Das Wichtigste zu Schadensersatz nach einer unrechtmäßigen Pfändung
Eine Pfändung ist unter anderem dann rechtswidrig, wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt, dieser keine Vollstreckungsklausel enthält oder er dem Schuldner nicht nachweislich zugestellt wurde.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, unrechtmäßig gepfändete Summen zurückzufordern. Gleichsam kann eine unrechtmäßige Pfändung Schadensersatz nach sich ziehen, wenn Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist.
Kann eine Pfändung rückgängig gemacht werden?
Zahlen Sie die offenen Schulden ab oder einigen sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung bzw. Stundung, dann kann dieser die Pfändung aufheben lassen. Wenn Sie erfahren möchten, welche Möglichkeiten des Schuldenabbaus in Ihrem Fall bestehen, dann erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Inhalt
Schäden müssen ersetzt werden – auch bei einer ungerechtfertigten Pfändung
Ein Gläubiger kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, möchte er offene Geldbeträge von einem Schuldner eintreiben. In vielen Fällen setzt er dabei auf die Pfändung. Dabei hat er verschiedene Möglichkeiten: beispielsweise die Sach-, Lohn- bzw. Gehalts- und die Kontopfändung.
Nicht immer ist das Vorgehen jedoch gerechtfertigt. Es kann auch dazu kommen, dass eine zu hohe Summe gepfändet wird. Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall, dass betroffene Schuldner das Geld zurückfordern können.
Zusätzlich können Personen in bestimmten Fällen als Reaktion auf eine unrechtmäßige Pfändung Schadensersatz fordern. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn durch das Vorgehen tatsächlich auch ein – meist finanzieller – Schaden entstanden ist.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Sie sind mit Hilfe eines Anwalts gegen die unrechtmäßige Pfändung vorgegangen und Ihnen wurde Recht gegeben. Sie erhalten nun die gepfändete Summe zurück und können auch die Anwaltskosten ersetzt bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit es zur Pfändung kommen kann?
Eine unberechtigte Pfändung kann also Schadensersatz nach sich ziehen. Doch unter welchen Umständen haben Sie das Recht, gegen den Gläubiger bzw. das Vollstreckungsorgan, also beispielsweise den Gerichtsvollzieher, vorzugehen? Wann darf nicht gepfändet werden?
Grundsätzlich gilt, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Pfändung rechtmäßig erfolgt:
- Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Dazu gehören unter anderem Vollstreckungsbescheide, notarielle Urkunden, gerichtliche Vergleiche und Urteile.
- Der Titel verfügt über eine Vollstreckungsklausel. Bei Vollstreckungsbescheiden ist dies jedoch nicht nötig.
- Der Vollstreckungstitel wurde dem Schuldner nachweislich zugestellt.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um eine unrechtmäßige Pfändung, die Schadensersatz nach sich ziehen kann. Sind Sie nicht sicher, ob das Vollstreckungsorgan in Ihrem Fall unberechtigt gehandelt hat? Nähere Informationen zu Ihren Handlungsoptionen erhalten Sie bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung beim Online-Schuldencheck **.
Auch eine unberechtigte Kontopfändung kann Schadensersatz nach sich ziehen, wenn Sie über weniger Geld verfügen konnten, als Ihnen eigentlich zustand und dies zu einem Schaden geführt hat. Zu einer Überpfändung auf dem Konto kann es beispielsweise kommen, wenn Freibeträge und andere schützenswerte Summen nicht berücksichtigt wurden.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Mir wurde mein gesamtes Konto gepfändet incl. meiner Rente. Ich habe keine Barmittel mehr. Was Kann ich Tun? Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Karl B.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bankkonto wurde gesperrt. Es liegt ein ??? vor, das ich an die emalige Vermieterin 7.000 € zahlen soll. Ich habe keinerlei Unterlagen erhalten, es ist mir nichts zugestellt worden. Die Wohnung habe ich in einem TOP-Zustand (Neubau) vor zwei Jahren verlassen. Ich habe keine Mietschulden, jeden Monat wurde die Miete regelmäßig gezahlt. Warum hier eine Vollstreckung ansteht, ist für mich rätselhaft. Ich habe mit der Bank gesprochen, die Sachbearbeiterin wollte zurückrufen, was aber bisher noch nicht geschehen ist. Der Monat November und damit die Mietzahlung für meine jetzige Wohnung und auch diverse Abbuchungen werden fällig. Das alles wird aber sicherlich seitens der Bank nicht geschehen. Wie gesagt: Warum die ehemalige Vermieterin überhaupt Geld von mir will, ist mir unbekannt. Was kann ich tun, damit das Konto freigeschaltet wird und die erforderlichen, monatlichen Zahlungen geleistet werden. Erwähnen möchte ich noch, dass die Eigentümerin aufgrund des Todes des Ehemannes erst nach seinem Tod Kenntnis von der „Erbschaft“ erhalten hat. Die Vermieterin war Inhaberin eines großen Getränkehandels, den sie für über 300 Mio €, veräußert hat. Weiterhin ist sie im Besitz vieler Immobilien. Hier einen Anwalt einzuschalten ist wie „David gegen Goliath“.Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A.