Das Wichtigste zum Thema “Wie werde ich schuldenfrei?”
Ich möchte meine Schulden loswerden, weiß aber nicht wie. Wer kann mir helfen?
Wenn Sie den Überblick verloren haben oder selbst keinen Ausweg aus Ihren Schulden sehen, können Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen. Diese erarbeitet mit Ihnen einen Weg zum geregelten Schuldenabbau. Eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung Ihrer Situation können Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** vornehmen lassen.
Die Schuldenfreiheit kann einerseits außergerichtlich erreicht werden, indem der Schuldner versucht, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu erzielen.
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, bleibt Schuldnern noch der Weg in die Privatinsolvenz mit einer anschließenden Restschuldbefreiung.
Inhalt
Hilfe suchen – erster Schritt in die Schuldenfreiheit
Schulden können für Betroffene zu einem großen Problem werden, vor allem wenn diese dauerhaft bestehen und der Schuldenberg immer größer wird. Unternimmt ein Schuldner nichts gegen sein Schuldenproblem, kann die Zwangsvollstreckung drohen. Deshalb sollten Sie bei Schulden schon frühzeitig tätig werden, um den Abbau von Schulden in die Wege zu leiten und der Entstehung von neuen Schulden entgegenzuwirken. Wenn Sie merken, dass Sie Rechnungen nicht mehr bezahlen können oder Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen, sollten Sie schnellstmöglich handeln, um wieder zu schuldenfrei zu werden.
Der Weg in die Schuldenfreiheit mag zwar oft schwer sein, jedoch müssen Sie diesen nicht alleine gehen. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei der Schuldenbefreiung mit Rat und Tat zur Seite stehen und nicht nur in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Weg aus den Schulden finden, sondern wird Sie auch bei sämtlichen Schritten unterstützen und begleiten. Möchten Sie erfahren, wie Sie Ihre Schulden loswerden können, erhalten Sie hier ** eine kostenlose Erstberatung.
Schulden können im Allgemeinen auf zwei Arten beseitigt werden:
- außergerichtliches Schuldenbereinungsungsverfahren
- gerichtliches Insolvenzverfahren
Nach einer Analyse Ihrer Finanzen und Ihrer Schulden wird auf dieser Grundlage ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und der Kontakt zu den Gläubigern hergestellt. Die Schuldnerberatung nimmt Ihnen hier bereits eine Sorge und übernimmt die Kommunikation mit den Gläubigern. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, um schuldenfrei zu werden, und dank ausreichender Erfahrung auf diesem Gebiet auch einschätzen, welcher Weg in Ihrem Fall am besten geeignet wäre.
Sie kann außerdem abschätzen, wie lange es dauern wird, bis Sie die Schulden los sind. Ob Sie aber schuldenfrei in 3 Monaten, 1 Jahr oder erst 3 Jahren werden, hängt auch davon ab, wie hoch die Schulden sind, wie viele Gläubiger Forderungen stellen, wie kooperativ sich diese zeigen und wie konsequent Sie den Schuldenbereinigungsplan einhalten.
Des Schuldners größte Sorge: Eine Schuldnerberatung ist in der Regel kostenlos, wenn Sie von einer öffentlichen Schuldnerberatung angeboten wird. Dazu zählen die staatliche und die ehrenamtliche Schuldnerberatung. Diese werden normalerweise staatlich finanziert und daher fallen für die Beratung während der gesamten Zeit keine Kosten an.
Vorgehensweise – so werden Sie Ihre Schulden wieder los
Für einen geordneten und nachhaltigen Schuldenabbau bedarf es einer geeigneten Strategie, die ganz an Ihre persönliche und finanzielle Situation angepasst ist. Wenden Sie sich hierfür an eine professionelle Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Schulden.
Eine systematische Vorgehensweise, um wieder schuldenfrei zu werden, besteht aus folgenden Schritten:
- Terminvereinbarung bei einer Schuldnerberatung (Wartezeit zumindest für die folgenden zwei Punkte nutzen)
- Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsplan
- sämtliche Unterlagen zu allen Schulden ordnen – nach Gläubigern sortieren, z. B. Verträge, Rechnungen, Mahnungen
- Schulden priorisieren – immer erst existenzbedrohliche Schulden bezahlen, z. B. Miete
- Ermitteln, welcher Geldbetrag monatlich zur Verfügung steht, um wieder schuldenfrei zu werden
- Schuldenbereinigungsplan erstellen als Verhandlungsgrundlage
- Verhandlungen mit den Gläubigern zum Schuldenabbau
- Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit allen Gläubigern
- Schulden entsprechend der Vereinbarung (Schuldenbereinigungsplan) abbezahlen
- falls keine Einigung zustandekommt: Prüfung, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt
- ggf. Verbraucherinsolvenz beantragen
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz: Geht das überhaupt?
