Das Wichtigste zu Schulden beim Jobcenter
Sie müssen diese Schulden wieder zurückzahlen. Darlehensschulden beim Jobcenter werden gewöhnlich anteilsweise mit den laufenden Leistungen verrechnet. Wenn Sie Leistung zu Unrecht erhalten haben, fordert sie das Jobcenter schriftlich zur Rückzahlung auf. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Wenden Sie sich umgehend an das Jobcenter bzw. an den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, um eine Lösung für Ihre Schuldentilgung zu finden. Hier erklären wir, genauer, was Sie noch tun können.
Auch Forderungen des Jobcenters können verjähren. Dabei gelten unterschiedliche Verjährungsfristen für Rückerstattungsansprüche oder für Darlehensforderungen. Das erklären wir in diesem Abschnitt.
Inhalt
Welche Folgen haben Schulden beim Jobcenter?
Zunächst einmal wird das Jobcenter seine Rückzahlungsforderungen einziehen bzw. einfordern. Das kann auf verschiedenem Wege geschehen, je nachdem, um welche Art von Schulden es sich handelt:
- Hat Ihnen das Jobcenter in der Vergangenheit ein Darlehen gewährt, so wird es seine Rückzahlungsansprüche ab dem auf die Auszahlung folgenden Monat mit den laufenden Leistungen aufrechnen, sofern Sie weiterhin Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen.
- Wenn Sie als Darlehensnehmer keine Leistungen mehr beziehen, werden die noch offenen Schulden beim Jobcenter sofort fällig. In diesem Fall ist allerdings eine Rückzahlungsvereinbarung möglich, bei der Ihre finanzielle Situation berücksichtigt wird.
- Hat Ihnen das Jobcenter zu Unrecht oder zu hohe Leistungen ausgezahlt, müssen Sie den entsprechenden Betrag ebenfalls zurückzahlen. In diesem Fall erhalten Sie einen „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“, in dem Sie zur Rückzahlung aufgefordert werden. Diesem Bescheid können Sie entnehmen, warum und bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen.
Wenn Sie Ihre Schulden beim Jobcenter nicht rechtzeitig begleichen, wird der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet, der nun versucht, die Zahlungsansprüche einzutreiben. Er soll Ihnen dabei helfen, eine Lösung für die Schuldentilgung zu finden, beispielsweise eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Allerdings müssen Sie dafür einen umfangreichen Fragebogen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen.
Komme ich für Schulden beim Jobcenter in den Knast? Nein, niemand kommt allein wegen seiner Schulden ins Gefängnis. Das Einzige, was passieren kann, ist, dass Sie aufgefordert werden, eine Vermögensauskunft abzugeben. Wenn Sie diese eidesstattliche Versicherung verweigern, kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden. Dabei handelt es sich um ein rein zivilrechtliches Zwangsmittel, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. Auch eine Erzwingungshaft für höchstens sechs Monate ist möglich.
Was Sie gegen Schulden beim Jobcenter tun können
Wenden Sie sich umgehend an das Jobcenter, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zu begleichen, und vereinbaren Sie eine Zahlungsvereinbarung. Unter Umständen können Sie Ihre Schulden beim Jobcenter per Ratenzahlung tilgen.
Diese Möglichkeit besteht beispielsweise, wenn …
- Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen haben und deshalb Bürgergeld zurückzahlen müssen oder
- wenn Ihr Leistungsbezug beendet ist und sie noch offene Darlehensschulden an das Jobcenter zurückzahlen müssen.
Hat das Jobcenter bereits den Inkasso-Service eingeschaltet, nehmen Sie direkt Kontakt zu diesem Service auf. Sie erhalten dann einen Fragebogen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, in dem Sie einen Zahlungsvorschlag unterbreiten können, und zwar:
- eine Stundung
- monatliche Ratenzahlungen oder
- eine Verrechnung mit Leistungen des Jobcenters
Häufig lassen sich Schulden beim Jobcenter nicht per Vergleich regeln. Scheitert ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch, bleibt als letzte Alternative mitunter nur die Privatinsolvenz. Sie endet mit der Restschuldbefreiung. Das Jobcenter geht dann leer aus.
Bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter ist es ratsam, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten. Je nach Sachverhalt kann er beispielsweise Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid einlegen bzw. gegen die Verrechnung mit den laufenden Leistungen vorgehen. Letztere ist beispielsweise dann unzulässig, wenn Ihre Existenz durch die Aufrechnung gefährdet wird. Für die Übernahme der Anwaltskosten können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.
Ab wann verjähren Schulden beim Jobcenter?
Auch Schulden beim Jobcenter unterliegen der Verjährung. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Erstattungsforderungen des Jobcenters wegen überzahlter Leistungen und Darlehensrückforderungen des Jobcenters. Für diese Forderungen gelten jeweils unterschiedliche Regelungen.
- Erstattungsforderungen des Jobcenters verjähren laut § 50 IV SGB X vier Jahre nach Eintritt der Bestandskraft des Erstattungsbescheids. Es sei denn, das Jobcenter erlässt einen Verwaltungsakt zur Durchsetzung der Forderung im Sinne des § 52 SGB X. Wird dieser bestandskräftig, beträgt die Verjährungsfrist sogar 30 Jahre.
- Für Schulden beim Jobcenter, die auf einem Darlehen beruhen, gibt es keine sozialrechtlichen Sonderregelungen, sodass hier die Regelungen der §§ 194 ff. BGB zur Anwendung kommen. Demnach beträgt die reguläre Verjährungsfrist drei Jahre. Das Jobcenter wird allerdings in der Regel Maßnahmen ergreifen, um die Verjährung zu hemmen, sodass die Verjährungsfrist vorübergehend ruht, etwa durch einen Verwaltungsakt zur Durchsetzung der Forderung oder durch bestimmte Maßnahmen der Rechtsverfolgung.
Es lohnt sich mitunter, die Frage, ob die Schulden beim Finanzamt bereits verjährt sind, im Zweifel durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn in der Vergangenheit haben sich Jobcenter bereits zu Unrecht auf die dreißigjährige Verjährungsfrist berufen, wie das Bundesozialgericht bestätigt hat (BSG, 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R).