Das Wichtigste zur Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung (auch Zession genannt) wird eine Forderung von einem bisherigen Gläubiger an einen neuen Gläubiger abgetreten. Damit wird der neue Gläubiger Anspruchsinhaber, während der Schuldner der übertragenen Forderung derselbe bleibt.
In der Regel wird eine Sicherungsabtretung von Forderungen dazu genutzt, um einen Kredit abzusichern. Kommt der Kreditnehmer (Schuldner) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat der Kreditgeber (Gläubiger) das Recht, die Forderung wie vertraglich vereinbart einzutreiben.
Wie eine Sicherungsabtretung formuliert wird, können Sie unserem unverbindlichen Muster entnehmen. Bitte beachten Sie, dass unsere Vorlage nur der Orientierung dient.
Inhalt
Sicherungsabtretung: Definition laut BGB
Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, möchte sie zunächst sicherstellen, dass der Kreditnehmer die besprochene Summe auch tatsächlich zurückzahlen kann. So wird unter anderem seine Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, geprüft. Zusätzlich fordert die Bank aber häufig noch spezielle Sicherheiten.
Hier kommt die sogenannte Sicherungsabtretung, auch Zession genannt, ins Spiel. Diese wird in § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) näher beschrieben:
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
Bei einem Kredit bedeutet die Sicherungsabtretung also Folgendes: Der Kreditnehmer – in diesem Zusammenhang auch Zedent genannt – tritt eine Forderung, die gegenüber einem Dritten besteht, an den Kreditgeber (Zessionar) ab. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat der Kreditgeber als Gläubiger dann das Recht, auf diese Forderung zuzugreifen.
Doch welche Forderungen können überhaupt von einer Abtretung betroffen sein? Hierzu gehören unter anderem Lohn- oder Gehaltsforderungen des Zedenten sowie Mieteinnahmen, falls der Kreditnehmer über ein Mietobjekt verfügt.
Zusätzlich kann eine Sicherungsabtretung auch eine Lebensversicherung betreffen. Dieser muss der Versicherer jedoch ausdrücklich zustimmen. Beachten Sie: Auch wenn er eine Lebensversicherung abtritt, muss der Zedent weiterhin die Beiträge zahlen. Des Weiteren ist eine Zession nur bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, nicht aber bei einer Risikolebensversicherung möglich.
Zwei Formen der Sicherungsabtretung: Still oder offen?
Es gibt verschiedene Formen der Sicherungsabtretung, über die Sie sich informieren sollten, bevor Sie eine Sicherungsabtretungserklärung unterschreiben. In vielen Fällen erfolgt eine stille Abtretung. Das bedeutet, dass der Drittschuldner nicht davon erfährt, dass eine Forderung gegen ihn abgetreten wurde.
In der Regel ist dies bei der Zession von Gehalts- bzw. Lohnforderungen der Fall. Das führt dazu, dass der Zessionar den Arbeitgeber des Zedenten nicht über das Bestehen der Vereinbarung informiert. Erst wenn es zu Zahlungsausfällen kommt, tritt der Zessionar an den Arbeitgeber heran und verlangt die Auszahlung der Forderung. Beachten Sie: Das bedeutet nicht, dass der Zedent leer ausgeht. Eine gewisse Summe muss er trotzdem erhalten, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Bei einer offenen Sicherungsabtretung hingegen erfährt der Drittschuldner, dass eine Zession vereinbart wurde. Das ist beispielsweise, wie oben beschrieben, bei der Abtretung einer Lebensversicherung der Fall. Hier muss der Versicherer schließlich explizit zustimmen.
Informative Ratgeber rund um die Abtretung (§ 398 BGB):
Weitere Formen der Sicherungsabtretung
Es werden noch weitere Formen der Sicherungsabtretung unterschieden. Dazu gehören:
- Einzelzession: Hier wird nur eine einzelne Forderung abgetreten.
- Mantelzession: Nur Forderungen bis zu einer gewissen Höhe werden an den Zessionar abgetreten.
- Globalzession: In diesem Fall unterliegen sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Forderungen der Sicherungsabtretung.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung?
Häufig sind sich Laien nicht darüber im Klaren, was eigentlich der Unterschied zwischen einer Sicherungsabtretung und einer Sicherungsübereignung ist. Bei Ersterer werden, wie bereits erwähnt, Forderungen abgetreten.
Bei einer Sicherungsübereignung hingegen wird das Eigentum an bestimmten Gegenständen auf den Gläubiger übertragen. Der Schuldner bleibt jedoch weiterhin Besitzer und kann sie immer noch benutzen. Häufig setzen Unternehmen und Selbstständige auf diese Form der Kreditsicherung.
Sollte der Schuldner seine Zahlungen nicht ordnungsgemäß leisten, kann der Gläubiger dann diese Gegenstände, zum Beispiel Maschinen, verwerten.
Sicherungsabtretung über eine Forderung: Muster zum Download
Möchten Sie beispielsweise eine Sicherungsabtretung für einen privat vergebenen Kredit aufsetzen oder fragen Sie sich, wie der Vertrag im Allgemeinen aufgebaut sein kann? Unser Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können, dient der Veranschaulichung.
Beachten Sie jedoch Folgendes bezüglich der Sicherungsabtretung: Das folgende Muster sollte nie ungeprüft übernommen werden. Beabsichtigen Sie, selbst eine Sicherungsabtretungserklärung aufzusetzen, sollten Sie diese zumindest von einem Anwalt prüfen lassen.
Vereinbarung über eine Sicherungsabtretung zwischen
Name
Adresse
(Abtretender / Zedent)
und
Name
Adresse
(Abtretungsempfänger / Zessionar)
Die oben genannten Parteien treffen folgende Vereinbarung:
Der Zedent tritt folgende Forderung mit sofortiger Wirkung in voller Höhe an den Zessionar ab:
Art der Forderung mit Angabe des Schuldners: _______________________________________________________________________
Höhe der Forderung: ______________________________________________________
Der Zessionar nimmt die Abtretung an.
Ort, Datum
Unterschrift Zedent
Unterschrift Zessionar
Sicherungsabtretung: Den Mustervertrag hier kostenlos herunterladen
Sicherungsabtretung nach einem Unfall mit dem Kfz
Nicht nur, wenn ein Kredit abgesichert werden soll, spielt die Abtretung einer Forderung eine Rolle. Des Weiteren kann eine Sicherungsabtretung eine Kfz-Versicherung betreffen. Nach einem Unfall hat eine Person in der Regel einen Anspruch darauf, von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt zu werden.
Meist ist es hier nötig, dass das Unfallopfer zunächst für die Zahlung der Reparaturkosten in Vorleistung geht und dann den Betrag bei der gegnerischen Versicherung einfordert. Um dies zu umgehen, kann eine Sicherungsabtretung mit der Kfz-Werkstatt, welche die Arbeiten durchführt, vereinbart werden.
Das Unfallopfer tritt die Forderung über die Rückzahlung der Kosten an die Werkstatt ab, welche diese dann selbst bei der Versicherung einfordert. Beachten Sie jedoch, dass die gegnerische Kfz-Haftpflicht diesem Vorgehen zunächst zustimmen muss.