Das Wichtigste zur Schuldnerberatung bei einer Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz steht Verbrauchern offen, die überschuldet bzw. zahlungsunfähig sind.
Zunächst analysieren die Schuldenberater Ihre finanzielle Situation genau. Erst danach sucht sie zusammen mit dem Verbraucher eine Lösung zur Schuldenregulierung. In diesem Zusammenhang prüft sie, ob die Privatinsolvenz für den jeweiligen Schuldner geeignet ist und unterstützt ihn bei der Beantragung.
Für den Insolvenzantrag benötigen Sie eine Bescheinigung darüber, dass die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Diesen Nachweis erhalten Sie nur bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder bei einem Anwalt. Ganz ohne Schuldnerberatung funktioniert es also nicht.
Inhalt
Schuldnerberatung bei einer Privatinsolvenz
Für Betroffene stellt die eigene Verschuldung eine große Belastung dar, die oftmals das gesamte Leben und auch das soziale Umfeld wie Familie und Freunde beeinträchtigt. Die Angst vor einem sozialen und wirtschaftlichen Abstieg ist groß. Es gibt jedoch einen Weg aus der Schuldenfalle hinaus.
Und auch, wenn es ein langer und schwieriger Prozess ist, mithilfe einer Schuldnerberatung und einer Privatinsolvenz bestehen gute Chancen auf ein schuldenfreies Leben.
Erfahren Sie mehr in unserem Video: Wie läuft die Schuldnerberatung ab?
Die Schuldnerberatung
Der erste Schritt in Richtung Schuldenabbau führt in der Regel zur Schuldnerberatung. Diese Beratung wird von verschiedenen Stellen und Personen angeboten: Sowohl Rechtsanwälte, Steuerberater als auch Notare können die Schuldnerberatung vor einer Privatinsolvenz durchführen. Außerdem gibt es anerkannte kostenlose Schuldnerberatungsstellen. Hier müssen Schuldner jedoch oft sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Die Beratungsstelle begleitet Schuldner während des gesamten Prozesses, unterstützt ihn bei den Verhandlungen mit den Gläubigern und gegebenenfalls auch bei der Einleitung der Privatinsolvenz.
Zunächst prüft die Schuldnerberatung, ob eine Privatinsolvenz im Einzelfall überhaupt Sinn macht. Diese Einschätzung nimmt auch Schuldencheck ** vor – bei einer Erstberatung, die unverbindlich und kostenlos erfolgt.
Der jeweilige Schuldenberater wird zunächst die finanzielle Situation genau analysieren und ermitteln, welcher Gläubiger welche Forderungen geltend machen kann. Wenn die Einnahmen und Ausgaben genau ermittelt sind, stellt der Berater mit dem Betroffenen einen Haushaltsplan auf. Gemeinsam erarbeiten sie eine Strategie zum Schuldenabbau und setzen diese Schritt für Schritt um.
Weiterführende Ratgeber rund um die Schuldnerberatung:
Unterschiedliche Formen der Schuldnerberatung und Anlaufstellen:
Privatinsolvenz ohne Schuldnerberatung: Ist das möglich?
Ein Verbraucher bzw. eine Privatperson kann nur dann Verbraucherinsolvenz anmelden, wenn sie vorher den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung unternommen hat und dieser Versuch gescheitert ist. Anders ausgedrückt: Der Schuldner muss versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen, bevor er sich an das Gericht wendet. Und diese Bemühungen um einen Einigungsversuch muss er sich von einer geeigneten Stelle bescheinigen lassen. So schreibt es § 305 Abs. 1 InsO vor.
Die Schuldnerberatungsstelle ist eine solche geeignete Stelle, genauso wie Anwälte und Steuerberater. Das heißt, die Anmeldung der Privatinsolvenz setzt keine Schuldnerberatung voraus, sondern nur den fehlgeschlagenen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Allerdings wird es ohne eine Schuldnerberatung schwierig, Privatinsolvenz anzumelden, weil die beratende Stelle die gescheiterte Schuldenbereinigung bescheinigen muss.
Diese außergerichtliche Schuldenregulierung kann aus drei Gründen scheitern:
- Der Gläubiger ist nicht einverstanden mit dem Einigungsversuch, z. B. weil er die vorgeschlagenen Rückzahlungen nicht akzeptiert.
- Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.
- Der Schuldner kann sich nicht mehr an die getroffene Vereinbarung halten, z. B. weil er die entsprechenden Raten nicht mehr zahlen kann.
Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz: Das Gleiche?
