Schulden erben oder Erbe ausschlagen? Was kann ich tun?

Das Wichtigste zu Schulden erben

Kann ich die Schulden des Verstorbenen ausschlagen und trotzdem den Rest erben?

Nein, Hinterbliebene erben entweder alles oder nichts. Es ist also nicht möglich, die Schulden auszuschlagen und das Vermögen des Erblassers zu behalten.

Was kann ich tun, wenn mein verstorbener Angehöriger überschuldet war?

Im Falle einer Überschuldung des Verstorbenen ist es sinnvoller, die Erbschaft auszuschlagen. Niemand wird gezwungen, Schulden zu erben. Eine Alternative zur Erbausschlagung ist das Nachlassinsolvenzverfahren.

Was sollte ich nach einem Todesfall tun?

Überprüfen Sie so schnell wie möglich die Vermögensverhältnisse des Erblassers, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwalts.

Weitere Ratgeber zum Thema „Schulden erben“:

Schulden des Verstorbenen erben: Konsequenzen für die Hinterbliebenen

Nicht jeder Verstorbene hinterlässt ein Vermögen. Hinterbliebene können auch Schulden erben.
Nicht jeder Verstorbene hinterlässt ein Vermögen. Hinterbliebene können auch Schulden erben.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werde es für den eigenen persönlichen Wohlstand immer wichtiger, ob man ein Vermögen erbe. Zwischen 2012 und 2027 belaufe sich das Erbvolumen der Deutschen auf geschätzte 400 Milliarden Euro jährlich, berechnete die DIW.

Tatsache ist aber auch, dass eben nicht jeder Deutsche ein Vermögen erbt. Oft hinterlassen die Verstorbenen als Erbe nur ihre Schulden. Für die Hinterbliebenen stellt sich dann die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Was tun, wenn die Nachkommen nur Schulden erben? Antwort auf diese Frage erhalten Sie auch auf Schuldenanalyse ** im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

Was sagt das Gesetz über Erbschulden?

„Erbschulden“ ist ein eher umgangssprachlicher Begriff, der in der Rechtssprache nicht verwendet wird. Juristen sprechen von Nachlassverbindlichkeiten, wenn sie die Schulden des Erblassers, also des Verstorbenen meinen. Hierzu gehören

  • die Erblasserschulden, also die Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat und die zu seinem Tode noch bestehen sowie
  • die Erbfallschulden, die aus Anlass des Todes entstehen, wie z. B. die Beerdigungskosten

Was sagt das Erbrecht zu diesen Schulden? Zum einen besteht keine Pflicht, das Erbe anzutreten. Jeder Erbberechtigte kann die Hinterlassenschaften auch ablehnen. Auf diese Weise werden die Erben geschützt, und zwar davor, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen haften.

Denn das ist die zweite Aussage des Erbrechts: Wer erbt, erbt alles, auch die Schulden. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers. Das kann für sie den finanziellen Ruin bedeuten. Sind die geerbten Schulden zu hoch, enden sie mitunter selbst in der Schuldenfalle und müssen Privatinsolvenz anmelden.

Muss man Schulden erben? Nein! – Möglichkeiten der Hinterbliebenen

Die Hinterbliebenen können die Erbschulden auch ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen.
Die Hinterbliebenen können die Erbschulden auch ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen.

Hat ein Verstorbener nur oder überwiegend Schulden zu vererben, so stehen den Hinterbliebenen verschiedene Möglichkeiten offen, z. B.:

  • Sie können das Erbe ausschlagen.
  • Sie können ihre Haftung für die Erbschulden beschränken, entweder indem eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird.
  • Der Erbe kann aufgrund der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigern.
  • Selbstverständlich können sich die Hinterbliebenen auch dafür entscheiden, den Nachlass samt Schulden zu erben.
Vor der Entscheidung bietet sich die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht an. Dieser hilft Ihnen, das Haftungsrisiko bei einem Erbe richtig einzuschätzen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch, wenn Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse ** in Anspruch nehmen.

Erbe ausschlagen aufgrund der Schulden des Verstorbenen

Nachkommen und Angehörige, die überlegen, ob sie die Erbschulden ablehnen, also die Erbschaft ausschlagen sollen, sollten sich im Vorfeld genau über die Bedingungen und Konsequenzen informieren. Diese Entscheidung sollte keinesfalls übers Knie gebrochen, sondern genau durchdacht werden. Manchmal kann es doch sinnvoll sein, die Schulden zu erben.

