Das Wichtigste zur Verjährung von Schulden
Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt bei Schulden eine Verjährung gewöhnlich nach drei Jahren ein. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber über die Verjährung von Forderungen.
Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste.
Ja. Liegt z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Auch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.
Inhalt
Wann verjähren Schulden?
Eine Forderung von einem Gläubiger kann einen Schuldner schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. So mancher Betroffener fragt sich in einem solchen Moment, wie er der Zahlung entgehen kann.
In einer solchen Situation mögen Schuldner vielleicht daran denken, dass gesetzliche Verjährungsfristen von Schulden ihre Rettung sein können. Ist bei Schulden die Verjährung abgelaufen, kann ein Anspruch eines Gläubigers schließlich nicht mehr eingefordert werden, oder? Die Verjährung würde dann dabei helfen, Schulden abzubauen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schulden ist § 195 BGB zu entnehmen. Sie wird auf drei Jahre festgelegt und gilt etwa für die folgenden Forderungen aus
- Lohn- und Gehaltsansprüchen,
- Kaufverträgen,
- der Lieferung von Waren oder
- Handwerks- und anderen Dienstleistungen.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Wichtig zu beachten ist hierbei aber, wann diese Verjährungsfrist genau beginnt. Wurde eine Forderung etwa zum 3. März 2017 fällig, bedeutet dies nicht, dass bei den Schulden die Verjährung am 3. März 2020 eintritt. Vielmehr besagt § 199 Abs. 1 BGB Folgendes:
„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“
In unserem Beispiel beginnt die Verjährungsfrist also erst am 31. Dezember 2017 und die Forderung ist erst am 1. Januar 2021 verjährt.
Auch wenn bei Ihren Schulden die Verjährung eingetreten ist, bedeutet das noch nicht, dass Forderungen der Gläubiger nicht mehr bestehen. Vielmehr können sie Ansprüche nicht mehr einfordern. Der Schuldner muss in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Sind Sie unsicher, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger bereits verjährt sind? Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.
Besondere Arten von Schulden und ihre Verjährung
Im Folgenden möchten wir uns nun mit einigen speziellen Formen von Schulden und ihrer Verjährung beschäftigen, zu denen viele Schuldner Fragen haben.
- Mietschulden: Welche Verjährung wird angesetzt?
Wann verjähren Mietschulden? Hier gelten die gleichen Regelungen, die wir auch schon weiter oben genannt haben. Haben Mieter also Schulden, tritt die Verjährung nach drei Jahren ein. - Welches Gesetz greift bei Schulden bei der Krankenkasse?
Wann bei Schulden bei der Krankenkasse die Verjährung eintritt, ist § 25 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches zu entnehmen. Laut diesem verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Wurden Beiträge vorsätzlich vorenthalten, tritt die Verjährung der Beiträge erst nach 30 Jahren ein. - Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen?
Auch wenn ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Schulden beauftragt wird, gilt die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. - Wie ist die Verjährung von Steuerschulden geregelt?
Wann verjähren Steuerschulden? Bei dieser Art von Schulden tritt die Verjährung gemäß § 228 der Abgabenordnung (AO) nach fünf Jahren ein.
Informative Ratgeber rund um den Abbau von Schulden:
Verjährung von Schulden mit Titel: Die Frist wird stark verlängert
Schuldner sollten sich jedoch nicht zu früh freuen: Die Verjährungsfrist für Schulden kann nämlich verlängert werden. Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein.
Zu einer noch viel bedeutenderen Verlängerung der Verjährungsfrist kommt es, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel vorweisen kann. Dies ist eine offizielle Bestätigung der schuldrechtlichen Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber. Hierzu zählen etwa ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Urkunde.
Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen. Befinden Sie sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg aus den Schulden? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.
Hallo, kann mir einer sagen, ob der nachfolgende Inhalt eines Inkassobriefes rechtens ist?
Schreiben vom 30.01.2016:
171,79 Euro Hauptforderung
13,15 Euro Bisherige Kosten/ Mahnkosten der Auftraggeberin
131,77 Euro Inkassovergütung
40,90 Euro Kontoführungsvergütung
72,63 Euro Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung
12,50 Euro Gerichts- / Vollstreckungskosten
200,92 Euro Zinsen bis 30.01.2016
137,98 Euro abzüglich seit dem 14.06.2002 geleistete Zahlungen
505,68 Euro Gesamtbetrag zzgl. weiterer 8,570% Zinsen p.a. auf die jeweils restliche Hauptforderung
seit damals NICHTS mehr von denen erhalten (auch keine Mahnbescheide oder ähnliches) und jetzt am 10.07.2019 – also fast 2,5 Jahre später:
ein Brief mit ein paar einleitenden Sätzen, eine Androhung, aber keine Auflistung irgendwelcher Posten. Lediglich die Gesamtsumme 556,38 Euro
Ist das so rechtens und vor allem berechtigt, all die Extra Posten?