Die Begriffe Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz meinen grundsätzlich dasselbe, nämlich die gerichtliche Schuldenregulierung. Sie gibt zahlungsunfähigen Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (Verbraucher), die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Der Schuldner gibt in diesem Verfahren einen Teil seines Einkommens ab und ist nach drei Jahren wieder schuldenfrei. Bei Fragen zur Privatinsolvenz hilft Ihnen die Schuldenanalyse ** mit einer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung weiter.
Wie funktioniert die Privatinsolvenz nach der Schuldnerberatung?
Mit einer Privatinsolvenz sollen zwei Dinge erreicht werden:
- Die Restschuldbefreiung, mit welcher Sie alle Schulden verlieren.
- Pfändungsschutz, sodass gegen Sie nicht mehr vollstreckt werden kann. Ein Gerichtsvollzieher darf dann nicht mehr gegen Sie vollstrecken und auch keine eidesstattliche Versicherung mehr von Ihnen verlangen.
Nach dem außergerichtlichen Einigungsversuch als ersten Schritt läuft das Insolvenzverfahren wie folgt ab:
- Antrag beim Insolvenzgericht: Hierbei ist eine Bescheinigung von einer „geeigneten Stelle oder Person“ vorzulegen, die das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bestätigt. Bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens hilft Ihnen ein Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
- Gegebenenfalls weiterer Schuldenbereinigungsversuch: Wenn das Gericht es für sinnvoll erachtet, wird in dieser Phase ein weiteres Mal versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, dieses Mal mit Unterstützung des Gerichts.
- Insolvenzverfahren: In diesem Verfahrensabschnitt wird die Vermögens- und Schuldensituation des Schuldners festgestellt. Sofern dieser über pfändbares Vermögen verfügt, wird dieses verwertet.
- Gegebenenfalls Insolvenzplanverfahren: Hierbei handelt es sich um ein Sanierungsverfahren, bei welchem das Gericht, der Gläubiger und der Insolvenzverwalter mitwirken.
- Wohlverhaltensphase: Diese Phase dauert drei Jahre und beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In dieser Zeit muss der Schuldner pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Außerdem verpflichtet er sich, zumutbare Arbeit anzunehmen und wesentliche Änderungen dem Gericht und dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Hallo,
Die Privatinsolvenz von meinem Vater sollte diesen Monat enden , er bekam einen Brief vom Anwalt mit folgenden Text :
in obigem Restschuldbefreiungsverfahren wurden Ihnen zwar die Kosten für das eröffnete Insolvenzverfahren gestundet. Eine Kostenstundung für die anschließende Wohlverhaltensperiode besteht jedoch nicht.
Muss er den gewissen Betrag aus dem Brief an den Anwalt zahlen ?? Er hat absolut kein eigenes einkommen.Danke
Guten Tag.
Ich benötige ein Beratung beim PrivatInsolvenz.
Mit freundlichen Grüßen
Gennadijs
Mein Haus ist ca. 600.000 Wert. Es ist noch mit der Sparkasse über 200.000€ belastet. Ich bin alleiniger Inhaber. Ich möchte Privatinsolvenz melden mit dem Schuldenbetrag ca. 80.000€ von mehreren Gläubigern. Wurde es von der Zwangsversteigerung schützen wenn ich meine Partnerin oder die Kinder ins Grundbuch als Miteigentümer vorher eintragen werde?
Mfg
Hallo, ich habe da mal eine Frage zur Privatinsolvenz. Mein Mann und ich haben diese aktuell angemeldet. Es besteht ein Kredit auf beider Namen. Was würde mit dem Kredit passieren, wenn einer von uns die Insolvenz abbrechen würden?
Und dann hätte ich noch eine weitere Frage. Ich bin aus beruflichen Gründen auf mein Auto angewiesen. Er muss im Dezember zum TÜV. Leider braucht er einige Reparaturen um über den TÜV zu kommen. So etwa 600 €. Ich würde bei meinem Arbeitgeber ein Da bekommen, was man mir mit 100€ im Monat vom Lohn abziehen würde. Ist das überhaupt erlaubt, ein Darlehen auf zu nehmen?
Danke schon mal.
LG Natalie
Guten Tag,
ich habe ein P-Konto mit einem Geldeingang von 1330.- Erwerbsminderungsrente.
Gepfändet wird von einem Gläubiger bis zur Grenze. (1178)
Es gibt noch drei andere Gläubiger, u.a. Finanzamt.
