Schuldschein einfach erklärt – mit kostenloser Vorlage

Kurz & Knapp: Das Wichtigste zum Schuldschein

Was sind Schuldscheine?

Ein Schuldschein ist laut Definition eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die eine Schuldverpflichtung begründet oder die lediglich das Bestehen einer solchen Schuld bestätigt und dem Gläubiger damit als Beweis für das Bestehen seiner Forderung dient. Eine ausführliche Erläuterung lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wie sieht ein richtiger Schuldschein aus?

Ein Schuldschein beinhaltet neben dem Namen und der Anschrift des Schuldners und des Gläubigers vor allem die unmissverständliche Bestätigung des Schuldners, dass er dem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag schuldet. Den vollständigen Inhalt listen wie an dieser Stelle auf. Sie möchten einen Schuldschein privat nutzen? Unser Muster bietet Ihnen eine erste Orientierung beim Aufsetzen eines solchen Dokuments.

Unterliegt ein Schuldschein der Verjährung?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verjährung für einen Schuldschein. Allerdings können die im Schuldschein bestätigten Schulden verjähren. Hier erfahren Sie mehr zu dieser Frage.

Was ist ein Schuldschein einfach erklärt?

Was versteht man unter einem Schuldschein?
Was versteht man unter einem Schuldschein?

Schuldscheine können zwei verschiedene Funktionen erfüllen:

  • Der Schuldschein beinhaltet ein (abstraktes) Schuldanerkenntnis und begründet damit eine komplett neue Verpflichtung des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger. Sie besteht neben dem bereits bestehenden und im Schuldschein anerkannten Schuldverhältnis.
  • Der Schuldschein dient als Beweismittel und erleichtert dem Gläubiger den Nachweis darüber, dass seine Forderung tatsächlich besteht. Eine solche Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO hat nur Beweiskraft und bestätigt damit das Bestehen einer Forderung. Sie begründet aber keine zusätzliche Verpflichtung.

Der Bundesgerichtshof definiert einen Schuldschein wie folgt:

„Ein Schuldschein stellt im Rechtssinn eine die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde dar, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt“.

[Quelle: BGH, 24.05.1976, Az.: III ZR 63/74]

Ob ein Schuldschein auch gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis beinhaltet, richtet sich nach der Ausgestaltung der Urkunde. Im Zweifel muss ein Gericht das Dokument auslegen und prüfen, ob es sich lediglich um eine Beweisurkunde oder ein Schuldanerkenntnis handelt.

Unterschied zwischen Schuldschein und Schuldscheindarlehen

Kann man einen Schuldschein kaufen oder verkaufen? Das ist kaum möglich, weil es kein Wertpapier ist und nicht an der Börse gehandelt wird.
Kann man einen Schuldschein kaufen oder verkaufen? Das ist kaum möglich, weil es kein Wertpapier ist und nicht an der Börse gehandelt wird.

Während es sich bei dem Schuldschein um eine Urkunde handelt, ist das Schuldscheindarlehen eine besondere Form des Darlehens, über das der Kreditnehmer einen Schuldschein ausstellt.

Es funktioniert ähnlich wie ein herkömmliches Darlehen im Sinne von § 488 BGB.

In der Regel handelt es sich dabei um mittel- bis langfristige Großkredite ab ca. 20 Millionen Euro, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei Banken, Investmentfonds oder anderen Kapitalsammelstellen für die Finanzierung von großen Investitionen aufnehmen. Der Vertragsinhalt ähnelt dem einer Anleihe.

Dennoch sind Schuldscheindarlehen keine Anleihen. Denn Schuldscheine sind nur Beweisurkunden und keine Wertpapiere. Das bedeutet:

  • Wer eine Anleihe besitzt, kann seine Rückzahlungsforderung nur mithilfe des entsprechenden Wertpapiers geltend machen.
  • Wenn hingegen der Darlehensgeber den dazugehörigen Schuldschein verliert, darf er seine Forderung auf anderem Wege beweisen und geltend machen, beispielsweise indem er den Darlehensvertrag vorlegt.

Im Normalfall handelt es sich bei den oben erwähnten Darlehen um Geschäftskredite zwischen einem Kaufmann im Sinne des § 1 HGB und einem Unternehmer. Allerdings ist ein Schuldscheindarlehen auch privat möglich. Dabei ist es ratsam, einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen, der alle wesentlichen Eckpunkte des Darlehens regelt. Außerdem sollte sich der Darlehensgeber den Schuldschein aushändigen lassen.

Wie sieht ein privater Schuldschein aus? Inhalt

Was bringt ein Schuldschein? Er beweist, dass dem Gläubiger die darin festgehaltene Forderung zusteht.
Was bringt ein Schuldschein? Er beweist, dass dem Gläubiger die darin festgehaltene Forderung zusteht.

