Muss man Schulden erben? Was kann stattdessen ich tun?

Das Wichtigste über Erbschulden

Kann man Schulden erben?

Ja, als Hinterbliebener kann man auch Schulden erben. Mehr zu dieser Gesamtrechtsnachfolge laut § 1922 BGB lesen Sie in diesem Abschnitt.

Kann man vererbte Schulden ablehnen?

Ja, Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie an dieser Stelle.

Wie kann ich feststellen, ob ich Schulden erbe?

Sie müssen selbst nachforschen und beispielsweise die Unterlagen des Verstorbenen sichten. Wie Sie feststellen, ob Sie Schulden erben werden, erklären wir hier genauer.

Alles Wichtige zum Thema „Schulden erben“ im Video zusammengefasst

Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie Schulden erben und wie Sie das verhindern können.
In diesem Video erfahren Sie, ob man Schulden erben kann und wie Sie sich schützen.

Können Schulden vererbt werden?

Kann man Schulden erben von den Eltern?
Kann man Schulden erben von den Eltern?

Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen auch die Schulden erben und dafür auch mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Gesamtrechtsnachfolge ist in § 1922 BGB geregelt.

Deshalb ist es auch möglich, Schulden zu erben, ohne dass ein Testament existiert. Denn in diesem Fall geht die Erbschaft auf die gesetzlichen Erben über. Das sind in erster Linie der Ehepartner und die Kinder.

Es spielt übrigens keine Rolle, woher diese Verbindlichkeiten stammen. Für Steuerschulden müssen die Erben ebenfalls aufkommen. Denn nach § 45 Abgabenordnung (AO) gilt die Gesamtrechtsnachfolge auch im Steuerrecht.

Juristen unterscheiden bei den Erbschulden zwischen …

  • Erblasserschulden: Das sind Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat und die zu seinem Tode immer noch bestehen. Hierzu gehören z. B. Miet- und Kreditschulden. Sie gehen auf den oder die Erben über.
  • Erbfallschulden: Sie entstehen erst nach dem Todesfall und nicht schon zu Lebzeiten des Erblassers. Dazu zählen z. B. die Beerdigungskosten, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche sowie die Erbschaftssteuer. Auch sie gehen auf die Erben über.

Für diese Nachlassverbindlichkeiten haften die Erben nach § 1967 BGB – und zwar nicht nur mit dem Nachlass, also der Erbschaft, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.

Welche Schulden sind nicht vererbbar? Bestimmte Unterhaltspflichten für die Zeit nach dem Tod sind nicht vererbbar. Dies gilt insbesondere für Unterhaltszahlungen an Kinder und andere Verwandte – nicht aber für Unterhaltsschulden, die vor dem Tod entstanden sind.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht wenden. Er hilft Ihnen, das Haftungsrisiko bei einer Erbschaft richtig einzuschätzen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie auch, wenn Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse ** in Anspruch nehmen.

Weitere Ratgeber zum Thema „Schulden erben“:

Erbschulden: Wie schütze ich mich?

Hat ein Verstorbener nur oder überwiegend Schulden zu vererben, stehen Ihnen als Erbberechtigter verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können:

  1. das Erbe ausschlagen
  2. eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, um Ihre Haftung für die Erbschulden zu beschränken
  3. die Befriedigung der Nachlassgläubiger mithilfe der Dürftigkeitseinrede verweigern
  4. den Nachlass einschließlich der Schulden erben und die Erbschulden bezahlen

Erbschulden ausschlagen: Was dabei zu beachten ist

Die Hinterbliebenen können die Erbschulden auch ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen.
Die Hinterbliebenen können die Erbschulden auch ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen.

Die Erbberechtigten dürfen das Erbe ablehnen, etwa bei hohen Schulden. Sonst haften Erben mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Erblassers und laufen damit Gefahr, sich selbst finanziell zu ruinieren.

Eine Erbausschlagung bewahrt sie vor diesem Risiko – sie hat aber auch einen Nachteil: Wer die Erbschaft ausschlägt, bekommt nichts, keinen Pflichtanteil und keine Gegenstände aus dem Nachlass.

Möchten Sie die Erbschaft wegen der Schulden ausschlagen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sie müssen ihre Erbausschlagung ausdrücklich innerhalb von sechs Wochen erklären. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis des Erbfalls.
  • Die Ausschlagungserklärung ist vor Ort „zur Niederschrift des Nachlassgerichts“ abzugeben oder in notariell beglaubigter Form beim Nachlassgericht einzureichen.
  • Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich. Eine solche Annahme kann sich bereits aus Ihrem Verhalten ergeben, beispielsweise wenn Sie auf das Konto des Verstorbenen zugreift.

Wer erbt die Schulden, wenn ein Erbberechtigter sein Erbe ausschlägt? In diesem Fall erbt der Nächste in der Erbfolge. Lehnt auch dieser das Erbe ab, folgt der nächste in der Erbfolge und so weiter. Schlagen alle Erbberechtigten die Erbschaft aus, erbt der Staat.

Was tun, wenn die Nachkommen nur Schulden erben? Antwort auf diese Frage erhalten Sie auch auf Schuldenanalyse ** im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

Wie finde ich heraus, ob ich Schulden erben werde?

Sie möchten das Erbe ausschlagen wegen der Schulden des Verstorbenen? Beachten Sie die 6-Wochen-Frist.
Sie möchten das Erbe ausschlagen wegen der Schulden des Verstorbenen? Beachten Sie die 6-Wochen-Frist.