Erbschulden ausschlagen – Pflichtteil entfällt!

Sie möchten das Erbe ausschlagen wegen der Schulden des Verstorbenen? Beachten Sie die 6-Wochen-Frist.
Sie möchten das Erbe ausschlagen wegen der Schulden des Verstorbenen? Beachten Sie die 6-Wochen-Frist.

Im Erbrecht gilt die Faustregel: Alles oder nichts! Wer das Erbe annimmt, erhält alles: das gesamte Vermögen des Verstorbenen und dessen Schulden. Wer aber die Erbschaft ausschlägt, bekommt gar nichts, nicht einmal den Pflichtanteil und auch keine Gegenstände aus dem Nachlass. Es ist nicht möglich, die Schulden des Erblassers auszuschlagen, aber dessen Vermögen zu behalten.

Laut § 1943 BGB muss das Erbe ausdrücklich ausgeschlagen werden, sonst gilt es als angenommen. Die Erbberechtigten haben sechs Wochen Zeit, um amtlich auf das Erbe zu verzichten (§ 1942 Abs. 2 BGB). Erklären die Hinterbliebenen in dieser Zeit „nicht Gegenteiliges“, so gelten sie nach dem Gesetz als Erben. Dann haben sie automatisch auch die Schulden geerbt und haften dafür.

Deshalb sollten die Erbberechtigten nach dem Tod des Erblassers schnell handeln und keine Zeit verstreichen lassen. Anderenfalls riskieren sie es, die Schulden unfreiwillig zu erben.

Zur Erbausschlagung gibt es einige weitere Dinge zu beachten:

  • Erst wenn der Erblasser verstorben ist und der Erbberechtigte darüber informiert wurde, ist eine Ausschlagung möglich.
  • Der Erbe muss von seiner Erbstellung wissen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass er das Verwandtschaftsverhältnis und damit die gesetzliche Erbfolge kennt.
  • Bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten die Hinterbliebenen keine amtliche Benachrichtigung darüber, dass sie Erbe geworden sind.
  • Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn es eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag gibt.
  • Existiert eine solche Verfügung, so können Erbberechtigte ab deren Eröffnung das Erbe ausschlagen.

Wer erbt die Schulden, wenn ein Erbberechtigter sein Erbe ausschlägt? In diesem Fall erbt der Nächste in der Erbfolge. Lehnt auch dieser das Erbe ab, folgt der nächste in der Erbfolge und so weiter. Wenn alle Erbberechtigten die Erbschaft ausgeschlagen haben, erbt der Staat.

Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoller, als die Schulden zu erben?

Um herauszufinden, ob die Erbschulden überwiegen, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über das Vermögen des Erblassers.
Um herauszufinden, ob die Erbschulden überwiegen, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über das Vermögen des Erblassers.

Der Hauptgrund, sich gegen das Erbe zu entscheiden, sind in der Regel die Schulden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, macht es Sinn, die Erbschaft samt Schulden auszuschlagen.

Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über die finanzielle Situation des Verstorbenen. Um herauszufinden, ob es dennoch Sinn macht, die Schulden zu erben, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Prüfung sämtlicher Konten
  • Prüfung aller Unterlagen und Verträge des Verstorbenen
  • Erkundigungen bei Ämtern

Um den Nachlass und die Gefahr, Schulden zu erben, richtig einschätzen zu können, empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck **.

Checkliste zur Prüfung der Vermögensverhältnisse des Erblassers

Vermögen („Guthaben“)Nachlassverbindlichkeiten & Erbfallschulden („Schulden“)
BankguthabenKredite
WertpapiereUnterhaltsrückstände
Wertgegenständesonstige Schulden des Verstorbenen
Grundstücke und andere ImmobilienBestattungskosten
offene Ansprüche des ErblassersPflichtteilsansprüche
Kosten der Testamentseröffnung
Kosten einer Nachlassverwaltung

Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die Verbindlichkeiten das Vermögen überwiegen, empfiehlt es sich, das Erbe auszuschlagen und die Schulden nicht zu erben.

Schwierig wird die Prüfung, wenn der Nachlass groß und unübersichtlich ist. Sie erhalten zur Größe vom Erbe und möglichen Schulden keine amtliche Auskunft. Denn der Staat hilft nicht bei der Aufklärung der Vermögensverhältnisse. Weder das Nachlassgericht noch der Testamentsregister sind hierfür zuständig. Lassen Sie sich daher gegebenenfalls von einem Fachanwalt beraten und helfen.