Es gibt verschiedene Wege, um in einem außergerichtlichen Verfahren, also ohne Privatinsolvenz, schuldenfrei zu werden. Lassen sich Gläubiger auf eine außergerichtliche Einigung ein, können folgende Vereinbarungen zur Abzahlung der Schulden getroffen werden:
- Vollständige Abzahlung der Schulden in Raten über einen längeren Zeitraum
- Teilweise Begleichung der Schulden durch einen Schuldenvergleich
- Kompletter Erlass der Schulden
Schuldenfrei ohne Insolvenz mit Ratenzahlung
Hier ist das Ziel, dass die Schulden vollständig, aber über einen längeren Zeitraum abbezahlt werden. Besonders bei höheren Schulden ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll. Der Schuldner muss hierbei einen geringen Teil der Schulden monatlich an den Gläubiger zahlen. Bei dem im Vorfeld festgelegten Betrag sollte sichergestellt werden, dass der Schuldner auch in der Lage sein wird, diesen zu bezahlen. Je nach Schuldenhöhe kann eine Abzahlung der Schulden in Raten aber unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Schnell schuldenfrei werden dank Schuldenvergleich
Bei einem Schuldenvergleich erhält ein Gläubiger nur einen Teil der Forderungen zurück. Die übrigen Schulden werden dem Schuldner sozusagen erlassen. Damit der Gläubiger einem Schuldenvergleich zustimmt, muss diesem glaubhaft dargelegt werden, dass der Schuldner auf lange Sicht nicht dazu in der Lage sein wird, die Schulden vollständig zu tilgen.
Dem Gläubiger wird hierbei eine Teilsumme angeboten, die der Schuldner entweder per Einmalzahlung oder per Ratenzahlung an den Gläubiger überweist. Gläubiger lassen sich auf einen Schuldenvergleich ein, um wenigstens einen Teil der Forderungen zurückzuerhalten. Wie hoch die angebotene Teilsumme sein muss, damit in den Schuldenvergleich eingewilligt wird, lässt sich pauschal jedoch nicht sagen. Tipp: Der Gläubiger sollte bei einem Schuldenvergleich besser gestellt werden als bei einer Privatinsolvenz.
Ein Schuldenvergleich kann Betroffenen helfen, schneller schuldenfrei zu werden. Wird ein Teil der Schulden erlassen, können Schuldner je nach Schuldenhöhe innerhalb von einigen Monaten die Schuldenfreiheit erlangen. Ist ein Schuldenvergleich die richtige Lösung für Sie? Fragen dieser Art können Sie beim Online-Schuldencheck ** klären.
Schneller schuldenfrei durch Schuldenerlass
Bei einem Schuldenerlass werden dem Schuldner seine Schulden in kompletter Höhe erlassen. Auf diesen lässt sich der Gläubiger in der Regel ein, wenn keinerlei Aussicht darauf besteht, dass der Schuldner die Forderungen jemals in angemessenem Maße begleichen kann.
Ob einem Schuldenerlass zugestimmt wird, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Schulden sind, in welcher finanziellen Lage sich der Gläubiger befindet und wie aussichtslos die Situation des Schuldners ist. Besteht zum Beispiel die Chance, dass der Gläubiger zumindest einen Teil seiner Forderungen zurückerhält, wird dieser sich eher nicht auf einen Schuldenerlass einlassen.
Durch einen Schuldenerlass wird einem Schuldner der Abbau von Schulden erheblich erleichtert und er kann so wesentlich schneller schuldenfrei werden.
Endlich schuldenfrei werden nach Privatinsolvenz
Ein Insolvenzverfahren ist oft der letzte Weg aus den Schulden. Wenn mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung erzielt werden oder der Schuldenbereinigungsplan nicht umgesetzt werden kann, bleibt oft nur noch die Anmeldung der Privatinsolvenz. Das Ziel ist es hierbei, dass ein Schuldner nach der Insolvenz völlig schuldenfrei ist und so einen finanziellen Neuanfang starten kann.
In einem Insolvenzverfahren wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingesetzt, der das pfändbare Vermögen des Schuldners (Insolvenzmasse) verwaltet. Die Insolvenzmasse wird dann unter den Gläubigern gleichmäßig verteilt. Auf diese Weise soll zumindest ein Teil ihrer Forderungen befriedigt werden.
Auf das Insolvenzverfahren folgt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss sich der Schuldner an gewisse Auflagen halten. Wird diese Phase erfolgreich durchlaufen, steht einer Restschuldbefreiung nichts mehr im Wege. Hier wird der Schuldner dann von den Zahlungsverpflichtungen entbunden, die vor Insolvenzeröffnung bestanden, sodass er nach der Privatinsolvenz komplett schuldenfrei ist.
Privatinsolvenz: Wann werde ich schuldenfrei?
Ein Insolvenzverfahren und die darauf folgende Restschuldbefreiung sollten eine Dauer von sechs Jahren nicht überschreiten. So sollten Sie also nach 7 Jahren in jedem Fall schuldenfrei sein.
Ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich, um schneller schuldenfrei zu werden? Nicht immer sind Schuldner erst nach 6 Jahren schuldenfrei. Eine Verkürzung ist unter Umständen möglich. Wenn bereits nach 5 Jahren alle Verfahrenskosten beglichen wurden, werden Sie von den Restschulden befreit. Sie können sogar schon in 3 Jahren schuldenfrei werden.
Insolvenzverfahren – wie Sie schuldenfrei in 3 Jahren werden: Schuldenfrei werden Sie nach bereits 3 Jahren, wenn bis dahin alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Schulden beglichen wurden.
Eine Schuldnerberatung kann Ihnen nach der Schuldenbefreiung auch Tipps geben, wie Sie in Zukunft dauerhaft schuldenfrei leben.