Schulden bei der Krankenkasse: Welche Optionen gibt es?

Das Wichtigste zu Schulden bei der Krankenkasse

Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse?

Normalerweise ist das nur möglich, wenn Selbstständige oder Privatversicherte ihre Beiträge nicht bezahlen (können). Bei Arbeitnehmern und Empfängern von Arbeitslosengeld 1 oder 2 werden die Beiträge automatisch über den Arbeitgeber bzw. das Amt abgeführt.

Kann ich trotz Schulden bei der Krankenkasse zum Arzt gehen?

Beitragsrückstände können sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken. In Notsituationen stehen Ihnen dennoch trotz der Schulden ärztliche Versorgungsleistungen zu.

Wie werde ich meine Schulden los?

In vielen Fällen sind Ratenzahlungen möglich, vorausgesetzt Sie kooperieren. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, weil die Krankenkasse anderenfalls eine Zwangsvollstreckung veranlassen könnte.

Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse und wie werden Sie sie los?

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden und sind selbstständig, kontaktieren Sie am besten direkt Ihre Versicherung.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden und sind selbstständig, kontaktieren Sie am besten direkt Ihre Versicherung.

Es gibt viele verschiedene Gründe für das Entstehen von Schulden. Häufig ist schlichtweg das monatliche Einkommen nicht hoch genug, um die anfallenden Ausgaben tragen zu können und so rutschen Sie von Monat zu Monat weiter in die Verschuldung. Aber auch unvorhergesehene Situationen wie andauernde Krankheitsfälle können ein Loch in die Kasse reißen.

Wer in finanziellen Nöten ist, hat dann Probleme, die laufenden Kostenpunkte zu begleichen. Neben der Miete sind Beiträge für Versicherungen einer der größten monatlichen Kostenfaktoren. Wer bei der Krankenkasse Schulden hat, kann im Vergleich zu anderen Schuldenquellen auf Kooperation hoffen. Was genau passiert, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht zahlen können und wie Sie am besten aus der Misere herauskommen, erfahren Sie hier. Bei Fragen zu diesem Thema hilft auch die Schuldenanalyse ** kostenlos und unverbindlich weiter.

Wie macht man bei der Krankenkasse Schulden?

Sie haben bei der Krankenkasse Schulden? Eine Ratenzahlung ist häufig möglich.
Sie haben bei der Krankenkasse Schulden? Eine Ratenzahlung ist häufig möglich.

Für die meisten Menschen ist es überhaupt nicht möglich, Beitragsschulden bei der Krankenkasse zu haben. Denn für all diejenigen, die festangestellt sind und deren Einkommen über dem Betrag für Geringverdiener liegt, läuft die gesetzliche Versicherung über den Arbeitgeber.

Der Betrag wird automatisch von ihrem Bruttogehalt abgezogen und an die Krankenkasse weitergeleitet. In diesem Fall ist es in aller Regel nicht möglich, bei der Krankenkasse Beitragsschulden zu haben.

Angst vor Schulden bei der Krankenkasse müssen auch Hartz-4-Empfänger in der Regel nicht haben, da der Leistungsträger die Kosten für eine gesetzliche Pflichtversicherung übernimmt. Anders sieht es für diejenigen aus, die privatversichert oder selbstständig sind.

Haben Sie eine private Krankenversicherung, müssen Sie den Beitrag jeden Monat selbst zahlen. Tun Sie das nicht, entstehen Schulden. Die gleiche Regelung wie bei privaten Krankenkassen gilt auch für Selbstständige.

Was passiert, wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben?

Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.
Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden, ist eine Verjährung nach vier Jahren möglich.

Wird die Krankenkasse Ihnen die Schulden erlassen, weil Sie kein Geld haben? Ganz so einfach ist das nicht. Solange Sie aber kooperieren, lässt sich in den meisten Fällen ein Weg finden, wie die Schulden beglichen werden können. Grundsätzlich ist in Fällen von Schulden bei der Krankenkasse auch eine Ratenzahlung möglich. Entscheidend ist, dass Sie Bereitschaft zeigen, die Schulden begleichen zu wollen, und nicht versuchen, sich vor Pflichtzahlungen zu drücken.

Gleiches gilt im Falle von Schulden bei der Krankenkasse in Sachen Verjährung. In § 25 SGB IV heißt es bezüglich der Option einer Verjährung:

(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Ich habe Schulden bei der Krankenkasse. Kann ich die Versicherung wechseln?
Ich habe Schulden bei der Krankenkasse. Kann ich die Versicherung wechseln?

Das bedeutet, dass – solange nicht davon auszugehen ist, dass Sie wissentlich und in böswilliger Absicht nicht zahlen – eine Verjährung der Schulden nach vier Jahren greift. Es ist grundsätzlich auch möglich, Schulden bei der Krankenkasse in die Privatinsolvenz einzuberechnen. Verlassen Sie sich jedoch nicht auf diese Option.

Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse und werden krank, können Sie ohne Angst vor weiteren Rechnungen zum Arzt gehen. Wer Schulden bei der Krankenkasse hat, ist trotzdem versichert. Zumindest in Fällen von akuter Behandlungsnot muss die Krankenkasse trotz Schulden die Kosten übernehmen. Allerdings nur für einen Zeitraum von zwei Monaten.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Bildnachweise

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123 Gedanken zu „Schulden bei der Krankenkasse: Welche Optionen gibt es?