Hinterbliebene, die Erkundigungen über das Vermögen einholen wollen, werden unter Umständen gebeten, einen Erbschein vorzulegen. Sobald der Betreffende diesen jedoch beantragt, gilt die Erbschaft als angenommen. Denn deren Annahme ist Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheins. Alternativ genügt oft die Vorlage von Sterbeurkunde und Stammbuch.

Sanierungsbedürftiges Haus statt Schulden erben – Vorsicht Schuldenfalle

Gehört ein sanierungsbedürftiges Haus zum Nachlass, sind dies zwar keine Erbschulden. Trotzdem kann es hohe Kosten verursachen.
Gehört ein sanierungsbedürftiges Haus zum Nachlass, sind dies zwar keine Erbschulden. Trotzdem kann es hohe Kosten verursachen.

Eine Erbausschlagung kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich im Nachlass ein altes Haus befindet, das lange nicht gepflegt und saniert wurde. Vielleicht braucht es ein neues Dach oder moderne Elektrik. Oder es müssen Altlasten entsorgt werden.

Eine solche Immobilie kann eine Menge Geld verschlingen und dadurch mehr Kosten als Gewinn verursachen. Nicht jeder Erbe kann sich diese Ausgaben leisten, sodass ihm nur die Möglichkeit bleibt, das Haus zu verkaufen. Einen hohen Erlös kann er in aller Regel jedoch nicht erwarten.

Sonderfall: Steuerschulden erben

Auch bei Steuerschulden gilt die Faustformel „Alles oder nichts“. Folglich können Hinterbliebene auch die Schulden beim Finanzamt erben. Das ist in § 45 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) geregelt.

Eine Ausnahme gilt nur für Zwangsgelder, die von der Finanzverwaltung gegen den Verstorbenen verhängt wurden. Diese werden nicht vererbt.

Alles Wichtige zum Thema Schulden erben im Video zusammengefasst

Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Schulden erben und wie Sie das verhindern können.
Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Schulden erben und wie Sie das verhindern können.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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46 Gedanken zu „Schulden erben oder Erbe ausschlagen? Was kann ich tun?

  1. Ankert

    Guten Tag,
    ich habe heute erfahren das mein Vater im Januar dieses Jahres verstorben ist.
    Nun habe ich ein schreiben der Bank bekommen woraus hervorgeht das mein Vater Schulden hatte und ich das Erbe angenommen hätte.
    Nun wusste ich von seinem Tod ja gar nichts.
    Wie verhalte ich mich?

  2. Thomas

    Hallo,
    habe erfahren, dass mein Onkel (Bruder meiner Mutter) bereits am 20.11.20 verstarb.
    Meine Mutter hat jetzt das Erbe abgelehnt.
    Was muss ich tun? Muss ich mich aktiv um ein Ablehnen bemühen, oder warten bis ich benachrichtigt werde (meine Mutter hat meine Kontaktdaten angeben müssen)? Die 6 Wochen Frist sind um – ich wusste jedoch nichts vom Tod meines Onkels.

    Vielen dank für eine Antwort.
    Thomas

  3. Hanna

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Schulden erben. Meine Nachbarin hat eine Verlassenschaft erhalten, die mit Schulden verbunden ist. Gut zu wissen, dass Erbschaften eine große Rolle beim persönlichen Wohlstand spielen.

  4. Gabriele

    Hallo,
    muss ich als Schwägerin die Erbschulden bezahlen ? Wenn alle Erbfolgen dies abgeschlagen haben,
    mein Mann ist vor Jahren verstorben.

    Danke für die Rückmeldung
    Gabi

  5. Jessica

    Hallo,
    mal angenommen das erwachsene Einzelkind ohne Nachkommen verstirbt und ist völlig überschuldet. Wenn die Eltern, die ja dann die Erben wären, das Erbe ausschlagen, können Sie trotzdem an sich den Nachlass abwickeln – wie Wohnung ausräumen und die Gegenstände (alle ohne Wert) behalten? Danke für die Rückmeldung.
    Jessica

  6. maggi

    Was ist wenn einer der Kinder Schulden bei der Mutter hat, die hoch verschuldet im Altenheim lebt. Dieses Geld hat Mutter ihm nicht gegeben es ist ihr vorenthalten (nett formuliert)worden, und durch unrechtmässige teilauszahlung aus der Sterbekasse.

