Außergerichtlicher Schuldenvergleich – Einigung mit den Gläubigern

Das Wichtigste zum Schuldenvergleich

Wozu dient ein Schuldenvergleich?

Mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich soll der Betroffene seine Schulden abbauen. Im besten Falle wird er schuldenfrei, ohne dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt oder ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt.

Wie sieht ein solcher Schuldenvergleich aus?

Je nach Zahlungskraft und finanzieller Situation kann der Schuldner seinen Gläubigern eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung anbieten. Häufig enthält die Vereinbarung auch einen teilweisen Verzicht der Gläubiger, also eine Art Schuldenerlass.

Wer unterstützt Schuldner, die mit ihren Gläubigern einen Schuldenvergleich abschließen wollen?

Bei einem Schuldenvergleich sollten sich Schuldner von einem Fachmann beraten lassen. Hierzu gehören Anwälte oder Mitarbeiter von Schuldnerberatungsstellen.

Bei nicht bezahlbaren Schulden einen Vergleich anbieten – Was ist zu beachten?

Einen Plan für den Schuldenvergleich zu schreiben, sollten Sie einem Profi überlassen.
Einen Plan für den Schuldenvergleich zu schreiben, sollten Sie einem Profi überlassen.

Durch einen Schuldenvergleich soll erreicht werden, dass ein Schuldner schuldenfrei wird. Den Gläubigern wird mitgeteilt, dass der Betroffene auch in der Zukunft nicht dazu in der Lage sein wird, seine offenen Schulden zu begleichen.

Stattdessen wird Ihnen beim Vergleich eine bestimmte Teilsumme angeboten, die der Schuldner entweder mit einer Einmalzahlung oder monatlichen Raten abbezahlt. So bekommt der Gläubiger zwar nicht den vollständigen Betrag, geht aber immerhin nicht vollständig leer aus.

Schlägt ein außergerichtlicher Schuldenvergleich fehl, bleibt als letzter Ausweg meist nur noch die private Insolvenz. Nachdem diese angemeldet wurde, wird ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet. Ist auch dieses erfolglos, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.

Bei einem Schuldenvergleich: Wie viel Prozent der Forderung muss bezahlt werden?

So mancher Schuldner mag sich bei einem außergerichtlichen Schuldenvergleich fragen, wie viel Geld er anbieten soll, um die Gläubiger trotz unvollständiger Zahlung zufriedenzustellen. Leider lässt sich dies für einen Vergleich nicht pauschal beziffern. Hier ** können Sie sich dazu aber eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung einholen.

Grundsätzlich hängt die Summe vom jeweiligen Einzelfall ab. Als Faustregel ist jedoch davon auszugehen, dass das Angebot für den Vergleich den Gläubiger höher sein sollte als die Summe, die er bei einer privaten Insolvenz des Schuldners erhalten würde.

Viele Betroffene fragen sich, wie sich ein Schuldenvergleich auf die SCHUFA-Auskunft auswirkt. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu und werden die Schulden durch Raten oder eine Einmalzahlung beglichen, kann danach eine Löschung des Eintrags beantragt werden. Ist der Schuldenvergleich jedoch erfolglos, bleiben die Einträge bestehen.

Schuldenvergleich anstreben: Musterbrief für Schuldner

Schuldenvergleich: Wie hoch sollte die Vergleichssumme ausfallen?
Schuldenvergleich: Wie hoch sollte die Vergleichssumme ausfallen?

Steht fest, dass Sie in naher Zukunft nicht dazu in der Lage sein werden, die offenen Forderungen Ihrer Gläubiger zu befriedigen, sollten Sie zunächst einen Fachmann um Rat bitten. Dieser kann Ihnen dabei helfen, durch einen Vergleich mit Raten- oder Einmalzahlung wieder schuldenfrei zu werden – wenn die Gläubiger zustimmen.

Der Anwalt oder Mitarbeiter einer Schuldenberatungsstelle wird den Kontakt mit den Gläubigern suchen und ein entsprechendes Schreiben über den Schuldenvergleich aufsetzen. Unser Muster soll lediglich als Veranschaulichung dienen und zeigen, wie ein solches Schriftstück aussehen kann.

Simon Schuldner
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 

Gabriel Gläubiger
Musterweg 2
12345 Musterstadt

Musterstadt, 05.02.2018

Geschäftszeichen/Aktenzeichen: XXXX

Sehr geehrter Herr Gläubiger,

seit dem 25.09.2017 muss ich offene Forderungen in Höhe von 3.000 Euro bei Ihnen begleichen.

[Beschreiben Sie, warum Sie die Schulden angehäuft haben und warum es Ihnen nicht möglich ist, diese in naher Zukunft vollständig zu tilgen.]

Leider kann ich nicht davon ausgehen, dass sich meine wirtschaftliche Situation in den nächsten Jahren wesentlich verbessern wird. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen die folgende Regelung für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vorschlagen:

[Entweder] Vergleich durch eine monatliche Ratenzahlung
Ich werde die Vergleichssumme in Höhe von XX Euro ab dem [Datum] jeweils zum ersten des Monats in Raten abzahlen.

[Oder] Vergleich durch eine einmalige Zahlung
Ich werde anstelle der ausstehenden Forderung von 3.000 Euro eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von XX Euro an Sie zahlen. Sollten Sie diesem Vorschlag schriftlich zustimmen, werde ich das Geld unverzüglich überweisen.

Ich bitte Sie darum, meinen Vorschlag wohlwollend zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Schuldner

Laden Sie das Muster für den Schuldenvergleich hier kostenlos herunter

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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1 Gedanke zu „Außergerichtlicher Schuldenvergleich – Einigung mit den Gläubigern

  1. scheer

    hallo möchte von meinen schulden runterkommen hab es allein probiert klappt nicht

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