Hallo Elvira,
wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher auch nicht prüfen, ob die Forderungen rechtmäßig sind. Einen ersten Überblick über Inkassokosten gibt Ihnen unser Ratgeber.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ein Bekannter von mir hat unschuldig(Krankheit/Arbeitslosigkeit) Schulden aus dem Jahr 1997 gemacht. Der Eintreiben der Forderung wurde im Jahr 1999 eingestellt mit dem Vermerk „Forderung uneinbringlich“. Das heisst sie wurde von der Bank ausgebucht. Die Bank selber gibt es nicht mehr, sie hat mit einer anderen Bank fusioniert. Meine Frage: Kann die Forderung wieder aufleben(30 Jahre sind ja noch nicht rum) oder ist die Forderung mit dem Ausbuchen erloschen? Für eine Antwort wäre ich dankbar. LG Sabine
Hallo Sabine,
das entzieht sich unserer Kenntnis. Grundsätzlich kann die 30-jährige Frist auch verlängert werden – etwa, wenn in der Zwischenzeit eine Klage gegen den Schuldner erhoben wird.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
gegen mich gibt es einen Titel aus dem Jahr 1990.
Bis heute wurde ich zwei oder drei Mal zur EV vorgeladen.
Ist es richtig dass sich dadurch der Titel jedes Mal um 30 Jahre verlängert ?!
Vielen dank für Ihre Antwort
Guten Tagen ein Freund vom mir hat Probleme mit einer Anwältin die wohl ein Titel vom Jahr 1987 gekauft hat. Die Hauptforderung des Titel sind ca. 350€ die Anwältin setzt Unmengen an Zinsen usw. der Anwältin wurde schon vor einigen Jahren darauf geantwortet das die Zinsen die álter als 3 Jahre alt sind verjährt sind, und das man gewillt ist die Hauptforderung zu zahlen. Jedoch weigert sich diese Anwältin und behauptet das sie ja schon weis was sie macht und das alles rechtens wäre den angeblich jedes Mal wenn sie ein Brief schreibt sich die Verjährungsfrist verlängert.
Nun meine Frage. Erstens da kein neuer Titel oder mahnbescheid beantragt wurde ist da nicht sowieso die ganze Forderung inkl. Der Zinsen usw. vom Jahr 1987 hinfällig da es nun schon 32 Jahre sind, und zweiten falls dem nicht so sein sollte welche Forderungen müsste man wirklich bezahlen.
Hallo Herr G,
aus der Ferne und ohne Durchsicht der entsprechenden Unterlagen lässt sich hier nur schwer eine Einschätzung abgeben. Ein Anwalt sollte den Fall prüfen. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag,
wenn nach 3 Jahren eine Schuld zum Jahresende verjährt ist, kann dann ein Inkassobüro trotzdem noch einen gerichtlichen Mahnbescheid an mich verschicken?
Wenn ja, muss ich diesem dann auf jeden Fall wiedersprechen, oder brauche ich den Mahnbescheid erst gar nicht zurück zu schicken, da ide Schulden verjährt sind?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Heiner,
gehen Sie davon aus, dass die Forderung verjährt ist, sollten Sie auf jeden Fall reagieren. Ansonsten könnte das Inkassobüro versuchen, weitere Schritte einzuleiten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, zu der Frage von Uwe
möchte ich einhaken :
heißt also , die 30 Jahre sind nicht das Ende der Forderungs-Möglichkeit von z.B. einem Handwerker ? !
Er kann also endlos lange weiter alle 2-3 Jahre ein Inkassobüro „losschicken“ und die Forderungen einfordern,
die ja nach dem Zeitraum erheblich höher sind ! ??