Aber die können mir doch nichts anhaben da ich ja schon bis zur Pfändungsgrenze gepfändet werde.
Meine eigentliche Frage: Es kann mir doch nicht mehr passieren? Wenn der erste Gläubiger sein Geld hat kommt der zweite usw.
Andere Vermögenswerte habe ich nicht. Sicherlich wird es länger als drei Jahre dauern, aber dafür keine Privatinsolvenz.
Ist dies ein gangbarer Weg?
Hallo. Ich bin in den vier Jahren immer meiner Auskunftspflicht nachgekommen. Jedoch habe ich einen sehr inkompetenten Schuldenanwalt. Dieser hat falsche Angaben vor Gericht gemacht , meine e Mails werden von ihm nie beantwortet. Aufgrund von Stress habe ich ein einziges Mal einen Arbeitgeber wechsel vergessen zu melden. Sofort hat er beim Amtsgericht beantragt mir mein Restschuld verfahren zu entziehen obwohl ich arbeiten gehe U jeden Monat eine Gehaltspfändung begleiche auch meine Gehaltsnachweise hat er immer erhalten.Ich habe Widerspruch eingelegt. Kann er damit Wirklich durchkommen ? Wie kann ich mich wehren.
Hallo,
ich habe für jemanden innerhalb meiner Familie gebürgt. Es handelte sich um ein KFW / ERP Darlehen
über dessen Hausbank. Die Raten können vom Schuldner nicht zurückgezahlt werden und ich werde
nun in Haftung genommen. Leider aufgrund Krankheit und Arbeitsstundenreduktion im ungünstigsten Zeitpunkt.
Auch ich kann die Bürgschaft mittlerweile nun nicht mehr bedienen.
Ich habe gelesen, daß man sich vergleichen kann und das die Hausbank im Grunde nur für 20% des Kredites haftet
und die KFW für 80%. Haben Sie Erfahrung hinsichtlich des Erfolgs eines Vergleichangebotes an die Hausbank in Höhe
der 20% des Gesamtbetrags ( durch Eltern ) und die KFW Bank schreibt den Rest des Kredites ab.
Ich meine ich habe ja noch nicht einmal ein Vertragsverhältnis mit der KFW… blicke leider nicht mehr durch…
Gruß
Michelle
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Fragen. Mein Freund ist seit Mitte Juni diesen Jahres aus der Privatinsolvenz . Der Anwalt hat ihm dies mitgeteilt. Muss nun noch ein Schreiben vom Gericht abgewartet werden, damit das P-Konto in ein normales Girokonto umgewandelt werden kann?
Vielen Dank für die Unterstützung
Hallo,
ich habe im April 2014 den Antrag auf Insolvenz abgegeben, im November 2014 wurde die Insolvenz eröffnet. Ich befinde mich auch schon in der Wohlverhaltensperiode. Seit Insolvenzbeginn wurde nie etwas gepfändet von meinem Lohn, da ich als Alleinerziehende zu wenig verdiene.
Allerdings war Anfangs einiges an Insolvenzmasse da. Werden denn davon die Verfahrenskosten und der Insolvenzverwalter gedeckt, oder muss ich nach Ende der Insolvenz und der Restschuldbefreiung noch irgendetwas bezahlen?
Besteht für mich die Möglichkeit auch auf 5 Jahre zu verkürzen, oder ist das nicht machbar da ich vor der Neuerung den Antrag abgegeben habe?
Und inwieweit wird ev. Ausbildungsvergütung meines mittlerweile 18-jährigen Sohnes angerechnet, bzw. bei welchem Lohn (Höhe) meines Sohnes, werde ich bei der Pfändungsgrenze runtergestuft und habe keinen Vorteil mehr zwecks unterhaltspflichtigem Kind?
Vielen Dank
Hallo
Ich habe vor ein paar Jahren schon einmal eine Schuldnerberatung besucht und es ist fast zu einer Privatinsolvenz gekommen.
Ich hatte den Vertrag in der Hand und musste ihn nur noch ausfüllen, habe dies aber nicht gemacht.
Muss ich die ganzen Schritte mit der außergerichtlichen Einigung etc. nochmal durchlaufen, oder kann ich die Gläubiger einfach um die aktuelle Summe der Schulden bitten und anhand dessen eine neue Privatinsolvenz beantragen?
Mfg
Hallo Viktoria,
Sie müssen einen aktuellen Nachweis darüber erbringen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist. Der Nachweis muss von einer geeigneten Stelle ausgestellt werden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
mir wachsen meine schulden über den kopf