  1. Patrick

    Hallo zusammen,

    ich habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, indem sie Nachzahlungen fordert, die bis Mitte 2015 zurückreichen.
    Auf Grund dessen, dass ich damals meine Ausbildung beendet hatte, das jedoch der Krankenkasse nicht mitgeteilt habe. Seither lebe ich ohne eigenes Einkommen, weder durch Arbeit noch durch Arbeitsamt bzw. staatliche Hilfe. Ich helfe meinen Eltern und sie unterstützen mich nebenbei beim Lebensunterhalt, was jedoch nicht mehr als 400 Euro pro Monat sind. Nun soll ich knapp 3800 Euro nachzahlen und monatlich ab nun 190 Euro an die Krankenkasse entrichten. Allerdings brauche ich meine Krankenversicherung, da ich seit Ausbildungsende nebenher auch in Therapie bin. Und meine Beiträge habe ich die ganzen Jahre über bezahlt, jedoch scheinbar nur gemindert, da davon ausgegangenen wurde ich sei noch Auszubildender.

    Meine Frage ist nun, ist das auf Grund dessen, dass ich persönlich kein wirkliches Einkommen habe wirklich zulässig?
    Und gibt es da nicht wenigstens eine Minderung?

    Mit freundlichen Grüßen!

    1. Patrick

      Ich hatte vergessen hinzuzufügen, dass meine Ausbildung schulisch war – ich dort also auch kein Gehalt bekam.

    2. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      aus der Ferne können wir dies nur schwer beurteilen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Ana

    Hey ich habe eine frage,

    Ein guter Freund hat seinen Arbeitsplatz am 1.3.2018 durch nicht Verlängerung des Vertrages verloren. Er hat 2 Monate später also am. 1.5.2018 einen Job wieder gefunden. Alles schon und gut. Jetzt hat er ein Schreiben wie aus dem Nichts von der B. bekommen und er solle 10.500 Euro an die Krankenkasse für die 2 Monate die er anscheinend nicht versichert war zahlen… Meine Frage ist jetzt wie diese 10.500 Euro in den 2 Monaten zusammen gekommen sind und ob das stimmen kann?

    Wäre echt nett wenn ich ne Antwort bekommen könnte.

    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ana,

      hat Ihr Freund kein ALG 1 bezogen, hätte er sich in der Regel freiwillig weiterversichern müssen. Das hat er anscheinend nicht getan. Wie der Betrag zusammenkommt, können Sie bei der Krankenkasse erfragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Jana U.

    Habe heute eine Mahnung von meiner Krankenkasse für eine offene Rechnung vom 31.12.2014 erhalten. Ist dieser Anspruch nach der vierjährigen Verjährung inzwischen dann verjährt, oder endet diese dann erst am 31.12.2019? Vielen Dank schon mal im voraus für eine Rückmeldung.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jana,

      § 25 SGB IV besagt Folgendes: „Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.“

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Kinem

        Ich war in der türkei versichert 6monate jetzt sagt mir meine krankenkasse das es nicht zählt und habe eine geldstrafe bekommen weil ich mich nicht abgemeldet habe von der gemeinde …ich glaube nicht das es so richtig ist

    2. Ilam

      Hallo Jana,
      die Verjährungfrist ist am Ende des vierten Jahres wirkend. D.h., Ende 2014…. 2015 +3: Die Rechnung verjährte ab 31.12.2018. Sag uns dann, ob es so war bitte.
      LG
      Ilam

  4. Jörg S.

    Hallo mein Name ist Jörg und ich habe hohe schulden bei der b. und möchte die begleichen bzw.würde mich sehr um Hilfe freuen so schnell wie möglich. Bitte helfen Sie mir.

    Lg jörg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir bieten selber keine Schuldnerberatung an. Schuldnerberatungsstellen finden Sie unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Florian

    Ich habe mich nach Verlust meines sozialversicherungspflichtigen Jobs aus Scham nicht arbeitslos gemeldet und habe mich statt dessen mit einem 450€ Job über Wasser gehalten. Die Krankenkasse hat mir so über Jahre hinweg pro Monat 400-700€ berechnet, also zT. mehr pro Monat als ich überhaupt zum Leben hatte. Inzwischen haben sich so über 30.000€ angehäuft, obwohl ich in dieser Zeit keine ärtzlichen Leistungen in Anspruch genommen habe. Ich habe der Kasse die Situation geschildert, aber diese hat ein Angebot zur Ratenzahlung abgelehnt, statt dessen bekomme ich jetzt alle 6 Monate eine neue Rechnung mit immer absurderen Beträgen, was kann ich tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Florian,

      Hilfe in finanziellen Notlagen bieten Schuldnerberatungsstellen sowie darauf spezialisierte Anwälte.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Elenor

    Meine Tochter (26) ist seit ca 2011 obdach-und erwerbslos. Die Kk verlangt jetzt über 13000Euro zurück. Wenn sie mal zum Arzt musste, hat sie selbst bezahlt, da sie keine Karte hatte. Muss sie tatsächlich alles zurück zahlen? Gibt es einen Ausweg für sie? Ich würde ihr ja helfen aber mit meiner Eu-rente ist da nichts zu machen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Elenor,

      aus der Ferne lässt sich der Fall nur schwer einschätzen. Es empfiehlt sich, wenn Ihre Tochter eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt um Einschätzung bittet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Luiza-E. A.

