Das Wichtigste zur Schuldenregulierung
Bei einem Schuldenregulierungsverfahren wird mit jedem Gläubiger eine individuelle Vereinbarung zum Schuldenabbau getroffen.
Kein Schuldner ist hierzu verpflichtet. Möchte er aber Verbraucherinsolvenz beantragen, muss er gemäß Insolvenzordnung vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern anstreben.
Mit einer außergerichtlichen Schuldenregulierung spart der Schuldner die Kosten für das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter. Diese Verfahrenskosten müsste er im Falle einer Privatinsolvenz selbst bezahlen.
Inhalt
Schuldenregulierungsverfahren: Wie funktioniert der Schuldenabbau?
Schuldenregulierung – Wenn dieses Wort fällt, sind Schuldner meist nicht mehr in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Rechnungen bleiben unbezahlt. Mahnungen flattern in den Briefkasten. Und oft wächst den Betroffenen ihre Situation über den Kopf. In solchen Fällen hilft eine Schuldnerberatung. Ein solcher Berater kann Ihre finanzielle Situation objektiv einschätzen und Ihnen Wege aus den Schulden zeigen.
Zuerst muss der Schuldner Kontakt zu einem Schuldnerberater aufnehmen. Das kann z. B. eine kostenlose anerkannte Beratungsstelle sein oder ein Rechtsanwalt für Schuldenregulierung. Auch Schuldenanalyse ** hilft Schuldnern bei der Schuldenregulierung, beispielsweise mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.
Der Schuldenberater verschafft sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Betroffenen und nimmt dessen Schulden genau unter die Lupe. Hierzu ruft er bei allen Gläubigern deren aktuellen Forderungsstände ab.
Anschließend, wenn ihm alle Informationen vorliegen, erstellt der Berater einen Schuldenregulierungsplan und berät den Schuldner über dessen Möglichkeiten, seine Schulden abzubauen. Gewöhnlich bietet der Berater den Gläubigern einen Vergleich an, also eine außergerichtliche Vereinbarung, wonach der Gläubiger auf einen Teil seiner Forderungen verzichtet oder Ratenzahlungen akzeptiert. Dabei sind individuelle Regelungen mit jedem einzelnen Gläubiger möglich. Wenn z. B. ein Gläubiger nicht einverstanden ist, ist ein anderer Gläubiger vielleicht mit einem Vergleich einverstanden. Für den Schuldner kann das schon eine große Erleichterung bedeuten.
Informative Ratgeber rund um den Abbau von Schulden:
Außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenregulierung – Was ist besser?
Die Frage, ob sich Schuldner für eine außergerichtliche Schuldenregulierung oder eine Privatinsolvenz entscheiden sollen, stellt sich eigentlich nicht. Denn das Gesetz macht ganz klare Vorgaben, wie der Schuldenabbau abzulaufen hat:
§ 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) schreibt zwingend vor, dass Schuldner zuerst den Weg der außergerichtlichen Schuldenregulierung gehen müssen. Bevor sie nicht z. B. mithilfe eines Anwalts, eines Steuerberaters oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchgeführt haben, können sie keinen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz stellen.
Diese Regelung macht durchaus Sinn, weil sie sowohl die staatliche Kasse und die Gerichte als auch die Geldbeutel von Schuldner und Gläubiger schont, wenn sich diese außergerichtlich einigen können.
Eine Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz ist also nicht nur möglich, sondern sogar erstrebenswert. Die außergerichtliche Regulierung bezweckt eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger und kann so eine Insolvenz vermeiden. Zwar verliert der Gläubiger dabei einen Teil seiner Forderungen, ebenso wie beim Insolvenzverfahren. Bei einer außergerichtlichen Einigung verzichtet er jedoch freiwillig, während er bei der Insolvenz gezwungenermaßen einen Teil seiner Forderungen verliert.
Auch für den Schuldner ist die außergerichtliche Schuldenregulierung weitaus vorteilhafter. Denn ein Insolvenzverfahren kostet Geld, welches der Schuldner am Ende aus eigener Tasche zahlen muss. Die Kosten für dieses Verfahren richten sich nach der Insolvenzmasse. Das ist das Geld des Schuldners, das zur Verfügung steht, um zwischen den Gläubigern verteilt zu werden und um die Gerichts- und Insolvenzkosten abzudecken. Allein das Gericht und der Insolvenzverwalter können mindestens 2000 bis 3000 Euro kosten. Dieses Geld kann der Schuldner bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern sparen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht in öffentliche Register wie die „Schufa“ eingetragen wird. Für Schuldner, die einen wirtschaftlichen Neustart wagen möchten, ist dies besonders wichtig.
