beachten: Ein Schuldner zahlt seinem Kind oder anderen Personen Unterhalt. Gleichzeitig pfändet ein Gläubiger beispielsweise das Arbeitseinkommen des Schuldners. In solchen Fällen wirkt sich dessen Unterhaltspflicht auf die Pfändungsfreigrenze aus. Sie steigt mit der Anzahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt zahlt. Dem Schuldner muss nicht nur genug Geld für seinen eigenen Lebensbedarf verbleiben, er muss auch weiterhin selbst Unterhaltspflichten erfüllen können. Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung unter anderem zum Pfändungsfreibetrag erhalten Sie auf schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Fall 1) Lohnpfändung wegen offenem Unterhalt: Ablauf

Pfändung von Kindesunterhalt: Unterhaltsberechtigte Personen können einen Nachweis erbringen, damit der Unterhalt nicht unpfändbar ist.
Pfändung von Kindesunterhalt: Unterhaltsberechtigte Personen können einen Nachweis erbringen, damit der Unterhalt nicht unpfändbar ist.

Gerät ein Unterhaltsschuldner mit seinen Unterhaltszahlungen in Rückstand, so kann der Unterhaltsgläubiger eine Unterhaltspfändung veranlassen:

  • Hierfür benötigt er zunächst einen sogenannten Unterhaltstitel, also eine Art Vollstreckungstitel über Unterhaltsforderungen. Das kann ein gerichtlich festgestellter Titel in Form eines Urteils sein oder eine entsprechende Urkunde des Jugendamts.
  • Mit diesem Titel beantragt der Unterhaltsberechtigte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim Vollstreckungsgericht. Dieser PfÜB ist dem Arbeitgeber (oder im Falle einer Kontopfändung der Bank des Schuldners) zuzustellen.
  • Damit wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und muss das Gehalt – bis auf den Selbstbehalt – fortan an den Unterhaltsberechtigten überweisen. Allerdings wird die Pfändungsfreigrenze beim Unterhalt nicht mithilfe der gesetzlichen Pfändungstabelle ermitteln. Stattdessen setzt das Vollstreckungsgericht den Selbstbehalt individuell fest. Es kann dabei sogar über die Grenzen der Pfändungstabelle hinausgehen.

Lohnpfändung wegen Unterhalt: Wie lange bleibt diese bestehen? Die Unterhaltspfändung dauert so lange an, bis die Zahlungsrückstände beglichen sind und der Schuldner wieder in der Lage ist, den Unterhaltsverpflichtungen aus eigener Kraft nachzukommen.

Fall 2) Unterhaltspfändung beim Empfänger des Unterhalts

Sind die Eltern eines minderjährigen Kindes geschieden, wird in der Regel ein Elternteil den Kindesunterhalt auf das Konto des anderen Elternteils überweisen. Ist Letzterer verschuldet, so darf sein Gläubiger den Kindesunterhalt nicht pfänden, weil das Geld dem Kind zusteht und nicht dem Schuldner (Elternteil).  

Hat der Gläubiger eine Kontopfändung bei dem Elternteil veranlasst, auf dessen Konto der Unterhalt eingeht, so sollte dieser schnell handeln. Denn die Bank berücksichtigt unpfändbare Geldeingänge wie Kindergeld und -unterhalt nicht automatisch.

Die Pfändung vom Kindesunterhalt lässt sich wie folgt vermeiden:

  • Ein Elternteil richtet ein Konto auf den Namen des Kindes ein. Der Unterhalt wird nur auf dieses Konto eingezahlt.
  • Der Schuldner, auf dessen Konto der Unterhalt für das Kind eingeht, wandelt sein Konto in ein P-Konto um. Anschließend legt er der Bank eine P-Konto-Bescheinigung über diesen geschützten Unterhaltsbetrag vor.
Die Frage, wie Sie Unterhaltszahlungen vor der Pfändung schützen, können Sie sich auch bei einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse ** beantworten lassen.

Hat die Unterhaltspfändung Vorrang vor anderen Pfändungen?

