Das Wichtigste zum Schuldenschnitt
Schuldenschnitt bedeutet laut Definition, dass die Gläubiger ihrem Schuldner – einem Unternehmen oder einem Staat – einen Teil der Schulden erlassen. Ziel eines solchen Schuldenerlasses ist es, die finanzielle Situation des Schuldners so weit zu stabilisieren, dass er wenigstens die restlichen Verbindlichkeiten begleichen kann. Ist der Schuldner ein Staat, so dient der Schuldenschnitt auch dazu, dessen Staatspleite abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des Staates wiederherzustellen.
Schuldner und Gläubiger schließen dabei einen Vergleich ab, also einen Vertrag. Darin vereinbaren sie eine Abfindungsquote, das heißt, einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Forderung, die der Schuldner kurzfristig bezahlen soll. Auf den restlichen Teil der Forderungen verzichten die Gläubiger.
Ja, ein Schuldenschnitt ist auch privat möglich. Verbraucher können mit ihren Gläubigern einen teilweisen Schuldenerlass im Rahmen eines Schuldenregulierungsplans vereinbaren, um ihre Schulden ohne Privatinsolvenz abbauen zu können. Es ist ratsam, hierfür eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt für Insolvenzrecht einzuschalten.
Inhalt
Schuldenschnitt einfach erklärt
Der Schuldenschnitt ist ein vertraglich vereinbarter teilweiser Schuldenerlass zugunsten des Schuldners. Die Gläubiger verzichten also auf einen Teil ihrer Ansprüche. Dadurch soll die finanzielle Situation des Schuldners so weit stabilisiert werden, dass er zumindest die übrigen Restforderungen begleichen kann.
Durch den Schuldenschnitt verschlechtert sich allerdings auch die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Schuldners drastisch. Kritiker bemängeln außerdem, dass ein solcher Schuldenerlass die eigentlichen Ursachen der Überschuldung nicht beseitigt und den Schuldner auch nicht unbedingt dazu bewegt, diese Probleme anzugehen.
Schuldenschnitt zur Abwendung einer Staatspleite
Wenn ein Staat seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, droht ihm der Staatsbankrott – mit fatalen Folgen auch für die Bevölkerung und andere Staaten: Der Staat kann seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Er hat kein Geld für Lehrer, Polizisten, Rentner oder Sozialleistungen und auch nicht für seine öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Schulen, Krankenhäuser. Armut und Arbeitslosigkeit nehmen zu.
Die heimische Wirtschaft bricht zusammen und die verunsicherte Bevölkerung wird versuchen, ihr Vermögen zu retten. Im schlimmsten Fall steckt der insolvente Staat auch Nachbarstaaten und Handelspartner an und reißt die Weltwirtschaft mit in die Krise.
Um derartige Auswirkungen – auch auf die internationale Gemeinschaft – zu verhindern, bietet sich ein Schuldenschnitt an, wie z. B. 2012 zugunsten von Griechenland. Damals gewährte die europäische Staatengemeinschaft dem Land einen Schuldenerlass, um dessen Staatspleite abzuwenden – allerdings unter der Bedingung, drastische Sparmaßnahmen auch zulasten der griechischen Bevölkerungen durchzuführen.
Allerdings lässt sich mit einem Schuldenschnitt kein Staat sanieren, denn er beseitigt die eigentlichen Probleme und Ursachen der Staatspleite nicht.
Schuldenschnitt zugunsten von Unternehmen
Ein Schuldenschnitt hat auch Bedeutung, wenn es darum geht, ein zahlungsunfähiges Unternehmen zu sanieren und vor der endgültigen Insolvenz zu retten. Hierfür verzichten Banken und andere Kreditgeber teilweise auf ihre Forderungen, um die bilanzielle Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Unternehmens abzuwenden. Die restlichen Verbindlichkeiten werden kurzfristig beglichen. Gleichzeitig dokumentiert dieser Schuldenerlass die faktische Uneinbringlichkeit dieser Forderungen.
Für die Gläubiger bringt ein solcher Schuldenschnitt einen Quotenvorteil im Vergleich zu einer Regelinsolvenz. Denn bei einer Liquidierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erhalten die Gläubiger gewöhnlich nur eine einen sehr geringen Anteil ihrer Forderungen ausbezahlt.
