Das Wichtigste zum Thema „schuldenfrei ohne Privatinsolvenz“
Ein Schuldenabbau ist auch ohne Privatinsolvenz möglich, wenn sich der Schuldner mit seinen Gläubigern außergerichtlich einigen kann. Möchten Sie mehr dazu erfahren, welche Option in Ihrem Fall die beste ist, dann wenden Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Beratung an www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.
Dies geschieht auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans, der genau vorsieht, wann und wie der Betroffene seine Schulden bezahlen will.
Scheitert eine Einigung, bleibt dem Schuldner die Möglichkeit, Privatinsolvenz zu beantragen.
Inhalt
Wie funktioniert eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz?
Gerät ein Unternehmen so weit in die roten Zahlen, dass es zahlungsunfähig ist, so muss es Insolvenz anmelden. Die Insolvenzordnung schreibt in § 15a InsO für juristische Personen wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft eine Antragpflicht vor. Die Verantwortlichen müssen innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen.
Eine vergleichbare Pflicht gibt es für Verbraucher nicht. Sie können ihre Schulden loswerden, ohne Privatinsolvenz anmelden zu müssen. Ihnen steht es frei, ob sie die Insolvenz durchlaufen wollen oder nicht. Um schuldenfrei zu werden ohne Privatinsolvenz, hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
- Kassensturz: Überblick verschaffen über die finanzielle Situation
- sämtliche Gläubiger auflisten einschließlich deren Forderungen, Fälligkeitsdatum und eventuell bereits geleisteter Zahlungen
- Schuldenbereinigungsplan erstellen
- Verhandlungen mit den Gläubigern zur außergerichtlichen Einigung mithilfe des Schuldenbereinigungsplans
- ggf. Anpassung des Plans
- Schuldenabbau wie im Plan vereinbart
- Restschuldbefreiung
Professionelle Schuldenberater können Sie in jeder Phase der Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz helfen. Öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen helfen meist kostenlos und werden mit Ihnen zuerst die wirtschaftliche Situation analysieren. Auch bei den nächsten Schritten zur Schuldenbefreiung stehen Ihnen die Berater mit Rat und Tat zur Seite.
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans
Zunächst ist es wichtig, alle Gläubiger zu ermitteln und im Idealfall in einer Tabelle mit den ihnen zustehenden Forderungen aufzulisten. Falls Sie den Überblick verloren haben, können Sie Ihre Gläubiger auch kontaktieren und um eine Forderungsaufstellung bitten.
Ist die Auflistung komplett und auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft, erstellt die Schuldnerberatung zusammen mit dem Ratsuchenden den Schuldenbereinigungsplan. In diesem Plan wird genau festgehalten, wie der Schuldenabbau erfolgen soll. Er bildet die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung rund um die außergerichtliche Schuldenbereinigung finden Sie hier **.
Scheitert dieser Vergleich, muss der Schuldner mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen. Er kann dann aber auch die Verbraucherinsolvenz anmelden. Um schuldenfrei zu werden ohne Privatinsolvenz, muss der Schuldenregulierungsplan für alle Gläubiger attraktiv genug erscheinen. Im Idealfall bietet der Schuldner ihnen daher mehr an, als sie im Insolvenzverfahren erhalten würden.
Wie dieser Plan gestaltet wird, bleibt dem Schuldner überlassen. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form und keinen bestimmten Inhalt vor. Dennoch ist es ratsam, eine Schuldnerberatung bei der Planung hinzuziehen.
Bei der Erstellung sind insbesondere folgende Faktoren zu beachten:
- Grundlage des Plans ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners.
- Welchen Betrag kann der Schuldner unter Berücksichtigung des Einkommens und anderer laufender Verbindlichkeiten (Miete, Unterhalt) zur Schuldentilgung aufbringen?
- Wie viel Gläubiger sind im Bereinigungsplan einzubeziehen?
- Wie hoch sind deren Forderungen?
Stimmen die Gläubiger Ihrem Schuldenbereinigungsplan zu, werden Sie schuldenfrei ohne Privatinsolvenz, vorausgesetzt Sie halten sich an die dort getroffenen Vereinbarungen. Diese können z. B. eine Einmalzahlung oder Ratenzahlungen vorsehen.
Guten Tag,
können wir auf Polnisch sprechen?
Ich brauche Hilfe bei meiner Schulden.
mit freundliche Grüßen
Agnieszka