  7. Udo

    Ich habe die Privatinsovenz durchlaufen und die Restschuldbefreiung wurde erteilt september 2020, nun bekam ich heute einen Anruf von Inkasso, das es um Schulden meiner Mutter geht die vor 10 jahren verstorben ist. Bisher habe ich nichts von diesem Inkasso gehört. Nun meine Frage, eine Erbschaft wurde nicht ausgeschlagen und wußte nichts von den Schulden. Muss ich füe diese Schulden aufkommen oder siend diese automatisch mit der Insolvenz erledigt?

  8. Karla

    Sehr geehrte Damen und Herren, mein Halbbruder ist verstorben. er hat einen jungen aufgezogen, der Sohn von seiner ex frau er ist wohl nicht der Erbe! ich bin die einzige verwandte, habe das Erbe schon ausgeschlagen. muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

  9. Hager

    Guten Morgen meine Damen und Herren, mein Mann ist verstorben und hat Schulden hinterlassen. Es sind noch 3 Kinder aus erster Ehe da, die einen Pflichtteil erwarten.
    Meine Frage: ist es gesetzlich zulässig, dass das Nachlassgericht die Kinder über die Schulden informiert, sodass sie das Erbe ausschlagen.
    DANKE für Ihre Informationen.

  10. Toni

    Danke für den Hinweis, das wer erbt, alles erbt. Mein Vater hielt sich für besonders schlau und hat meinem Bruder das Haus vererbt und mir „alles andere“. Er hat seinen Willen handschriftlich notiert. Theoretisch habe ich nun jede Menge Schulden und kann das Erbe ausschlagen und mein Bruder hat das Haus. Er soll mich dann später auszahlen. Ich denke, das ist so alles sehr wackelig, wir werden einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen.

  11. Enrico

    Hallo, mein Name ist Enrico.
    Folgeder Fall, mein Vater ist 2018 verstorben. Da sich niemand um die Bestattung gekümmert hat, habe ich das getan. Nun habe ich erfahren das ich haette ab Todestag innerhalb von 5 Wochen ausschlagen haette müssen, wovon ich nichts wüsste. Seine Frau hat angeblich das Erbe frue zeitig ausgeschlagen, und auch wol mittlerweile sein Konto aufgelöst. Ich hatte keinerlei Kenntnisse ueber Verbindlichkeiten. Nun habe ich Anfang 2020 Post vom Inkassounternehmen erhalten das ich mal eben 14500 Euro zahlen soll. Bin da quasi Unwissen reingeschlittert. Kann ich noch was tun?

  12. Andrea

    Hallo,
    mein Vater ist im Juli verstorben und es gibt kein Testament. Es kam jetzt heraus, dass noch Rechnungen offen sind. Arztrechnungen und vom Hörgerät.
    Da hat mein Vater monatlich einen Dauerauftrag gemacht. Ich musste erstmal raus bekommen was dass alles ist. Nun ist meine Frage ob ich oder meine Mutter
    dieses weiter zahlen muss.
    Danke für eine Rückmeldung

  13. Ronny

    Guten Tag
    Wir sind eine Erbgemeinschaft aus zwei Personen.Meine Schwester möchte das Elternhaus behalten,auf dem noch Schulden sind.
    Ich dagegen werde Ausgezahlt.Meine Frage ist,werden mir die Schulden zur Hälfte angerechnet oder muss meine Schwester die Schulden komplett übernehmen.
    Sie wird das Haus bewohnen.
    Mfg R

  14. Can Y.

    Hallo,
    unser Vater ist letztes Jahr verstorben. Alle seine Erben haben das Erbe abgetreten. Nun möchte das Finanzamt eine Steuerklärung für 2017 und 2018 von meiner Mutter. Sie ist Hausfrau und hat nur die Witwenrente. Müssen wir für die Jahre 2017 +2018 die Steuererklärung abgeben? Mein Vater war selbstständig und wir habe so gut wie keine Unterlagen zu seinem Geschäft.

    Danke für eine Rückmeldung

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Can,

      inwiefern Sie dazu verpflichtet sind, können wir aus der Ferne nicht einschätzen. Ein Anwalt kann den Sachverhalt prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Mathias

    Ich möchte gerne wissen ob Gerichtskostenforderungen vererbt werden oder haben sich zu Lebzeiten des Verstorbenen angefallene Gerichtskosten mit dessen Tod erledigt ?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mathias,

      auch Gerichtskostenforderungen sind vererbbar.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Jonas

    Hallo ,

    Folgende Situation:
    Ich möchte meinen Eltern das Grundstück mit Haus abkaufen, es renovieren und meinen Eltern im Erdgeschoss ein Wohnrecht eintragen lassen.

