Das Wichtigste zu Schulden erben
Nein, Hinterbliebene erben entweder alles oder nichts. Es ist also nicht möglich, die Schulden auszuschlagen und das Vermögen des Erblassers zu behalten.
Im Falle einer Überschuldung des Verstorbenen ist es sinnvoller, die Erbschaft auszuschlagen. Niemand wird gezwungen, Schulden zu erben. Eine Alternative zur Erbausschlagung ist das Nachlassinsolvenzverfahren.
Überprüfen Sie so schnell wie möglich die Vermögensverhältnisse des Erblassers, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwalts.
Inhalt
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Schulden des Verstorbenen erben: Konsequenzen für die Hinterbliebenen
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werde es für den eigenen persönlichen Wohlstand immer wichtiger, ob man ein Vermögen erbe. Zwischen 2012 und 2027 belaufe sich das Erbvolumen der Deutschen auf geschätzte 400 Milliarden Euro jährlich, berechnete die DIW.
Tatsache ist aber auch, dass eben nicht jeder Deutsche ein Vermögen erbt. Oft hinterlassen die Verstorbenen als Erbe nur ihre Schulden. Für die Hinterbliebenen stellt sich dann die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Was tun, wenn die Nachkommen nur Schulden erben? Antwort auf diese Frage erhalten Sie auch auf Schuldenanalyse ** im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.
Was sagt das Gesetz über Erbschulden?
„Erbschulden“ ist ein eher umgangssprachlicher Begriff, der in der Rechtssprache nicht verwendet wird. Juristen sprechen von Nachlassverbindlichkeiten, wenn sie die Schulden des Erblassers, also des Verstorbenen meinen. Hierzu gehören
- die Erblasserschulden, also die Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat und die zu seinem Tode noch bestehen sowie
- die Erbfallschulden, die aus Anlass des Todes entstehen, wie z. B. die Beerdigungskosten
Was sagt das Erbrecht zu diesen Schulden? Zum einen besteht keine Pflicht, das Erbe anzutreten. Jeder Erbberechtigte kann die Hinterlassenschaften auch ablehnen. Auf diese Weise werden die Erben geschützt, und zwar davor, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen haften.
Denn das ist die zweite Aussage des Erbrechts: Wer erbt, erbt alles, auch die Schulden. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers. Das kann für sie den finanziellen Ruin bedeuten. Sind die geerbten Schulden zu hoch, enden sie mitunter selbst in der Schuldenfalle und müssen Privatinsolvenz anmelden.
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Muss man Schulden erben? Nein! – Möglichkeiten der Hinterbliebenen
Hat ein Verstorbener nur oder überwiegend Schulden zu vererben, so stehen den Hinterbliebenen verschiedene Möglichkeiten offen, z. B.:
- Sie können das Erbe ausschlagen.
- Sie können ihre Haftung für die Erbschulden beschränken, entweder indem eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird.
- Der Erbe kann aufgrund der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigern.
- Selbstverständlich können sich die Hinterbliebenen auch dafür entscheiden, den Nachlass samt Schulden zu erben.
Erbe ausschlagen aufgrund der Schulden des Verstorbenen
Nachkommen und Angehörige, die überlegen, ob sie die Erbschulden ablehnen, also die Erbschaft ausschlagen sollen, sollten sich im Vorfeld genau über die Bedingungen und Konsequenzen informieren. Diese Entscheidung sollte keinesfalls übers Knie gebrochen, sondern genau durchdacht werden. Manchmal kann es doch sinnvoll sein, die Schulden zu erben.
Erbschulden ausschlagen – Pflichtteil entfällt!
Im Erbrecht gilt die Faustregel: Alles oder nichts! Wer das Erbe annimmt, erhält alles: das gesamte Vermögen des Verstorbenen und dessen Schulden. Wer aber die Erbschaft ausschlägt, bekommt gar nichts, nicht einmal den Pflichtanteil und auch keine Gegenstände aus dem Nachlass. Es ist nicht möglich, die Schulden des Erblassers auszuschlagen, aber dessen Vermögen zu behalten.
Laut § 1943 BGB muss das Erbe ausdrücklich ausgeschlagen werden, sonst gilt es als angenommen. Die Erbberechtigten haben sechs Wochen Zeit, um amtlich auf das Erbe zu verzichten (§ 1942 Abs. 2 BGB). Erklären die Hinterbliebenen in dieser Zeit „nicht Gegenteiliges“, so gelten sie nach dem Gesetz als Erben. Dann haben sie automatisch auch die Schulden geerbt und haften dafür.
Deshalb sollten die Erbberechtigten nach dem Tod des Erblassers schnell handeln und keine Zeit verstreichen lassen. Anderenfalls riskieren sie es, die Schulden unfreiwillig zu erben.
Zur Erbausschlagung gibt es einige weitere Dinge zu beachten:
- Erst wenn der Erblasser verstorben ist und der Erbberechtigte darüber informiert wurde, ist eine Ausschlagung möglich.
- Der Erbe muss von seiner Erbstellung wissen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass er das Verwandtschaftsverhältnis und damit die gesetzliche Erbfolge kennt.
- Bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten die Hinterbliebenen keine amtliche Benachrichtigung darüber, dass sie Erbe geworden sind.
- Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn es eine letztwillige Verfügung, also ein Testament oder einen Erbvertrag gibt.
- Existiert eine solche Verfügung, so können Erbberechtigte ab deren Eröffnung das Erbe ausschlagen.
Wer erbt die Schulden, wenn ein Erbberechtigter sein Erbe ausschlägt? In diesem Fall erbt der Nächste in der Erbfolge. Lehnt auch dieser das Erbe ab, folgt der nächste in der Erbfolge und so weiter. Wenn alle Erbberechtigten die Erbschaft ausgeschlagen haben, erbt der Staat.
Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoller, als die Schulden zu erben?
Der Hauptgrund, sich gegen das Erbe zu entscheiden, sind in der Regel die Schulden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, macht es Sinn, die Erbschaft samt Schulden auszuschlagen.
Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über die finanzielle Situation des Verstorbenen. Um herauszufinden, ob es dennoch Sinn macht, die Schulden zu erben, können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Prüfung sämtlicher Konten
- Prüfung aller Unterlagen und Verträge des Verstorbenen
- Erkundigungen bei Ämtern
Um den Nachlass und die Gefahr, Schulden zu erben, richtig einschätzen zu können, empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck **.
Checkliste zur Prüfung der Vermögensverhältnisse des Erblassers
Vermögen („Guthaben“) | Nachlassverbindlichkeiten & Erbfallschulden („Schulden“) |
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Bankguthaben | Kredite |
Wertpapiere | Unterhaltsrückstände |
Wertgegenstände | sonstige Schulden des Verstorbenen |
Grundstücke und andere Immobilien | Bestattungskosten |
offene Ansprüche des Erblassers | Pflichtteilsansprüche |
Kosten der Testamentseröffnung | |
Kosten einer Nachlassverwaltung |
Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die Verbindlichkeiten das Vermögen überwiegen, empfiehlt es sich, das Erbe auszuschlagen und die Schulden nicht zu erben.
Schwierig wird die Prüfung, wenn der Nachlass groß und unübersichtlich ist. Sie erhalten zur Größe vom Erbe und möglichen Schulden keine amtliche Auskunft. Denn der Staat hilft nicht bei der Aufklärung der Vermögensverhältnisse. Weder das Nachlassgericht noch der Testamentsregister sind hierfür zuständig. Lassen Sie sich daher gegebenenfalls von einem Fachanwalt beraten und helfen.
Hinterbliebene, die Erkundigungen über das Vermögen einholen wollen, werden unter Umständen gebeten, einen Erbschein vorzulegen. Sobald der Betreffende diesen jedoch beantragt, gilt die Erbschaft als angenommen. Denn deren Annahme ist Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheins. Alternativ genügt oft die Vorlage von Sterbeurkunde und Stammbuch.
Sanierungsbedürftiges Haus statt Schulden erben – Vorsicht Schuldenfalle
Eine Erbausschlagung kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich im Nachlass ein altes Haus befindet, das lange nicht gepflegt und saniert wurde. Vielleicht braucht es ein neues Dach oder moderne Elektrik. Oder es müssen Altlasten entsorgt werden.
Eine solche Immobilie kann eine Menge Geld verschlingen und dadurch mehr Kosten als Gewinn verursachen. Nicht jeder Erbe kann sich diese Ausgaben leisten, sodass ihm nur die Möglichkeit bleibt, das Haus zu verkaufen. Einen hohen Erlös kann er in aller Regel jedoch nicht erwarten.
Sonderfall: Steuerschulden erben
Auch bei Steuerschulden gilt die Faustformel „Alles oder nichts“. Folglich können Hinterbliebene auch die Schulden beim Finanzamt erben. Das ist in § 45 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) geregelt.
Eine Ausnahme gilt nur für Zwangsgelder, die von der Finanzverwaltung gegen den Verstorbenen verhängt wurden. Diese werden nicht vererbt.
Alles Wichtige zum Thema Schulden erben im Video zusammengefasst
Dieser Artikel war für mich ein Lebensretter in einer sehr schwierigen Zeit. Ich wusste nicht, dass ich die Möglichkeit habe, das Erbe auszuschlagen und somit nicht für die Schulden meines verstorbenen Vaters haften muss. Die klare Erklärung der 6-Wochen-Frist war besonders hilfreich. Ich habe mich letztendlich entschieden, das Erbe auszuschlagen und bin froh, dass ich diese Information rechtzeitig gefunden habe. Vielen Dank für diesen informativen und gut recherchierten Artikel.
Mein Bruder ist verstorben, er war hoch verschuldet wie wir den Mahnungen entnehmen, die er gesammelt hat.
Seine Kinder sind gesetzliche Erben,. werden das Erbe ausschlagen. Meine Frage: müssen wir Geschwister auch ausschlagen oder reicht es, wenn die Kinder ausschlagen?
Es ist so gut, dass das möglich ist. bei dem Thema sollte man sich unbedingt beraten lassen. Erbrecht kann ein komplexes Gebiet sein.
Hallo,
mein Vater ist am Sonntag verstorben und wir haben jetzt erfahren, dass es noch einen Kredit bei der Bank gibt der noch abbezahlt werden muss. Mutter lebt noch, wird aber ins Pflegeheim müssen. Kann die Bank an mich herantreten und das Geld von mir fordert, wenn bei meiner Mutter nix zu holen ist. Oder soll ich schnellstmöglich das Erbe ablehnen.
Vielen Dank im voraus
Hallo,
ich habe das meiner verstorbenen Mutter Erbe angekommen.
Dachte die hat keine Schulden aber Pech.
Jetzt habe ich seit Dezember 2021 ein Insolvenz laufen und jetzt plötzlich kommen Schulden meiner Mutter herbei.
Kommen die mit in den Insolvenz oder was passiert jetzt?
Hallo,
der Vater unseres Sohnes ist im July 2021 verstorben.
Da er nichts von den Schulden seines Vaters wusste,erst 7 monate später davon erfahren hat,
hat er nun das Erbe ausgeschlagen. Bei Gericht sagte man Ihm,dass es nicht mehr viel nützen würde.
Wie geht es nun weiter,mein Sohn wusste ja nicht von den Schulden.
MfG
Guten Tag.
Ich hatte einen Halbschwester die irgendwann im letzten Jahr gestorben ist .
Vorgestern kam dann Post von einem Inkassodienst es sind noch Schulden zu bezahlen.
Muss ich als Halbschwester auch dafür aufkommen?
Danke für die Beantwortung.
Mit freundlichen Gruß
Onkel 2 Grades ist 2016 verstorben. Es sind 2 Erben die angenommen haben. Es war kaum Erbe vorhanden und davon wurde die Beerdigung bezahlt. Onkel hatte einen Betreuer und lebte im Heim. Bezog Sozialhilfe und Rente. Ein Jahr später tauchten Schulden auf und zwar über 10000 Euro. Die waren wohl bei der Arbreitsagentur entstanden, aber schon 2003-2006.Betreuuer ha den Erben gesagt es lägen keinerlei Verbindlichkeiten mehr vor nach dem Tode. Ich als erste im Erbschein, zahle einen Teil in Raten ab. Die 2.Erbin muss auch zahlen. Aber kann man den Betreuer irgendwie belangen? Er hat offensichtlich gelogen und wollte einfach den Fall abgeben. Er hat behauptet das er nichts an Dokumenten hat und mir nur ein Stammbuch ausgehändigt und eine Mappe mit unwichtigen Papieren.
Bin jetzt seit fast vier Jahren verheiratet aber jetzt erst erfahren das er einen alten Kredit hat, den er nicht zurückgezahlt hat. Muss ich wenn er stirbt diese schulden übernehmen? Danke für die Rückmeldung