Stundungsantrag beim Finanzamt stellen – So geht es

Das Wichtigste zum Stundungsantrag für das Finanzamt

Was ist ein Stundungsantrag?

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Steuerschulden fristgerecht zu bezahlen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Stundung stellen. Stundung bedeutet, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit Ihrer Verbindlichkeiten verschoben wird. Allerdings berechnet der Fiskus dafür Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr.

Bis wann muss ein Stundungsantrag gestellt werden?

Finanzämter gewähren in der Regel keine rückwirkende Stundung. Deshalb sollte das Finanzamt Ihren Stundungsantrag vor Ablauf der Zahlungsfrist erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Wie schreibe ich einen Stundungsantrag für das Finanzamt?

Sie müssen in Ihrem Antrag genau beschreiben, warum eine pünktliche Bezahlung Ihrer Steuerschulden eine erhebliche Härte für Sie bedeutet. Nutzen Sie zur Orientierung für Ihren Stundungsantrag unsere Vorlage.

Voraussetzungen für einen Stundungsantrag

Stundungsantrag: Was ist das?
Stundungsantrag: Was ist das?

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht fristgerecht begleichen können, besteht die Möglichkeit einer Steuerstundung. Das Finanzamt gewährt Ihnen unter folgenden Bedingungen einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung:

  1. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Steuerschulden pünktlich zu bezahlen – auch nicht mithilfe eines Kredits.
  2. Sie können glaubhaft darlegen, dass bei Ihnen aus persönlichen oder sachlichen Gründen eine erhebliche Härte vorliegt.
  3. Der Steueranspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet werden.

Wichtig! Ob das Finanzamt Ihren Stundungsantrag anerkennt, ist eine Einzelfallentscheidung. Sie liegt immer im Ermessen der Behörde. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Steuerstundung besteht also nicht.

Antrag auf Stundung aus persönlichen Gründen

Ein Stundungsantrag aus persönlichen Gründen setzt zwei Dinge voraus:

  1. Stundungsbedürftigkeit: Sie würden durch eine fristgerechte Bezahlung Ihrer Steuerschulden in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine solche Notlage liegt zum Beispiel bei einer langen Krankheit, bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit vor oder wenn eine Naturkatastrophe Ihre Zahlungsschwierigkeiten verursacht. Fügen Sie Ihrem Stundungsantrag entsprechende Belege als Nachweis für Ihre Stundungsbedürftigkeit bei.
  2. Stundungswürdigkeit: Sie sind unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Sie haben bisher Ihre steuerlichen Verpflichtungen immer ordnungsgemäß erfüllt.

Antrag auf Stundung aus sachlichen Gründen

Ob das Finanzamt den Stundungsantrag anerkennt, liegt im Ermessen der Behörde. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Ob das Finanzamt den Stundungsantrag anerkennt, liegt im Ermessen der Behörde. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Eine erhebliche Härte aus sachlichen Gründen liegt vor, wenn …

  • Sie sich nicht rechtzeitig auf die Steuernachzahlung einstellen konnten, beispielsweise wenn erst eine Betriebsprüfung ergibt, dass Sie Steuern nachzahlen müssen oder
  • die fälligen Steuerschulden mit Ihren bald fälligen Steuererstattungsansprüchen verrechnet werden können

In Ihrem Stundungsantrag müssen Sie diese Voraussetzungen schlüssig darlegen und gegebenenfalls nachweisen.

In der Regel stundet das Finanzamt Ihre Steuerschulden bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihres künftigen Erstattungsanspruchs. Diese Form der Stundung wird auch Verrechnungsstundung oder technische Stundung genannt.

Wie Sie einen Stundungsantrag beim Finanzamt stellen

In Ihrem schriftlichen Stundungsantrag müssen Sie detailliert begründen, warum Sie nicht fristgerecht zahlen können und dass Sie den Grund für Ihre finanzielle Notlage nicht vorhersehen konnten.

Erläutern Sie außerdem, mithilfe welcher Maßnahmen Sie versucht haben, Ihren Zahlungsengpass zu beheben, und welche Zahlungen demnächst bei Ihnen eingehen werden.

Für die Steuerstundung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Formloser schriftlicher Stundungsantrag: Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, das den Steuerbescheid zur Vorauszahlung oder Nachzahlung erlassen hat. Sie können auch über Elster einen Stundungsantrag stellen. Anträge per E-Mail werden gewöhnlich nicht akzeptiert.
  • Nachweise für die von Ihnen dargelegten Stundungsgründe: Sie müssen insbesondere Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation genau schildern. Welche Belege darüber hinaus noch erforderlich sind, legt die Finanzbehörde fest.
  • Tilgungsplan für Ihre Steuerschulden: Fügen Sie Ihrem Antrag möglichst einen eigenen Tilgungsplan mit der gewünschten Ratenhöhe und den Zahlungsterminen vor.
  • gegebenenfalls Nachweis der Bank, dass sie nicht zur Vorfinanzierung Ihrer Steuerschulden bereit ist

Ihr Stundungsantrag muss folgende Angaben enthalten:

Stellen Sie Ihren Stundungsantrag schriftlich oder nutzen Sie die Plattform Elster.
Stellen Sie Ihren Stundungsantrag schriftlich oder nutzen Sie die Plattform Elster.
  • Vor- und Nachname bzw. Firmenbezeichnung
  • vollständige Anschrift
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Bezeichnung der geschuldeten Steuer (Stundungsantrag für Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftssteuer)
  • detaillierte Erklärung, warum bei Ihnen eine erhebliche Härte vorliegt
  • Zeitraum, für den Sie eine Stundung beantragen möchten
  • Vorschlag für die Tilgung Ihrer Steuerschulden, beispielsweise eine Ratenzahlung

Das Finanzamt darf für die Stundung der Steuern eine Sicherheitsleistung verlangen, beispielsweise eine Bürgschaft oder eine Grundschuld. Oft verzichtet der Fiskus jedoch darauf, vor allem bei geringen Steuerschulden oder wenn Sie die Stundung nur für einen kurzen Zeitraum beantragen.

Vorlage für einen Stundungsantrag beim Finanzamt als PDF und Word-Datei

Laden Sie als Hilfestellung für Ihren Stundungsantrag beim Finanzamt unsere Vorlage kostenlos herunter. Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Orientierungshilfe handelt, die Sie an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen müssen.

Laden Sie hier die Vorlage für einen Stundungsantrag beim Finanzamt kostenlos herunter:

Vollständiger Name des Steuerzahlers
Anschrift

Finanzamt
Anschrift

Antrag auf Stundung der [Art der Steuer]
Steuernummer: …
Steuer-ID: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Stundung der [Einkommens-/ Umsatz-/ Körperschaftssteuer] für das Jahr … in Höhe von … € bis zum [Datum] und bitte darum, diese Steuerschulden in folgenden Raten begleichen zu dürfen:

[1. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

[2. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

[3. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

[4. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

[5. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

[6. Zahlungstermin – Datum einfügen] – … €

Ich bin aktuell nicht in der Lage, die benannte Steuerforderung fristgerecht zu begleichen, weil [detaillierte Begründung einfügen]. Es ist mir leider auch nicht möglich, die Steuern mithilfe eines Kredits zu finanzieren.

In diese finanzielle Notlage bin ich unverschuldet geraten, weil [Begründung].

Hilfsweise beantrage ich einen Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO. Bitte stellen Sie sicher, dass bis zur Entscheidung über meine Anträge keine Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichem Gruß

[Ort, Datum, Unterschrift]

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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