Danke für Ihre Antwort im voraus .
schöne heiße Woche
Guten Tag,
Gilt bei der Verjährung das Datum der Hauptforderung (zb Rechnung von 04.2014) oder die zuletzt erhaltene Forderung der Inkasso Firma mit Forderungen zu kosten zur Bonitätsrecherche (06.2016)
Freundliche Grüße
Ich frage mich, wann es eine Erneuerung des Schuldenrechts geben wird? Im EU-Recht war mal geregelt, dass durch Schulden niemand in Haft geraten darf. Was ist aus diesem Ansatz geworden? Auch das dem Schuldenrecht nahe stehende Pfändungsrecht ist noch aus Kaisers Zeiten, vom ersten Wilhelm! Warum ein Schuldentitel allgemein über 30 Jahre bestand haben darf aber die Verjährung sich bei grob 5 Jahren einpendelt ist widersinnig. Im groben kommt doch der Schuldenwahnsinn aus der Zeit, in der es noch keinen starken demokratischen Staat mit vielen Institutionen gegeben hat. Zumindest früher wurde auch beachtet, dass der Gläubiger eine Mitschuld an den Schulden des Schuldners hat. Das ist vor allem in Anbetracht der Verschuldung bei Telekommunikationsunternehmen markant.
Kurz um, man kann sich heute viel zu leicht und viel zu schnell verschulden für die Gewichtung, die Schulden auf das Leben eines Menschen an Wirkung haben können, gerade bei einem starken Staat wie in Deutschland. Grotesk ist dabei zum Beispiel die Verschuldung bei Behörden. Das meiste davon dürften Gerichtskosten sein. Das durch Streitschlichtung eine Verschuldung entsteht ist irrig.
Hallo, was ist nach den 30 Jahren Verjährungsfrist? Sind die Schulden entgültig weg und sind somit auch nicht mehr vererbbar? Oder schlummern die nur irgendwo?
Mit freundlichen Grüßen Uwe
Hallo Uwe,
die Verjährung bedeutet, dass ein Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend machen. Es ist jedoch Vorsicht geboten: Gewisse Vorgänge, wie beispielsweise die Erhebung einer Klage gegen den Schuldner, können eine Hemmung der Verjährung bewirken, sodass diese länger als 30 Jahre dauert.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, bin gestern aus allen Wolken gefallen! Folgender Sachverhalt: im Jahr 2007 erhielt ich von der Agentur für Arbeit eine Wohnungskaution. Es gibt einen offiziellen Darlehensvertrag. Ich vereinbarte mit der Agentur Ratenzahlung die ich bis 2010 auch ngeleistet habe. Für mich war die Forderung erledigt bzw. abbezahlt. Gestern erhielt ich eine Zahlungserinnerung über einen bestimmten Betrag noch offener Forderungen aus dem Darlehensvertrag. Nach einem Anruf in R. wurde mir berichtete das die Mahnungen zur Zahlung alle zurück gekommen sind und das ein Gerichtsvollzieher bereits beauftragt war die Forderungen einzutreiben. Dieser hat den Auftrag angeblich zurück gegeben weil er mich nicht finden konnte bzw. mich nicht angetroffen hat? Ich wohne seit 2007 ununterbrochen an der selben Adresse! Irgendwas stimmt doch hier nicht? Gilt in meinem Fall auch die Verjährungsfrist? Vielen Dank und noch einen schönen Tag.
Hallo Karin,
ohne genaue Kenntnis der Umstände lässt sich darüber nur schwer eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann die Unterlagen prüfen und Sie beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
ich habe 1991 ein Darlehen für mein Studium erhalten von einer privaten Stiftung, ohne Angabe eines Rückzahlungstermins. Im Jahr 2000 wurde dann die Rückzahlung aufgenommen in Höhe von 50 Euro je Monat. Im Jahr 2005 wurde mir dann die Restschuld erlassen (ca. 2000 Euro) aufgrund einer sozialen Härte. Ich hatte dies auch schriftlich erhalten. Allerdings habe ich dieses Schreiben nun nach über 14 Jahren nicht mehr. Nun erhalte ich ein Schreiben eines Anwalts, der mich zur Rückzahlung der Restschuld von 2000 Euro aufgefordert hat. Von einem Erlass der Schuld will man nichts mehr wissen, Auch könne man das benannte Schreiben mit dem Erlass der Restschuld nicht mehr finden, da wohl auch der ehemalige Schatzmeister verstorben sei.
Meine Fragen:
1. Ist die Forderung nicht schon verjährt?
2. Wären die damaligen Rückzahlungsintervalle von 50 Euro je Monat eingehalten worden, wäre der Kredit 2011 getilgt gewesen. Hatte diese Rückzahlungsweise keinen Einfluss auf die Verjährung?
3. Was soll ich tun?
Ganz Lieben Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
H.
