Das Wichtigste zum Treuhänder
Wenn es einem zahlungsunfähigen Schuldner nicht gelingt, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich über die Schuldenbereinigung zu einigen, kann er die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz beantragen.
Das Insolvenzgericht bestimmt im Eröffnungsbeschluss einen Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter.
Während der Insolvenz hat der Treuhänder die Aufgabe, das Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) zu verwalten, zu verwerten und den Erlös hieraus an die Gläubiger zu verteilen.
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Inhalt
Was ist ein Treuhänder? Welche Aufgaben hat er in der Verbraucherinsolvenz?
Wenn das Insolvenzgericht dem Insolvenzantrag eines Verbrauchers stattgibt, eröffnet es das Privatinsolvenzverfahren mit einem gerichtlichen Beschluss. In diesem Eröffnungsbeschluss bestimmt es einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder. Seine Aufgabe ist es, …
- das Vermögen des Schuldners zu beschlagnahmen und festzustellen,
- die Insolvenztabelle zu erstellen (ein Verzeichnis mit den Forderungen gegen den Schuldner mit Angabe der Gläubiger, der Forderungshöhe und dem Grund der Forderung)
- Schuldnervermögen zu verwalten und zu verwerten,
- diese Insolvenzmasse gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen und
- ggf. Zwangsversteigerungen durchzuführen, aus deren Erlösen die Gläubiger befriedigt, also bezahlt werden.
- Außerdem hat der Treuhänder während der Privatinsolvenz diejenigen Aufgaben zu erfüllen, die in der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter erfüllen würde.
Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Vermögen des Schuldners, das diesem zur Zeit der Insolvenzeröffnung gehört und welches er während des Verfahrens erlangt. Hierunter fällt all jenes Vermögen und Einkommen des Schuldners, welches bei einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre.
Was macht ein Treuhänder in der Wohlverhaltensphase?
Nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die gewöhnlich mit einer Restschuldbefreiung des Schuldners endet. Dieser wird allerdings nur dann von seinen restlichen Schulden befreit, wenn er während dieser Phase bestimmte gesetzlich festgelegte Obliegenheiten bzw. Pflichten erfüllt.
So muss der Schuldner unter anderem eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich eine solche suchen. Er kommt in der Regel nur dann in den Genuss einer Restschuldbefreiung, wenn er dem Treuhänder sechs Jahre lang sein pfändbares Einkommen abtritt. Dieser wiederum verteilt das gepfändete Vermögen einmal jährlich an die Gläubiger.
Die Gläubigerversammlung kann den Treuhänder auch damit beauftragen, die Einhaltung der Obliegenheiten durch den Schuldner zu überwachen. Wenn dieser dann einen Verstoß gegen diese Pflichten feststellt, muss er die Gläubiger unverzüglich hierüber informieren.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase befreit das Gericht den Schuldner per Beschluss von all seinen Restschulden. Es kann diese Befreiung aber auch versagen. Das Insolvenzgericht entscheidet hierüber erst nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders sowie des Schuldners.
Gemäß § 298 Insolvenzordnung (InsO) versagt das Gericht die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die abgetretenen Beträge des Schuldners zu gering waren.
Wer kann Treuhänder sein?
Der Treuhänder ist in Deutschland immer eine natürliche Person, also ein Mensch. Eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft kann hingegen nicht als Treuhänder fungieren. Wer als Treuhänder arbeiten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Eignung
Menschen, die treuhänderisch arbeiten wollen, müssen entsprechende wirtschaftliche und juristische Kenntnisse mitbringen, die sie immer wieder auffrischen. Das können z. B. Wirtschaftsprüfer oder Betriebswirte sein. In der Praxis werden jedoch meist Rechtsanwälte vom Insolvenzgericht zum Treuhänder bestellt. Eine besondere Ausbildung für diese Funktion gibt es nicht. - Unabhängigkeit
Treuhänder sind unabhängig bzw. neutral. Sie dürfen weder mit dem Schuldner in gerader Linie verwandt oder verschwägert noch wirtschaftlich mit den Gläubigern verbunden sein. In gewisser Weise vertreten sie sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die des Schuldners. Einerseits handelt der Treuhänder im Interesse der Gläubiger, weil er die Insolvenzmasse, also das Schuldnervermögen, an diese verteilt. Andererseits soll er eine rasche Entschuldung des Schuldners bewirken.
Der Treuhänder haftet übrigens gegenüber allen Beteiligten, wenn er schuldhaft Pflichten verletzt, die ihm nach dem Insolvenzrecht obliegen. Bei einer solchen Pflichtverletzung können die Geschädigten Schadensersatz von ihm verlangen.
Entstehen in der Privatinsolvenz Kosten für den Treuhänder?
Die Privatinsolvenz kostet Geld. Neben den Gerichtskosten fallen auch für den Treuhänder Kosten an. Dieser erhält …
- für die Insolvenzverwaltung einen einmaligen Betrag und
- eine jährliche prozentuale Vergütung. Diese ist von der am Jahresende aufgelaufenen Summe auf dem Treuhandkonto abhängig.