Ein rechtsgültiger Schuldschein muss folgenden Inhalt aufweisen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Schuldners
  • Vollständiger Name und Anschrift des Gläubigers
  • Personalausweisnummer von Schuldner und Gläubiger
  • Klare und eindeutige Bestätigung des Schuldners, dass er dem Gläubiger gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist
  • Angabe des geschuldeten Geldbetrags in Ziffern und Worten
  • gegebenenfalls Regelung einer Ratenzahlung einschließlich Höhe und Fälligkeit der Raten
  • Handschriftliche Unterschrift des Schuldners und des Gläubigers

In beiden Fällen bedarf der Schuldschein der Schriftform. Er muss eigenhändig, das heißt handschriftlich vom Aussteller unterschrieben sein. Dann ist der Schuldschein auch ohne Notar gültig und muss nicht beglaubigt werden.

Schuldscheinvorlage – kostenloser Download als PDF oder Word

Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für einen Schuldschein zum Ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein mögliches Beispiel handelt, das lediglich der Veranschaulichung und Orientierung dient. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

Je nachdem, was Sie mit diesem Dokument bezwecken, müssen Sie den Schuldscheinvordruck entsprechend anpassen. Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld anwaltlich beraten, um spätere Rechtsstreitigkeiten auszuschließen.

Schuldschein für eine Privatperson

zwischen

dem Schuldner
[Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer]

und

dem Gläubiger
[Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer]

Der Schuldner bestätigt hiermit, dass er vom Gläubiger die Darlehenssumme in Höhe von … € (in Worten: … Euro) aus dem Darlehensvertrag vom … [Datum] erhalten hat.

Der Schuldner verpflichtet sich zur Rückzahlung des vollständigen Betrags bis spätestens zum … [Datum].

[Ort, Datum, Unterschrift des Schuldners]                                        

[Ort, Datum, Unterschrift des Gläubigers]

Ich, [Name, Anschrift] bestätige als Zeuge die obige Erklärung zwischen [Name des Schuldners] und [Name des Gläubigers].

[Ort, Datum, Unterschrift des Zeugen]

Laden Sie hier die Vorlage für einen Schuldschein kostenlos herunter!

Wer bekommt den Schuldschein? Rechtslage laut BGB und ZPO

Ist ein Schuldschein vor Gericht gültig? Ja, er stellt eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO dar.
Ist ein Schuldschein vor Gericht gültig? Ja, er stellt eine Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO dar.
  • Laut § 416 ZPO stellt der Schuldschein eine Privaturkunde dar, die das Bestehen der Schulden beweist. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Gläubiger den Schuldschein auch vorweisen kann.
  • Laut § 952 Abs. 1 BGB steht dem Gläubiger das Eigentum am Schuldschein zu. Das setzt allerdings voraus, dass auch tatsächlich eine wirksame Forderung besteht.
  • Begleicht der Schuldner besagte Forderung, so wird er damit nicht automatisch auch Eigentümer des Schuldscheins. Er darf aber nach § 371 BGB die Herausgabe des Schuldscheins vom Gläubiger verlangen, um so den Eindruck des Fortbestehens der Forderung zu beseitigen. Auf diese Weise verhindert er außerdem, dass ihn gegebenenfalls dritte Personen in Anspruch nehmen.

Tipp: Sollte der Gläubiger behaupten, dass er nicht in der Lage ist, den Schuldschein zurückzugeben, so kann der Schuldner das „öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen, dass die Schuld erloschen sei.“

Kann ein Schuldschein verjähren?

Unterliegt ein privater Schuldschein der Verjährung? Nein, lediglich die Forderung verjährt.
Unterliegt ein privater Schuldschein der Verjährung? Nein, lediglich die Forderung verjährt.

Die im Schuldschein bestätigte Forderung unterliegt der gesetzlichen Verjährung, nicht aber die Urkunde selbst.

Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist laut § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt laut § 199 Abs. 1 BGB gewöhnlich „mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

Nach Ablauf der Verjährungsfrist darf der Schuldner die Leistung verweigern. Der Gläubiger kann seine Forderung dann trotz Schuldschein nicht mehr durchsetzen.

Achtung! Bestimmte Umstände und Ereignisse hemmen oder unterbrechen die Verjährungsfrist. Sie beginnt dann entweder komplett von vorn oder läuft zu einem späteren Zeitpunkt weiter. Das hat zur Folge, dass die Forderung nicht schon drei Jahren, sondern erst viel später verjährt. Gehemmt wird die Verjährung beispielsweise, wenn der Gläubiger den Schuldner auf Leistung bzw. Zahlung verklagt oder wenn dem Schuldner ein Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren zugestellt wird.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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