Steuernachzahlung: Was jetzt zu tun ist

Das Wichtigste zur Steuernachzahlung

Wie kommt eine Steuernachzahlung zustande?

Mögliche Gründe für eine Steuernachzahlung sind Veränderungen im Einkommen, geringere Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten) oder der Wegfall außergewöhnlicher Belastungen, die im Vorjahr geltend gemacht wurden. In der Regel kommt eine Nachzahlung der Steuer hauptsächlich in der Selbstständigkeit zustande. Bei Arbeitnehmenden ist dieser Fall relativ selten.

Was kann man gegen eine Steuernachzahlung machen?

Zunächst einmal gibt es die Option, Belege nachzureichen oder Fehler zu korrigieren. Dazu müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Außerdem können Sie Einspruch einlegen oder darum bitten, die Steuernachzahlung auf Raten zu begleichen.

Was passiert, wenn man die Steuernachzahlung nicht bezahlen kann?

Zuerst prüfen Sie den Bescheid. Sollten alle Angaben korrekt sein, können Sie für die Steuernachzahlung eine Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen. Wie das funktioniert, lesen Sie weiter unten. Den Steuerbescheid einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Denn das führt dazu, dass Sie eine Mahnung erhalten und zusätzliche Gebühren anfallen.

Wie hoch kann eine Steuernachzahlung sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Steuernachzahlung und Steuerschulden sind immer davon abhängig, wie hoch das versteuerte Einkommen ist, wie hoch die gezahlten Steuern waren, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden und welche Angaben Sie in der Steuererklärung gemacht haben.

Warum muss ich Steuern nachzahlen?

Wieso muss ich die Steuer nachzahlen?
Wieso muss ich die Steuer nachzahlen?

Steuernachzahlungen haben viele Ursachen. Der Hauptgrund liegt darin, dass Sie im vergangenen Steuerjahr gar keine oder nicht ausreichend Steuern bezahlt haben.

Das Finanzamt berechnet beispielsweise die Einkommenssteuer anhand des steuerpflichtigen Einkommens, abzüglich der in der Steuererklärung geltend gemachten und vom Fiskus anerkannten Ausgaben.

  • Selbstständige erhalten den Bescheid zu einer Steuernachzahlung oft nach einem wirtschaftlich sehr erfolgreichen Jahr.
  • Weil bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat abführt, bleibt ihnen eine Nachzahlung der Einkommenssteuer in der Regel erspart, es sei denn, sie nehmen zusätzlich Geld ein, auf das sie noch keine Steuern gezahlt haben, beispielweise, weil sie einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen oder Mieteinnahmen für eine Immobilie erhalten.

Weitere mögliche Gründe für eine Steuernachzahlung sind:

  • nachteilhafte Wahl der Steuerklasse, insbesondere bei einer Kombination der Steuerklassen 3/5 und 4/3
  • zu hoher Lohnsteuer-Freibetrag, der dadurch entsteht, dass Ihre tatsächlichen absetzbaren Ausgaben geringer ausfallen als geplant (Beispiel: Der Arbeitsweg ist nach einem Umzug kürzer, sodass die Entfernungspauschale geringer ausfällt.)
  • steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Elterngeld und Krankengeld – sie führen unter Umständen zu einem höheren Steuersatz und damit zu einer Steuernachzahlung
  • vergessene, nicht in der Steuererklärung eingetragene Ausgaben, z. B. eine aus eigener Tasche bezahlte Weiterbildung

Übrigens: Im Normalfall wird das Finanzamt bei einer Steuernachzahlung Zinsen erheben. Diese sind einheitlich geregelt und liegen seit 2019 bei 0,15 % Zinsen pro Monat bzw. 1,8 % im Jahr.

Hohe Steuernachzahlung erhalten: Was tun?

Lohnt es sich überhaupt, bei einer Steuernachzahlung Widerspruch einzulegen?
Lohnt es sich überhaupt, bei einer Steuernachzahlung Widerspruch einzulegen?

Sie werden gebeten, den offenen Betrag zu begleichen, wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt eine Steuernachzahlung enthält. Wann sie fällig wird, entnehmen Sie der angegebenen Frist. Das was machen Sie, wenn die Nachzahlung zu hoch ist?