    Da mein Ehemann (letztes Jahr noch Partner) für uns beide über Hartz IV verdient hat, hatte mich damals Job Center raus der H4 gezogen. Job Center hat uns nie gesagt, ich werde dadurch nicht mehr krankenversichert. Ich in 4 Jahre war ich nicht einmal zum Arzt. Erst letztes Jahr wollte ich zum Zahnarzt aber mein KV-Karte war nicht mehr gültig. Ich fahre zur AOK, die AOK sagt mir ich habe plötzlich Schulden von 6000 euro. Ich bin Hausfrau und ich verdiene bei einem Minijob gerade mal 100 euro. Die AOK sagt, mein Partner (bzw. mein Ehemann) sollte für mich die Schulden bezahlen.

    Ich bitte Ihnen um Hilfe.

  8. mari s.

    Guten Tag,
    ich bin Student aus Georgien (keine EU ). Seit 3 Jahre mache ich fehrien Arbeit in Deutschland. Im Sommer 2018 hatte ich Arbeitsunfall und war ich zu einem Krankenkaus gebracht. Jetzt habe ich schulden bei einem deutschen krankenhaus. ( offener Betrag in Höhe von 1800 Euro ) . Ich hatte keine Versicherung. Momental bin ich in Heimatland in Georgien ( keine EU ). Ich habe eine Email von Krankenhaus bekommen, dass ich den Betrag innerhalb 5 Werktagen bezahlen muss. ich hätte gerne wieder im sommer nach deutschland zum Arbeit fahren. Ich habe ein paar Fragen. Wenn ich jetzt den Betrag nicht überweise, was für ein Probleme bei mir eintrifft? Haben Schulden bei der Krankenkasse Einfluss auf dem Passkontol im Grenzen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mari,

      in der Regel sollten Sie trotzdem einreisen können. Bedenken Sie jedoch, dass die Krankenkasse weitere Maßnahmen ergreifen kann, um die Schulden einzutreiben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Rebecca g

    Bei mir haben sich leider auch Schulden bei der Krankenkasse aufgetürmt. Es ist alles sehr umständlich. Ich bin vor meinem 2. Kind in eine vermutliche Scheinselbstständigkeit hinein geraten. Nun beziehe ich elterngeld mir wird aber weiterhin der Beitrag in Rechnung gestellt. Allerdings schaffen wir es finanziell gerade so.
    Also kann ich weiter nicht bezahlen.

    Wie ist es mit der Verjährungsfrist
    Es wird von mir nicht mutwillig nicht bezahlt weil es finanziell einfach nicht möglich ist.
    Ich müsste dringend Zahnärztlich behandelt werden. Jetzt habe ich da auch vom finanziellen angst.
    Aber wenn der kleine größer ist, und ich wieder arbeiten kann müsste da was gemacht werden. Mit den Zähnen bekomme ich nie einen seriösen Job.

    Hoffe auf Hilfe

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Rebcca,

      bei Schulden bei der Krankenkasse gilt Folgendes: Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Wurden Beiträge vorsätzlich vorenthalten, tritt die Verjährung der Beiträge erst nach 30 Jahren ein. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen dabei helfen, die Situation zu bewältigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Domi

    Hallo, ich habe Schulden bei der gesetzlichen. diese Schulden stammen aus einem NICHT versichern des JobCenter, es fühlt sich leider niemand zuständig und Somit habe ich einen Ruhebescheid erhalten. Mittlerweile bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis aber krankgeschrieben mittlerweile in der 10 Woche und die KK weigert sich Krankengeld zu zahlen.

    Privatinsolvenz ist im anlauf, Rechtsanwalt wollte ich auch einschalten nur der meine er kann nichts machen.

  11. Lesley P.

    Also bei mir ist es besonders grell… Ich bin 2001 wegen Krankheit, einer schlimmen Form der Akne Inversa mit meinem Betrieb in Insolvenz gegangen. ich hing dann drei Jahre in der Luft weil ich mich nicht anziehen konnte oder Monatelang bettlägerig war. Ich bin dann später H4-Bezieher geworden, habe aber Weiterbildungen besucht und versucht mir wieder ein Standbein zu schaffen. Aber über dem ganzen lag immer der Schatten meiner Krankheit. Nach vier Jahren in denen nicht mehr vermittelbar war, sollte ich mich ans Rentenamt wenden. Das tat ich leider erfolglos. Das Rentenamt entschied dass ich noch zu gesund bin um Rente zu beziehen und die Arge hat mich im gleichen Moment aus dem Programm geschmissen weil ich zu krank war. Wieder saß ich zwischen zwei Stühlen. ich entschied mich zu einer Selbsständigkeit im Bereich des Internet-Handels. Leider hat mich meine Krankheit dermaßen im Griff dass ich nicht viel machen kann. Leider war das der Krankenkasse egal. Sie hatten mich mit dem Höchstsatz veranschlagt und so kamen ca 26.000 Euro Schulden zusammen. Nach langem Hin und Her einigte ich mich mit der Krankenkasse darauf dass ich als Härtefall eingestuft werden kann und nur noch ca.170 Euro monatlich bezahlen brauche. Ich zahlte freiwillig 250 Euro um meinen Schuldenberg wenigstens ein wenig zu veringern. Das funktionierte eigentlich auch recht gut! Über drei Jahre habe ich mit Hilfe meiner Familie die 250 Euro gestemmt obwohl mein Jahreseinkommen(!!) nur unter 2000 Euro betrug. Nun bekomme ich aus heiterem Himmel eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 32.000 Euro. Zahlbar innerhalb einer Woche sonst wird bei mir vollstreckt. Also sind meine Schulden nicht weniger geworden sondern mehr, obwohl ich mich an unsere Vereinbarung gehalten hatte.

