Das Wichtigste zum Schuldtitel
Hierbei handelt es sich um eine offizielle Urkunde darüber, dass ein Schuldner dem Gläubiger gegenüber z. B. zur Bezahlung einer konkreten Forderung verpflichtet ist. Dies wird auch Vollstreckungstitel genannt.
Erst nachdem ein Gläubiger einen solchen Schuldtitel erwirkt hat, ist eine Zwangsvollstreckung zulässig. Allein der Zahlungsverzug und ggf. eine Mahnung reichen hierfür nicht aus.
Ein derart titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren. Gewisse Umstände können sogar dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Inhalt
Was ist ein Schuldtitel? Eine Definition
Hat eine Person bei einem Gläubiger Schulden gemacht, muss dieser tätig werden, um doch noch an sein Geld zu kommen. Zunächst wird er selbst Mahnungen schreiben. Zeigt dieses Vorgehen keinen Erfolg, sind weitere Schritte nötig. Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher soll etwa dazu führen, dass der Schuldner endlich die Forderung des Gläubigers befriedigt.
Damit eine solche Vollstreckung möglich ist, muss der Gläubiger allerdings zunächst einen sogenannten Schuld- bzw. Vollstreckungstitel erwirken. Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, welche belegt, dass der Gläubiger dem Schuldner gegenüber bestimmte Ansprüche besitzt.
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Welche Verjährung wird beim Schuldtitel angesetzt?
Grundsätzlich kann eine Forderung, etwa aus einem Kaufvertrag oder der Erbringung von Dienstleistungen, maximal drei Jahre lang geltend gemacht werden. Laut § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Frist dabei mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstand. Das bedeutet also, dass etwa Firmen oder Verkäufer nach diesem Zeitpunkt die offenstehenden Schulden nicht mehr einfordern können.
Anders verhält es sich jedoch bei einem offiziellen Schuldtitel. Die Verjährung verlängert sich gemäß § 197 BGB auf insgesamt 30 Jahre, wenn ein solcher Titel erwirkt wurde. Gläubiger können eine Forderung also sehr viel länger geltend machen, wenn der Gerichtsvollzieher bislang erfolglos war, was einen bedeutenden Vorteil darstellt.
Des Weiteren kann die Verjährung unter gewissen Umständen neu beginnen. Hierzu kommt es laut § 212 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wenn
- der Schuldner den Anspruch anerkennt (z. B. durch eine Abschlagszahlung) oder
- eine Vollstreckungshandlung durch das Gericht oder Behörden vorgenommen bzw. beantragt wird.
Können Gläubiger einen Schuldtitel verkaufen?
Gläubiger müssen ihre Forderungen nicht selbst eintreiben. Was viele nämlich nicht wissen: Schuldtitel gelten als Gegenstand eines Handelsumsatzgeschäftes und stellen damit ein Handelsgut dar. Ein Vollstreckungstitel kann somit verkauft werden.
Unternehmen, wie etwa Inkassobüros, können einen Schuldtitel kaufen. Der ursprüngliche Gläubiger erhält hierfür einen bestimmten Betrag und die Rechte bezüglich der Forderung gehen auf den Käufer über.
Für viele Gläubiger ist es durchaus praktisch, einen Schuldtitel zu verkaufen. Die Vollstreckung der offenen Forderungen bringt nämlich in der Regel einen hohen Arbeits- sowie Zeitaufwand mit sich. Mittlerweile gibt es auch Plattformen im Internet, auf welchen Gläubiger ihre Schuldtitel zum Verkauf anbieten können.
Ich hatte früher ein Bauunternehmen und habe daher noch Schulden. Eine der Firmen, die einen Titel gegen mich haben existiert nicht mehr. Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens die diese Forderung für eine andere Firma eintreiben soll. Angeblich hat Firma 2 Firma 1 übernommen. Ist dass rechtens?
Meine Damen und Herren,
Lassen Sie diese Inkassofirmen nicht länger an Ihrem Geld teilhaben. Beantragen Sie Privatinsolvenz und verabschieden Sie sich von Ihren Schulden.
Ein Inkasso meldet sich grad schriftlich bei mir und behauptet mit der Eintreibung eines Titels beauftragt zu sein. Die Forderung bzw. der Titel stammt aus dem Jahre 1999. Ich war lange im Ausland, bin jetzt jedoch 10 Jahre wieder hier. Wie geh ich jetzt vor, habe nur wenige Tage zum reagieren. Falls die Forderung rechtens ist, wird die Ursprüngliche Forderung, die noch in DM war, dann 1:1 umgerechnet?
MfG Ralf