Diese Kosten muss der Insolvenzschuldner tragen. Sie werden aus dem Schuldnervermögen, der sogenannten Insolvenzmasse, beglichen. Wenn diese nicht ausreicht, kann der Schuldner die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Treuhänder und Insolvenzverwalter: Welcher Unterschied besteht zwischen beiden?
Im Privatinsolvenzverfahren bestellt das Insolvenzgericht in der Regel einen Treuhänder, in der Regelinsolvenz bestellt es einen Insolvenzverwalter. Im Falle der Insolvenz einer GmbH wird kein Treuhänder, sondern ein Insolvenzverwalter bestellt.
Treuhänder und Insolvenzverwalter haben ähnliche Aufgaben, insbesondere die Feststellung des Schuldnervermögens, dessen treuhänderische Verwaltung, die Verwertung dieser Insolvenzmasse sowie deren Verteilung an die Gläubiger.
Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen einem Treuhänder und einem Insolvenzverwalter. Anders als der Insolvenzverwalter darf der Treuhänder folgende Dinge nicht:
- Er ist nicht befugt, Rechtshandlungen wie z. B. Kauf- und Dienstleistungsverträge anzufechten und bereits bezahltes Geld vom Vertragspartner zurückzufordern. Das dürfen nur die Insolvenzgläubiger. Außerdem kann die Gläubigerversammlung den Treuhänder mit der Anfechtung beauftragen.
- Gegenstände, an denen Pfandrechte oder andere Absonderungsrechte bestehen, darf der Treuhänder nicht verwerten. Hierzu gehört z. B. ein fremdfinanziertes Auto des Schuldners.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bin seit genau 2 Jahren in Privatinsolvenz und möchte nächstes Jahr nach insgesamt 3 Jahren eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen. Hierzu berechne ich gerade, wie hoch der Gesamtbetrag sein muss, sodass ich im Juni nächsten Jahres meine Restschuldbefreiung erhalte. Habe ich es richtig verstanden, dass der Insolvenzverwalter so lange zuständig ist, bis die Schlussverteilung stattfand und das Verfahren aufgehoben wurde und anschließend der Treuhänder zuständig ist und ab dann die 5 Prozent Gebühren anfallen und nicht mehr wie beim Insolvenzverwalter die üblichen 40 Prozent? Oder leichter formuliert: Alles was mit dem Insolvenzverwalter zu tun hatte (gepfändetes Einkommen etc.) wird mit einer Gebühr von 40 Prozent berechnet (in meinem Fall) und alles, was mit dem Treuhänder zu tun hat wird mit einer Gebühr von 5 Prozent berechnet? Es ist nämlich sehr schwer, das Ganze eigenhändig zu berechnen. Ich versuche so herauszubekommen, wie groß die Differenz im Juni 2023 ist, sodass ich den Rest vor Ablauf der 3 Jahre einzahlen kann. Vielen Dank im Voraus!
.Sehr geehrte Damen un Herren,
was heißt dieser Beschluss?! – Auf den Treuhänder gehen die pfändbaren Bezüge der Schuldnerin nach Maßgabe der Abtretungserklärung vom 19.04.2016 über!
Dem Treuhänder ist die Überwachung der Obliegenheiten der Schuldnerin nicht übertragen.
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 14:16 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren AUFGEHOBEN.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Bin aber in der glücklichen Lage, meine Schulden vollständig und vorzeitig ab zu bezahlen.
Leider erhalte ich vom Treuhänder keine eindeutige Antwort wie hoch ein möglicher Restbetrag zur Zeit ist. Hier wurden mir verschiedene Kontenübersichten geschickt, welche aber nicht die gleichen Grundwerte beinhalten. So ist der Schuldenbetrag stets geändert und entspricht nicht immer den vom Gericht festgelegten Betrag. Weiterhin wurden gepfändete Beträge nicht in der Kontenübersicht aufgeführt bzw. abgeändert aufgeführt oder auch gar nicht mit in der Kontenrechnung mit einbezogen.
Die Rechtspflegerin ist auch nicht gerade jemand dem dies interessiert.
An wen kann man sich da wenden um Klarheit zu bekommen.
Im Moment habe ich die Gewissheit, dass Leute in der Privatinsolvenz der Spielball der Treuhänder sind. Welcher machen kann was er will ohne jemanden Rechenschaft abzulegen.
An wen kann ich mich wenden um eine 100% Offenlegung meines Kontos beim Treuhänder zu erreichen?
Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
Muss ich eine Anzeige machen?
Über eine Info würde ich mich sehr freuen.
Schubert
27.08.2019
Hallo Schubert,
Sie können sich hierzu von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist absehbar, dass ich die Privatinsolvenz beantragen muss. Nun meine Frage. Wird mein Mann mit einbezogen – obwohl ich nur die Schulden habe!! Und kommt der Treuhänder nach Hause oder geht man vor Ort hin!
Herzlichen Dank
Wittig
Hallo,
nähere Informationen zur Situation des Ehepartners erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-ehepartner/. Der Treuhänder macht in der Regel keine Hausbesuche.
Ihr Team von schuldnerberatung.de