Schuldenbremse – Ist die Schwarze Null wirklich sinnvoll?

Das Wichtigste zur Schuldenbremse in Deutschland

Was genau ist die Schuldenbremse – einfach erklärt?

Die Schuldenbremse dient laut Definition dazu, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu sichern. Die Vorschrift hierzu ist im Grundgesetz verankert. Mehr zur Bedeutung der Schuldenbremse lesen Sie in diesem Abschnitt.

Für wen gilt die Schuldenbremse?

Die in der Verfassung verankerte Schuldenregel gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder – allerdings jeweils in etwas anderer Ausformung.

Sollte man die Schuldenbremse wieder abschaffen?

Diese Frage ist höchstumstritten. Während Befürworter die Schuldenhöchstgrenze für unerlässlich halten, um die wirtschaftliche Stabilität zu garantieren, halten Kritiker diese eher für hinderlich. An dieser Stelle fassen wir die wichtigsten Argumente beider Seiten zusammen.

Was bedeutet die Schuldenbremse?

Was ist eine Schuldenbremse?
Was ist eine Schuldenbremse?

Deutschland hat in der Vergangenheit mehr Geld ausgegeben, als der Staat an Steuern und Abgaben eingenommen hat. Im Laufe der Zeit stiegen die so angehäuften Staatsschulden derart, dass ein Großteil der Steuereinnahmen nur für die Zinsen verwendet wurde.

Genau das soll die Schuldenbremse verhindern. Der Staat verpflichtet sich mit dieser Schuldenregel vielmehr, sich nur noch bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zu verschulden und seine Schulden in absehbarer Zeit wieder zu begleichen.

Die Schuldenbremse wurde 2009 eingeführt, um die finanzielle Situation des Staates auf lange Sicht zu stabilisieren und um sicherzustellen, Bund und Länder wirtschaftlich in der Lage sind, ihre staatlichen Aufgaben zu erfüllen. Dazu war eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, die einer Neuverschuldung strenge Grenzen setzt.

Wie ist die Schuldenbremse im Grundgesetz (GG) verankert?

Die Schuldenregel ist in Art. 109 und 115 Grundgesetz verankert: Nach Art. 109 Abs. 3 GG sind „die Haushalte von Bund und Ländern […] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

Art. 115 GG konkretisiert die Schuldenbremse für den Bund wie folgt:

  • Die strukturelle Neuverschuldung darf seit 2016 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.
  • Konjunkturellen Schwankungen wird dadurch Rechnung getragen, dass der Kreditspielraum in schlechten Zeiten größer ist und bei Hochkonjunktur entsprechend niedriger.
  • Für Naturkatastrophen und andere Notfälle, die der Staat nicht kontrollieren kann und die seine Finanzlage erheblich beeinträchtigen, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Sie soll sicherstellen, dass der Bund handlungsfähig bleibt und so die Krise bewältigen kann. Allerdings muss dann auch ein Tilgungsplan beschlossen werden. Allerdings ist auch dann eine Überschreitung der Schuldenbremse nur mit mehrheitlicher Zustimmung des Bundestags möglich.

Die Bundesländer hingegen dürfen sich seit 2020 gar nicht mehr verschulden, sondern müssen ihre Haushalte ohne Krediteinnahmen ausgleichen. Auch für sie gilt die Ausnahmeregelung, dass die Schuldenbremse nur ausgesetzt werden darf bei einer anormalen Konjunkturentwicklungen und bei Katastrophen.

Ist die Schuldenbremse sinnvoll? Pro & Contra

Ist die Schuldenbremse gut oder schlecht?
Ist die Schuldenbremse gut oder schlecht?

Diese Schuldenregel soll also die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Staates sichern. Trotz dieses an sich nachvollziehbaren und wichtigen Ziels steht die Schuldenbremse in der Kritik. Skeptiker befürchten, dass diese Regelung, die sogar Verfassungsrang genießt, wichtigen Investitionen im Wege steht und der Zukunftsfähigkeit Deutschlands sogar eher schadet. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Pro- & Contra-Argumente zur Schuldenbremse gegenüber:

Pro:

  1. Die Schuldenbremse senkt die Staatsverschuldung. Sie ist notwendig, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zu bewahren.
  2. Ein Staatshaushalt muss langfristig ausgeglichen sein, um eine Staatsschuldenkrise zu vermeiden. Anderenfalls könnte die Verschuldung einen Punkt erreichen, an dem die Finanzmärkte nicht mehr auf die Zahlungsfähigkeit des Staates vertrauen.
  3. Die Schuldenregel steht neuen Investitionen nicht im Wege. Art. 115 GG lässt dem Bund dafür ausreichend Handlungsspielraum. Außerdem bedeuten zusätzliche Verschuldungsspielräume nicht, dass diese auch tatsächlich für Investitionen genutzt werden.
  4. Eine Begrenzung der Staatsverschuldung sorgt für mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Denn es ist der Nachwuchs, der für die Staatsschulden aufkommen muss.
  5. Eine demokratisch legitimierte Selbstbindung staatlicher Organe (z. B. in Form einer Schuldenbremse) ist Teil einer Demokratie und beschränkt diese nicht.

Contra:

  1. Sparen darf kein Selbstzweck sein. Dies verhindert eher eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung Deutschlands.
  2. Die Geldpolitik und insbesondere die staatliche Zentralbank kann einer Staatsschuldenkrise entgegenwirken.
  3. Die Schuldenbremse verhindert wichtige Investitionen, vor allem in Phasen günstiger Kredite und niedriger Zinsen.
  4. Unterlässt der Staat kreditfinanzierte Investitionen, so geht dies auch zu Lasten künftiger Generationen und kann deren Handlungsspielräume sogar einschränken.
  5. Die Schuldenbremse schränkt die parlamentarische Budgethoheit massiv ein. Damit ist die Höchstgrenze einer Staatsverschuldung nicht mehr Teil des laufenden politischen Diskurses.

Um abschließend mit einem Mythos zur Schuldenbremse aufzuräumen: Staatsschulden sind nicht per se schlecht. Es kommt darauf an, wofür sich der Staat verschuldet. Eine sinnvolle Staatsverschuldung ermöglicht öffentliche Investitionen, die dem Gemeinwesen zugute kommen. Genau das ist der Sinn eines Staates – das Allgemeinwohl zu sichern und zu entwickeln. Diese Entwicklung bringt auch ein höheres Produktionsniveau mit sich, sodass die hierfür aufgebrachten Kreditmittel nicht nur wieder erwirtschaftet werden, sondern auch Gewinne bringen. Dabei ist es entscheidend, dass die Gelder zukunftsorientiert investiert werden für eine soziale und klimaschonende Infrastruktur.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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