    Ich kaufe es nicht zum Marktpreis ab, sondern zahle nur ca 70 Prozent plus eben das eingetragene Wohnrecht.

    Im Falle des Todes meiner Eltern (die leicht verschuldet sind) muss ich dann irgendwie für die Schulden aufkommen, da ich das Haus nicht für den vollen Marktwert gekauft habe ?

    Ist es für mich in dieser Situation überhaupt möglich das Erbe abzulehnen ?

    Eine Antwort wäre wirklich super!

    Lg

  17. Darius

    Hallo Anwälte,
    meine Mutter wohnt in Deutschland ist aber während einer Kur in Polen im Juli 2017 verstorben. Ich als Sohn habe bei der polnischen Behörde die EU-Sterbeurkunde bekommen, leider ohne den Eintrag des Sterbedatums. Dadurch bekam ich Probleme mit dem Erbschein, und ohne Erbschein hat die Bank meiner Mutter mir den Zugang aufs Konto nicht erlaubt. Ich wollte nämlich die Rückforderungen vom Rentenamt und Krankenversicherung begleichen.
    Nach dem Tod meiner Mutter bekam ich als Sohn die Geld-Forderungen. Ich habe der Krankenversicherung geschrieben, daß ich über das Geld meiner Mutter nicht verfügen kann, weil ich kein Erbschein bekommen habe. Weil die rechtliche und finanzielle Lage unklar war, habe ich beim Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen. Die Bank hat nach mehreren Monaten das Konto meiner Mutter geschlossen, und ich habe weiter die Geldforderungen bekommen. Nach ca. 2 Jahren seit dem Tod meiner Mutter bekam ich vom Hauptzollamt ein Schreiben über die Vollstreckungsankündigung. Die TKK Krankenkasse möchte die Schulden meiner Mutter bei mir zwangsvollstrecken. Warum muß ich für die Schulden meiner Mutter haften? Darf die Krankenkasse einfach das Hauptzollamt dem ersten Familienmitglied zur Zwangsvollstreckung schicken, ohne das rechtlich zu begründen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Darius,
      wir sind eine Informationsplattform zum Thema Schulden und bieten keine Rechtsberatung an. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. A.

    Sehr geehrtes Schuldnerberatungsteam,
    meine Eltern kamen in ein Seniorenheim,dort lebte meine Mutter nur 9 Monate ,dann verstarb sie, mein Vater verstarb ein halbes Jahr später.
    Die Heimkosten wurden vom Sozialamt vorerst übernommen. Die Vermögensverhältnisse der Eltern,und ihrer 8 Kinder wurden dem Amt schriftlich mitgeteilt.
    Das Amt wiederum hat die Heimkostenübernahme abgelehnt. Es wurde von den Kindern ein Wiederspruch eingereicht. Dieser Wiederspruch wurde jetzt nach 3 1/2 Jahren abgelehnt, mit der Forderung der Heimkosten von 40,000 Euro.
    Das Erbe wurde von sämtlichen Familienmitglieder ausgeschlagen. Wer erbt jetzt die Schulden???
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Verbleibe mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo A.,
      wenn keine Erben existieren, erbt gemäß § 1936 BGB der Staat. Er kann die Erbschaft nicht ausschlagen, haftet dafür aber auch nicht für Schulden des Erblassers.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Anna L.

    Guten Tag, ich bin in einem Testament in der vermächtnisanordnung von jemand bedacht worden mit 10000 €. Die Dame hatte keine Angehörigen, ihre Freundin ist Alleinerbin. Zum Erbe gehört eine Wohnung die jetzt für knapp 160000 € verkauft wird. Ich wurde angeschrieben das viele Schulden vorhanden sind und ich wahrscheinlich gar nichts bekomme oder bis zu 5 Jahre warte muss bis sich alle schuldner.melden, , ist das rechtens

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anna,

      ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Bärbel

    Sehr geehrtes Anwaltsteam, meiner Mutter ihr Bruder verstarb vor 2,5 Jahren. Die Geschwister, die noch da sind konnten die Beerdigung nicht bezahlen. Nachdem er bereits anonym beerdigt wurde, wurde meine Mutter darüber informiert. Jetzt nach 2,5 Jahren bekam meine Mutter eine Nachricht, dass sie 13.000 Euro bezahlen muss. Er hatte wohl vor 20 Jahren 4.000 Euro aufgenommen. Muss meine Mutter dieses Geld bezahlen? Damals schrieb uns die Vermieterin an, ob wir das Erbe annehmen, wegen der Möbel. Sie wollte die Wohnung ausräumen und renovieren. Wir schreiben ihr, dass wir nichts wollen. Demnach ging sie zum Gericht, damit die Wohnung frei gegeben werden könnte. Nun wissen wir nicht wirklich, ob wir nach 20 Jahren seine Schulden zahlen müssen. Können wir überhaupt dagegen gehen? Lieben Dank im voraus für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen B.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bärbel,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. N.