Eine Unterhaltspfändung ist nicht unbedingt vorrangig gegenüber anderen Pfändungen. Sie lässt sich im Vergleich zu anderen Pfändungen lediglich leichter durchsetzen:

Liegt das Einkommen bei einer normalen Pfändung unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, erhält der Gläubiger kein Geld. Diese Pfändungsgrenze gilt beim Unterhalt aber nicht, stattdessen setzt das Gericht den Selbstbehalt fest. Dadurch kommt ein Unterhaltsgläubiger leichter an sein Geld.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

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8 Gedanken zu „Unterhaltspfändung: Infos zum Freibetrag und den Voraussetzungen

  1. Lena F.

    Guten Tag, folgender Sachverhalt:
    – alleinerziehend mit 9-jährigem Kind
    – Nettoeinkommen ca 1800€
    – Bezug von Kindergeld für Kind
    – Bezug von Unterhalt/UHV für Kind

    P-Konto ist eingerichtet, allerdings bin ich mir bei dem Freibetrag nicht sicher. Lt. Meinem Verständnis ist es ja so, dass beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind. Somit müsste mein Freibetrag bei den 2060€ liegen aber zzgl.(!) der Höhe vom Kindergeld und Unterhalts-/Unterhaltsvorschuss?

    Noch ein Gedankengang: ist es rechtlich in Ordnung, ein Konto auf den Namen des Kindes zu eröffnen und dort das Kindergeld und den Unterhalt eingehen zu lassen? Wie zuvor erwähnt verdiene ich nicht über dem Freibetrag und würde das Kindkonto nach meinem Verständnis somit nicht ausnutzen bzw. hätte keinen Mehrwert dadurch.

    Ich danke im Voraus für konstruktive Antworten.

  2. Silvio

    hallo liebes Team .ich hab eine Unterhaltspfändung seit ca.10 Jahren vom Gerichtsbeschluss bleiben mir 930 Euro kann man das beim Gericht neu berechnen bzw beschließen lassen da ich das für die Heutige Zeit sehr wenig ist bei normalen Pfändung liegt der Selbstbehalt bei ca. 1400 Euro

  3. Kleist

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Mitarbeiter hat seit Anfang des Jahres eine Unterhaltspfändung, eine zweite ist nun dazu gekommen. Beide müssen je zur Hälfte bedient werden ein verbleibendes Netto ist eingetragen (also bis unter die Pfändungsfreigrenze darf gepfändet werden) Nun ist Verbraucherinsolvenz dazu gekommen. Was muss als erstets bedient werden? Verbraucherinsolvenz bis zur Pfändungsfreigrenze und der Rest bis zum verbleibenden Netto in gleichen Teilen an die Unterhaltspfändungen?

    Vielen Dank

  4. Tammi

    Guten Tag, mein Mann hat ein P Konto. Verdient Netto 1600€ und 1100 Brutto. Ihm werden 300€ Unterhalt (kind aus erster Beziehung) von den 1600€ gepfändet obwohl er auch noch in der Privatinsolvenz ist. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (5&2j) und ich bekomme 800€ Kindergeld/zuschlag.
    Darf meinem Mann das Geld gepfändet werden? Ist das rechtens?

  5. Torsten

    Hallo liebes Team, Ich habe vom Gericht eine Lohnpfändung bekommen weil ich den Unterhalt durch Schulden nicht bezahlen kann. Jetzt hab ich nur noch 1017 EU. Für mich. Das reicht nicht für mich. Was kann ich tun

  6. Natalie

    Hallo liebes Team,
    für meine Tochter habe ich 18 Jahre lang keinen Unterhalt erhalten. Ein Titel wurde über die Beistandschaft beim Jugendamt erwirkt. Dieser belief sich zuletzt auf gut 36.000,- Nun ist meine Tochter bereits 20 Jahre und hat erst vor ein paar Monaten ihre Unterlagen (Unterhaltstitel) vom Jugendamt erhalten. Sie befindet sich in der Ausbildung und möchte keinen weiteren Unterhalt mehr einklagen aber die 36.000,- auch nicht verwirken lassen. Pfändungen etc.haben nie etwas beim KV erbringen können. Also sieht sie auch keine Chance das abgelaufene Geld jemals zu erhalten. Der Anwalt sagt jetzt sie müsse aber weiterklagen, da sonst nach einem Jahr (was ja schon jetzt der Fall wäre!) die gesamte titulierte Schuld verfallen würde. Stimmt das so? Was hat es mit den 30 Jahren Titel auf sich, bekommt die nicht jedes Kind? Wir sind wirklich langsam verzweifelt. 🙁

  7. Willi

    Hallo liebes Team, meine Partnerin bekam kürzlich einen Pfändungsbescheid für Ihr Kind, das nicht bei ihr lebt, sondern in einer Pflegefamilie. Die Leistung soll rückwirkend für das Jahr 2011 gezahlt werden.
    Gibt es bei der Pfändung des Unterhalt eine Verjährungsgrenze?
    Mfg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Willi,

      wurde der Unterhalt tituliert, tritt eine Verjährung nach 30 Jahren ein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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