    Ich bin am verzweifeln… Nun habe ich eine neue Rechnung bekommen und soll anstatt des Höchstsatzes von 650 Euro sogar über 800 Euro monatlich bezahlen. Natürlich zuzüglich aller angefallenden Zinsen der vorherigen Schulden. Zusammengefasst: Das Jobcenter zahlt nicht weil ich zu krank bin, das Rentenamt zahlt nicht weil ich angeblich zu gesund bin. Es würde auch nichts bei herum kommen weil ich ja in den Jahren meiner Selbsständigkeit nichts einzahlen konnte. Dazu kommt, dass ich ca. 8-9 Monate im Jahr so schwer krank bin dass ich nichts machen kann außer hammerharte Schmerzmittel zu nehmen. Gleichzeitig wurde mir meine Krankenkassenkarte verweigert und ich muss bei Ärzten und in der Apotheke immer finanziell in Vorleistung treten, was ich mir nicht leisten kann.

    Ich bin echt am verzweifeln…

  12. Elisabeth

    Hallo Schuldnerberatung,
    mich interessiert der rechtliche Rahmen im Allgemeinen. Angenommen: Eine Person ist nicht krankenversichert (im gesetzlichen Rahmen, Sonderregelung), hat aber noch Schulden bei der alten KK. Derzeit werden die Altlasten mit Betrag X monatlich abgezahlt. Die Altersrente liegt unter der Pfändungsfreigrenze.
    Darf die KK pfänden, wenn die monatliche Rate nicht weitergezahlt wird, obwohl das monatliche Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (möglichst Angabe von Gesetzbuch und Paragraph). Ich habe mal etwas gelesen, dass 50% der Rente gepfändet werden dürfen, weiß aber nicht, ob das ein Gerücht ist, was durch’s www geistert oder tatsächlich eine gesetzliche Grundlage besteht.

    Danke und viele Grüße,
    Elisabeth

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Elisabeth,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Marius

    Ich habe ca. 25000€ Schulden bei der KK angehäuft, nachdem ich 2012 in die Regelunsolenz ging. Zur Fortführung meine Praxis erhielt ich nach dem „Globalzessionsurteil“ des BGH nicht den festgelegten Eigenbehalt, sondern wurde wie ein Arbeitnehmer gepfändet. Gleichzeitig wurde die Beiträge aber nach meinem Honorar (nicht dem, was ich ausgezahlt bekam) berechnet. Gleichzeitig entstand aus dem selben Grund eine neue Steuerschuld. Nun ist die Insolvenz beendet und ich konnte bisher fast alle Steuer- und Versorgungswerkschulden begleichen, es besteht ein „Stillhalteabkommen“, d.h. Finanzamt pfändet nicht, solange ich Zahlungen leiste. Nun bleibt noch die Krankenkasse, der ich wegen der erneuten Pfändungen nach Insolvenz nur teilweise Beiträge zahlen konnte. Die Kasse kennt meine Situation ausführlich. Nun lässt Kasse pfänden, Nachricht kam vom Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörden. Damit wären meine Absprachen mit Versorgungswerk und Finanzamt hin und ich könnte in Zukunft wieder meine Zahlungspflichten nicht alle erfüllen, wenn die Kasse pfändet, bekommt das FA nichts, dann werden die vorrangig pfänden, so entsteht wieder ein Teufelskreislauf. Und die Zinsen sind horrend. Auf einen Beitrag (der zudem damals zu hoch angesetzt wurde) von etwa 525€ Für September 2012, der zunächst gepfändet werden soll (ich denke ein stets, danach die Gesamtsumme) kommen nun Säumnisgebühren und Kosten von fast 480€. Das ist irre. Ich komme so nie wieder raus. Ich habe die ganzen Jahre mit der Aussicht auf Veränderung durchgehalten, bin dadurch auch gesundheitlich angegriffen, werde deswegen und aufgrund meines Alters nie mehr Wochensrbeitszeit erhöhen können, um mehr zu verdienen, (liegt als Therapeut bei ca. 40 Stunden), kann auch niemanden einstellen, weil das Gehalt wegen drohender Pfändungen nicht sicher wäre. Nach derzeitigem Stand bleibt mir nur noch die Aufgabe, was ich ganz schrecklich fände, zumal mir meine Arbeit Spaß macht und ich meinen Patienten helfen kann. Davon hätten am Ende beide Seiten nichts. Alle Vorschläge wurden von der Kasse mit der Begründung abgelehnt, ihr sei von Seiten des Gesetzgebers die Hände gebunden, er sehe es so vor. Da rettet mich die niedrigere Einstufung ab 2019 nun auch nicht mehr. Gibt es für mich noch irgendeine Möglichkeit außer der Praxisaufgabe? Einen Anwalt kann ich aufgrund meiner Situation nicht bezahlen. Haben Sie eine Idee?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marius,