Muster für Mitteilung über die Zahlungsunfähigkeit
[Name und Adresse des Absenders]
[Name und Adresse des Empfängers]
[Ort und Datum]
Mitteilung über die Zahlungsunfähigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein werde, die mit Ihnen vereinbarte Ratenzahlung über [Betrag in Euro] zu leisten. Grund hierfür ist [Grund der Zahlungsunfähigkeit].
Deshalb widerrufe ich hiermit gegebenenfalls ein Ihnen erteiltes Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung.
Außerdem bitte ich Sie, die Eintreibung der finanziellen Forderung keinem Inkassobüro zu übergeben, da außergerichtliche Bemühungen keinen Erfolg versprechen und ich frist- und formgerecht meiner Mitteilungspflicht über die Zahlungsunfähigkeit nachgekommen bin. Deshalb wäre ich zur Übernahme etwaiger Inkassokosten zu meinen Lasten nicht verpflichtet.
Um Ihre offenen Forderungen in Zukunft begleichen zu können, habe ich am TT.MM.JJJJ einen Termin mit der Schuldnerberatung vereinbart. Ich bitte Sie deshalb, die Gesamtforderung von [Betrag in Euro] bis zum oben genannten Termin zins- und kostenfrei zu stunden. Nach dem Termin mit der Schuldnerberatung werde ich umgehend wieder auf Sie zukommen, um Ihnen einen realistischen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Bis dahin möchte ich Sie bitten, keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen mich zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Nachname
Laden Sie hier das Muster für die Mitteilung über Zahlungsfähigkeit hier kostenlos herunter
Muster für die Unterbreitung eines Zahlungsvorschlages
[Name und Adresse des Absenders]
[Name und Adresse des Empfängers]
[Ort und Datum]
Außergerichtlicher Einigungsversuch nach § 305 der Insolvenzordnung: Zahlungsvorschlag [Aktenzeichen]
Vorschlag der Zahlungsregelung:
Einmaliger Verteilungsbetrag:
Regulierungsquote:
Ich, [Vorname Name] verpflichte mich hiermit, zwecks der Schuldenregulierung einen einmaligen Betrag in Höhe von [Betrag in Euro] an meine Gläubiger zu zahlen.
Jeder Gläubiger erhält jenen prozentualen Anteil des Betrags, der dem prozentualen Anteil seiner Forderungssumme an der Gesamtsumme meiner Schulden entspricht.
Gläubiger | Aktenzeichen | Regulierungsquote | Regulierungsbetrag |
Die vereinbarte Zahlung wird jeweils zum 15. des Folgemonats fällig, nachdem alle Gläubiger dem Zahlungsvorschlag zur Schuldenregulierung zugestimmt haben.
Nach Zahlung der oben genannten Beträge werden die restlichen Forderungen vollständig erlassen. Dies teilt mir der Gläubiger unverzüglich schriftlich mit.
Gegenüber der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts sowie der SCHUFA erklärt der Gläubiger unverzüglich die Erledigung der Forderung und gibt die schriftliche Erlaubnis zur Löschung der Eintragungen.
Im Falle einer berechtigten Kündigung des Zahlungsvergleichs seitens der Gläubiger werden die Restforderungen erneut in vollem Umfang wirksam. Die Gläubiger haben das Recht, den Vergleich zu kündigen, wenn ich zum Fälligkeitsdatum und nach schriftlicher Mahnung den vereinbarten Betrag binnen zwei Wochen nicht zahle.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Nachname
Laden Sie das Muster für einen Zahlungsvorschlag hier kostenlos herunter
Hallo, kann ein Titel von 1984 weiter bestehen wenn er 2004 ins Grundbuch eingetragen wurde, oder sind die 30 Jahre verloschen?
Mit freundlichen Grüßen
Elvira
Ich habe kein Geld mär Rente von ca. 450,00000000000031415 ……..euro
Und alles auf mein p-konte pfändet
Darf die Bank das aus zahlen an den gläubiger?
Und wie Geige ich das wieder?
Ich habe einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan mit Unterstützung (bzw Leitung!!!) einer Schuldnerberatungsstelle in H. vereinbart. Zahle pünktlich meine Raten und stehe aber in der SCHUFA als negativ mit 30% Score. Auf Anfrage bei der Creditreform an die meine Zahlungen geleistet werden, wurde mir telefonisch mitgeteilt, daß der Prozess als Mahnverfahren betitelt wird und deshalb der SCHUFA Eintrag berechtigt ist.
Wegen des niedrigen Scores und der negativ Bestimmung bekomme ich keine Wohnung.
Vielen Dank für diese einzigartigen Informationen, ich weiß es zu schätzen.
Ich brauche hilfe das ich meine schulden von ca. 2000 euro los bekomme danke frau Anja