Das Wichtigste zur Pfändung von Überstunden
Bei einer Lohnpfändung wendet sich der Gläubiger an den Arbeitgeber seines Schuldners und fordert dort den pfändbaren Lohnanteil ein.
Nach § 850a Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gelten Zahlungen für geleistete Mehrarbeitsstunden bis zur Hälfte als unpfändbar.
Auch während einer Privatinsolvenz gilt die soeben erwähnte Regelung der ZPO.
Inhalt
Ist die Pfändung von Überstunden zulässig?
Wenn es aufgrund von Schulden zur Privatinsolvenz kommt, liegt der Fokus für den Schuldner zunächst darauf, die Gläubiger auszuzahlen. Dabei kann auch auf eine Pfändung des Lohns zurückgegriffen werden. In welchen Fällen diese Regelung in Kraft tritt und wann es zur Lohnabtretung kommt, ist abhängig vom jeweiligen Kontext des Insolvenzverfahrens.
Wird der Lohn gepfändet, hängt die Summe des Betrags zudem davon ab, wie viele weitere Personen vom Einkommen des Schuldners unterhalten werden müssen. Auch für die Pfändung von Zusatzzahlungen gibt es spezielle Richtlinien. Wie sieht aber die Gesetzeslage zum Thema Mehrverdienst bei Privatinsolvenz aus? Ist Geld, das durch Überstunden verdient wurde, pfändbar?
Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort ist Folgendes festgelegt:
Unpfändbar sind […] zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens.
Weitere Sonderregelungen gibt es diesbezüglich laut ZPO nicht. Anders als bei der Pfändung von Gehältern im Allgemeinen, sind bei der Pfändung der Überstundenvergütung sowohl der Betrag des Lohns als auch die soziale Situation des Schuldners irrelevant. Die Hälfte der Überstunden ist grundsätzlich pfändbar. Egal, in welcher Form die Berechnung erfolgt.
Diese Regelung soll allen Parteien zugutekommen. Der Arbeitgeber kann im Notfall auf die zusätzliche Arbeitskraft zurückgreifen, ohne dass es zu organisatorischen Engpässen kommt. Der Schuldner erhält immerhin die Hälfte des Überstundenzuschlags. Und auch der bzw. die Gläubiger dürften mit der Aussicht auf zusätzliche Pfändungserlöse zufrieden sein. Soweit die Theorie.
Aber lohnt sich Mehrarbeit für den Schuldner wirklich? Lassen Sie sich diese Frage bei einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung auf Schuldencheck ** beantworten.
Informative Ratgeber rund um die Pfändbarkeit von Einkommen & Vermögen:
In welcher Höhe ist Einkommen pfändbar? Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern zur Pfändungsfreigrenze und der Pfändungstabelle.
Lohnt sich Mehrarbeit bei einer Privatinsolvenz?
Für viele Betroffene stellt sich nun, da Überstunden teilweise pfändbar sind, die Frage, ob sich bei dieser Regelung Mehrarbeit überhaupt lohnt. Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht. Die Angabe im Arbeitsrecht, die die Pfändung vom Überstundenzuschlag regelt, lässt Raum für die individuelle Wahl der richtigen Lösung.
Positiv ist zu verzeichnen, dass im Zuge einer laufenden Privatinsolvenz die finanzielle Lage des Schuldners in der Regel soweit erschöpft ist, dass jede zusätzliche Einnahme hilfreich ist. Und je nach der Höhe des vollen Betrags der Überstundenvergütung, kann dabei im Endeffekt auch nach dem Abzug der gepfändeten Summe noch ein Betrag übrigbleiben, den es sich zu erwirtschaften lohnt. Zudem kann durch Sonderpfändungsbeträge dieser Art gegenüber den Gläubigern demonstriert werden, dass der Wille, die Schulden zu begleichen, groß ist.
Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!
Hallo,
ich habe an Feiertagen gearbeitet in 2021, bin seit 1 Monat fertig mit der Privatinsolvenz (offiziell vom Gericht bestätigt) und möchte nun meine Mehrarbeit auszahlen lassen. Ist dieser Betrag pfändbar obwohl ich nicht mehr in der PI bin?
VG
Ben
Hallo,
wenn man eine Teilzeitigkeit mit 8 Arbeitsstunden pro Wochentag und einen Minijob mit 2 Arbeitsstunden pro Wochentag hat,
gilt dann der Lohn des Minijob im Sinne des § 850a Nr. 1 als nur zur Hälfte pfändbar?
Und wenn dem so ist,
und nun die Haupttätigkeit aber nur Teilzeit 5 Arbeitstunden täglich wäre plus täglich 2 Arbeitsstunden des Minijobs, würde sich daran etwas ändern?
Hallo ich habe eine Frage.
Ich bin als teilzeitkraft im Verkauf tätig und bei uns ist es so geregelt , das Überstunden nicht jeden sondern nur alle drei Monate ausbezahlt werden.
Wie wird das bei der Insolvenz berechnet? Den nach meinen Infos , werden die Überstunden auf die einzelne Monate umgerechnet. Stimmt das?
Hallo Sandra,
entsprechende Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter bzw. beim zuständigen Insolvenzgericht.
Ihr Team von schuldnerberatung.de