      grundsätzlich haben Sie bei einem niedrigen Einkommen die Möglichkeit, Beratungskostenhilfe zu beantragen. Diese übernimmt die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. Des Weiteren gibt es kostenlose Schuldnerberatungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können. Informationen finden Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Marv

        Hallo ich habe von 2008-2010 meine beiträge nicht gezahlt es kam eine rechnung von 3000 euro. Darauf hin bin ich zum amtsgericht und habe meine hand gehoben mit der hoffnung das die schulden weg sind aber nach ungefähr 6-7 jahren kam ein brief von der a. in dem stand das meine schulden nun bei 11000 euro liegen und ich sie zahlen soll hätte ich gewusst das sich die summe vermehrt hätte ich das in mehreren jahren bezahlt was kann ich tun gruss

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Marv,

          Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt oder bei einer Schuldnerberatungsstelle.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Johann

    Meine freundin hat 6000 euro schulden bei der dak und hat nie einen Brief bekomnen bis vor 2 monaten und das ist auch schon knapp mehere jahre her durch ihren ex chef der mist gebaut hat muss sie das zahlen oder nicht?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Johann,

      aus der Ferne und ohne nähere Informationen lässt sich nur schwer eine pauschale Antwort geben. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Ihre Freundin zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Jana

    Ich bin momentan nicht krankenversichert (durch Schulden), zahle aber wie gewohnt meine Beiträge (Vollzeitbeschäftigung), und soll trotzdem Versäumnissbeträge von 50 Euro zahlen. Man zahlt KV Beiträge ist aber dennoch nicht versichert, und soll noch eine Gebühr bezahlen. Ich bin verwirrt. Wie verhält sich das.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jana,

      dem oben stehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: „Wer Schulden bei der Krankenkasse hat, ist trotzdem versichert. Zumindest in Fällen von akuter Behandlungsnot muss die Krankenkasse trotz Schulden die Kosten übernehmen. Allerdings nur für einen Zeitraum von zwei Monaten.“ Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Ugi

    Hallo,
    ich wurde während ich alg1bezogen habe krank und nach der 6. Woche Krankheit sollte ich Krankengeld bekommen. Jetzt verweigert die KK mir das Krankengeld wegen ehemalige offene vorderungen. Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen? Bin auf das Geld angewiesen.
    Danke schon mal für die Antwort

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ugi,

      die Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle. Können Sie selbst nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, kann Anspruch auf Sozialleistungen bestehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Maxim

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Ihre Seite im Internet gefunden und wende mich hilfesuchend an Sie.

    Und zwar habe ich in den letzten Jahren (2015 – anfang 2018, eine hohe Menge an Beitragsschulden bei meiner Krankenkasse angesammelt. Die Forderungen liegen aktuell bei knapp 4000 Euro.
    Diese Summe entstand weil ich jahrelang mehr oder weniger obdachlos und ohne festen Arbeit war, natürlich sollte man sich arbeitslos melden damit die KV weiterhin bezahlt wird. Zu der Zeit hatte ich privat einige Schicksalsschläge zu verkraften und bin in eine tiefe Depression gefallen, es war mir einfach nicht möglich banale Dinge zu bewerkstelligen, sei es mich beim Arbeitsamt zu melden oder generell eine Unterkunft zu suchen.

    Hatte ich jedoch einen Arbeitsplatz, habe ich immer meine Raten bezahlt um die Forderungen zu tilgen. Jedoch waren es meist nur Kurzbeschäftigungen, sodass wieder neue Forderungen seitens der Krankenkasse gab.

    Mittlerweile habe ich mein Leben wieder im Griff und bezahle die Forderungen per Ratenzahlung ab.

    Meine Frage ist jetzt folgende: Gibt es eine Möglichkeit die offenen Forderungen zu minieren bzw zu senken? Zu der Zeit , wo ich keine Krankenversicherung hatte, war ich nie beim Arzt und habe sofern mir das möglich war meine Raten bezahlt.