    Mich würde interessieren, was passiert, wenn Schulden des Erblassers auftauchen, nachdem geerbt wurde. Ist es in dem Fall möglich ein Nachlass Insolvenzverfahren nachträglich zu machen? Eigentlich wären die Schulden doch schon ohne eigenes Wissen im eigenen Besitz?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo N.,

      grundsätzlich gilt, dass der betroffene Erbe eine Nachlassinsolvenz beantragen kann, wenn er Kenntnis von der Überschuldung erlangt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Jeanette

    Hallo,

    ich habe erfahren, dass mein biologischer Vater verstorben ist zu dem ich mehrere Jahre keinen Kontakt mehr hatte. Ich weiß nicht über seine finanzielle Lage Bescheid. Soll ich besser das Erbe „auf Verdacht“ ausschlagen oder wie gehe ich da am Besten vor?

    Vielen dank!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jeanette,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie sechs Wochen Zeit haben, um das Erbe auszuschlagen. Diese Zeit können Sie nutzen, um den Nachlass zu sichten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Claudia

    Ein Inkasso Büro möchte von mir Erbschulden von 1998 eintreiben. Eine titulierte Forderung gibt es wohl, allerdings wusste ich nichts von Schulden. Ich hab gar nichts geerbt, weil ich damals 20 Jahren alt war und alles über einen Elternteil lief. Dieser lebt heute noch. War bisher immer und überall gemeldet und bei mir hat noe jemand darüber was zukommen lassen oder gefordert. Ich kann den Betrag nicht zahlen. Kontakt zu Familie besteht seit Jahren nicht mehr. Was tun?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Claudia,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Marcel M.

    Guten Tag M. mein Name also wenn ich das Erbe ausschlagen Erbe ich keine Schulden und wie sieht es aus mit der Beerdigung 20 Jahre kein Kontakt Es geht um mein Vater

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marcel,

      schlägt nur einer von mehreren Erbberechtigten das Erbe aus, tragen die anderen Erben die Beerdigungskosten. Schlagen alle das Erbe aus oder gibt es nur einen Erben, kann es sein, dass die Betroffenen die Kosten tragen müssen, wenn Sie dem Erblasser zu Unterhalt verpflichtet gewesen wären bzw. waren. Sind keine zahlungsfähigen Verwandten vorhanden, muss die Gemeinde die Kosten tragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Christina

      Hallo, ich habe spontan die Betreuung meiner Mutter bekommen und bin ein wenig mit ihrem Papierkram überfordert .
      Meine Mama hat anscheinend Schulden aus erster Ehe mit meinem Vater. Nun ist ihr Mann aus 2 Ehe verstorben und sie wird ein wenig Erben durch den Verkauf des gemeinsamen Hauses.
      Mein Vater lacht sich nun ins Fäustchen mit den Worten schön dann kann sie ja damit unsere alten Schulden begleichen.
      Zum einem steige ich durch die ganze Briefe nicht wirklich durch wieviele Schulden die nun wirklich haben.
      Mein Vater ist keine grosse Hilfe sondern eher berechrechnend das er nun durch meine Mutter schuldenfrei wird.
      Muss meine Mutter wirklich von ihrem zukünftigen Erbe alles bezahlen an wen muss ich mich wenden um Überblick zu bekommen wieviele Schulden von damals wirklich offen sind und ob sie dafür wirklich alleine aufkommen muss? Alle Schuldner anrufen? Ein Anwalt einschalten den Sie momentan aber noch garnicht bezahlen könnte? Mein Mann verbietet mir in irgendeiner Form in Vorkasse zu gehen und sagt ich soll vorsichtig sein bevor ich uns in diese Lage mit rein ziehe. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten oder Tipps was ich machen könnte. Danke im vorraus lg

  25. Ute N.

    Kann ich als Ehefrau das Erbe ausschlagen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ute,

      das ist möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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