Das Wichtigste zum Thema „Legal Steuern sparen“
Normalerweise senken lediglich beruflich veranlasste Ausgaben die Steuerlast. Im Ausnahmefall können Sie auch private Ausgaben steuerlich geltend machen, aber nur, wenn es sich dabei um Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handelt. Beide Begriffe erläutern wir an dieser Stelle.
Als Angestellter können Sie Steuern sparen, indem Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen zum Beispiel mithilfe von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen senken. Steuerliche Spartipps für Selbstständige lesen Sie hier.
Nur zu heiraten, um Steuern zu sparen, ist keine gute Idee. Denn eine spätere Scheidung ist sehr teuer und nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Verdienen beide Partner in etwa gleich, lohnt sich eine Heirat als steuerlicher Sicht nicht. Mit der Heirat rutschen beide Ehegatten automatisch in Steuerklasse 4, sie können aber in die Kombination 4/4 mit Faktor oder 3/5 wechseln. Ob sich das lohnt, ist eine Frage der jeweiligen persönlichen und finanziellen Umstände.
Inhalt
Steuerspartipps für Angestellte: Freiwillige Steuererklärung abgeben
Die erste Möglichkeit, Steuern zu sparen als Privatperson, ist die freiwillige Steuererklärung. Wer darauf verzichtet, schenkt dem Staat unnötig Geld. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beträgt die Steuerrückerstattung bei Bürgern, die freiwillig eine Steuererklärung machen, durchschnittlich 1.051 €. Sicher bekommt nicht jeder so viel Geld – dennoch lohnt es sich.
Und um gleich eine Sorge zu nehmen: Es ist ein Mythos, dass man immer eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man es einmal getan hat. Lassen Sie sich von diesem Irrtum also nicht davon abhalten, es einmal auszuprobieren. Es kann höchstens passieren, dass Sie plötzlich zur Steuererklärung verpflichtet sind, weil sich Ihre Lebensverhältnisse geändert haben.
Sollte sich Ihre persönliche Situation tatsächlich ändern, weil Sie heiraten und umgekehrt aufgrund einer Scheidung, lohnt es sich, einen Wechsel der Steuerklasse prüfen zu lassen. Dadurch lassen sich einige Steuern sparen, weil einige Steuerklasse eine geringere Steuerlast mit sich bringen und niedrigere Abgaben.
Steuerpflichtiges Einkommen senken, um Steuern zu sparen
Eine Möglichkeit, um Steuern zu sparen, ist es, das steuerpflichtige Einkommen zu senken. Dieses zu versteuernde Einkommen darf nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechselt werden. Das steuerpflichtige Einkommen ist das Einkommen, was nach Abzug aller steuerrelevanten Kosten noch übrig bleibt.
Vereinfacht dargestellt, berechnet sich dieses zu versteuernde Einkommen wie folgt:
Bruttoarbeitseinkommen bei Arbeitnehmern bzw. Einnahmen bei Selbstständigen
- abzüglich Werbungskosten bei Arbeitnehmern bzw. Betriebsausgaben bei Selbstständigen
- abzüglich Altersentlastungsbetrag
- Abzug für Land- und Forstwirtschaft
- abzüglich Sonderausgabe, außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen und sonstiger Beträge
- Freibeträge (Kinderfreibetrag)
= zu versteuerndes Einkommen
Um das zu versteuernde Einkommen zu senken, werden verschiedene Kosten von der Steuer abgesetzt. Das funktioniert im Wesentlichen aber nur mit Ausgaben, die dazu dienen, Einkünfte zu erzielen, beispielsweise mit den oben benannten Werbungskosten. Mit Privatausgaben lassen sich auf diesem Wege hingegen keine Steuern sparen, mit zwei Ausnahmen: den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
Mit Werbungskosten Steuern sparen als Arbeitnehmer
Angestellte können berufliche Kosten, die sie aus eigener Tasche bezahlt haben, als sogenannte Werbungskosten geltend machen. Hierzu gehören z. B. Arbeitsmittel und Berufsbekleidung, Fahrt- und Reisekosten, Weiterbildungskosten, Bewerbungskosten und das eigene Arbeitszimmer.
Der Fiskus setzt bei jedem Angestellten für 2023 automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 € an (für 2022 sind es 1.200 €), selbst wenn keine derartigen Ausgaben angefallen sind.
