Schuldenbereinigungsverfahren – Der Weg zur Schuldenbefreiung

Das Wichtigste zum Schuldenbereinigungsverfahren

Was genau ist unter einem Schuldenbereinigungsverfahren zu verstehen?

Das Schuldenbereinigungsverfahren dient dem geordneten Schuldenabbau. Hierfür wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt.

Wann ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich?

Möchte ein Verbraucher Privatinsolvenz anmelden, muss er zuvor versuchen, sich mit seinen Gläubigern in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einigen. Nur wenn dies scheitert, steht ihm die Verbraucherinsolvenz offen.

Wann kommt es zu einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren?

Wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz beantragt hat, wird zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt, bevor es zum eigentlichen Insolvenzverfahren kommt.

Weiterführende Ratgeber zum Schuldenbereinigungsverfahren

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Definition & Ablauf

Die für ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angesetzte Dauer variiert von Fall zu Fall.
Die für ein außergerichtliches Schuldenbereinigungs­verfahren angesetzte Dauer variiert von Fall zu Fall.

Viele Schuldner fragen sich, wenn sie den Begriff „Schuldenbereinigungsverfahren“ hören: „Was ist das eigentlich genau?“ In einem solchen Verfahren kontaktieren Schuldner ihre Gläubiger. Mit Hilfe von Verhandlungen mit den Gläubigern soll erreicht werden, dass diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Stattdessen erklärt sich der Schuldner bereit, eine Teilsumme entweder sofort oder in Raten abzuzahlen.

Schuldner sollten sich hierbei von Fachleuten, wie etwa einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle, unterstützen lassen. Diese prüfen zunächst, bei welchem Gläubiger wie viele Schulden bestehen. Darauf aufbauend erstellen sie einen Schuldenbereinigungsplan. Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung dazu, wie Sie Ihre Schulden am besten abbauen können, erhalten Sie hier **.

Die Beratung durch Fachleute, etwa zum Schuldenbereinigungsplan, ist nicht nur aufgrund ihrer Expertise anzuraten. Allein bestimmte Stellen sind nämlich dazu befähigt, eine Bescheinigung über ein gescheitertes außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren auszustellen. Dieser Nachweis wird benötigt, wenn sich die Gläubiger nicht auf einen Vergleich einlassen und ein privates Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Muster für ein Vergleichsangebot im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Wie bereits erwähnt, sollten sich Schuldner, die ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstreben, dabei professionell beraten lassen. Die Fachleute übernehmen den Schriftverkehr und kontaktieren die Gläubiger, bevor es zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommen kann.

Das folgende Muster soll deshalb nur beispielhaft auszeigen, wie ein Vergleich mit den Gläubigern ausgehandelt werden kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Veranschaulichung dienen soll.

Sven Schuldner
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Gerhard Gläubiger
Musterweg 2
12345 Musterhausen

Musterhausen, 01.01.2018

Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 12345

Sehr geehrter Herr Gläubiger,

wie unserem bisherigen Schriftverkehr zu entnehmen ist, stehe ich seit dem 14.10.2017 mit einem Betrag von 4.500 Euro bei Ihnen im Soll.

[Beschreibung, warum Sie die Schulden angehäuft haben und warum es Ihnen nicht möglich ist, diese zeitnah komplett zu tilgen.]

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich meine wirtschaftliche Situation in den nächsten Jahren wesentlich verbessern wird. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen die folgende Regelung für einen außergerichtlichen Vergleich vorschlagen:

[Entweder] Schuldenbereinigung durch eine Einmalzahlung
Ich werde anstelle der ausstehenden Forderung von 4.500 Euro eine einmalige Vergleichssumme in Höhe von XX Euro an Sie überweisen. Sollten Sie diesem Vorschlag schriftlich zustimmen, werde ich die Zahlung unverzüglich veranlassen.

[Oder] Vergleich durch eine Ratenzahlung
Ich werde die Vergleichssumme in Höhe von XX Euro ab dem 01.02.2018 jeweils zum ersten des Monats in monatlichen Raten abzahlen.

Ich bitte Sie darum, bei der Prüfung meines Vorschlages meine wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schuldner

Laden Sie hier das kostenlose Muster herunter:

Vor dem Insolvenzverfahren: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Eine Zwangsvollstreckung droht nach dem Scheitern weiterhin.
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Eine Zwangsvollstreckung droht nach dem Scheitern weiterhin.

Ist das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert, weil Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zugestimmt haben, bleibt für verschuldete Personen meist nur noch der Weg über die Privatinsolvenz, um nach einer gewissen Zeit ihre Schulden loszuwerden.

Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch eröffnet werden kann, müssen wichtige Schritte durchlaufen werden. Zunächst muss der Schuldner beim zuständigen Gericht die private Insolvenz anmelden.

Hierzu muss er unter anderem einen Beleg über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens vorlegen.

Im Anschluss strebt das Gericht dann ein weiteres Schuldenbereinigungsverfahren an. Schlägt auch dieses fehl, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Es schließen sich die Wohlverhaltensperiode sowie die Restschuldbefreiung an. Sind Sie nicht sicher, ob die private Insolvenz die richtige Lösung für Sie ist? Welche weiteren Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, erfahren Sie bei einer unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (67 Bewertungen, Durchschnitt: 4,06 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

** Anzeige

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert