Das Wichtigste über Erbschulden
Ja, als Hinterbliebener kann man auch Schulden erben. Mehr zu dieser Gesamtrechtsnachfolge laut § 1922 BGB lesen Sie in diesem Abschnitt.
Ja, Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie an dieser Stelle.
Sie müssen selbst nachforschen und beispielsweise die Unterlagen des Verstorbenen sichten. Wie Sie feststellen, ob Sie Schulden erben werden, erklären wir hier genauer.
Inhalt
Alles Wichtige zum Thema „Schulden erben“ im Video zusammengefasst
Können Schulden vererbt werden?
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen auch die Schulden erben und dafür auch mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Gesamtrechtsnachfolge ist in § 1922 BGB geregelt.
Deshalb ist es auch möglich, Schulden zu erben, ohne dass ein Testament existiert. Denn in diesem Fall geht die Erbschaft auf die gesetzlichen Erben über. Das sind in erster Linie der Ehepartner und die Kinder.
Es spielt übrigens keine Rolle, woher diese Verbindlichkeiten stammen. Für Steuerschulden müssen die Erben ebenfalls aufkommen. Denn nach § 45 Abgabenordnung (AO) gilt die Gesamtrechtsnachfolge auch im Steuerrecht.
Juristen unterscheiden bei den Erbschulden zwischen …
- Erblasserschulden: Das sind Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat und die zu seinem Tode immer noch bestehen. Hierzu gehören z. B. Miet- und Kreditschulden. Sie gehen auf den oder die Erben über.
- Erbfallschulden: Sie entstehen erst nach dem Todesfall und nicht schon zu Lebzeiten des Erblassers. Dazu zählen z. B. die Beerdigungskosten, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche sowie die Erbschaftssteuer. Auch sie gehen auf die Erben über.
Für diese Nachlassverbindlichkeiten haften die Erben nach § 1967 BGB – und zwar nicht nur mit dem Nachlass, also der Erbschaft, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
Welche Schulden sind nicht vererbbar? Bestimmte Unterhaltspflichten für die Zeit nach dem Tod sind nicht vererbbar. Dies gilt insbesondere für Unterhaltszahlungen an Kinder und andere Verwandte – nicht aber für Unterhaltsschulden, die vor dem Tod entstanden sind.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht wenden. Er hilft Ihnen, das Haftungsrisiko bei einer Erbschaft richtig einzuschätzen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch, wenn Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse ** in Anspruch nehmen.
Weitere Ratgeber zum Thema „Schulden erben“:
Erbschulden: Wie schütze ich mich?
Hat ein Verstorbener nur oder überwiegend Schulden zu vererben, stehen Ihnen als Erbberechtigter verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können:
- das Erbe ausschlagen
- eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, um Ihre Haftung für die Erbschulden zu beschränken
- die Befriedigung der Nachlassgläubiger mithilfe der Dürftigkeitseinrede verweigern
- den Nachlass einschließlich der Schulden erben und die Erbschulden bezahlen
Erbschulden ausschlagen: Was dabei zu beachten ist
Die Erbberechtigten dürfen das Erbe ablehnen, etwa bei hohen Schulden. Sonst haften Erben mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Erblassers und laufen damit Gefahr, sich selbst finanziell zu ruinieren.
Eine Erbausschlagung bewahrt sie vor diesem Risiko – sie hat aber auch einen Nachteil: Wer die Erbschaft ausschlägt, bekommt nichts, keinen Pflichtanteil und keine Gegenstände aus dem Nachlass.
Möchten Sie die Erbschaft wegen der Schulden ausschlagen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Sie müssen ihre Erbausschlagung ausdrücklich innerhalb von sechs Wochen erklären. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis des Erbfalls.
- Die Ausschlagungserklärung ist vor Ort „zur Niederschrift des Nachlassgerichts“ abzugeben oder in notariell beglaubigter Form beim Nachlassgericht einzureichen.
- Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich. Eine solche Annahme kann sich bereits aus Ihrem Verhalten ergeben, beispielsweise wenn Sie auf das Konto des Verstorbenen zugreift.
Wer erbt die Schulden, wenn ein Erbberechtigter sein Erbe ausschlägt? In diesem Fall erbt der Nächste in der Erbfolge. Lehnt auch dieser das Erbe ab, folgt der nächste in der Erbfolge und so weiter. Schlagen alle Erbberechtigten die Erbschaft aus, erbt der Staat.
Was tun, wenn die Nachkommen nur Schulden erben? Antwort auf diese Frage erhalten Sie auch auf Schuldenanalyse ** im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.
Interessante Ratgeber rund um das Thema "Schulden":
Wie finde ich heraus, ob ich Schulden erben werde?
Um herauszufinden, ob Erbschulden bestehen, müssen Sie selbst Nachforschungen anstellen. Sie erhalten zur Größe vom Erbe und möglichen Schulden keine amtliche Auskunft. Weder das Nachlassgericht noch der Testamentsregister sind hierfür zuständig.
Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und helfen, vor allem, wenn Sie mit den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen nicht vertraut sind.
Gehen Sie alle Unterlagen des Verstorbenen durch und fragen Sie bei der Bank, dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber nach.
Achtung! Wenn Sie Erkundigungen über den Nachlass einholen wollen, verlangt die Bank unter Umständen einen Erbschein. Sobald Sie diesen beantragen, gilt die Erbschaft als angenommen. Denn deren Annahme ist Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheins. Alternativ genügt oft die Vorlage …
- der Sterbeurkunde im Original und des Stammbuchs
- des Testaments
- einer Vorsorgevollmacht oder
- einer Bankvollmacht
Um den Nachlass und die Gefahr, Schulden zu erben, richtig einschätzen zu können, empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck **.
Wenn Sie keinen Überblick haben über das Vermögen und die Schulden, die Sie erben sollen, können Sie ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In diesem Verfahren werden alle Gläubiger ermittelt und aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich diesen Überblick innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist verschaffen. Nach diesen sechs Wochen können Sie das Erbe nicht mehr ablehnen.
Guten Tag,
ich habe heute erfahren das mein Vater im Januar dieses Jahres verstorben ist.
Nun habe ich ein schreiben der Bank bekommen woraus hervorgeht das mein Vater Schulden hatte und ich das Erbe angenommen hätte.
Nun wusste ich von seinem Tod ja gar nichts.
Wie verhalte ich mich?
Hallo,
habe erfahren, dass mein Onkel (Bruder meiner Mutter) bereits am 20.11.20 verstarb.
Meine Mutter hat jetzt das Erbe abgelehnt.
Was muss ich tun? Muss ich mich aktiv um ein Ablehnen bemühen, oder warten bis ich benachrichtigt werde (meine Mutter hat meine Kontaktdaten angeben müssen)? Die 6 Wochen Frist sind um – ich wusste jedoch nichts vom Tod meines Onkels.
Vielen dank für eine Antwort.
Thomas
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Schulden erben. Meine Nachbarin hat eine Verlassenschaft erhalten, die mit Schulden verbunden ist. Gut zu wissen, dass Erbschaften eine große Rolle beim persönlichen Wohlstand spielen.
Hallo,
muss ich als Schwägerin die Erbschulden bezahlen ? Wenn alle Erbfolgen dies abgeschlagen haben,
mein Mann ist vor Jahren verstorben.
Danke für die Rückmeldung
Gabi
Hallo,
mal angenommen das erwachsene Einzelkind ohne Nachkommen verstirbt und ist völlig überschuldet. Wenn die Eltern, die ja dann die Erben wären, das Erbe ausschlagen, können Sie trotzdem an sich den Nachlass abwickeln – wie Wohnung ausräumen und die Gegenstände (alle ohne Wert) behalten? Danke für die Rückmeldung.
Jessica
Was ist wenn einer der Kinder Schulden bei der Mutter hat, die hoch verschuldet im Altenheim lebt. Dieses Geld hat Mutter ihm nicht gegeben es ist ihr vorenthalten (nett formuliert)worden, und durch unrechtmässige teilauszahlung aus der Sterbekasse.
Ich habe die Privatinsovenz durchlaufen und die Restschuldbefreiung wurde erteilt september 2020, nun bekam ich heute einen Anruf von Inkasso, das es um Schulden meiner Mutter geht die vor 10 jahren verstorben ist. Bisher habe ich nichts von diesem Inkasso gehört. Nun meine Frage, eine Erbschaft wurde nicht ausgeschlagen und wußte nichts von den Schulden. Muss ich füe diese Schulden aufkommen oder siend diese automatisch mit der Insolvenz erledigt?
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Halbbruder ist verstorben. er hat einen jungen aufgezogen, der Sohn von seiner ex frau er ist wohl nicht der Erbe! ich bin die einzige verwandte, habe das Erbe schon ausgeschlagen. muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?
Guten Morgen meine Damen und Herren, mein Mann ist verstorben und hat Schulden hinterlassen. Es sind noch 3 Kinder aus erster Ehe da, die einen Pflichtteil erwarten.
Meine Frage: ist es gesetzlich zulässig, dass das Nachlassgericht die Kinder über die Schulden informiert, sodass sie das Erbe ausschlagen.
DANKE für Ihre Informationen.
Danke für den Hinweis, das wer erbt, alles erbt. Mein Vater hielt sich für besonders schlau und hat meinem Bruder das Haus vererbt und mir „alles andere“. Er hat seinen Willen handschriftlich notiert. Theoretisch habe ich nun jede Menge Schulden und kann das Erbe ausschlagen und mein Bruder hat das Haus. Er soll mich dann später auszahlen. Ich denke, das ist so alles sehr wackelig, wir werden einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufsuchen.
Hallo, mein Name ist Enrico.
Folgeder Fall, mein Vater ist 2018 verstorben. Da sich niemand um die Bestattung gekümmert hat, habe ich das getan. Nun habe ich erfahren das ich haette ab Todestag innerhalb von 5 Wochen ausschlagen haette müssen, wovon ich nichts wüsste. Seine Frau hat angeblich das Erbe frue zeitig ausgeschlagen, und auch wol mittlerweile sein Konto aufgelöst. Ich hatte keinerlei Kenntnisse ueber Verbindlichkeiten. Nun habe ich Anfang 2020 Post vom Inkassounternehmen erhalten das ich mal eben 14500 Euro zahlen soll. Bin da quasi Unwissen reingeschlittert. Kann ich noch was tun?
Hallo,
mein Vater ist im Juli verstorben und es gibt kein Testament. Es kam jetzt heraus, dass noch Rechnungen offen sind. Arztrechnungen und vom Hörgerät.
Da hat mein Vater monatlich einen Dauerauftrag gemacht. Ich musste erstmal raus bekommen was dass alles ist. Nun ist meine Frage ob ich oder meine Mutter
dieses weiter zahlen muss.
Danke für eine Rückmeldung
Guten Tag
Wir sind eine Erbgemeinschaft aus zwei Personen.Meine Schwester möchte das Elternhaus behalten,auf dem noch Schulden sind.
Ich dagegen werde Ausgezahlt.Meine Frage ist,werden mir die Schulden zur Hälfte angerechnet oder muss meine Schwester die Schulden komplett übernehmen.
Sie wird das Haus bewohnen.
Mfg R
Hallo,
unser Vater ist letztes Jahr verstorben. Alle seine Erben haben das Erbe abgetreten. Nun möchte das Finanzamt eine Steuerklärung für 2017 und 2018 von meiner Mutter. Sie ist Hausfrau und hat nur die Witwenrente. Müssen wir für die Jahre 2017 +2018 die Steuererklärung abgeben? Mein Vater war selbstständig und wir habe so gut wie keine Unterlagen zu seinem Geschäft.
Danke für eine Rückmeldung
Hallo Can,
inwiefern Sie dazu verpflichtet sind, können wir aus der Ferne nicht einschätzen. Ein Anwalt kann den Sachverhalt prüfen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich möchte gerne wissen ob Gerichtskostenforderungen vererbt werden oder haben sich zu Lebzeiten des Verstorbenen angefallene Gerichtskosten mit dessen Tod erledigt ?
Hallo Mathias,
auch Gerichtskostenforderungen sind vererbbar.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo ,
Folgende Situation:
Ich möchte meinen Eltern das Grundstück mit Haus abkaufen, es renovieren und meinen Eltern im Erdgeschoss ein Wohnrecht eintragen lassen.
Ich kaufe es nicht zum Marktpreis ab, sondern zahle nur ca 70 Prozent plus eben das eingetragene Wohnrecht.
Im Falle des Todes meiner Eltern (die leicht verschuldet sind) muss ich dann irgendwie für die Schulden aufkommen, da ich das Haus nicht für den vollen Marktwert gekauft habe ?
Ist es für mich in dieser Situation überhaupt möglich das Erbe abzulehnen ?
Eine Antwort wäre wirklich super!
Lg
Hallo Anwälte,
meine Mutter wohnt in Deutschland ist aber während einer Kur in Polen im Juli 2017 verstorben. Ich als Sohn habe bei der polnischen Behörde die EU-Sterbeurkunde bekommen, leider ohne den Eintrag des Sterbedatums. Dadurch bekam ich Probleme mit dem Erbschein, und ohne Erbschein hat die Bank meiner Mutter mir den Zugang aufs Konto nicht erlaubt. Ich wollte nämlich die Rückforderungen vom Rentenamt und Krankenversicherung begleichen.
Nach dem Tod meiner Mutter bekam ich als Sohn die Geld-Forderungen. Ich habe der Krankenversicherung geschrieben, daß ich über das Geld meiner Mutter nicht verfügen kann, weil ich kein Erbschein bekommen habe. Weil die rechtliche und finanzielle Lage unklar war, habe ich beim Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen. Die Bank hat nach mehreren Monaten das Konto meiner Mutter geschlossen, und ich habe weiter die Geldforderungen bekommen. Nach ca. 2 Jahren seit dem Tod meiner Mutter bekam ich vom Hauptzollamt ein Schreiben über die Vollstreckungsankündigung. Die TKK Krankenkasse möchte die Schulden meiner Mutter bei mir zwangsvollstrecken. Warum muß ich für die Schulden meiner Mutter haften? Darf die Krankenkasse einfach das Hauptzollamt dem ersten Familienmitglied zur Zwangsvollstreckung schicken, ohne das rechtlich zu begründen?
Hallo Darius,
wir sind eine Informationsplattform zum Thema Schulden und bieten keine Rechtsberatung an. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt wenden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Sehr geehrtes Schuldnerberatungsteam,
meine Eltern kamen in ein Seniorenheim,dort lebte meine Mutter nur 9 Monate ,dann verstarb sie, mein Vater verstarb ein halbes Jahr später.
Die Heimkosten wurden vom Sozialamt vorerst übernommen. Die Vermögensverhältnisse der Eltern,und ihrer 8 Kinder wurden dem Amt schriftlich mitgeteilt.
Das Amt wiederum hat die Heimkostenübernahme abgelehnt. Es wurde von den Kindern ein Wiederspruch eingereicht. Dieser Wiederspruch wurde jetzt nach 3 1/2 Jahren abgelehnt, mit der Forderung der Heimkosten von 40,000 Euro.
Das Erbe wurde von sämtlichen Familienmitglieder ausgeschlagen. Wer erbt jetzt die Schulden???
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hallo A.,
wenn keine Erben existieren, erbt gemäß § 1936 BGB der Staat. Er kann die Erbschaft nicht ausschlagen, haftet dafür aber auch nicht für Schulden des Erblassers.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag, ich bin in einem Testament in der vermächtnisanordnung von jemand bedacht worden mit 10000 €. Die Dame hatte keine Angehörigen, ihre Freundin ist Alleinerbin. Zum Erbe gehört eine Wohnung die jetzt für knapp 160000 € verkauft wird. Ich wurde angeschrieben das viele Schulden vorhanden sind und ich wahrscheinlich gar nichts bekomme oder bis zu 5 Jahre warte muss bis sich alle schuldner.melden, , ist das rechtens
Hallo Anna,
ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Sehr geehrtes Anwaltsteam, meiner Mutter ihr Bruder verstarb vor 2,5 Jahren. Die Geschwister, die noch da sind konnten die Beerdigung nicht bezahlen. Nachdem er bereits anonym beerdigt wurde, wurde meine Mutter darüber informiert. Jetzt nach 2,5 Jahren bekam meine Mutter eine Nachricht, dass sie 13.000 Euro bezahlen muss. Er hatte wohl vor 20 Jahren 4.000 Euro aufgenommen. Muss meine Mutter dieses Geld bezahlen? Damals schrieb uns die Vermieterin an, ob wir das Erbe annehmen, wegen der Möbel. Sie wollte die Wohnung ausräumen und renovieren. Wir schreiben ihr, dass wir nichts wollen. Demnach ging sie zum Gericht, damit die Wohnung frei gegeben werden könnte. Nun wissen wir nicht wirklich, ob wir nach 20 Jahren seine Schulden zahlen müssen. Können wir überhaupt dagegen gehen? Lieben Dank im voraus für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen B.
