Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht: Besteht die Option in Deutschland?

Das Wichtigste zum Thema schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Wohlverhaltensphase Privatinsolvenz dauert seit 2020 nur noch drei Jahre. Zuvor waren es bis zu sechs Jahre. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zu verkürzen. Dazu müssen die Gläubiger einem Insolvenzplan zustimmen. Ob dies in Ihrem Fall eine empfehlenswerte Option ist, erfahren Sie im Rahmen einer Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** – kostenlos und unverbindlich.

Wann kommt das neue Insolvenzgesetz?

Die letzte größere Reform der Insolvenzordnung trat im Dezember 2020 in Kraft. Sie verkürzte die Dauer der Wohlverhaltensphase erheblich – um drei Jahre. Wann mit einer neuen Reform zu rechnen ist, die das Insolvenzrecht erheblich ändert, lässt sich momentan nicht abschätzen.

Gibt das EU-Recht vor, dass eine Entschuldung innerhalb von drei Monaten stattfinden muss?

Nein, es gibt keine Vorgaben für EU-Staaten, dass Schuldner schuldenfrei in 3 Monaten werden müssen. Nach EU-Recht gibt vielmehr die entsprechende Richtlinie vor, dass eine Entschuldung nach drei Jahren möglich sein muss. Das wurde Ende 2020 in Deutschland umgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Privatinsolvenz im Ausland: Werden Sie dort schneller schuldenfrei?

Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht? Entsprechende rechtliche Vorgaben gibt es nicht.
Schuldenfrei in 3 Monaten nach EU-Recht? Entsprechende rechtliche Vorgaben gibt es nicht.

Personen, die finanziell nicht dazu in der Lage sind, ihre Schulden aus eigener Kraft abzubauen, können in Deutschland die Privatinsolvenz durchlaufen. An deren Ende steht die Restschuldbefreiung. Gläubiger können danach noch bestehende offene Forderungen nicht mehr eintreiben.

Die Wohlverhaltensphase dauert jedoch drei Jahre. Eine lange Zeit, in der sich der Schuldner an einige Regeln halten und einen Teil seines Einkommens abtreten muss. Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Betroffene die Frage, ob es nicht auch schneller gehen kann.

Insolvenz in einem anderen EU-Staat ist möglich, aber mit einigen Nachteilen verbunden

Können Sie schuldenfrei werden in 3 Monaten? Nach EU-Recht ist eine solche Möglichkeit nicht festgeschrieben. Grundsätzlich gibt es einige EU-Staaten, die eine schnellere Entschuldung ermöglichen, wie etwa Frankreich oder Spanien. Nach nur drei Monaten sind Sie aber auch dort in der Regel nicht Ihre Schulden los.

Zusätzlich ist die Durchführung einer Insolvenz im EU-Ausland für deutsche Staatsbürger mit einigen Fallstricken versehen. So können Sie die Insolvenz nur dann in einem anderen Staat anmelden, wenn Sie dort bereits seit einer bestimmten Zeit den Lebensmittelpunkt haben. Das bedeutet, dies muss ihr fester Wohnsitz sein.

Außerdem kommen Kosten auf Sie zu – unter anderem für den Umzug. Zudem benötigen Sie einen Anwalt im entsprechenden Land, der Ihnen bei der Insolvenz hilft. Auch dafür fallen Kosten an.

Wir erklären was eine Schuldnerberatung macht!

Video: Wie läuft die Schuldnerberatung ab?
Video: Wie läuft die Schuldnerberatung ab?

Schneller raus aus den Schulden in Deutschland dank Insolvenzplan

Schneller schuldenfrei: Vielleicht nicht in 3 Monaten, aber in unter einem Jahr ist das möglich dank Insolvenzplan.
Schneller schuldenfrei: Vielleicht nicht in 3 Monaten, aber in unter einem Jahr ist das möglich dank Insolvenzplan.

Dass der Gesetzgeber einem Schuldner die Möglichkeit geben muss, schuldenfrei zu werden in 3 Monaten, ist nach EU-Recht nicht vorgegeben. Vielmehr sieht die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 vor, dass eine Entschuldung in den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren möglich sein muss.

Aus diesem Grund wurde die Wohlverhaltensphase in Deutschland von sechs auf drei Jahre verkürzt. Es gibt aber eine Möglichkeit, die Privatinsolvenz schneller zu beenden. Das funktioniert mit dem sogenannten Insolvenzplan.

Diesen kann sowohl der Schuldner als auch der Insolvenzverwalter erstellen und beim Gericht vorlegen. Darin wird jedem Gläubiger eine gewisse Summe angeboten. Im Gegenzug müssen sie die restlichen Schulden erlassen. Stimmt die erforderliche Mehrheit der Gläubiger zu, endet das Insolvenzverfahren und der Schuldner muss keine Wohlverhaltensphase hinter sich bringen.

Gläubiger stimmen einem solchen Insolvenzplan oft zu, da sie dadurch finanziell besser gestellt werden als bei der herkömmlichen Insolvenz. Allerdings ist dieses Verfahren nur möglich, wenn der Schuldner sich das dafür benötigte Geld bei einer dritten Person leihen kann. Es darf nicht aus seinem eigenen Vermögen stammen. Nähere Informationen zum Insolvenzplan erhalten Sie bei einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung hier **.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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