Hallo H.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt wenden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag,
Ich habe folgende frage:
Ich habe ein Brief vom Amtsgericht bekommen (Mai 2019) mit einer Mahnung zur Zahlungsaufforderung von einem Geschehen im November 2015. Wir (Antragsteller und ich) sind uns seit November 2015 nicht einig geworden womit er jetzt die rechtlichen Mittel eingeleitet hat. Sind diese jetzt verjährt oder nicht?
Lg
Hallo, mein Mann und ich haben im Jahre 1985 bei der Deutschen Bank 45000,00 DM aufgenommen, ich war Bürge. Wir hatten einige Jahre abbezahlt. Mein Mann ist 1998 verstorben. Und ich sollte weiter zahlen, seit Jahren schreibt das Inkasso Büro das ich zahlen soll. Leider ist meine Rente sehr klein . Das inkassobüro möchte das ich eine Ratenzahlung mache, es ist doch schon 30 Jahre . Was kann ich machen ??
Hallo Adelheid,
bitte wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt. Diese können Sie umfassend beraten, wir hingegen bieten keine Beratung an.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo liebes Beratungs-Team,
in meiner Sache geht es um die Rückerstattungen von bereits bezahlten Konzertkarten für mehrerer Konzerte, welche nicht stattfinden konnten, da der Künstler dazu nicht mehr in der Lage war. Nun zu meinen Fragen:
1) wann verjährt die Frist zur Rückerstattungs-Forderung?
2) wann verjähren generell die Ansprüche auf Rückerstattung?
3) an wen wendet man sich, wenn der Künstler, der die Ticketzahlungen, die er selber erhalten hatte, nicht mehr in der Lage ist, seine geschäftlichen Dinge zu regeln?
Über eine Antwort von Ihnen per Email wäre ich Ihnen sehr dankbar. Da es sich um Rückerstattungen von mehreren hundert Euro handelt, wäre ich auch schon froh über einen Tipp, wie ich da weiter verfahren kann.
Mit lieben Grüßen
Ingrid
Hallo Ingrid N.,
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag.
Ich habe Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen.
Ich soll 107€ bezahlen von einer Rechnung die Jahre 7 Jahre zurück liegt. Der Vertrag lief über mich aber meine Schwester hat das Geld überwiesen.
Damals wurde schon eine Summe X bezahlt und das Inkasso Unternehmen hat sich nie wieder gemeldet.
Ist diese zu fordernde Summe verjährt oder wie lange hat sich das verlängert wenn bezahlt wurde?
MfG
Hallo,
Ich habe jetzt ungefähr 8 Jahre im Ausland verbracht. Wie sieht es mit eventuellen Schulden, oder Titel aus die eventuell in dieser Zeit gelten gemacht wurden, mir aber nicht zugestellt wurden. Gelten diese dann als verjährt?
Wie verhält man sich, falls solche Dinge dann aufkommen nachdem man wieder nach Deutschland gezogen ist?
Hallo Karl,
ein Anwalt kann Sie zum Sachverhalt beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag,
ich habe folgendes Szenario.
Ich hatte einen Lagerraum gemietet für die Einlagerung einiger pers. Gegenstände.
Dort habe ich das letzte Mal was gehört im Jahr 2014
Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese Sache dann verjährt ist?
Das letzte Schreiben, was mir vorliegt, ist aus 2014 und ist die 1. Mahnung.
Danach liegt mir kein weiteres Schreiben vor.
Hallo Roland,
grundsätzlich verjähren Schulden nach drei Jahren. Eine Dinge können jedoch dazu führen, dass sich die Frist verlängert. Dafür müssten die Unterlagen begutachtet werden. Ein Anwalt kann dies übernehmen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten. Es handelt sich um einen Fitnessclub Vertrag vom Jahre 07.2014. Ich werde dazu aufgefordert den offenen Betrag zu zahlen und am Ende des Briefes wird damit gedroht „Sollte die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, müsste unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.“ Gilt nun die Verjährungsfrist bei meinem Fall oder nicht? Es ist ja bereits fast 5 Jahre her.
Danke im Voraus
Hallo Mina,
die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. In gewissen Fällen kann jedoch eine Hemmung eintreten. Erst wenn eine titulierte Forderung vorliegt, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag
Ich hab eine ruckzahlaufforderung bekommen von 1550euro von der Stadtkasse ,die im Jahre 2009 meinem Mann die Miete Schulden gezahlt haben. natürlich habe ich mit meinen Kindern auch da gewohnt. Mein Mann ging ins insolvens Verfahren. Alles gut bis jetzt. Jetzt im Jahre 2019 ist die insolvens abgeschlossen und jetzt nach 10 Jahren soll ich es zahlen.
