Das Wichtigste zum Thema “Schuldenfrei ohne Insolvenz”
Ja, Schuldner können ihre Schulden auch abbauen, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Der Gesetzgeber verlangt sogar einen solchen Versuch von Schuldnern, welche die Privatinsolvenz beantragen wollen.
Schuldner erreichen dies im Wege einer außergerichtlichen Schuldenregulierung. Hierbei einigen sie sich mit den Gläubigern beispielsweise auf eine Ratenzahlung, einen Schuldenvergleich oder einen (teilweisen) Schuldenerlass.
Wie lange die außergerichtliche Schuldenregulierung dauert, bis die Schuldenfreiheit erreicht ist, hängt von der Höhe der Schulden, den finanziellen Mitteln des Schuldners und der Art der Einigung ab.
Inhalt
Wie werde ich schuldenfrei ohne Insolvenz?
Wer Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann, weil das vorhandene Vermögen nicht mehr ausreicht, häuft Schulden an. Um diese abzubauen, kann bei vorliegender oder drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, das viele Schuldner unbedingt vermeiden wollen. In der Regel dauert es hierbei nämlich sechs Jahre, bis die Schuldenfreiheit erreicht ist. Außerdem müssen Betroffene strenge Regeln einhalten, damit die Restschuldbefreiung erfolgen kann.
Doch können verschuldete Personen auch ohne Insolvenz schuldenfrei werden und wie lange dauert die außergerichtliche Schuldenregulierung? Die Schuldenfreiheit ohne Insolvenz zu erreichen, ist tatsächlich möglich – wenn die Gläubiger mitspielen und mit sich reden lassen. Infrage kommen bei der außergerichtlichen Schuldenbefreiung folgende Varianten:
- Vereinbarung einer Ratenzahlung: Vollständige Tilgung der Schulden
- Schuldenvergleich: Teilweise Abzahlung der Schulden und teilweiser Erlass
- Schuldenerlass: Teilweiser oder vollständiger Erlass der Schulden
- Moratorium: Zahlungsaufschub für die Schulden
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Schuldenfrei ohne Insolvenz per Ratenzahlung
Wird mit den Gläubigern eine Ratenzahlung vereinbart, werden die Schulden vollständig über einen längeren Zeitraum abgezahlt. Dafür wird monatlich eine vorher vereinbarte Teilsumme der Schulden an den Gläubiger überwiesen. Je nach Schuldenhöhe, kann die Dauer hier entweder nur mehrere Monate oder auch wenige Jahre betragen.
Durch Schuldenvergleich schuldenfrei ohne Insolvenz
Bei einem Schuldenvergleich wird ein Teil der Schulden erlassen, der andere Teil muss zurückgezahlt werden. Dem Gläubiger wird hierbei die Zahlung einer Teilsumme in einer bestimmten Höhe angeboten. Diese wird dann entweder per Einmalzahlung oder in Raten an den Gläubiger überwiesen.
Auf diese Weise werden ihre offenen Forderungen zumindest teilweise befriedigt und sie müssen nicht komplett auf ihr Geld verzichten. Wie hoch die Teilsumme sein muss, damit der Gläubiger in einen Schuldenvergleich einwilligt, lässt sich jedoch pauschal nicht beziffern. Lassen Sie diese Frage bei einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung auf Online Schuldencheck ** prüfen.
Schnell schuldenfrei ohne Insolvenz durch Schuldenerlass
Damit die Gläubiger dem Schuldner seine Schulden komplett erlassen, muss ihnen glaubhaft dargelegt werden, dass keine Aussicht auf eine Besserung der finanziellen Situation besteht. Ob der Gläubiger einem Schuldenerlass zustimmt, hängt zum einen von seiner wirtschaftlichen Lage ab, ob er sich also leisten kann, auf seine Forderungen zu verzichten und zum anderen von der Höhe der Schulden. Besteht allerdings die Chance, dass der Gläubiger zumindest einen nicht unerheblichen Teil der Summe zurückerhält, wird er vermutlich nicht in einen Schuldenerlass einwilligen.
Schuldenfrei ohne Insolvenz: Wer kann mir dabei helfen?
Wollen Sie Ihre Schulden in einem außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren loswerden, können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, die Sie tatkräftig unterstützen kann. Sie kann Sie nicht nur bezüglich der genauen Vorgehensweise beraten und Ihnen wichtige Informationen mit auf den Weg geben, sondern kann zum Beispiel auch die Kommunikation mit den Gläubigern übernehmen, wenn Sie es wünschen, und mit diesen verhandeln.
Hallo, mein Insolvenzverfahren läuft noch. Der Verwalter hat mir mitgeteilt, dass nach dem erfolgreichen Verkauf des Grundbesitzes eine Quote von mindestens 48% nach Verfahrenskosten erreicht wird. Ausgeschüttet wurde aber bisher nicht, weil noch ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid läuft. D. h. die Quote wird bei Anerkennung des Widerspruchs noch höher.
Die Restschuldbefreiung ist beantragt.
Jetzt die Frage : Kann die Restschuldbefreiung jetzt schon erteilt werden, oder muss das vorhandene Guthaben beim Verwalter erst ausgeschüttet werden?
Gruß Jörg