Hallo Bärbel,
in Fällen dieser Art empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Mich würde interessieren, was passiert, wenn Schulden des Erblassers auftauchen, nachdem geerbt wurde. Ist es in dem Fall möglich ein Nachlass Insolvenzverfahren nachträglich zu machen? Eigentlich wären die Schulden doch schon ohne eigenes Wissen im eigenen Besitz?
Hallo N.,
grundsätzlich gilt, dass der betroffene Erbe eine Nachlassinsolvenz beantragen kann, wenn er Kenntnis von der Überschuldung erlangt.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
ich habe erfahren, dass mein biologischer Vater verstorben ist zu dem ich mehrere Jahre keinen Kontakt mehr hatte. Ich weiß nicht über seine finanzielle Lage Bescheid. Soll ich besser das Erbe „auf Verdacht“ ausschlagen oder wie gehe ich da am Besten vor?
Vielen dank!
Hallo Jeanette,
aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt. Grundsätzlich gilt aber, dass Sie sechs Wochen Zeit haben, um das Erbe auszuschlagen. Diese Zeit können Sie nutzen, um den Nachlass zu sichten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ein Inkasso Büro möchte von mir Erbschulden von 1998 eintreiben. Eine titulierte Forderung gibt es wohl, allerdings wusste ich nichts von Schulden. Ich hab gar nichts geerbt, weil ich damals 20 Jahren alt war und alles über einen Elternteil lief. Dieser lebt heute noch. War bisher immer und überall gemeldet und bei mir hat noe jemand darüber was zukommen lassen oder gefordert. Ich kann den Betrag nicht zahlen. Kontakt zu Familie besteht seit Jahren nicht mehr. Was tun?
Hallo Claudia,
in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag M. mein Name also wenn ich das Erbe ausschlagen Erbe ich keine Schulden und wie sieht es aus mit der Beerdigung 20 Jahre kein Kontakt Es geht um mein Vater
Hallo Marcel,
schlägt nur einer von mehreren Erbberechtigten das Erbe aus, tragen die anderen Erben die Beerdigungskosten. Schlagen alle das Erbe aus oder gibt es nur einen Erben, kann es sein, dass die Betroffenen die Kosten tragen müssen, wenn Sie dem Erblasser zu Unterhalt verpflichtet gewesen wären bzw. waren. Sind keine zahlungsfähigen Verwandten vorhanden, muss die Gemeinde die Kosten tragen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe spontan die Betreuung meiner Mutter bekommen und bin ein wenig mit ihrem Papierkram überfordert .
Meine Mama hat anscheinend Schulden aus erster Ehe mit meinem Vater. Nun ist ihr Mann aus 2 Ehe verstorben und sie wird ein wenig Erben durch den Verkauf des gemeinsamen Hauses.
Mein Vater lacht sich nun ins Fäustchen mit den Worten schön dann kann sie ja damit unsere alten Schulden begleichen.
Zum einem steige ich durch die ganze Briefe nicht wirklich durch wieviele Schulden die nun wirklich haben.
Mein Vater ist keine grosse Hilfe sondern eher berechrechnend das er nun durch meine Mutter schuldenfrei wird.
Muss meine Mutter wirklich von ihrem zukünftigen Erbe alles bezahlen an wen muss ich mich wenden um Überblick zu bekommen wieviele Schulden von damals wirklich offen sind und ob sie dafür wirklich alleine aufkommen muss? Alle Schuldner anrufen? Ein Anwalt einschalten den Sie momentan aber noch garnicht bezahlen könnte? Mein Mann verbietet mir in irgendeiner Form in Vorkasse zu gehen und sagt ich soll vorsichtig sein bevor ich uns in diese Lage mit rein ziehe. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten oder Tipps was ich machen könnte. Danke im vorraus lg
Kann ich als Ehefrau das Erbe ausschlagen
Hallo Ute,
das ist möglich.
Ihr Team von schuldnerberatung.de