  1. Prüfen Sie den Steuerbescheid: Wie das Finanzamt zu seinem Ergebnis kommt, legt es in der Regel im Abschnitt „Erläuterungen zur Festsetzung“ dar. Möglicherweise hat das Finanzamt nicht alle geltend gemachten Ausgaben anerkannt. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate.
  2. Beantragen Sie eine schlichte Änderung des Bescheids, falls Sie vergessen haben, bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Fügen Sie unbedingt die Belege bei. Sie haben dafür einen Monat Zeit – die Frist beginnt, sobald Ihnen der Bescheid zur Steuernachzahlung zugegangen ist.
  3. Legen Sie gegebenenfalls Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und begründen Sie darin, warum die Steuernachzahlung nicht korrekt ist. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Bedenken Sie aber, dass Sie die Steuernachzahlung trotz Ihres Einspruchs innerhalb von einem Monat bezahlen müssen, anderenfalls drohen Ihnen Säumniszuschläge.
  4. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Aussetzung der Vollziehung. Dann müssen Sie den strittigen Steueranteil vorerst nicht bezahlen, wenn das Finanzamt dem Antrag zustimmt. Das macht vor allem bei rechtlich umstrittenen Sachverhalten Sinn.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Steuernachzahlung zu bezahlen, können Sie einen Stundungsantrag nach § 222 Abgabenordnung (AO) stellen. Dafür müssen Sie allerdings nachweisen, dass eine pünktliche Steuerzahlung eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.

Steuernachzahlung in Raten im Härtefall möglich

Im Härtefall genehmigt das Finanzamt eine Steuernachzahlung in Raten.
Im Härtefall genehmigt das Finanzamt eine Steuernachzahlung in Raten.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, beim Finanzamt eine Steuernachzahlung in Raten zu bezahlen. Dafür müssen Sie einen Stundungsantrag stellen.

Um eine Ratenzahlung für die Steuernachzahlung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Stellen Sie umgehend einen Stundungsantrag beim Finanzamt. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Antrag vor dem Ablauf der Zahlungsfrist beim Fiskus eingeht.
  2. Begründen Sie darin genau, warum Sie im Falle einer pünktlichen Steuernachzahlung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten würden. Das lässt sich beispielsweise mit einer detaillierten Vermögensaufstellung nachweisen und mit einer Bestätigung seitens der Bank, dass Sie keinen Kredit erhalten. Fügen Sie eine Übersicht zu Ihrer finanziellen Situation bei und weisen Sie auf bald fällige, dringende Zahlungen hin.
  3. Legen Sie dem Finanzamt einen konkreten Zahlungsplan vor, wann und in welchen Rate Sie die Steuernachzahlung abzahlen wollen.
  4. Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt alle wesentlichen Belege bei.

Sollte das jährliche Einkommen den Grundfreibetrag übersteigen, gibt es auch eine Steuernachzahlung für Rentner. Eine Ratenzahlung ist auch in diesem Fall möglich.

Kann eine Steuernachzahlung verjähren?

Auch eine Steuernachzahlung verjährt. So sieht § 228 Abgabenverordnung (AO) vor. eine Zahlungsverjährung nach fünf Jahren vor. Beruht die Steuerforderung auf einer Straftat, beispielsweise einer Steuerhinterziehung, so beträgt die Frist auf zehn Jahre.

Achtung: Eine Verjährung kann nur dann eintreten, wenn Sie während der gesamten Frist keine Mitteilungen vom Finanzamt erhalten haben. Das kommt so gut wie nie vor, denn die Behörde ist sehr aufmerksam, wenn es um Steuernachzahlungen geht.

Haben Sie selbst und freiwillig Ihre Steuererklärung beispielsweise über einen digitalen Anbieter gemacht, wird in seltenen Fällen auch für Arbeitnehmende eine rückwirkende Steuernachzahlung vorhergesagt. Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Steuererklärung einfach nicht einreichen.

Steuernachzahlung während einer Privatinsolvenz

In der Privatinsolvenz Steuern nachzahlen: Warum geht das nicht?
In der Privatinsolvenz Steuern nachzahlen: Warum geht das nicht?

Steuerschulden wegen einer Steuernachzahlung werden im Insolvenzverfahren genauso behandelt wie alle anderen Schulden auch.

Das bedeutet, sie gelten als sogenannte Insolvenzforderung und werden demnach aus der Insolvenzmasse beglichen. Der Schuldner muss deshalb vor der Insolvenzeröffnung entstandene Steuerschulden nicht direkt an das Finanzamt bezahlen. Denn laut § 295 Nr. 4 InsO darf er „zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger“ nur noch an den Treuhänder zahlen.

Außerdem gilt die vom Insolvenzgericht erteilte Restschuldbefreiung auch für die Steuernachzahlung – vorausgesetzt, dass diese Steuerschulden nicht auf einer strafbaren Steuerhinterziehung beruhen.

Mögliche Steuererstattungen werden in einem laufenden Insolvenzverfahren nicht an den Schuldner ausgezahlt, sondern fallen in die Insolvenzmasse.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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