    Danke im Voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Maxim,

      grundsätzlich muss jede Person regelmäßig ihre Krankenkassenbeiträge zahlen- egal, ob sie Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Andrea

        Soweit ich das hier lese haben alle das gleiche Problem. Es ist traurig diese Seite zu eröffnen und dann nur zu lesen. An dieser Stelle können keine kostenlosen……….fragen Sie einen Anwalt. . Das hilft den Leuten doch auch nicht. Zumal sie sich sicherlich an sie wenden weil das geld knapp ist. Was ist das für eine kapitale art der beratung

        1. schuldnerberatung.de

          Hallo Andrea,

          in Deutschland gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Laut diesem dürfen nur bestimmte Personengruppen eine rechtliche Beratung vornehmen. Des Weiteren darf keine kostenlose Rechtsberatung im Internet angeboten werden. Das dient dem Schutz der Verbraucher. Aus diesem Grund müssen wir unsere Leser in vielen Fällen an Anwälte weiterverweisen.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

        2. Stief_87

          👍genau das dachte ich mir auch gerade…scheiss hilfe hier..habe endlich was gefunden wegen der scheisse und dann immer das selbe..diese hilfeseite hier is voll fürn arsch..keine Antwort keine Antwort…sinnlose Seite eh

    2. Hans

      Hallo,
      habe vor 3 Jahren zum Beginn meiner Rente eine Lebensversicherung die als betriebliche Altersvorsorge lief und die seit 2003 stillgelegt war ausbezahlt bekommen. Jetzt fordert dafür die Krankenkasse eine vierstellige Summe als Nachzahlung für Beiträge ein, ist denn das regelkonform?

  18. Conny

    Hallo, ich wurde 2011 durch Scheidung von der Familien KV abgemeldet. Damals war ich im außereuropäischen Ausland, mein dt. Wohnsitz war aber nie abgemeldet (Eigentumswohnung die ich selber bewohne).
    Seit wenigen Jahren bin ich hauptsächlich wieder in Deutschland und nur paar mal im Jahr für wenige Wochen im Ausland. Ich bin weder in Deutschland noch im Ausland bei einer Versicherung gemeldet oder in einem angemeldeten Arbeitsverhältnis.
    Wenn nun in Deutschland wieder ein meldepflichtiges Arbeitsverhältnis eingehe, muss ich KV Beiträge nachzahlen? Ich beziehe kein Hartz IV oder dergleichen.
    Eine Anmeldung zur freiwilligen Versicherung bei meiner alten KV wurde abgelehnt, da mein Einkommen nicht ausreichend würde.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Conny,

      bei derart gelagerten Sonderfällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Bärbel W.

    Ich habe 5300.Euro Schulden bei der A.,ich zahle jeden Monat meinen Beitrag,ich bin Rentner,die Schulden sind entstanden weil ich in Griechenland lebe meinen Nachweis nicht erbracht habe,die Post ist nicht angekommen.Die Schulden betragen 2700Euro der Rest sind Gebühren.Meine Rente ist klein ich würde aber 100 Euro im Monat aufbringen,weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bärbel,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein in Deutschland ansässiger Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Rieger

      Hallo mein freund ist arbeitslos geworden und hatte den totalen durchhänger es sind bei der krankenkasse 50.000 euro schulden entstanden jetzt ist er seid 2 jahren wieder arbeiten meine frage es werden ja jetzt die krankenbeiträge bezahlt von Arbeitgeber….die krankenkasse schickt ihn aber keine krankenkarte kann er die Krankenkasse wechseln?? Weil er auch zum arzt muss und die wollen keine rausrücken

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo,

        damit ein Wechsel möglich ist, muss eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorliegen. Hierbei können sich Probleme ergeben. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Giuseppe P.

    Hallo, seit 2001 in keiner Krankenversicherung.
    Keine Ansprüche geltend gemacht, in den Jahren. Kein Hartz 4 oder ähnliches.
    2001 war Ich noch privat. Dann Beiträge nicht bezahlt, und somit aus der KK geflogen. Wie Ich mich wieder anmelden wollte, Hepatis C, nahm man mich nicht mehr auf, in der B.
    Nun möchte Ich mich meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Doch beim Amt, vor Ort, fragt man mich nach meiner Krankenkasse Karte.
    Was kann/musd Ich tuen?
    Danke für die Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Guiseppe,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Erich

    Hallo,
    ich habe in einem Zeitraum zwischen 2007-2014 immer wieder Zeiträume in dennen ich Arbeitslos war.
    Da ich in dieser Zeit gesachaft habe ohne Arbeitslosengeld über die Runden zu kommen, habe ich zu damaliger Zeit keine Notwenigkeit gesehen mich Arbeitslos zu melden. Ich wusste zu damaliger Zeit nicht, dass ich trozdem Versichert bin und dadurch Kosten auf mich zu kommen. Ich habe nie einen Brief erhalten, wichtig zu wissen ist dass ich zu damaliger Zeit oft umgezogen bin.
    Den ersten Brief von der Krankenkasse habe ich 2015 erhalten, in dem ca. 23 000 € von mir gefordert wurden. Ich habe merfach meine Situation geschildert und habe gehofft dass man die Summe irgendwie neu berechnen kann. 3 Jahre später, viel Briefe und viel bangen sind die Beträge bis 2013 alle neu berechnet worden und liegen jetzt bei 1500€ (ca. 10 Monate) und die Beiträge von 2014 könnten wegen einer Gesetztesänderung (laut der Versicherung) nicht neu berechnet werden und liegen bei ca. 3500€ (ca.4 Monate).
    Frage: Gibt es diese Gesetzesänderung? GIbt es nicht die Möglichkeit eine Erlassung der Beiträge zu beantragen, da ich nicht wissentlich und mit bösartiger Absicht nicht gezahlt habe und es danach fast verjährt sein müsste?