Um herauszufinden, ob Erbschulden bestehen, müssen Sie selbst Nachforschungen anstellen. Sie erhalten zur Größe vom Erbe und möglichen Schulden keine amtliche Auskunft. Weder das Nachlassgericht noch der Testamentsregister sind hierfür zuständig.

Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und helfen, vor allem, wenn Sie mit den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen nicht vertraut sind.

Gehen Sie alle Unterlagen des Verstorbenen durch und fragen Sie bei der Bank, dem Finanzamt oder dem Arbeitgeber nach.

Achtung! Wenn Sie Erkundigungen über den Nachlass einholen wollen, verlangt die Bank unter Umständen einen Erbschein. Sobald Sie diesen beantragen, gilt die Erbschaft als angenommen. Denn deren Annahme ist Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheins. Alternativ genügt oft die Vorlage …

  • der Sterbeurkunde im Original und des Stammbuchs
  • des Testaments
  • einer Vorsorgevollmacht oder
  • einer Bankvollmacht

Um den Nachlass und die Gefahr, Schulden zu erben, richtig einschätzen zu können, empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Schuldencheck **.

Wenn Sie keinen Überblick haben über das Vermögen und die Schulden, die Sie erben sollen, können Sie ein Aufgebotsverfahren beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In diesem Verfahren werden alle Gläubiger ermittelt und aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich diesen Überblick innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist verschaffen. Nach diesen sechs Wochen können Sie das Erbe nicht mehr ablehnen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

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46 Gedanken zu „Muss man Schulden erben? Was kann stattdessen ich tun?

  1. Kim

    Dieser Artikel war für mich ein Lebensretter in einer sehr schwierigen Zeit. Ich wusste nicht, dass ich die Möglichkeit habe, das Erbe auszuschlagen und somit nicht für die Schulden meines verstorbenen Vaters haften muss. Die klare Erklärung der 6-Wochen-Frist war besonders hilfreich. Ich habe mich letztendlich entschieden, das Erbe auszuschlagen und bin froh, dass ich diese Information rechtzeitig gefunden habe. Vielen Dank für diesen informativen und gut recherchierten Artikel.

    Antworten
  2. Gabi

    Mein Bruder ist verstorben, er war hoch verschuldet wie wir den Mahnungen entnehmen, die er gesammelt hat.
    Seine Kinder sind gesetzliche Erben,. werden das Erbe ausschlagen. Meine Frage: müssen wir Geschwister auch ausschlagen oder reicht es, wenn die Kinder ausschlagen?

    Antworten
  3. Jim

    Es ist so gut, dass das möglich ist. bei dem Thema sollte man sich unbedingt beraten lassen. Erbrecht kann ein komplexes Gebiet sein.

    Antworten
  4. Rosemarie

    Hallo,
    mein Vater ist am Sonntag verstorben und wir haben jetzt erfahren, dass es noch einen Kredit bei der Bank gibt der noch abbezahlt werden muss. Mutter lebt noch, wird aber ins Pflegeheim müssen. Kann die Bank an mich herantreten und das Geld von mir fordert, wenn bei meiner Mutter nix zu holen ist. Oder soll ich schnellstmöglich das Erbe ablehnen.

    Vielen Dank im voraus

    Antworten
  5. Uwe

    Hallo,
    ich habe das meiner verstorbenen Mutter Erbe angekommen.
    Dachte die hat keine Schulden aber Pech.
    Jetzt habe ich seit Dezember 2021 ein Insolvenz laufen und jetzt plötzlich kommen Schulden meiner Mutter herbei.

    Kommen die mit in den Insolvenz oder was passiert jetzt?

    Antworten
  6. B Monika

    Hallo,
    der Vater unseres Sohnes ist im July 2021 verstorben.
    Da er nichts von den Schulden seines Vaters wusste,erst 7 monate später davon erfahren hat,
    hat er nun das Erbe ausgeschlagen. Bei Gericht sagte man Ihm,dass es nicht mehr viel nützen würde.

    Wie geht es nun weiter,mein Sohn wusste ja nicht von den Schulden.
    MfG

    Antworten
  7. Melanie

    Guten Tag.
    Ich hatte einen Halbschwester die irgendwann im letzten Jahr gestorben ist .
    Vorgestern kam dann Post von einem Inkassodienst es sind noch Schulden zu bezahlen.
    Muss ich als Halbschwester auch dafür aufkommen?

    Danke für die Beantwortung.
    Mit freundlichen Gruß

    Antworten
  8. Anja

    Onkel 2 Grades ist 2016 verstorben. Es sind 2 Erben die angenommen haben. Es war kaum Erbe vorhanden und davon wurde die Beerdigung bezahlt. Onkel hatte einen Betreuer und lebte im Heim. Bezog Sozialhilfe und Rente. Ein Jahr später tauchten Schulden auf und zwar über 10000 Euro. Die waren wohl bei der Arbreitsagentur entstanden, aber schon 2003-2006.Betreuuer ha den Erben gesagt es lägen keinerlei Verbindlichkeiten mehr vor nach dem Tode. Ich als erste im Erbschein, zahle einen Teil in Raten ab. Die 2.Erbin muss auch zahlen. Aber kann man den Betreuer irgendwie belangen? Er hat offensichtlich gelogen und wollte einfach den Fall abgeben. Er hat behauptet das er nichts an Dokumenten hat und mir nur ein Stammbuch ausgehändigt und eine Mappe mit unwichtigen Papieren.

    Antworten
  9. Silvia

    Bin jetzt seit fast vier Jahren verheiratet aber jetzt erst erfahren das er einen alten Kredit hat, den er nicht zurückgezahlt hat. Muss ich wenn er stirbt diese schulden übernehmen? Danke für die Rückmeldung

    Antworten

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