Steuern sparen als Selbstständiger und Freiberufler
Selbstständige und Gewerbetreibende können Steuern sparen, indem sie ihre Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel:
- Kosten für den Firmenwagen
- Reisekosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Bürobedarf
- Werbekosten
- Bewirtungskosten für Geschäftsessen
Darüber hinaus können Selbstständige Steuern sparen durch Investieren – und zwar mit dem Investitionsabzugsbetrag. Dabei dürfen Selbstständige alle für die nächsten drei Jahre Ihre Selbstständigkeit geplanten Investitionen sofort steuermindernd geltend machen – für immerhin 50 %. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Jahresgewinn die einheitliche Grenze von 200.000 € nicht übersteigt und die geplanten Investitionen zu 90 % betrieblich genutzt werden sollen.
Diese Steuersparmöglichkeit lohnt sich für allem für Selbstständige mit einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr und einen deutlich höheren Gewinn als erwartet.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten, um Steuern sparen. Diese alle hier ausführlich darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Deswegen folgt an dieser Stelle nur eine kurze beispielhafte Aufzählung:
- Abschreibungen / sofortiger Abzug von geringfügigen Wirtschaftsgütern (kurz: GWG)
- Bildung sogenannter gewinnneutraler Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
- Vorgezogene Ausgaben (sogenannte Gewinnverschiebung)
- Sponsoring
Steuern optimieren mit Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Privatpersonen haben nicht ganz so viele Möglichkeiten, um Steuern zu sparen wie Unternehmer, aber ein paar Sparmöglichkeiten gibt es dennoch. Sie können beispielsweise bestimmte Privatausgaben steuerlich absetzen, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um Sonderausgaben oder um eine außergewöhnliche Belastung. Alle anderen privaten Ausgaben lassen sich grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Sie senken die Steuerlast, indem sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Sonderausgaben:
Das sind laut Gesetz „weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten“, sondern Privatkosten, die sich kaum vermeiden lassen und jeden treffen können.
Hierzu gehören z. B. folgende Posten:
- Rentenbeiträge
- selbst gezahlte Beiträge zur Riester-Rente (maximal 2.100 € pro Jahr)
- Beiträge für die Risikolebensversicherung
- gezahlte Kirchensteuer
- Spenden bis zu einer Höhe von 20 % der Gesamteinkünfte
- Kinderbetreuungskosten
- Ausbildungskosten für ein Erststudium oder die erste Ausbildung (höchstens 6.000 € jährlich)
- Unterhaltszahlungen
- Versorgungsausgleich
Außergewöhnliche Belastung:
Diese allgemeinen oder besonderen Privatausgaben entstehen, wenn jemand aufgrund besonderer Umstände mehr Geld zum Leben benötigt als im Normalfall.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Krankheitskosten, z. B. für ein Hörgerät, Brillen, Rollstuhl und Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten
- Kurkosten, insbesondere selbst bezahlte Arzt-, Kurmittel- und Unterbringungskosten
- Steuerliche Entlastung für unentgeltliche Pflege (Anstatt Steuern zu sparen über außergewöhnliche Belastungen können Sie auch einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.)
- Bestattungskosten
- Wiederbeschaffungskosten nach einem Hochwasser oder einer anderen Katastrophe
- Gesetzliche Unterhaltsleistungen an eine bedürftige Person
Informative Ratgeber über hilfreiche Spartipps:
Weitere nützliche Infos finden Sie zum Beispiel auch in unserem Ratgeber zu Finanztipps.
Steuern sparen (nicht nur) als Gutverdiener
Wer mehr Geld verdient, zahlt in der Regel auch mehr Steuern. Dennoch ist es möglich, Steuern zu sparen, z. B. mit Immobilien:
- Wer sich als Kapitalanlage Immobilien anschafft, kann Steuern sparen, indem er die Makler- und Notarkosten beim Immobilienkauf steuerlich absetzt. Auch die Kosten für Sanierungs- oder energetische Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.
- Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern, können dafür aber die Anschaffungskosten abschreiben und die Anwalts-, Steuerberater-, Hausverwaltungs- und Maklerkosten steuerlich geltend machen.
Steuerspartipps für den Vermögensaufbau
Auch bei Aktien und börsengehandelten Indexfonds (sogenannten ETF) lassen sich Steuern sparen. Zunächst einmal unterliegen Gewinne hieraus der Kapitalertragssteuer von 25 %. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Wenn Sie aber einen Freistellungsauftrag bei Ihrer depotführenden Bank stellen, sind Kapitalerträge von bis zu 801 € pro Jahr und Person steuerfrei. Wer den Freistellungsauftrag vergessen hat, kann sich die auf den Freibetrag gezahlten Steuern bei der nächsten Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückholen.
Übrigens: Zu den besagten Kapitalerträgen zählen Aktien- und ETF-Gewinne, Dividenden, Zinsen usw. Gewinne aus Kryptowährungen gelten hingegen als sonstige Einkünfte und nicht als Kapitalerträge.