    Herzlich Grüße und vielen Dank für Lösungsvorschläge!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Erich,

      seit 2014 gibt es neue bundesweit geltenden Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Umständen wird darauf hingewiesen. Inwiefern Sie weiter vorgehen sollten, kann am besten ein Anwalt einschätzen. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Maria

    Ich war im Jahr 2008 bis Okt 2010 selbständig meine Krankenkasse braucht damals 9 Monate bis sie meine Papiere bearbeitete, nach 9monaten warten und nicht versichert sein auch meine Kinder nicht verlangten sie von mir die monatlichen Beträge auch rückwirkend so das man mir damit das Genick brach und meine Selbständigkeit abmelden musste, war gezwungen von Hartz IV zu leben bis ich eine Umschulung machte und nach einem Jahr arbeiten ging Zwischenzeit mehrere eidesstattliche Erklärungen abgegeben da ich diese Schulden nicht abtragen konnte. Vor zwei Jahren bin ich gekündigt worden in der Probe Zeit wegen hüft OP neue hüfte bekommen seid dem laufe ich bis dato 10.2018 mit Schmerzen rum wo keine Ursache gefunden wird Arbeitsamt hatte bereits Beiträge bezahlt und hatte auch Krankengeld. Nun zahlt mein Freund monatlich 185€ Beiträge an die A. da ich wegen eheähnliche Beziehung keine leistungs Anspruch habe er hat noch eine 14 jährige Tochter bekommt halbweisen Rente Kindergeld witwenrente und geht arbeiten. Die A. schickte uns zwei mal Mahnungen wegen der Beiträge die bezahlt wurden zwei mal rief ich persönlich an und man sagte mir das ein Teil der Beiträge trotz neuer staatlichen Versicherung an die altlasten bezahlt wird nun sei ich nicht mehr versichert wenn wir nicht mehr zahlen können. Was kann ich tun? Bin eigentlich noch in behandlich warum ich solche Schmerzen habe kann nicht ohne Schmerzen lange laufen liegen sitzen ext pp das Leben ist ziemlich eingeschränkt wollte eigentlich wieder arbeiten bin aber gezwungen bei zu starke Schmerzen Schmerzmitteln zu nehmen die
    Auf Dauer auch krank machen, ich brauche hilfe

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Maria,

      eine Schuldnerberatungsstelle bzw. ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Melanie

      Hallo ich habe vor zwei Jahren geheiratet und habe eine Familienversicherung bei der krankenkasse beantragt jetzt hab ich allerdings einen Brief bekommen das ich 33000 Euro zahlen muss und für meinen Sohn 37000 Euro was kann ich jetzt machen das mein Mann das nicht bezahlen muss??

  23. Sarah_Oo

    Hallo,

    ich habe aktuell folgendes Problem:
    Durch Trennung und Scheidung habe ich ca. 600€ Schulden bei der Krankenkasse, da ich von ALG II lebe kann och diese im Moment nicht abbezahlen. Ich war jetzt einige Wochen in tagesklinischer Behandlung und bin für die Fahrtkosten in Vorleistung gegangen (ca. 900km), in der Annahme, dass ich die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekomme. Auf telef. Nachfrage, wann ich mit der Erstattung rechnen könne hat man mir jetzt mitgeteilt, dass die Erstattung mit meinen Beitragsschulden verrechnet wird. Ist das zulässig? Das Geld fehlt mir jetzt natürlich zu Leben.
    Herzliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sarah,

      die Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen einen Versicherten mit dessen Ansprüchen verrechnen. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Betroffene hilfebedürftig wird bzw. unter dem Existenzminimum lebt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Müller

        Das ist aber bei mir der Fall. Ich war durch meinen Exmann in der privaten KV konnte nach der Scheidung nicht zahlen. Wurde nicht runter gestuft…. 6000€ da der getrennt lebende Unterhalt auch wegfiel. Jetzt musste ich Insolvenz anmelden…. habe mein zu Hause verloren, aber bin Privat versichert im Notlagen Tarif der nichts bezahlt…. ich bin auch noch chronisch krank! Ganz toll hier in Deutschland

  24. Oliver G.

    Hallo Zusammen,

    mein Sohn 27 Jahre alt war die letzten Jahre drogensüchtig.
    Dann wurde er in den letzten Jahren zweimal arbeitslos und häufte über 4000 Euro Schulden bei der Krankenkasse an.
    Er bekam es aufgrund seiner Drogenerkrankung nicht hin, Hartz IV zu beantragen, damit er wenigstens KV-Versichert war.
    Er wurde vor zwei Monaten jetzt für seinen Drogenkonsum und seine Dealertätigkeit gerichtlich bestraft.
    Er bekam 3 Jahre Bewährung, 250 Sozialstunden und muss über 1500 Euro Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
    Er nimmt jetzt keine Drogen mehr und konnte eine Arbeitsstelle antreten.
    Die Schulden sind natürlich erdrückend, da er gleich mehrere Tausend Euro an die KV und andere bezahlen muss.
    Ich finde es nicht gut, dass jemand der aus gesundheitlichen Gründen (Drogenerkrankung) kein Einkommen erzielen kann im Nachhinein dann noch Pflichtversicherungsbeiträge voll entrichten soll, obwohl er in der Zeit keinen oder nur reduzierten Leistungsanspuch hat.
    Gibt es eine Möglichkeit, die angehäuften Schulden bei der KV zu reduzieren, da der Sohn in der Zeit nachweislich drogenabhängig war?

