Schulden bei der deutschen Rentenversicherung – Entstehung und Abbezahlung

Das Wichtigste zu Schulden bei der Rentenversicherung

Wie kann man Schulden bei der Rentenversicherung haben?

Sind Sie beispielsweise als ein bestimmter Selbstständiger, im Ausland wohnender Deutscher oder als geringfügig Beschäftigter nicht versicherungspflichtig, können Sie sich in der Rentenversicherung freiwillig versichern. Dann müssen Sie Ihre Beiträge regelmäßig überweisen oder ein Lastschriftmandat erteilen und können Schulden machen, wenn Sie diese Beiträge vertragswidrig nicht zahlen. Aber auch in der Privatinsolvenz können Sie Schulden bei der Rentenversicherung machen.

Wann verjähren Schulden bei der Rentenversicherung?

Private Schulden bei der Rentenversicherung verjähren regelmäßig nach vier Jahren. Die Vierjahresfrist beginnt in dem Kalenderjahr, in die Sie die Beiträge zahlen mussten und endet mit Ablauf des Kalenderjahres vier Jahre später.

Was passiert mit den Schulden bei der Rentenversicherung, wenn Sie Insolvenz anmelden?

Die Schulden bei der Rentenversicherung bleiben bestehen, auch wenn Sie Privatinsolvenz anmelden. Der Rentenversicherungsträger ist nach der Rechtsprechung gegenüber anderen Gläubigern privilegiert und soll weiterhin an sein Geld kommen.

Kann man bei der Rentenversicherung Schulden machen? 

Schulden bei der Rentenversicherung sind z. B. möglich in der Privatinsolvenz oder als freiwillig Versicherter.
Schulden bei der Rentenversicherung sind z. B. möglich in der Privatinsolvenz oder als freiwillig Versicherter.

Im Grunde zahlt jeder deutsche Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Es besteht sogar eine Versicherungspflicht, wenn Sie mehr als 538 Euro monatlich verdienen. Doch wie können Sie Schulden bei der Rentenversicherung machen, wenn der Beitrag doch automatisch von Ihrem Gehalt abgeht? Arbeitnehmer können jedoch einen Antrag stellen, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen. Gründe dafür sind beispielsweise:

  • Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk und Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (z. B. Ärzte).

Neben der Beitragspflicht besteht noch die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu zahlen. Damit kann jeder Mensch für das Alter vorsorgen und damit seine spätere Rente erhöhen, der:

  • nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist,
  • in Deutschland wohnt um für das Alter vorzusorgen
  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • und noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.
  • Freiwillig versichern können sich auch Deutsche, die im Ausland wohnen.

Während Sie sich die Pflichtversicherungsbeiträge mit Ihrem Arbeitgeber teilen und der Betrag, den Sie tragen, meistens direkt von Ihrem Gehalt abgezogen wird, ist das mit den freiwilligen Beiträgen anders. Diese können Sie selbst an die Rentenversicherung überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind und dadurch Schulden bei der deutschen Rentenversicherung machen?

Schulden bei der deutschen Rentenversicherung – Ist eine Ratenzahlung möglich?

Haben sich die Schulden bei der Rentenversicherung angesammelt, stellt sich oft die Frage wie und bis wann Sie diese abzahlen können? Im besten Fall kontaktieren Sie den zuständigen Mitarbeiter in der deutschen Rentenversicherung. Dieser wird Ihnen mitteilen können, ob eine Ratenzahlung in Ihrem speziellen Fall möglich ist und Ihnen die Frage beantworten: “Was sind die Voraussetzungen, damit Sie die Schulden in Raten begleichen können?”

Privatinsolvenz: Bleiben die Schulden bei der Rentenversicherung?

Schulden bei der Rentenversicherung bleiben in der Privatinsolvenz grundsätzlich bestehen.
Schulden bei der Rentenversicherung bleiben in der Privatinsolvenz grundsätzlich bestehen.

Wie ist das mit den Schulden bei der Rentenversicherung, wenn Sie insolvent gehen? Kurz gesagt, sie bleiben bestehen. Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 10.11.2022 – B 5 R 27/21 R) hat entschieden, dass Beitragsforderungen der Rentenversicherung nicht durch eine Privatinsolvenz des Versicherten (Schuldners) erlöschen. Der Sozialversicherungsträger ist nämlich gegenüber anderen Gläubigern des Versicherten privilegiert. Das ergibt sich aus den §§ 52, 51 Abs. 1 SGB I.

Weiterhin gehört der Teil der Altersrente, der unter der Pfändungsfreigrenze liegt, nicht zur Insolvenzmasse und kann mit offenen Beitragsforderungen der Rentenversicherung verrechnet werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass die später ausgezahlte Rente mit Ihren Schulden gegenüber der Rentenversicherung verrechnet werden. Auch hier stellen Sie Fragen zu den Details bestenfalls dem zuständigen Mitarbeiter der Rentenversicherung.

Die Verjährung der Schulden bei der Rentenversicherung – Welche Fristen gelten?
Die Frist für die Verjährung von Schulden bei der Rentenversicherung wegen nicht gezahlter Beiträge zur Rentenversicherung beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist; also ab der Zeit, in der Sie die Beiträge zahlen sollten. Haben Versicherte die Beiträge vorsätzlich vorenthalten, kann diese Frist länger sein. Das geht aus § 25 SGB IV hervor.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska S. unterstützt seit 2024 das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. Zuvor studierte sie Rechtswissenschaften in Berlin. Ihr Fachwissen aus dem juristischen Studium lässt sie in die Erstellung von Ratgebertexten zu Themen des Zwangsvollstreckungsrechts und Insolvenzrechts einfließen.

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