Schuldnerverzug – Bedeutung, Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Das Wichtigste zum Schuldnerverzug

Was bedeutet Verzug des Schuldners?

Verzug tritt laut BGB ein, wenn ein Schuldner seine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Käufer seine Schulden nicht bezahlt, obwohl der Gläubiger die Zahlung angemahnt hat. Die genauen Voraussetzungen für einen Schuldnerverzug regeln die §§ 286 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.

Kann ein Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug geraten?

Ja, laut § 286 Abs. 2 BGB ist ein Verzug ohne Mahnung möglich. Wann das genau der Fall ist, lesen Sie hier.

Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz bei Verzug?

Ja, der Gläubiger kann vom Schuldner Ersatz für seinen Verzugsschaden verlangen. Das sind z. B. Mahnkosten ab der zweiten Mahnung oder die Kosten der Rechtsverfolgung. Außerdem stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu.

Schuldnerverzug am Beispiel leicht erklärt

Der Schuldner gerät nur bei Fälligkeit in Verzug. Zu welchem Zeitpunkt kann Gläubiger seine Forderung verlangen - sofort oder zu einem bestimmten Termin?
Der Schuldner gerät nur bei Fälligkeit in Verzug. Zu welchem Zeitpunkt kann der Gläubiger seine Forderung verlangen – sofort oder zu einem bestimmten Termin?

Nehmen wir einmal an, dass ein Unternehmer ein Auto kauft, welches am 3. Mai vom Autohändler geliefert werden soll. An besagtem Tag passiert aber gar nichts – die Lieferung bleibt aus. Der Unternehmer muss deshalb einen Ersatzwagen mieten und seine Aufträge, die er mit dem Fahrzeug erledigen wollte, umplanen. Der Autohändler als Schuldner der Lieferung ist in Schuldnerverzug geraten, weil er den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten hat.

Ein anderes Beispiel: Ein Verbraucher kauft über einen Onlineshop eine Kamera, die kurz darauf geliefert wird. Dem Paket liegt eine Rechnung bei, in welcher der Käufer aufgefordert wird, den Preis von 967 Euro umgehend zu überweisen.

Nach zwei Wochen hat der Käufer die Rechnung immer noch nicht beglichen, sodass der Online-Händler eine Mahnung verschickt und den Käufer auffordert, die Schulden innerhalb einer Woche zu bezahlen. Der Käufer ignoriert diese und die folgenden zwei Mahnungen, weshalb der Verkäufer einen Anwalt einschaltet. In diesem Beispielfall gerät der Verbraucher als Schuldner des Kaufpreises durch die erste Mahnung in Schuldnerverzug.

In beiden Beispielfällen erbringt der Schuldner seine Leistung trotz Fälligkeit nicht und gerät dadurch in Verzug laut § 286 BGB. Es handelt sich also um eine Leistungsverzögerung, die der Schuldner zu vertreten hat.

Normalerweise bedarf es für den Schuldnerverzug einer Mahnung – nicht jedoch in unserem ersten Beispiel. Schauen wir uns genauer an, unter welchen Voraussetzungen Verzug eintritt.

Verzug: Voraussetzungen nach § 286 BGB

Verzug: § 286 BGB regelt dessen Voraussetzungen genau. Hiernach bedarf es gewöhnlich einer Mahnung.
Verzug: § 286 BGB regelt dessen Voraussetzungen genau. Hiernach bedarf es gewöhnlich einer Mahnung.

Gemäß § 286 BGB gerät ein Schuldner unter folgenden Bedingungen in Schuldnerverzug: Der Gläubiger muss dem Schuldner gegenüber einen bereits fälligen Anspruch besitzen. Außerdem ist es erforderlich, dass er den Schuldner mit einer Mahnung in Verzug setzt und dieser trotzdem seine Leistung nicht erbringt.

Fälligkeit des Anspruchs des Gläubigers

Zunächst muss der Anspruch des Gläubigers überhaupt fällig sein. Treffen Geschäftspartner keine Vereinbarung über den Leistungszeitpunkt, so kann jeder von ihnen eine sofortige Erfüllung verlangen.

In unserem ersten Beispiel war aber ein Termin vereinbart. Der Autohändler sollte das Fahrzeug am 3. Mai liefern. Im zweiten Beispiel gab es keine solche Vereinbarung, sodass der Verkäufer eine sofortige Bezahlung verlangen konnte.

