Schulden bei einer Scheidung: Wer muss was bezahlen?

Das Wichtigste zu bei Scheidung bestehenden Schulden

Hafte ich bei einer Scheidung für Schulden, die mein Ehegatte für sich allein gemacht hat?

Schulden, die ein Ehepartner für sich allein eingeht, werden bei einer Scheidung in aller Regel nicht aufgeteilt. Eine Haftung des anderen Ehepartners besteht normalerweise nicht.

Wann haften beide Ehegatten gemeinsam für Schulden, wenn eine Scheidung bevorsteht?

Anders stellt sich die Lage bei gemeinsamen Schulden und anstehender Scheidung dar. Diese werden im Güterstand der Zugewinngemeinschaft in aller Regel hälftig geteilt.

Gibt es Ausnahmen von der hälftigen Haftung?

Ausnahmen können ggf. bei eheprägenden Schulden und Ehen mit einem Alleinverdiener bestehen. Näheres erfahren Sie hier.

Schulden nach der Trennung: gemeinsame vs. Einzelschulden

Schulden werden bei einer Scheidung nur geteilt, wenn diese gemeinsam gemacht wurden.
Schulden werden bei einer Scheidung nur geteilt, wenn diese gemeinsam gemacht wurden.

In einer Ehe, vor allem wenn sie bereits eine gewisse Zeit besteht, sammeln sich viele gemeinsame Besitztümer an. Das können Kleinteile der Küchenausstattung sein, aber ebenso Immobilien oder Luxusgegenstände. So können auch Schulden bei anstehender Scheidung zum Thema werden.

Prinzipiell werden Verbindlichkeiten in sogenannte Einzel- und gemeinsame Schulden bei einer Trennung unterschieden. Während Einzelschulden lediglich eine Partei betreffen, sind gemeinsame Schulden zusammen eingegangen worden. In der Regel ist ausschlaggebend, wer den Vertrag unterschrieben hat – nur ein Ehepartner oder beide?

Daher gilt auch: Während der Ehe gemachte Schulden sind nicht automatisch gemeinsame Schulden! Nur wenn beide z. B. den Kreditvertrag unterschrieben haben, sind solche Schulden auch bei Scheidung als gemeinsame Schulden anzusehen!

Alleinige Schulden des Ehegatten

Allein eingegangene Schulden sind bei Scheidung normalerweise nicht betroffen. Diese müssen im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Gläubiger weiterhin allein getilgt werden, wie es bereits vor der Trennung der Fall war. Benötigen Sie Hilfe beim Schuldenabbau, können Sie eine unverbindliche und kostenlose Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** in Anspruch nehmen.

Die Haftung für Schulden des Ehegatten liegt daher erst einmal in dessen Verantwortung. Lediglich sogenannte eheprägende Schulden können eine Ausnahme darstellen. Dabei handelt es sich nach § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, die beiden Ehepartnern angelastet werden können – etwa Stromverträge oder Hausratsversicherungen.

Gemeinsame Schulden nach einer Trennung: Verfahrensweise

Gemeinsame Schulden, die bei einer Scheidung noch bestehen, werden im Güterstand der Zugewinngemeinschaft normalerweise hälftig aufgeteilt. Zahlt nur einer der Ehepartner nach der Scheidung die Schulden, etwa fürs Haus, zurück, so kann er den halben Betrag in Form einer Ausgleichszahlung von seinen Ex-Partner verlangen.

Dies gilt jedoch nur, sofern die Ehepartner bereits getrennte Haushalte führen. Ist dies nicht der Fall, wird angenommen, dass beide Eheleute bereits einen Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung leisten, der nicht aufgerechnet werden kann. Eine Ausgleichszahlung für Schulden bei einer Scheidung ist dann in der Regel nicht möglich.

Schulden bei Einverdienerehen

Scheidung und Schulden: Nicht immer erfolgt die hälftige Teilung bei Einverdienerehen, wenn einer den Haushalt macht.
Scheidung und Schulden: Nicht immer erfolgt die hälftige Teilung bei Einverdienerehen, wenn einer den Haushalt macht.

Wurde bspw. vor der Scheidung ein Haus gekauft, können Schulden normalerweise hälftig geteilt werden, sofern beide den Kauf- bzw. den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies gilt jedoch nicht immer bei Einverdienerehen. Hier geht die Rechtsprechung ggf. davon aus, dass die stillschweigend praktizierte Rollenverteilung in der Ehe den verdienenden Partner dazu verpflichtet, die Schulden auch bei einer Scheidung allein zu tilgen.

Denn wenn ein Partner den Haushalt führt, während der andere einer Erwerbsarbeit nachgeht, steht die Haushaltsführung dem Erwerbseinkommen gleich. Eine Ausgleichszahlung gebührt dem alleinig tilgenden Ehepartner rechtlich dann meist nicht. Bei Doppelverdienerehen ist die Rechtsprechung hingegen der Meinung, dass Ausgleichszahlungen durchaus in Frage kommen können. Wenn Sie erfahren möchten, was das in Ihrem Fall bedeutet, können Sie sich für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an die Online-Schuldenanalyse ** wenden.

Das Thema „Scheidung und Schulden in der Ehe“ ist sehr komplex. Im Familienrecht ist zudem oftmals der Einzelfall vor Gericht entscheidend. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen Anwalt, wenn es zum Streit kommt, ob nach einer Scheidung die Schulden zu teilen rechtens wäre oder ob nur einer die Tilgung übernimmt.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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3 Gedanken zu „Schulden bei einer Scheidung: Wer muss was bezahlen?

  1. Roswitha

    Hi hi, bin in einer blöden Situation. Bin seit 6,5 Jahren getrennt und vor 3 Jahren geschieden worden. Die Schulden zählte mein Mann anhand einer Schuldnerberatung ab. Die Beträge wurden mir anteilig allerdings am Unterhalt abgezogen. Nun kommt seitens der Bausparkasse (er hat den Löwenanteil bezahlt) mir gegenüber eine Rest Forderung da diese auf einen Vergleich eingegangen war. Kann mir jemand sagen ob die Forderung wirklich mir gegenüber besteht?

  2. Joachim Hussing

    Ich schätze die Informationen über Schulden bei Scheidungen. Meine Schwester ist verschuldet, und sie will sich scheiden lassen. Ich werde sie über diesen Artikel informieren und ihr vorschlagen, sich mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu treffen, um die Unterstützung zu erhalten, die sie für eine Scheidung braucht.

  3. Katherine

    Danke für den Artikel über Scheidung mit Schulden. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen, weil er scheiden lassen wird, aber seine Frau hat noch viel Schulden und es scheint unsicher, ob er nach der Scheidung dafür bezahlen muss. Das ist hilfreich zu wissen, dass man mit einem Anwalt darüber reden soll, wenn es einem Streit über die Schulden gibt. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!

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