    Herzlich Grüße und vielen Dank für Lösungsvorschläge!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Oliver,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. ULRIKE

        Hallo,

        ist es möglich grundsätzlich bei Schulden mit Krankenkassen einen Vergleich durchzuführen?

      2. Ecki

        Schau mal im §76 SGB IV abs.2 nr.3

  25. Amar D.

    Ich habe seit 2010 Schulden bei meiner Krankenkasse. Insgesamt sind es mittlerweile 34.000€. Diese müssten doch mittlerweile verjährt sein!? Trotzdem fordert meine Krankenkasse das Geld weiter ein.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Amar,

      liegt keine titulierte Forderung vor, tritt die Verjährung in der Regel innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ein. Handelt es sich jedoch um vorsätzlich vorenthaltene Beiträge, so tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Sandra

      Hallo…
      Hört sich an wie bei mir. Als wäre ich es die das geschrieben hat ..
      Können wir irgendwie in Kontakt treten??
      Dann könnten wir mal ausführlich über diese schei…… reden 😉
      Aber wie wollen wir zusammenfinden?
      Haben die eine Idee würd mich freuen Lg’Sandra
      Lg’Sandra

      1. Mr.X

        Hey Sandra wie bist du damit umgegangen?..

        1. Brian

          Hallo meine Krankenkasse hat mir Jahrelang falsche Beiträge berechnet. Ich musste mich über 4 Jahre mit gut einem Dutzend Mitarbeitern rumschlagen, weil diese anscheinend nicht untereinander kommunizieren können.
          Am Ende habe ich den richtig berechneten Beitragsbescheid bekommen und sofort bezahlt.
          Zudem sollte ich aber auch Verzugskosten und Mahngebühren in Höhe von 200€ bezahlen. Das habe ich natürlich nicht eingesehen. Die Verzögerung war ja Schuld der Krankenkasse und nicht meine.
          Jetzt hat mir die Krankenkasse einfach die 200€ von meinem Konto gepfändet mit der Begründung ich hätte halt einfach die Beiträge bezahlen sollen (über 4000€ anstelle der ca. 300€ am Ende) und hätte die zu viel gezahlten Beträge später zurück bekommen.

          Ich habe immer auf Nachrichten von der Krankenkasse geantwortet. Ich habe aber leider nur eine Rechnung nach der anderen erhalten und sehr selten Antworten (und wenn dann unnütze) auf meine Schreiben.

          Also was soll ich jetzt tun? Zum Anwalt gehen und die Krankenkasse verklagen? Geht das überhaupt?

    3. Antonio

      Hab auch Schulden bei meiner krankenkasse 4.000 Euro bin arbeitssuchend meine Eltern finanzieren mich jetzt kommt sogar ein zollbeamter zu mir nachhause muss ich Angst haben in Gefängnis zu landen

      1. Nebeuer

        Hallo,

        wahrscheinlich wiederholt sich hier mein Problem bzw. meine Frage, aber ich hätte doch gerne eine individuelle Antwort auf meine Frage.
        Ich bin aus einem angestellten Verhältnis, wegen einem schweren Bandscheibenvorfall gekündigt worden und wurde über unser Arbeitsamt, mehr oder weniger zur Selbstständigkeit „gedrängt“. Das erste Jahr mit dementsprechender Unterstützung war noch allesj ok,doch dann kam die Realität. Seit ca. 5 Jahren kein wirkliches Einkommen, ohne Unterstützung vom Amt wurstle ich mich so durch mit dem Ergebnis, das ich mittlerweile ca. 60000 € Schulden bei der Kk habe aus ausstehenden Beiträgen. Gibt es irgendwelche Musterbriefe, die ich aufrufen kann, die speziell auf schulden bei KK abgestimmt sibd, eiben Verjâhrung, Stundung oder Ratenvereinbarung zu treffen.Wie hoch muss eine Rate sein, um eine Ratenzahlung genehmigt zu bekommen uund zum Thema Verjährung ? Ich habe nie einen Vollstreckungsbescheid bekommen ? Aber vom Zollamt war jemand da. Ist das dann eine titulierte Forderung ? Würde mich über Infos freuen. Gruß John

        1. Ivo

          Ciao
          Ich habe fast die gleiche Situation
          Wie bist du aus diese Situation rausgekommen ?
          L.G. Ivo

          1. daniel .b

            Die kk will 200 Euro von mir kann ich nicht habe gesagt 50 sind ok aber deren meinung ist da sind ja die Verzugszinsen in monat höher seit dem leuft es sind schon knapp 5000

        2. Louis Westphal

          Hallo John,
          konntest Du dieses Problem lösen?

    4. Aufdecker

      Tolle Taktik auf Kosten aller anderen Zwangsversicherten die wegen Leuten wie Dir eine weitere Erhöhung der GKV erwarten dürfen.

    5. Fogel

      Dies ist nunmal nicht das Paradies. Aber seit 2010 ist es ja gut gelaufen die deutsche Zwangsversicherung zu umgehen.

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