Nichtleistung des Schuldners trotz Mahnung des Gläubigers

Außerdem muss der Gläubiger den Schuldner per Mahnung in Verzug setzen. Wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit trotz dieser Mahnung nicht erfüllt, gerät er durch diese Nichtleistung in Schuldnerverzug. Laut Rechtsprechung und der juristischen Literatur ist unter einer Mahnung die dringliche und unmissverständliche Aufforderung des Gläubigers zu verstehen, dass der Schuldner seine Leistung erbringen soll – so geschehen in unserem zweiten Beispiel.

In bestimmten Fällen ist jedoch ein Verzug auch ohne Mahnung möglich. Wann eine solche Leistungsaufforderung entbehrlich ist, besagt § 286 Abs. 2 Nr. 1 – 4 BGB:

  1. Für die Leistung ist ein bestimmter Termin festgelegt worden – so wie im obigen ersten Beispiel, in dem der Autohändler am 3. Mai liefern sollte.
  2. Der Leistung hat ein bestimmtes Ereignis vorauszugehen. Hierunter fällt z. B. die Vereinbarung „Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung“.
  3. Der Schuldner verweigert endgültig und ernsthaft seine Leistung. Es handelt sich quasi um sein „letztes Wort“.
  4. Aufgrund besonderer Gründe und „unter Abwägung der beiderseitigen Interessen“ ist ein sofort eintretender Schuldnerverzug gerechtfertigt. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Leistung sehr dringlich ist (Wasserrohrbruch bedarf der sofortigen Reparatur) oder wenn der Schuldner seine Leistung bereits selbst angekündigt hat.

Handelt es sich um eine Forderung, die als Gegenleistung für eine andere Leistung gedacht ist, so kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Verbrauchern gegenüber gilt diese 30-Tage-Regel aber nur, wenn der Gläubiger darauf hinweist, dass der Verbraucher nach 30 Tagen in Schuldnerverzug gerät.

Sie als Schuldner sind der Auffassung, (noch) nicht in Verzug geraten zu sein? Lassen Sie dies im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung auf Schuldenanalyse ** prüfen.

Schuldnerverzug und seine Rechtsfolgen: Schadensersatz und Zinsen

Der Gläubiger kann laut § 288 BGB bei Verzug seines Schuldners Verzugszinsen verlangen.
Der Gläubiger kann laut § 288 BGB bei Verzug seines Schuldners Verzugszinsen verlangen.

Jeder, der am Geschäftsleben teilnimmt, braucht eine gewisse Sicherheit. Vereinbaren Autokäufer und Händler einen Liefertermin, muss sich der Käufer auf die Einhaltung des Termins verlassen können. Umgekehrt darf der pünktlich liefernde Händler darauf vertrauen, dass seine Rechnung pünktlich bezahlt wird.

Gerät der Schuldner in Verzug, muss er Schadensersatz an den Gläubiger zahlen – vorausgesetzt, diesem ist ein Schaden entstanden.

Im ersten Beispiel musste der Autokäufer einen Ersatzwagen mieten, weil das gekaufte Auto nicht vereinbarungsgemäß am 3. Mai geliefert wurde. Diesen Schaden muss der Autohändler begleichen. Im zweiten Beispiel musste der Online-Händler einen Anwalt beauftragen, die Schulden einzutreiben. Auch hier besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzug. Der Schaden besteht dabei in den Kosten, die für die Rechtsverfolgung entstehen.

Außerdem hat ein Schuldnerverzug laut BGB folgende Konsequenzen:

  • Schuldet jemand Geld, so muss derjenige während des Verzugs Verzugszinsen zahlen.
  • Der Schuldner haftet während seines Verzugs stärker als sonst und zwar für jede Fahrlässigkeit und auch für einen Zufall.
  • Der Gläubiger darf Aufwendungsersatz verlangen und sogar vom Vertrag zurücktreten.

Die erste Mahnung setzt den Schuldner in Verzug. Sie muss deswegen kostenfrei erfolgen. Jede weitere Mahnung darf als Verzugsschaden geltend gemacht und in Rechnung gestellt werden. Aber nicht alle Mahnkosten sind immer gerechtfertigt. Lassen Sie dies gegebenenfalls bei einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung auf Schuldenanalyse ** prüfen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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