Können die das von mir verlangen!!!
Danke für die Antwort im voraus
Hallo Nurcan,
haben auch Sie entsprechende Unterlagen unterschrieben, können Sie auch als Schuldnerin gelten. Inwiefern dies bei Ihnen der Fall ist, kann ein Anwalt überprüfen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Habe heute einen Brief von der Auto Bank bekommen,könnte das finanzierte Auto nach der Trennung nicht mehr bezahlen,habe seid 2006 nichts mehr gehört also gut 13 Jahre und es ist auch kein Titel drauf….ist die Forderung verjährt?Danke Mfg
Hallo Rita,
ohne Durchsicht der Unterlagen können wir dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe meine Lebensversicherung gekündigt
Die seit 26 Jahren besteht . Die Versicherung hat mir mitgeteilt das eine Pfändung vorliegt von einer Fahrschule die auch 26 Jahre zurück liegt. Habe die ganzen Jahre bis heute keine schriftliche Mitteilung bekommen das zu begleichen , habe selbst versucht die Fahrschule und den Rechtsanwalt ausfindig zu machen ohne Erfolg . Deswegen die Frage ob mir die Versicherung das Geld zurück halten darf nach so einer langen Zeit , und besteht über haupt noch Anspruch von der Fahrschule aus auf das Geld .
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Mario,
ohne nähere Informationen können wir dies aus der Ferne kaum beurteilen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
ich habe vor kurzem erst an ein Inkassounternhemen eine Forderung von 2012 beglichen. Ich bat als Bestätigung um zusendung des entwerteten Tietels, bekommen habe ich aber nur ein Schreiben mit,
wir teilen Ihnen mit, das der Vorgang zum Aktenzeichen…. erledigt ist.
Könnte es sein das hierbei schon längst die Verjährungsfrist eintraf?
MfG und danke im voraus.
Hallo Christoph,
aus der Ferne und ohne Durchsicht der Unterlagen können wir hierzu schwerlich eine Einschätzung treffen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe aus den Jahren 1996 bis 1998 Gewerbesteuerschulden die auf Grund regelmässiger Anmahnung innerhalb der Fristen nicht verjähren. Jetzt sagte ein Bekannter ich sollte mir mal den Titel in Kopie holen weil oft Formfehler gemacht werden oder nicht nach 126 BGB unterschrieben ist. Muss die Stadt überhaupt für Gewerbesteuerschulden einen Titel erwirken?
Hallo Holger,
Finanzämter, Gemeinden und Städte benötigen keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo
Ich habe von der Stadt eine Rechnung bekommen mit Rechnungsdatum 20.03.2020. Es handelt sich hier um mein Fahrzeug welches im November 2017 abgeschleppt wurde. Ist es nicht so, dass der Schuldner bis spätestens Dezember 2017 darüber benachrichtigt werden müsste? Können Sie mir hier weiter helfen, muss ich die Rechnung noch bezahlen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Guten Tag,
Mir liegt seit 2001 eine Forderung einer Inkasso Firma vor welche bisher nicht beglichen wurde.
Seit dem wurde ich jährlich bzw. alle zwei Jahre aufgefordert die Schulden zu begleichen.
Aus finanziellen Umständen war mir dies nicht möglich.
Nun meine Frage, zwischen 2013 und 2016 wurde keine Forderung seitens des Inkasso Unternehmens gestellt.
Gilt dies als Verjährung des Anspruches oder ist dies nur am Anfang der Forderung der Fall?
Ich bedanke mich im Vorfeld für die Bemühungen Ihrerseits.
Mfg
Hallo,
die reguläre Verjährung tritt nach drei Jahren ein – also wie Sie es ausdrücken „nach dem Anfang der Forderung“. Beachten Sie jedoch, dass sich die Verjährungsfrist unter gewissen Umständen verlängern kann.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag,
Ich habe am 06.03.2019 einen Brief (Zahlungserinnerung) von der I. erhalten. Man fordert von mir einen Betrag von 607,82 €. Diese setzten sich aus den Jahren 2007/2008 und 2009 zusammen. In dem Brief steht das die Fälligkeit 01.08.2011 war. Nun meine Frage. Trifft auch hier die 3 jährige Verjährung ein? Und wenn man wie oben beschrieben einen Titel hätte, müsste ich bicht davon in Kenntnis gesetzt werden?
Ich freue mich über eine Antwort.
Viele Grüße
Janine B.
Hallo Janine,
am besten legen Sie die Unterlagen einem Anwalt vor. Dieser kann den Fall entsprechend prüfen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de