Allerdings muss ein Schuldenschnitt umsichtig und durch einen erfahrenen Berater umgesetzt werden, auch um eine Besteuerung der Sanierungserträge zu vermeiden, die durch den Forderungsverzicht der Gläubiger entstehen.
- Der Berater erstellt einen Plan für den Schuldenerlass. Darin muss er begründen, warum ein teilweiser Forderungsverzicht für eine Unternehmenssanierung notwendig ist.
- Außerdem muss er ermitteln, wie hoch die Insolvenzquote im Falle einer Unternehmensinsolvenz voraussichtlich sein würde und eine deutlich höhere Abfindungsquote für die nicht erlassenen Verbindlichkeiten festsetzen.
- Anschließend muss er die Gläubiger von den Vorteilen seines Vorschlags im Vergleich zu einer Insolvenz überzeugen.
- Um eine mögliche Insolvenzverschleppung zu vermeiden, müssen die Gläubiger ihre fälligen Forderungen rechtzeitig stunden. Die Vereinbarung hierzu muss sein gestaltet sein, dass eine spätere Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter rechtlich ausgeschlossen ist.
- Die Tatsache, dass die Gläubiger zu ihrem Schuldner gewöhnlich noch in Geschäftsbeziehungen stehen und diese fortführen möchten, bewirkt einen schnellen Vergleich zum Schuldenschnitt innerhalb weniger Wochen, ohne dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens darunter leidet.
- Wenn nicht alle Gläubiger dem Schuldenschnitt zustimmen, lässt sich eine Lösung per Gerichtsbeschluss im Rahmen des Restrukturierungsrahmen-Gesetzes (StaRUG) herbeizuführen.
Schuldner und Gläubiger vereinbaren einen Schuldenschnitt in der Regel innerhalb kürzester Zeit, meistens binnen weniger Wochen. Der Schuldner wird in diesem Zeitraum damit beschäftigt sein, das Unternehmen fortzuführen und vor der Insolvenz zu retten, sodass für Restrukturierungsmaßnahmen keine Zeit übrig bleibt. In einer solchen Situation steckten z. B. Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem Lockdown litten, danach jedoch wieder gut funktionierten.
Zulässigkeit und Voraussetzungen eines Schuldenschnitts
Sobald die Verantwortlichen eines Unternehmens, das als Kapitalgesellschaft (beispielsweise als GmbH) geführt wird, von seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfährt, müssen sie einen Insolvenzantrag stellen. Anderenfalls machen sie sich schnell wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Der Schuldner kann diese Insolvenzantragspflicht vermeiden, wenn er rechtzeitig mit seinen Gläubigern über einen Schuldenschnitt verhandelt und diese ihre Forderungen stunden. Begleicht der Schuldner die übrigen Verbindlichkeiten aus dem gemeinsam abgeschlossenen Vergleich, steht der Wirksamkeit des Schuldenerlasses gewöhnlich nichts entgegen.
Dabei funktioniert ein erfolgreicher Schuldenschnitt nur unter folgenden Bedingungen:
- Das Unternehmen kann aufgrund des teilweisen Forderungsverzichts der Gläubiger seine operative Geschäftstätigkeit aus eigener Kraft fortsetzen.
- Bei einer voraussichtlichen Insolvenzquote im einstelligen Bereich bestehen gute Chancen, dass die Lieferanten des Unternehmens einer Abfindungsquote von 25 – 30 % zustimmen.
- Der Schuldner bezahlt die Restschulden bzw. die Abfindung innerhalb weniger Wochen. Er erfüllt darüber hinaus alle anderen Verpflichtungen und zahlt anschließend vorübergehend per Vorkasse.
- Nach Möglichkeit sollte die Abfindungssumme bereits aus neuem Kapital finanziert werden.
Mit dem Schuldenschnitt bzw. Forderungsverzicht der Gläubiger erwirtschaftet der Schuldner einen Ertrag, der normalerweise versteuert werden müsste. Um dies zu vermeiden, bedarf es eines auch in Insolvenzsteuerangelegenheiten erfahrenen Beraters.